ContraLegem Podcast ContraLegem
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«ContraLegem Podcast» ist der Podcast-Kanal der Zeitschrift ContraLegem & des Lehrstuhls Niggli an der Universität Freiburg. Wir veröffentlichen v.a. Podcasts zu Rechtsphilosophie, Strafrecht & Strafprozessrecht sowie Kriminalpolitik.
Die Podcasts sind meist max. 20 Minuten lang, die kurzen Podcasts (SHORTS, Q&A etc.) max. 5 Minuten.
www.unifr.ch/ius/niggli/
www.youtube.com/channel/UCOyLOKBpyvrIktMc7f8s7Sw
www.contralegem.ch
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CL im Gespräch mit Michael Kunz – Teil 4
Dies ist der letzte von 4 Teilen unseres Gespräches mit Michael Kunz.
Unser Gast ist Rechtsanwalt, ehemals Untersuchungsrichter, später angestellt bei der eidgenössischen Bankenkommission, heute mit eigener Kanzlei in Bern (Kunz Compliance, www.compliance.ch) spezialisiert u.a. in Wirtschaftsrecht, Bankenaufsichts- und Finanzmarkt(straf)recht.
Wir sprechen namentlich über die Schwierigkeiten einer Tätigkeit im Bereich des Finanzmarktrechts und die irritierende Tatsache, dass hier keine Gewaltenteilung besteht, sondern rechtsetzende, rechtsanwendende und urteilende Funktion in der Hand einer einzigen Behörde liegen. -
CL im Gespräch mit Michael Kunz – Teil 3
Dies ist der 3. von 4 Teilen unseres Gespräches mit Michael Kunz.
Unser Gast ist Rechtsanwalt, ehemals Untersuchungsrichter, später angestellt bei der eidgenössischen Bankenkommission, heute mit eigener Kanzlei in Bern (Kunz Compliance, www.compliance.ch) spezialisiert u.a. in Wirtschaftsrecht, Bankenaufsichts- und Finanzmarkt(straf)recht.
Wir sprechen namentlich über die Schwierigkeiten einer Tätigkeit im Bereich des Finanzmarktrechts und die irritierende Tatsache, dass hier keine Gewaltenteilung besteht, sondern rechtsetzende, rechtsanwendende und urteilende Funktion in der Hand einer einzigen Behörde liegen. -
CL im Gespräch mit Michael Kunz – Teil 2
Dies ist der 2. von 4 Teilen unseres Gespräches mit Michael Kunz.
Unser Gast ist Rechtsanwalt, ehemals Untersuchungsrichter, später angestellt bei der eidgenössischen Bankenkommission, heute mit eigener Kanzlei in Bern (Kunz Compliance, www.compliance.ch) spezialisiert u.a. in Wirtschaftsrecht, Bankenaufsichts- und Finanzmarkt(straf)recht.
Wir sprechen namentlich über die Schwierigkeiten einer Tätigkeit im Bereich des Finanzmarktrechts und die irritierende Tatsache, dass hier keine Gewaltenteilung besteht, sondern rechtsetzende, rechtsanwendende und urteilende Funktion in der Hand einer einzigen Behörde liegen. -
CL im Gespräch mit Michael Kunz - Teil 1
Dies ist der 1. Teil von 4 unseres Gespräches mit Michael Kunz.
Unser Gast ist Rechtsanwalt, ehemals Untersuchungsrichter, später Mitglied der eidgenössischen Bankenkommission, heute mit eigener Kanzlei in Bern (Kunz Compliance, www.compliance.ch) spezialisiert u.a. in Wirtschaftsrecht, Bankenaufsichts- und Finanzmarkt(straf)recht.
Wir sprechen namentlich über die Schwierigkeiten einer Tätigkeit im Bereich des Finanzmarktrechts und die irritierende Tatsache, dass hier keine Gewaltenteilung besteht, sondern rechtsetzende, rechtsanwendende und urteilende Funktion in der Hand einer einzigen Behörde liegen. -
Strafrecht Nr. 30 - Falschbeurkundung
Der Podcast widmet sich der dornigen Frage der Falschbeurkundung i.S.v. Art. 251 StGB, also denjenigen Urkunden, die zwar echt, aber nicht wahr sind. Es setzt sich mit den Kriterien auseinander, die eine straflose schriftliche Lüge von einer strafbaren Falschbeurkundung (einer unwahren Urkunde) auseinander, namentlich den externen, objektiven Garantien für die Wahrheit eines Schriftstücks.
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Strafrecht Nr. 28 - Art. 9 StPO; Anklagegrundsatz
Diskutiert wird der Anklagegrundsatz (Art. 9 StPO) und seine Funktionen. Erläutert wird, dass Fixierungs- und Umgrenzungsfunktion viel wichtiger sind als die – v.a. vom Bundesgericht immer in den Vordergrund gestellte – Informationsfunktion. Diese auf den Beschuldigten orientierte Funktion nämlich erlaubt dem Gericht eine Abwägung individueller gegen kollektive Interessen.
Wen wundert's dass bei solchem Vergleich die Strafverfolgungsinteressen überwiegen und der Rechtsstaat auf der Strecke bleibt. Die Betroffenen wussten es ja schon zuvor. Und wir auch.