#4 Netflix - Gebührenerhöhung Lass dir nix gefallen
-
- Science
Netflix-Abonnent*innen wird es aufgefallen sein: Der Streaming-Anbieter hat seine Gebühren stark erhöht. Wer 2017 noch 8,99 Euro für sein Standard Abo bezahlt hat musste 2022 auf einmal vier Euro mehr dafür hinlegen. Doch viele dieser Erhöhungen waren unzulässig. Netflix muss seine Preiserhöhungen transparent gestalten und das hat es nicht getan. Nachdem das auch das Kammergericht Berlin festgestellt hat, ist jetzt einfach, seine Gebühren zurückzubekommen. Wie das geht und warum es sich für Abonnent*innen auch bei einem relativ geringen Streitwert lohnt, vor Gericht zu ziehen, erklärt der Rechtsanwalt István Cocron in der vierten Folge von “Lass Dir nix gefallen”.
Kontakt Kanzlei CLLB:
cllb.de
Konkrete Informationen zur unzulässigen Netflix Gebührenerhöhung:
https://www.cllb.de/netflix-erhoehung-der-abo-gebuehren-unzulaessig-jetzt-rueckerstattung-einfordern/
István Cocron:
cocron@cllb.de
Landgericht Berlin Urteil vom 16.12.21
https://www.vzbv.de/sites/default/files/2022-02/LG%20Berlin_16.12.2021_0.pdf
Stiftung Warentest zum Thema:
https://www.test.de/Netflix-Preiserhoehungen-rechtswidrig-Gebuehren-zurueckfordern-5855602-0/
studiodrei
Julia Riedhammer
Tempelhofer Ufer 1a
10961 Berlin
www.studiodrei.de
Netflix-Abonnent*innen wird es aufgefallen sein: Der Streaming-Anbieter hat seine Gebühren stark erhöht. Wer 2017 noch 8,99 Euro für sein Standard Abo bezahlt hat musste 2022 auf einmal vier Euro mehr dafür hinlegen. Doch viele dieser Erhöhungen waren unzulässig. Netflix muss seine Preiserhöhungen transparent gestalten und das hat es nicht getan. Nachdem das auch das Kammergericht Berlin festgestellt hat, ist jetzt einfach, seine Gebühren zurückzubekommen. Wie das geht und warum es sich für Abonnent*innen auch bei einem relativ geringen Streitwert lohnt, vor Gericht zu ziehen, erklärt der Rechtsanwalt István Cocron in der vierten Folge von “Lass Dir nix gefallen”.
Kontakt Kanzlei CLLB:
cllb.de
Konkrete Informationen zur unzulässigen Netflix Gebührenerhöhung:
https://www.cllb.de/netflix-erhoehung-der-abo-gebuehren-unzulaessig-jetzt-rueckerstattung-einfordern/
István Cocron:
cocron@cllb.de
Landgericht Berlin Urteil vom 16.12.21
https://www.vzbv.de/sites/default/files/2022-02/LG%20Berlin_16.12.2021_0.pdf
Stiftung Warentest zum Thema:
https://www.test.de/Netflix-Preiserhoehungen-rechtswidrig-Gebuehren-zurueckfordern-5855602-0/
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Julia Riedhammer
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