208 episodes

Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige.
Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben.

Den Criminal Compliance Podcast finden Sie unter iTunes, Spotify, Google-Podcast und vielen weiteren Plattformen. Falls Ihnen der Podcast gefällt, geben Sie uns gerne eine positive Bewertung auf iTunes und abonnieren Sie den Podcast in einer der einschlägigen Plattformen.

Dieser Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an mich.
Ich freue mich sehr über Feedback, Anregungen, Lob und Kritik, insbesondere auch über Vorschläge zu weiteren Themen und Gästen.

Sie erreichen mich über die Social Media Kanäle:

Instagram: https://bit.ly/2ZT6I10

Xing: https://bit.ly/2ZP0NtT

LinkedIn: https://bit.ly/3eO53hp

oder per E-Mail unter info@rosinus-on-air.com

Weitere Informationen über Rosinus Partner Rechtsanwälte PartGmbB finden Sie unter www.rosinus-partner.com.

Vita
• Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth).

• 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance.

• 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation.

• 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

Criminal Compliance Podcast Dr. Christian Rosinus

    • Business
    • 5.0 • 1 Rating

Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige.
Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben.

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Dieser Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an mich.
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Vita
• Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth).

• 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance.

• 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation.

• 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

    Grundgesetz und Wirtschaftsstrafrecht

    Grundgesetz und Wirtschaftsstrafrecht

    Am 23. Mai 2024 wurde das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes gefeiert. Das nimmt Herr Dr. Christian Rosinus zum Anlass, um sich in der heutigen Folge mit der Frage zu beschäftigen, wie das Grundgesetz das Wirtschaftsstrafrecht beeinflusst. Zunächst erläutert er dazu im Gespräch mit Volker Pietzsch exemplarisch, wie bestimmte Grundrechte – als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat – Beschuldigte im Strafverfahren vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen schützen. Anschließend bespricht er anhand der sogenannten Justizgrundrechte und des Gesetzlichkeitsprinzips den Einfluss des Grundgesetzes auf das Wirtschaftsstrafverfahren. Abschließend gibt Herr Dr. Rosinus einen Ausblick, wie sich der Einfluss des Grundgesetzes auf die Gesetzgebung und Rechtsprechung in Zukunft entwickeln könnte.

    Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. September 2016 (Az.: 2 BvL 1/15) zum Rindfleischetikettierungsgesetz ist abrufbar unter: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/09/ls20160921_2bvl000115.html
    Hier geht’s zur Folge Nr. 55 Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht – Europäisches Verbot der Doppelbestrafung und Interpol Red Notice: https://criminal-compliance.podigee.io/55-rosinusonair
    Hier geht’s zur Folge Nr. 128 Strafklageverbrauch im Sommermärchenverfahren: https://criminal-compliance.podigee.io/128-cr
    Hier geht’s zur Folge Nr. 148 Rechtsprechungsupdate - EuGH-Entscheidung zum Doppelbestrafungsverbot https://criminal-compliance.podigee.io/148-cr
    Hier geht’s zur Folge Nr. 173 Rechtsprechungsupdate: EuGH-Entscheidung zum ne bis in idem-Grundsatz: https://criminal-compliance.podigee.io/173-cr
    Hier geht’s zur Folge Nr. 204 Rechtsprechungsupdate: Ne bis in idem: https://criminal-compliance.podigee.io/204-cr

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    • 12 min
    Rechtsprechungsupdate: Verteidigerkosten als Werbungskosten

    Rechtsprechungsupdate: Verteidigerkosten als Werbungskosten

    In der heutigen Folge geht es um die Möglichkeit, Verteidigerkosten als Werbungskosten steuerlich geltend zu machen. Herr Dr. Christian Rosinus gibt im Gespräch mit Volker Pietzsch zunächst einen Überblick darüber, was Werbungskosten auszeichnet und unter welchen Voraussetzungen Verteidigerkosten als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. In diesem Zusammenhang erklärt er insbesondere, wie es sich auswirkt, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers bei der Tat von privaten Gründen getragen wurde. Anschließend erläutert Dr. Rosinus zwei aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung: Vor dem Finanzgericht Düsseldorf ging es um die Strafverteidigung eines Ex-Syndikusanwalts und der Bundesfinanzhof entschied über die Verteidigung eines Soldaten in einem Wehrdisziplinarverfahren.

    Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 22. März 2014 (3 K 2389/21 E) ist abrufbar unter: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/j2024/3_K_2389_21_E_Urteil_20240322.html
    Der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Januar 2024 (VI R 16/21) ist abrufbar unter: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410056/

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    • 10 min
    Gesetzgebungsupdate: EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht

    Gesetzgebungsupdate: EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht

    In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit Mirjam Hannah Steinfeld über die neue EU-Richtlinie zur Harmonisierung und Festlegung von Mindestvorschriften des Sanktionsstrafrechts (Richtlinie (EU) 2024/1126), die bis zum 20. Mai 2025 in das nationale Recht umzusetzen ist.
    Nach einem kurzen Abriss zu der Gesetzgebungsgeschichte und den Hintergründen der neuen EU-Richtlinie gehen die Gesprächspartner auf den konkreten Inhalt der Richtline ein. Sie erläutern den von der Richtline normierten Katalog an strafbaren Handlungen, die vorgesehenen Rechtsfolgen und die Festlegungen zu Verjährungs- und Vollstreckungsfristen. Im Anschluss gehen sie noch auf die Benefits der Richtlinie ein und stellen klar welchen konkreten Umsetzungsbedarf es nun für den deutschen Gesetzgeber gibt. Dabei erörtern sie auch was sich voraussichtlich in Deutschland ändern wird.
    Dr. Rosinus im Gespräch mit:
    Mirjam Hannah Steinfeld, MBA, CFE ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist als Salary Partnerin bei Rosinus | Partner tätig und berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Mirjam Hannah Steinfeld ist per E-Mail unter m.steinfeld@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060 zu erreichen.
    Zur Richtlinie (EU) 2024/1126 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401226


    Zur Folge 183 https://criminal-compliance.podigee.io/183-new-episode
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    • 13 min
    Gesetzgebungsupdate: Mandatsträgerkorruption

    Gesetzgebungsupdate: Mandatsträgerkorruption

    In der heutigen Folge gibt Dr. Rosinus ein Gesetzgebungsupdate zum Thema Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Er erklärt kurz die Debatte über den § 108e StGB, die nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit der Maskenaffäre entbrannte. Dr. Rosinus erklärt die Kritik an der alten Rechtslage und zeigt, was sich durch die Einführung des § 108f StGB ändern wird. Er gibt zudem einen kurzen Überblick über den Tatbestand und bewertet die Neuerung aus Beratersicht.
    Hier geht’s zur Folge 116: Rechtsprechungsupdate – Entscheidung des BGH zur Strafbarkeit von Mandatsträgern in der sog. Maskenaffäre: https://criminal-compliance.podigee.io/116-cr
    Hier geht’s zur Folge Nr. 191: Der Korruptionswahrnehmungsindex 2023: https://criminal-compliance.podigee.io/191-cr

    • 6 min
    Rechtsprechungsupdate: Ne bis in idem

    Rechtsprechungsupdate: Ne bis in idem

    In der heutigen Folge gibt Dr. Rosinus ein Rechtsprechungsupdate zum Thema ne bis in idem. Nach einer kurzen Einführung zum Doppelbestrafungsverbot und den wichtigsten Voraussetzungen, erörtert Dr. Rosinus im Gespräch mit Volker Pietzsch die EuGH-Entscheidungen vom 19. Oktober 2023 (C 147/22). Darin hat der EuGH sich vor allem intensiv mit den Fragen befasst, wann eine endgültige Entscheidung einer Staatsanwaltschaft auf einer „Prüfung der Sache“ beruht und unter welchen Umständen dies im Rahmen eines späteren Strafverfahrens noch einmal überprüft werden kann. Dabei geht Herr Dr. Rosinus besonders darauf ein, welche (unterlassenen) Ermittlungsmaßnahmen als Indizien auf das Fehlen von eingehenden Ermittlungen hinweisen.

    Die Entscheidung des EuGH vom 19. Oktober 2023 (C 147/22) ist abrufbar unter: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=278794&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=3264955

    Hier geht’s zur Folge Nr. 55 Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht – Europäisches Verbot der Doppelbestrafung und Interpol Red Notice: https://criminal-compliance.podigee.io/55-rosinusonair
    Hier geht’s zur Folge Nr. 128 Strafklageverbrauch im Sommermärchenverfahren: https://criminal-compliance.podigee.io/128-cr
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    • 7 min
    Interne Untersuchung im Auftrag von Vorstand und Aufsichtsrat

    Interne Untersuchung im Auftrag von Vorstand und Aufsichtsrat

    In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit Herrn Dr. Eike Bicker über interne Untersuchung im Auftrag von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Dr. Bicker gehen die beiden in medias res.
    Zunächst sprechen sie über Anlässe und Gründe für interne Untersuchungen. Dabei gehen sie insbesondere auch auf die gesellschaftsrechtlichen und strafrechtlichen Hintergründe ein. Daneben spricht Dr. Bicker darüber, wodurch interne Untersuchungen eingeleitet werden.
    Des Weiteren diskutieren Dr. Rosinus und Dr. Bicker darüber, wer für die Einleitung von internen Untersuchungen zuständig ist, und wie die Pflichten verteilt sind. Dabei erörtern sie auch atypische Konstellationen, in denen Vorstand und Aufsichtsrat zuständig sind. In dem Interview geht es darüber hinaus auch um mögliche Interessenkonflikte, und wie mit ihnen in der Praxis umgegangen wird.
    Dr. Bicker und Dr. Rosinus ziehen zudem einen internationalen Vergleich und stellen die Besonderheiten des deutschen Systems hervor. Zuletzt sprechen sie noch über den Abschluss der internen Untersuchung und die Folgen im Unternehmen.
    Dr. Rosinus im Gespräch mit:
    Eike Bicker ist einer der führenden Anwälte für Corporate Governance & Compliance in Deutschland. Er hat insbesondere Erfahrung im Umgang mit hochkarätigen Corporate Governance & Compliance-Angelegenheiten, internen Ermittlungen, damit verbundene Rechtsstreitigkeiten sowie in der Verteidigung von Unternehmen. Er berät regelmäßig bei der Gestaltung und Implementierung von Compliance-Programmen. Zu seinen Mandanten zählen internationale Unternehmen, Investmentfonds, Vorstände, Aufsichtsräte und Regulierungsbehörden. Eike Bicker leitet die Compliance & Investigations-Praxis bei Gleiss Lutz.
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    • 26 min

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