Die Schweiz darf einen homosexuellen Iraner nicht in seine Heimat abschieben. Zu diesem Urteil gelangt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Schweiz habe nicht ausreichend abgeklärt, ob der Betroffene dort an Leib und Leben gefährdet sei. Weitere Themen: - Kaja Kallas: Die künftige EU-Aussenbeauftragte im Kreuzverhör - Kurioser Fall: Bundesgericht gibt einem Schweizer Juden Recht - CH Media zieht allen Today-Portalen den Stecker - BKW setzt auf neue Windparks in Süditalien - Tagesgespräch: Hoffnung ermöglicht ein sinnvolles Leben
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- FrequencyUpdated daily
- Published12 November 2024 at 11:30 UTC
- Length31 min
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