"Es ist kein Vorwurf, wenn die Polizei fragt: Haben Sie sich gewehrt?"

Ist das normal?

Nur die Hälfte aller angezeigten Sexualstraftaten landet vor Gericht, viele Betroffene wenden sich gar nicht erst an die Polizei. Etwa aus Scham oder Angst davor, was danach passieren könnte. Die Traumatherapeutin Ingrid Wild-Lüffe und die ehemalige Staatsanwältin Kirsten Böök beraten Polizei und Justiz: Was braucht es für sensible Vernehmungen, wie beeinflusst das Erlebte die Aussage und das Verhalten der Betroffenen – und wie schützt man sie davor, erneut traumatisiert zu werden?

"Betroffene müssen wissen: Anzeigen haben Risiken und Nebenwirkungen", sagt Wild-Lüffe. Eine gute Vorbereitung sei wichtig, sagt auch Böök. Die Staatsanwaltschaft sei verpflichtet, ein faires Verfahren zu ermöglichen. Über allem stehe dabei die Unschuldsvermutung des Angeklagten, der auch fälschlich beschuldigt worden sein könne. Damit das Gericht Schuld oder Unschuld feststellen kann, brauche es stichhaltige Beweise, detaillierte Aussagen und die Unterstützung aller Beteiligten. Und das kann im Zweifel lange Zeit dauern und für mutmaßliche Opfer und Täter schwer belastend sein. Im Gespräch mit den Sexpodcasthost Melanie Büttner und Sven Stockrahm erklären sie, was es für ein Strafverfahren braucht und wann es Betroffenen zu viel werden kann.

Mehr zu unseren Gästinnen und weitere Infos

  • Ingrid Wild-Lüffe ist psychologische Psychotherapeutin. Sie arbeitet seit mehr als 40 Jahren mit Opfern schwerer Gewalttaten und ist Mitgründerin des Vereins Trauma Hilfe Zentrum München.
  • Kirsten Böök ist ehemalige Staatsanwältin. Aktuell ist sie im niedersächsischen Justizministerium für die Organisation und Umsetzung des Opferschutzes in Niedersachsen zuständig.
  • Im Oktober 2024 erscheint die dritte überarbeitete Auflage des Fachbuchs Trauma und Justiz – Juristische Grundlagen für Psychotherapeuten – psychotherapeutische Grundlagen für Juristen von Kirsten Böök und Ulrich Sachsse.
  • Im Podcast erwähnt Kirsten Böök Daten zu den Motiven von Opfern von Sexualdelikten, die nicht anzuzeigen. Dabei handelt es sich um eine Sonderauswertung des Landeskriminalamtes Niedersachsen, die nicht veröffentlicht wurde. Die erwähnte Dunkelfeldstudie ist über das LKA abrufbar.
  • Die Zahlen zu den Einstellungen von Verfahren und der Anzahl der Anklagen ergeben sich aus den Daten des Statistischen Bundesamtes.
  • In Deutschland nahmen Polizeidienststellen insgesamt 12.186 Anzeigen auf, in denen Menschen – vor allem Frauen – angaben, vergewaltigt oder zu sexuellen Handlungen gezwungen und genötigt worden zu sein, mit Androhung und tatsächlicher psychischer und körperlicher Gewalt.
  • Viele Vergewaltigungen kommen nie vor Gericht. Direkt nach einem Übergriff gibt es aber Dinge, die Betroffene oder deren Freunde tun sollten, um später Beweise zu haben. Mehr dazu im ZEIT-ONLINE-Artikel: Wie man die Chancen erhöht, einen Vergewaltiger zu überführen

Welche Stellen beraten bei sexualisierter Gewalt?

  • Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen ist Tag und Nacht unter der Nummer 116 016 erreichbar – kostenlos und auf Wunsch anonym. Über die Internetseite können sich Betroffene zudem online per E-Mail oder Chat beraten lassen.
  • Weitere Anlaufstellen per Telefon, Mail oder persönlich sind das

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