Folge 2 - Ab in den Förderdschungel

Der Knoche Talk

In der neuesten Episode von „Der Knoche Talk“ bespricht Andre Knoche die komplexen Themen rund um die neue Heizungsverordnung, erneuerbare Energien und die verschiedenen Fördermöglichkeiten. Wer plant, seine alte Heizung zu ersetzen oder eine neue Heizung zu installieren, sollte sich diese Folge nicht entgehen lassen!

1. Das neue Heizungs-Gesetz ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 trat eine Regelung in Kraft, die besagt, dass neue Heizungen mindestens 65 % erneuerbare Energie nutzen müssen. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Altbauten, wobei es für Altbauten noch gewisse Ausnahmen gibt. In Gemeinden ohne Wärmeplanung darf weiterhin Gas und Öl verwendet werden – allerdings nur bis spätestens 2029. Ab diesem Zeitpunkt muss auf grüne Brennstoffe wie Biomethan, Bio-Flüssiggas oder synthetische Brennstoffe umgestellt werden.

2. Gas- und Ölheizungen: Lohnt sich das noch?

Für Hausbesitzer, die noch eine Gas- oder Ölheizung einbauen möchten, gibt es einige Überlegungen. Neben den steigenden CO₂-Abgaben, die von aktuell 45 € pro Tonne bis auf 150 € steigen könnten, sollte auch der Fokus auf die langfristigen Betriebskosten gelegt werden. Häufig sind es nicht die Anschaffungskosten, sondern die laufenden Kosten über die nächsten 20 Jahre, die eine größere Rolle spielen.

3. Fördermöglichkeiten im Überblick

Wer seine Heizung auf erneuerbare Energien umstellen möchte, kann von attraktiven Förderprogrammen profitieren. Diese werden sowohl für Hybridsysteme, bei denen z. B. eine Gasheizung durch eine Wärmepumpe unterstützt wird, als auch für vollständig erneuerbare Systeme wie Pelletheizungen oder Wärmepumpen angeboten.

Basisförderung: Jeder Hausbesitzer erhält eine Basisförderung von 30 % auf die Gesamtkosten, wobei die förderfähigen Kosten bei Einfamilienhäusern auf 30.000 € gedeckelt sind.

Geschwindigkeitsbonus: Wer schnell handelt und eine alte Öl-, Kohle- oder Gasheizung (älter als 20 Jahre) ersetzt, kann einen zusätzlichen Bonus von 20 % erhalten. Das ergibt bei einem Investitionsvolumen von 30.000 € eine Förderung von insgesamt 50 % bzw. 15.000 €.

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