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Jens Schönfeld / Goetz Kempelmann
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TAXpod ist zurück! Und mit ihm auch Jens und Goetz als bewährtes Moderatoren-Duo. Teils zu zweit, teils gemeinsam mit spannenden und hochkarätigen Gästen diskutieren die beiden regelmäßig wieder die volle Bandreite hochaktueller Themen rund um das Internationale Steuerrecht. Welche Entscheidungen sind kürzlich veröffentlich worden? Wie schaut‘s unter anderem aus mit Gesetzesreformen oder Verwaltungsäußerungen? Welche Entwicklungen auch außerhalb des Steuerrechts lassen sich beobachten? Und vor allem: Was gilt es dabei sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen zu beachten? Von Wegzugsbesteuerung bis Grunderwerbsteuer, vom Corporate zum Privatier, von der Technikalie bis zu Grundsatzfrage – emotional und immer schonungslos offen gibt es bei TAXpod Steuerrecht in allen Facetten auf die Ohren. Und jetzt viel Spaß beim Hören!

  1. #24.2 BVerfG: Buchwertübertragung zwischen Schwestergesellschaften

    1月18日

    #24.2 BVerfG: Buchwertübertragung zwischen Schwestergesellschaften

    Nach mehr als 10 Jahren Verfahrensdauer hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Entscheidung vom 28.11.2023 (Veröffentlichung in der letzten Woche) entschieden: Die Versagung des ertragsteuerneutralen Buchwerttransfers von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften in § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG verletzt das Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG. Damit zieht das BVerfG einen vorläufigen Schlussstrich unter die innerhalb des BFH kontrovers diskutierte Rechtsfrage und schließt sich letztlich der Meinung des vorlegenden I. Senats an. Bekannt geworden unter dem Titel „Zoff im BFH“ hatte es zuvor Meinungsverschiedenheiten mit dem IV. Senat gegeben, der in einem AdV-Verfahren davon ausging, § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG verfassungskonform dahingehend auszulegen bzw. fortbilden zu können, dass der Buchwerttransfer zwischen Schwestergesellschaften erfasst sei. Zu einer Anrufung des Großen Senats ist es auch im Folgefall des I. Senats in 2013 nicht gekommen, vielmehr ist das Verfahren dem BVerfG vorgelegt worden. Der Gesetzgeber ist nun angehalten, rückwirkend bis zum 1.1.2001 eine Regelung zu finden, die den Buchwerttransfer zulässt. Dies ist erfreulich, da Steuerpflichtige nicht mehr auf die üblichen unsicheren Alternativgestaltungen zurückgreifen müssen. Andererseits ist nicht sicher, ob die gesetzliche Regelung für die Zukunft wirklich günstig ausfallen wird oder ob sich das Urteil des BVerfG vielmehr als Pyrrhus-Sieg herausstellen wird. Interessant sind überdies unterschiedliche Ausführungen zum Argumentationsmuster des „Gesamtplans“, den das BVerfG an verschiedenen Stellen aufgreift. In dieser TAXpod-Episode diskutieren wir das Urteil, seine Genese und seine Weiterungen mit Prof. Dr. Dietmar Gosch, unter dessen Vorsitz der I. Senat 2013 damals die Vorlage an das BVerfG beschlossen hatte. Viel Spaß beim Hören! Folge direkt herunterladen

    29 分钟
  2. #23.14 Jahresrückblick: Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht

    2023/11/27

    #23.14 Jahresrückblick: Aktuelle Entwicklungen im internationalen Steuerrecht

    Mit schnellen Schritten neigt sich das Jahr 2023 dem Ende. Für uns erneut der passende Anlass, um einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht zu geben. Gerade für Private Clients hat sich in den vergangenen Monaten viel getan. So zeigen verschiedene Konstellationen rund um die Wegzugsteuer, welche Klippen es hier für künftige Wegzüge zu berücksichtigen gilt. Doch auch für bereits erfolgte Wegzüge mit gestundeter Wegzugsteuer gibt es zu beachtende (unerfreuliche) Nachrichten in Form der (geplanten) rückwirkenden Einführung einer Ausschüttungssperre auf wegzugsteuerbehaftete Beteiligungen. Nicht zuletzt in der Hinzurechnungsbesteuerung, im internationalen Erbschaftsteuerrecht und zur Frage, wann eine Betriebsstätte im abkommensrechtlichen Sinne angenommen werden kann, sind ebenfalls relevante Entscheidungen ergangen. Viel Spaß beim Hören unseres Jahresrückblicks. *** Hinweis: In der ursprünglichen Version dieser Episode haben wir u.a. über § 14b Abs. 4 AO berichtet. Die Norm enthält eine unbeschränkte Haftung der Anteilseigner von doppeltansässigen Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland und Ort der Geschäftsleitung im Inland. Allerdings nur für Gesellschaften, deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht nicht anerkannt wird. Damit betrifft die ursprünglich von uns beschriebene „harte“ Folge eines Haftungsdurchgriffs z.B. keine EU-Gesellschaften aus Gründungstheoriestaaten, weil deren Rechtsfähigkeit vom deutschen Gesellschaftsrecht akzeptiert wird. Letzteres haben wir in der ursprünglichen Version dieser TAXpod-Episode nicht zutreffend wiedergegeben. Damit ist auch das mit den Niederlanden gebildete Beispiel nicht zutreffend, weil die Niederlande der Gründungstheorie folgt und EU-Gesellschaft ist. Die Passage haben wir nachträglich angepasst. *** Folge direkt herunterladen

    1 小时 6 分钟

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