Update "Ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung?" - Deutscher Ärztetag streicht § 16 Satz 3 MBO-Ä

Medizinrecht

Der Deutsche Bundestag debattiert in einer zweieinhalbstündigen Sitzung über eine Regelung der Suizidbeihilfe, Jens Spahn legt den Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor und der Deutsche Ärztetag streicht Satz 3 aus § 16 MBO-Ä, der Ärzten die Hilfe zur Selbsttötung bisher untersagte. Der (ärztlich) assistierte Suizid ist nun auch in Deutschland erlaubt - ohne dass ein Gesetz die Voraussetzungen regelt. Jedenfalls muss der Entschluss zur Selbsttötung freiverantwortlich sein - der Suizidwillige also einwilligungsfähig und der Suizidwunsch gefestigt. Was das bedeutet, darüber sprechen wir in dieser Podcast-Folge.

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