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Änderung des BtMG - eigenständige Gabe von Betäubungsmitteln durch Notfallsanitäter - Chance oder Risiko?! Im Gespräch mit Hans-Martin Grusnick und Sebastian Rösch Die Rettungsaffen

    • Wissenschaft

Vor wenigen Tagen hatten wir in "Dicke Bretter bohren; Änderung des BtMG tritt noch im Juli 2023 in Kraft; endlich Klarheit bei der Gabe von Betäubungsmitteln durch Notfallsanitäter" darüber berichtet, dass das BtMG, die BtMVV und das NotSanG dahingehend geändert wird, dass nunmehr der Notfallsanitäter in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen wird und somit klare, rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen sind. Die Änderung wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2023 Teil I Nr. 197, ausgegeben zu Bonn am 26. Juli 2023 verkündet und tritt damit morgen in Kraft. Ein guter, längst überfälliger und absolut notwendiger Schritt. Jetzt sollte eine konstruktive, den Patienten im Mittelpunkt behaltende, fachliche, aber vor allem auch interdisziplinäre Diskussion auf der Tagesordnung stehen.

Wir haben uns mit Hans-Martin Grusnick, Facharzt für Innere Medizin, mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin und ÄLRD im Kreis Nordfriesland sowie Sebastian Rösch, Ausbildungsbeauftragter und Sachgebietsleiter Medizinische Versorgung im Kreis Nordfriesland, über jene Änderungen, wie es in deren Rettungsdienstbereich bisher gehandhabt und gelebt wurde und in Zukunft gelebt wird, aber auch über mögliche Chancen und Risiken unterhalten. Dabei war jedoch unser Blick nicht nur auf den wunderschönen Norden gerichtet. Das Gespräch hat uns riesig viel Spaß gemacht und wir sagen beiden nochmals ganz herzlichen Dank für den guten Austausch.

Wir wünschen Euch viel Spaß beim Anhören und freuen uns natürlich über eine postive Bewertung. Fragen, Anregungen und ein ernsthaftes Feedback ist sehr, sehr gerne jederzeit herzlich willkommen.

Quellen:

Bundesrat Drucksache 288/23, Deutscher Bundestag Drucksache 20/7397,

Deutscher Bundestag Aussschussdrucksache 20 (14) 117 1Neu,

Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages Ausarbeitung WD 9 – 3000 – 028/21 

Vor wenigen Tagen hatten wir in "Dicke Bretter bohren; Änderung des BtMG tritt noch im Juli 2023 in Kraft; endlich Klarheit bei der Gabe von Betäubungsmitteln durch Notfallsanitäter" darüber berichtet, dass das BtMG, die BtMVV und das NotSanG dahingehend geändert wird, dass nunmehr der Notfallsanitäter in das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen wird und somit klare, rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen sind. Die Änderung wurde im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2023 Teil I Nr. 197, ausgegeben zu Bonn am 26. Juli 2023 verkündet und tritt damit morgen in Kraft. Ein guter, längst überfälliger und absolut notwendiger Schritt. Jetzt sollte eine konstruktive, den Patienten im Mittelpunkt behaltende, fachliche, aber vor allem auch interdisziplinäre Diskussion auf der Tagesordnung stehen.

Wir haben uns mit Hans-Martin Grusnick, Facharzt für Innere Medizin, mit Zusatzbezeichnung Notfallmedizin und ÄLRD im Kreis Nordfriesland sowie Sebastian Rösch, Ausbildungsbeauftragter und Sachgebietsleiter Medizinische Versorgung im Kreis Nordfriesland, über jene Änderungen, wie es in deren Rettungsdienstbereich bisher gehandhabt und gelebt wurde und in Zukunft gelebt wird, aber auch über mögliche Chancen und Risiken unterhalten. Dabei war jedoch unser Blick nicht nur auf den wunderschönen Norden gerichtet. Das Gespräch hat uns riesig viel Spaß gemacht und wir sagen beiden nochmals ganz herzlichen Dank für den guten Austausch.

Wir wünschen Euch viel Spaß beim Anhören und freuen uns natürlich über eine postive Bewertung. Fragen, Anregungen und ein ernsthaftes Feedback ist sehr, sehr gerne jederzeit herzlich willkommen.

Quellen:

Bundesrat Drucksache 288/23, Deutscher Bundestag Drucksache 20/7397,

Deutscher Bundestag Aussschussdrucksache 20 (14) 117 1Neu,

Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages Ausarbeitung WD 9 – 3000 – 028/21 

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