Sei doch nicht besteuert!

Fabian Walter & Christian Gebert
Sei doch nicht besteuert!

Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

  1. FEB 12

    #129: Fitnessstudio & Sport steuerlich absetzen: Was geht und was nicht?

    Sportliche Aktivitäten können unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt sein – doch nicht jede Ausgabe lässt sich absetzen. In dieser Podcast-Folge klären wir, welche steuerlichen Regeln für Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Sportvereine und betriebliche Gesundheitsförderung gelten. Erfahren Sie: - Warum Mitgliedsbeiträge an Sportvereine nicht als Spende abziehbar sind (§ 10b Abs. 1 Satz 7 EStG). - Ob Fitnessstudio-Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden und warum das BFH-Urteil vom 21.11.2024 – VI R 1/23 den steuerlichen Abzug meist ausschließt. - Welche steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse es für Sportangebote gibt und wann die 600-Euro-Freigrenze nach § 3 Nr. 34 EStG gilt. - Warum Firmenfitness-Angebote oft steuerpflichtiger Arbeitslohn sind und die 50-Euro-Freigrenze für Sachbezüge nur unter bestimmten Voraussetzungen greift. - Ob Fitnessstudios Umsatzsteuer zahlen müssen und wann der ermäßigte Steuersatz von 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG für Saunen oder Heilbäder gilt. - Welche Urteile zur Steuerpflicht von betrieblichen Sportanlagen, Firmenläufen oder Golfclub-Mitgliedschaften existieren und welche steuerlichen Fallstricke drohen (z. B. BFH-Urteil vom 21.03.2013, BStBl II S. 700 zur steuerpflichtigen Übernahme von Golfclub-Beiträgen). Zum Abschluss werfen wir einen Blick darauf, welche steuerlichen Vorteile Unternehmen für ihre Mitarbeiter schaffen können – und warum es oft komplizierter ist, als es auf den ersten Blick scheint. Egal ob Fitnesstudio-Mitgliedschaft, betriebliche Gesundheitsförderung oder Firmenläufe – wir zeigen, worauf Sie achten müssen, um steuerlich auf der sicheren Seite zu bleiben! Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi

    34 min
  2. FEB 5

    #128: Immobilien sanieren oder abreißen? Das lohnt sich steuerlich (nicht)

    Wer eine Immobilie saniert und vermietet, muss genau zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten unterscheiden. In dieser Podcast-Folge erklären wir, welche Kosten sofort als Werbungskosten abziehbar sind und welche nur über die Abschreibung geltend gemacht werden können. Erfahren Sie: - Wann Reparaturen sofort abzugsfähig sind und wann sie als Herstellungskosten abgeschrieben werden müssen. - Welche Kriterien für eine „wesentliche Verbesserung“ gelten und warum eine neue Heizung oder Fenster unter Umständen steuerlich nachteilig sein können. - Wie Sie anschaffungsnahe Aufwendungen vermeiden und warum das Finanzamt Sanierungen kurz nach dem Kauf besonders genau prüft (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Der BFH (Beschluss vom 28.04.2020 – IX B 121/19) hat zu den anschaffungsnahen Aufwendungen geurteilt, dass diese Einschränkung nur dann berücksichtigt werden, muss wenn sie nach der Anschaffung entstehen. - Welche steuerlichen Folgen der Abriss und Neubau einer Immobilie hat und warum das FG Köln (Urteil vom 12.09.2024 – 1 K 2206/21) eine steuerliche Förderung versagt hat. Der BFH (BFH IX R 24/24) muss nun abschließend darüber entscheiden, ob beim Abriss und anschließendem Neubau eines Gebäudes die höhere Abschreibung für Neubauten zur Anwendung kommen kann. - Welche Beweislastregeln in der Praxis gelten und warum das Finanzamt bei fehlender Dokumentation von einer Standardverbesserung ausgehen darf. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi

    32 min
  3. JAN 29

    #127: Warum man auf Darlehen Zinsen verlangen sollte – Steuerliche Risiken vermeiden

    Zinslose oder sehr niedrig verzinste Darlehen sind in der Familie oder unter Freunden weit verbreitet – doch steuerlich können sie zur Falle werden. In dieser Podcast-Folge erklären wir, warum ein fehlender oder zu geringer Zins als Schenkung gilt und damit schenkungsteuerpflichtig sein kann. Erfahren Sie, wie der Nutzungsvorteil eines zinslosen Darlehens bewertet wird, welche Zinssätze das Finanzamt ansetzt und warum die Schenkungsteuer bereits bei der Darlehensauszahlung fällig wird. Anhand aktueller BFH-Urteile zeigen wir, wann das Finanzamt eingreift und welche Freibeträge gelten. Wir besprechen unter anderem: - BFH-Urteil vom 31. Juli 2024 – II R 20/22: Warum ein zinsgünstiges Darlehen zwischen Geschwistern zu einer Schenkungsteuer von 59.140 Euro führte – und wie der BFH den ursprünglichen Steuerbescheid um 170.300 Euro reduzierte. - BFH-Urteil vom 04. März 2015 – II R 19/13 (NV) (veröffentlicht am 03. Juni 2015): Warum auch zinslose Darlehen aus religiösen Gründen steuerpflichtig sein können – selbst wenn der Darlehensgeber keine Zinsen verlangen darf. - BFH-Urteil vom 27. November 2013 – II R 25/12 (NV) (veröffentlicht am 19. Februar 2014): Wie das Finanzamt Nutzungsvorteile aus zinslosen Darlehen als steuerpflichtige Schenkung ansetzt. Außerdem klären wir, warum auch Darlehen aus religiösen oder privaten Motiven nicht automatisch steuerfrei sind und welche Vertragsgestaltungen helfen können, unerwartete Steuerbelastungen zu vermeiden. Ein kompakter Überblick für alle, die private Darlehen steuerlich sicher gestalten möchten! Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi

    24 min
  4. JAN 21

    #126: Dienstrad, E-Bike, S-Pedelec: Steuerliche Regeln und praktische Tipps

    Diensträder liegen im Trend – doch wie sieht es mit der steuerlichen Behandlung aus? In dieser Podcast-Folge klären wir, wann ein Dienstrad steuerfrei bleibt und wann ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Ob klassisches Fahrrad, E-Bike oder S-Pedelec: Wir erläutern die Unterschiede in der Besteuerung, warum Gehaltsumwandlungen steuerlich kritisch sein können und welche Besonderheiten bei Leasing, privater Nutzung und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gelten. Erfahren Sie außerdem, wie sich die 1 %-Regelung auf S-Pedelecs auswirkt, welche Vorteile es bei der Überlassung zusätzlich zum Arbeitslohn gibt und warum ein Arbeitsgericht Leasingkosten bei längerer Krankheit als unzulässige Belastung für Arbeitnehmer eingestuft hat. Ein kompakter Überblick für alle, die steuerlich das Beste aus ihrem Dienstrad herausholen wollen! Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Das Buch zum Podcast "Sei doch nicht besteuert" von Fabian Walter, kannst du jetzt unter folgendem Link bestellen: https://amzn.eu/d/26qeFBW Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Neues „Sei doch nicht besteuert“-Buch erscheint am 14.01.2025, jetzt vorbestellen: https://amzn.eu/d/hhFdFNV Anzeige: Buchhaltungslösung Lexware Office 6 Monate kostenlos testen unter www.lexware.de/steuerfabi

    25 min
  5. JAN 6

    #124: Unternehmensgründung 2025: Steuertipps und Tricks für einen erfolgreichen Start (Teil 1)

    Diese Episode dreht sich um alles, was man 2025 bei der Gründung eines Unternehmens wissen sollte. Wir sprechen ausführlich über die steuerlichen und organisatorischen Aspekte, die für den Start in die Selbstständigkeit von zentraler Bedeutung sind. Dabei gehen wir darauf ein, wann es sinnvoll ist, die Kleinunternehmerregelung zu nutzen, und warum man darauf verzichten sollte, wenn man ausschließlich B2B-Kunden hat, um Vorsteuerabzüge für Anschaffungen geltend machen zu können. Außerdem erläutern wir, welche Angaben im steuerlichen Erfassungsbogen gemacht werden müssen, wie der zeitliche Ablauf funktioniert und welche Wahlrechte bereits hier entscheidend sind. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Schätzung von Gewinn und Umsatz, die im Erfassungsbogen angegeben werden muss. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Istversteuerung bei der Umsatzsteuer, bei der diese erst gezahlt wird, wenn die Kundenzahlung tatsächlich eingeht. Wir klären zudem, ob man direkt mit der unternehmerischen Tätigkeit beginnen kann oder tatsächlich auf die Steuernummer vom Finanzamt warten muss. Auch das Thema, wie höhere Aufwendungen vor den ersten Einnahmen steuerlich genutzt werden können, kommt zur Sprache. Spannend wird es bei der Frage, was passiert, wenn man sich nebenberuflich selbstständig macht. Wir erklären, warum Gewinne aus der Nebentätigkeit, trotz Kleinunternehmerregelung, mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen und wie schnell der Spitzensteuersatz von 42 % greifen kann. Diese Episode bietet einen umfassenden und praxisnahen Leitfaden für alle, die sich selbstständig machen möchten, und klärt häufige Fragen rund um Steuern und Unternehmensgründung.

    53 min
  6. 12/30/2024

    #123: Investieren mit GmbH: Steuern bei Aktien, Krypto und Gold

    Die Steuerbelastung für Kapitalanlagen in einer GmbH unterscheidet sich grundlegend von der privaten Vermögensanlage. Die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH setzt sich aus Körperschaftsteuer (15%), Solidaritätszuschlag (0,825%) und Gewerbesteuer (je nach Standort) zusammen. In München beträgt der Gesamtsteuersatz beispielsweise 33,3%, da hier ein Gewerbesteuerhebesatz von 490% gilt. Bei Zinseinkünften aus Anleihen oder Festgeld zahlt die GmbH somit etwa 33% Steuern, während Privatpersonen der Abgeltungsteuer von 26,375% (inkl. Solidaritätszuschlag) unterliegen. Für Goldanlagen gilt: In der GmbH werden Gewinne mit circa 33% besteuert. Privatpersonen müssen hingegen bei Verkauf innerhalb eines Jahres ihren persönlichen Steuersatz bis 47,5% zahlen. Nach einem Jahr ist der private Verkauf steuerfrei. Die Anschaffung von Anlagegold durch eine GmbH ist grundsätzlich zulässig, da die GmbH keine Privatsphäre besitzt. Wichtig ist die Vermeidung verdeckter Gewinnausschüttungen, etwa bei Goldschmuck mit möglicher privater Nutzung. Anlagegold ist umsatzsteuerbefreit, während andere Edelmetalle wie Silber der 19% Umsatzsteuer unterliegen. Bei Bitcoin und Kryptowährungen gelten ähnliche Grundsätze: Die GmbH versteuert Gewinne mit circa 33%. Privatpersonen zahlen bei Verkauf innerhalb eines Jahres bis zu 47,5%, danach ist der Gewinn steuerfrei. Für die Zuordnung zum Betriebsvermögen genügt das wirtschaftliche Eigentum am Wallet. Auch hier sind verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden, besonders bei Kryptowährungen mit privatem Nutzungsvorteil. Besonders attraktiv sind Aktienfonds: Nach § 20 Investmentsteuergesetz bleiben 80% der Erträge körperschaftsteuerfrei und 40% gewerbesteuerfrei. Dies gilt sowohl für Dividenden als auch Veräußerungsgewinne aus Aktienfonds. Ein wesentlicher Vorteil der GmbH: Sämtliche Kosten der Vermögensverwaltung sind steuerlich absetzbar - von Zinsaufwendungen bis zu Fahrtkosten zur Aktionärsversammlung. Privatanleger können hingegen nur den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro geltend machen.

    29 min

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