10 Min.

Arbeitgeber darf gegen den Willen des Arbeitnehmer die Rückkehr aus dem Homeoffice anordnen‪!‬ Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht!

    • Wirtschaft

Das Landesarbeitsgericht in München hat entschieden, dass der Arbeitnehmer aus dem Homeoffice zurückkommen muss.
Was so klar klingt, ist es aber nicht. Mit der Begründung hat das LAG zugleich Fenstern geöffnet, wann der Arbeitnehmer erfolgreich der Weisung trotzen kann. Damit beschäftige ich mich in dieser Folge.
Nach dem Gesetz gibt es zur Zeit keinen Anspruch aufs Homeoffice!
Dennoch ist höchst streitig, wann der Arbeitgeber das Recht hat, den Arbeitnehmer aus dem Homeoffice zurück zu holen.
Der Arbeitgeber muss bei seiner Entscheidung im Rahmen des Direktionsrechtes des §106 GewO nach billigem Ermessen die wechselseitigen Interessen abwägen. Welche Auffassung das Gericht überzeugt, liegt an den Argumenten der Rechtsanwälte. Hier lohnt es sich ausführlich das Für und Wieder darzustellen und die wechselseitigen Vor- und Nachteile.
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Sandro Wulf ist Inhaber der Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal.
Er beantwortet Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht.
Er erklärt grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht.
Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann.
Er war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert.
Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte ist er wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts.
Er ist Vortragsredner, Speaker und hält Keynotes.
Hier erfährst Du mehr über Sandro:
www.kanzlei-wulf.de
https://www.facebook.com/ @einfachrecht
https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/
https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv
https://www.instagram.com/@kanzleiwulf
Er diskutiert in einem weiteren Podcast unternehmerische Fragen und unterstützt bei der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und somit im Unternehmen. Dazu mehr unter:
https://anchor.fm/pni
Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an
info@kanzlei-wulf.de
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Vielen Dank
dein Sandro und
dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen.

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Das Landesarbeitsgericht in München hat entschieden, dass der Arbeitnehmer aus dem Homeoffice zurückkommen muss.
Was so klar klingt, ist es aber nicht. Mit der Begründung hat das LAG zugleich Fenstern geöffnet, wann der Arbeitnehmer erfolgreich der Weisung trotzen kann. Damit beschäftige ich mich in dieser Folge.
Nach dem Gesetz gibt es zur Zeit keinen Anspruch aufs Homeoffice!
Dennoch ist höchst streitig, wann der Arbeitgeber das Recht hat, den Arbeitnehmer aus dem Homeoffice zurück zu holen.
Der Arbeitgeber muss bei seiner Entscheidung im Rahmen des Direktionsrechtes des §106 GewO nach billigem Ermessen die wechselseitigen Interessen abwägen. Welche Auffassung das Gericht überzeugt, liegt an den Argumenten der Rechtsanwälte. Hier lohnt es sich ausführlich das Für und Wieder darzustellen und die wechselseitigen Vor- und Nachteile.
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