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Auf ein Jahr verkürzte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software ieconomics-steuern

    • Wirtschaft

Am 26. Februar 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen in Berlin ein Schreiben mit dem Betreff „Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“ veröffentlicht. Darin wird die Nutzungsdauer ab sofort auf zwölf Monate verkürzt.

Am 26. Februar 2021 hat das Bundesministerium der Finanzen in Berlin ein Schreiben mit dem Betreff „Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“ veröffentlicht. Darin wird die Nutzungsdauer ab sofort auf zwölf Monate verkürzt.

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