IME007: Leistungsstörungsrecht, Schuldrechtsreform, kurz erklärt und ewig verstanden

Irgendwas mit Recht | Vorbilder, Karrieren & Jobs im Jura-Podcast

IME007/IMR166 – dein Jura-Podcast zu Job-, Karriere- und Examensthemen.

Nichterfüllung, Unmöglichkeit der Leistung, der Verzug des Schuldners und des Gläubigers sowie Fälle der Schlechtleistung: Zum Einstieg in die schuldrechtlichen Folgen unseres zivilrechtlichen Examensspezials erklärt Prof. Dauner-Lieb das heutige zivilrechtliche Leistungsstörungsrecht vor dem Kontext der Schuldrechtsreform 2002, wie es nur wenige können. Hört diese Folge, um Gesamtzusammenhänge des Schuldrechts zu verstehen, Vernetzungen des BGB zu erkennen und fit für Eure Examensklausur zu §§ 241 bis 432 BGB zu sein. Wie kam es zur Schuldrechtsreform 2002? Warum lohnt es sich für euch, sich mit diesem Thema im Rahmen Eurer zivilrechtlichen Examensvorbereitung zu beschäftigen? Was versteht man unter der “großen Lösung”? Welche Spätwirkungen hat die Schuldrechtsreform noch heute? Welche Bedeutung kommt der Unmöglichkeit (vgl. § 275 BGB) praktisch sowie im Rahmen der Examensklausur – Stichwort: Nichterfüllbarkeit der Nacherfüllung – zu? Viel Spaß! PS: Sollten unsere Folgen hilfreich für Euch sein, freuen wir uns sehr über eine Bewertung bei Spotify, iTunes und Co. Danke!

Inhalt:

  • 00:00 ANMELDEN: irgendwasmitrecht.de/live
  • 00:48 Einordnung der Folge
  • 01:07 Was ist eine Leistungsstörung?
  • 04:54 Vorlauf zur Schuldrechtsreform 2002
  • 06:55 Impuls: Richtlinie 1999/44/EG
  • 13:28 Die “große Lösung”
  • 17:25 Kein bloßes Abstellen auf die Pflichtverletzung
  • 25:45 Wie läuft eine solch große Reform politisch ab?
  • 28:08 Schuldrechtsreform als Businessmodel
  • 32:18 Spätwirkungen der Schuldrechtsreform
  • 38:05 Die Bedeutung der Unmöglichkeit

Verwandte Episoden

  • IME006: AGB-Recht, Richterrecht, Transparenzgebot
  • IME008: Anfängliche und nachträglich Unmöglichkeit, Gattungsschuld, Gegenleistung, Schadensersatz (§§ 275, 243, 326, 283, 311a BGB)
  • IME013: Grundlagen Kaufrecht, Trennungs- und Abstraktionsprinzip, Eigentumsvorbehalt, Recht (des Verkäufers) zur zweiten Andienung (§§ 13, 14, 323, 327, 434ff., 437, 441, 475a, 476 BGB)

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