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Website Soziale Teilhabe: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe

Selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben. Das ist ein elementares Recht. Dennoch haben nicht alle den gleichen Zugang zum sozialen Leben. Insbesondere Menschen mit Herausforderungen stoßen in ihrem Alltag auf viele Barrieren. Daher ist es wichtig, dass wir als Gesellschaft ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung stellen für Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe.

Inklusion & Teilhabe Patrick Sauter

    • Wissenschaft
    • 5,0 • 2 Bewertungen

Website Soziale Teilhabe: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe

Selbstbestimmt leben und an der Gesellschaft teilhaben. Das ist ein elementares Recht. Dennoch haben nicht alle den gleichen Zugang zum sozialen Leben. Insbesondere Menschen mit Herausforderungen stoßen in ihrem Alltag auf viele Barrieren. Daher ist es wichtig, dass wir als Gesellschaft ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung stellen für Inklusion, Selbstbestimmung und Teilhabe.

    54 - Monitoring-Stelle UN-BRK - Parallelbericht (6)

    54 - Monitoring-Stelle UN-BRK - Parallelbericht (6)

    Website: ⁠⁠⁠⁠⁠⁠https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe⁠⁠⁠⁠⁠⁠

    Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/kopie-von-monitoring-stelle-un-brk-parallelbericht-6

    2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.

    Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.


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    • 17 Min.
    53 - Monitoring-Stelle UN-BRK - Parallelbericht (5)

    53 - Monitoring-Stelle UN-BRK - Parallelbericht (5)

    Website: ⁠⁠⁠⁠⁠https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe⁠⁠⁠⁠⁠

    Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/monitoring-stelle-un-brk-parallelbericht-5

    2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.

    Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.


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    • 16 Min.
    52 - Monitoring-Stelle UN-BRK - Parallelbericht (4)

    52 - Monitoring-Stelle UN-BRK - Parallelbericht (4)

    Website: ⁠⁠⁠⁠https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe⁠⁠⁠⁠

    Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/kopie-von-monitoring-stelle-un-brk-parallelbericht-4

    2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.

    Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.


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    • 15 Min.
    51 - Monitoring-Stelle UN-BRK - Parallelbericht (3)

    51 - Monitoring-Stelle UN-BRK - Parallelbericht (3)

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    Blog:  https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/monitoring-stelle-un-brk-parallelbericht-3

    2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.

    Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.


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    • 15 Min.
    50 - Monitoring-Stelle UN-BRK - Parallelbericht (2)

    50 - Monitoring-Stelle UN-BRK - Parallelbericht (2)

    Website: ⁠⁠https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe⁠⁠

    Blog: https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/monitoring-stelle-un-brk-parallelbericht-2

    2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.

    Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.


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    • 11 Min.
    49 - Monitoring-Stelle UN-BRK - Parallelbericht (1)

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    Website: ⁠https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe⁠

    Blog:  https://patricksauter.wixsite.com/inklusion-teilhabe/post/monitoring-stelle-un-brk-parallelbericht

    2015 hat der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen Deutschland das erste Mal auf die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) überprüft. Seither gibt es einige Fortschritte zu verzeichnen. Beispiele sind die verabschiedeten Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK, die Durchführung eines Disability Survey sowie Reformen im Sozialrecht, Gleichstellungsrecht, Betreuungsrecht und Wahlrecht.

    Die Dynamik der Umsetzung hat jedoch in Bund, Ländern und Kommunen inzwischen deutlich nachgelassen und in der Abwägung unterschiedlicher politischer Prioritäten hat die Konvention spürbar an Gewicht verloren. Ein echter Paradigmenwechsel in Politik und Gesellschaft hin zu Inklusion und Selbstbestimmung ist auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der UN-BRK nicht festzustellen. Im Gegenteil: In Deutschland besteht weiterhin ein stark ausgebautes System von Sonderstrukturen – sowohl in der schulischen Bildung und bei der Beschäftigung in Werkstätten als auch in Form von großen stationären Wohneinrichtungen. Zwar wird viel über Inklusion diskutiert, konsequent in die Tat umgesetzt wird sie allerdings nicht.


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