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PU003 - Forderungen des DPR / Neue Studien zum Personalmangel / ausländische Pflegekräfte in der häuslichen Versorgung Übergabe - Pflegeupdate

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In dieser Folge sprechen wir gleich über mehrere Themen: über die Forderungen des DPR an die kommende Bundesregierung, über kürzlich veröffentlichte Studien zum Thema Personalmangel und über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts bzgl. der Vergütung ausländischer Pflege- und Betreuungskräfte in der ambulanten Versorgung. Der DPR zieht eine negative Bilanz für die jetzige Legislaturperiode, gesetzte Ziele der Konzertierten Aktion Pflege konnten nicht erreicht werden. Deshalb fordern sie u.a. mehr Studienplätze für die Pflege, ein Einstiegsgehalt von 4000 Euro und die Etablierung von Pflegekammern. Neue Studien zum Personalmangel in der Pflege zeigen, dass mehr Nachfrage nach Pflegekräften besteht als noch im Vorjahr und dass der Verlust der Pflegekräfte, die in Rente gehen nicht durch die neuen Auszubildenden ausgeglichen werden kann. Außerdem entschied das Bundesarbeitsgericht am 24.06.2021, dass ausländische Pflege- und Betreuungskräfte Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben, was auch für deren Bereitschaftszeiten gilt. 

In dieser Folge sprechen wir gleich über mehrere Themen: über die Forderungen des DPR an die kommende Bundesregierung, über kürzlich veröffentlichte Studien zum Thema Personalmangel und über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts bzgl. der Vergütung ausländischer Pflege- und Betreuungskräfte in der ambulanten Versorgung. Der DPR zieht eine negative Bilanz für die jetzige Legislaturperiode, gesetzte Ziele der Konzertierten Aktion Pflege konnten nicht erreicht werden. Deshalb fordern sie u.a. mehr Studienplätze für die Pflege, ein Einstiegsgehalt von 4000 Euro und die Etablierung von Pflegekammern. Neue Studien zum Personalmangel in der Pflege zeigen, dass mehr Nachfrage nach Pflegekräften besteht als noch im Vorjahr und dass der Verlust der Pflegekräfte, die in Rente gehen nicht durch die neuen Auszubildenden ausgeglichen werden kann. Außerdem entschied das Bundesarbeitsgericht am 24.06.2021, dass ausländische Pflege- und Betreuungskräfte Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben, was auch für deren Bereitschaftszeiten gilt. 

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