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Recht im Ohr mit Dennis Hillemann Dennis Hillemann
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Recht im Ohr ist der Podcast mit Dennis Hillemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Dennis spricht in diesem Podcast über aktuelle Themen aus dem Bereich Recht, Politik und Technologie und gibt Empfehlungen ab zum Studium und zum Vorgehen als Unternehmer/in. Er freut sich über jeden Austausch. Themen wie Blockchain, Digitalisierung, Govtech, Greentech, Fördermittel, Verfassungsrecht stehen im Mittelpunkt.
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Überbrückungshilfe Update 22.7.2024 - VG Minden hilft Antragstellern - Untätigkeitsklage
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Mehr Beiträge zum Thema Überbrückungshilfe finden Sie hier: https://www.fieldfisher.com/de-de/locations/germany/services/finance/fordermittel-beratung/corona-uberbruckungshilfen
Kontaktieren Sie Dennis Hillemann unter dennis.hillemann@fieldfisher.com
In dieser Folge geht es um eine neue Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden.
Kostenlast für das beklagte Land bei Untätigkeitsklage im Corona-Überbrückungshilfe-Verfahren: Ein Meilenstein für Antragsteller
In einem kürzlich ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden (Az. 3 K 2568/23) wurde ein wichtiger Präzedenzfall im Bereich der Corona-Überbrückungshilfen geschaffen. Der Fall, bei dem unsere Kanzlei Fieldfisher die Klägerin vertrat, wirft ein Schlaglicht auf die Problematik der verzögerten Bearbeitung von Förderanträgen und stärkt die Position von Antragstellern gegenüber den Behörden. Im Folgenden möchte ich die wesentlichen Aspekte des Falls erläutern und die Bedeutung für zukünftige ähnliche Fälle herausarbeiten.
1. Hintergrund des Falls
Unsere Mandantin, ein Unternehmen aus der Gastronomiebranche, hatte am 17.05.2022 einen Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe bei der Bezirksregierung gestellt. Trotz der Dringlichkeit der Situation und der klaren Fristen für die Bearbeitung solcher Anträge erfolgte über einen langen Zeitraum keine Reaktion seitens der Behörde.
Diese Verzögerung brachte unsere Mandantin in eine prekäre Lage, da die Frist zur Schlussabrechnung der Corona-Hilfen ursprünglich zum 31.10.2023 ablaufen sollte. In dieser Situation wandten wir uns am 07.09.2023 an die zuständige Bezirksregierung und forderten sie auf, bis zum 28.09.2023 über den Antrag zu entscheiden. Gleichzeitig kündigten wir für den Fall der weiteren Untätigkeit die Erhebung einer Untätigkeitsklage an.
2. Die Untätigkeitsklage als rechtliches Instrument
Die Untätigkeitsklage ist ein wichtiges Rechtsmittel, das in § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) verankert ist. Sie ermöglicht es Bürgern und Unternehmen, gegen die Untätigkeit von Behörden vorzugehen, wenn diese über einen unangemessen langen Zeitraum keine Entscheidung über einen Antrag oder Widerspruch treffen.
Im vorliegenden Fall erhoben wir die Untätigkeitsklage am 06.10.2023, nachdem auch auf unser Aufforderungsschreiben keine Reaktion der Behörde erfolgt war. Die Klage zielte darauf ab, die Behörde zur Entscheidung über den Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe zu zwingen.
3. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden
Das Verwaltungsgericht Minden hat in seinem Beschluss vom 19.07.2024 die Rechtmäßigkeit unserer Klageerhebung bestätigt und wichtige Grundsätze für ähnliche Fälle festgelegt:
a) Einstellung des Verfahrens
Das Gericht stellte das Verfahren ein, nachdem beide Parteien es übereinstimmend für erledigt erklärt hatten. Grund war die Bescheidung des Antrags - allerdings erst in 2024.
b) Kostenentscheidung
Von besonderer Bedeutung ist die Entscheidung des Gerichts, die Kosten des Verfahrens der beklagten Behörde aufzuerlegen. Diese Entscheidung basiert auf § 161 Abs. 3 VwGO, wonach in Fällen der Untätigkeitsklage die Kosten stets dem Beklagten zur Last fallen, wenn der Kläger vor Klageerhebung mit einer Bescheidung rechnen durfte.
c) Beurteilung der Klageerhebung
Das Gericht stellte klar, dass unsere Mandantin die Untätigkeitsklage nicht verfrüht erhoben hatte. Es betonte, dass unsere Mandantin vor Klageerhebung mit einer Bescheidung durch die Behörde rechnen durfte.
d) Bedeutung der Informationspflicht der Behörde
Ein zentraler Punkt in der Begründung des Gerichts war die Feststellung, dass es Sache der Behörde ist, den Betroffenen über Gründe für eine verzögerte Entscheidung zu informieren. Wenn die Behörde dies unterlässt, veranlasst sie die Erhebung der Klage und muss folglich deren Kosten tragen. -
Überbrückungshilfe Update 15.7.2024 - Keine Auszahlungen mehr?
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In dieser Folge geht es um eine neue Entwicklung, wonach derzeit nach Prüfung der Schlussabrechnung des Pakets 1 keine Auszahlungen vorgenommen werden, bis Paket 2 abgerechnet wurde. Was bedeutet dies und was können Steuerberater und Unternehmen tun? -
Überbrückungshilfe Update 11.7.2024 - Schlussabrechnung, Warten, Klage?
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In dieser Folge geht es um die Frage, ob es wegen der langen Bearbeitungszeizen der Schlussabrechnungen sinnvoll sein kann, eine Untätigkeitsklage zu erheben. -
Überbrückungshilfe Update 5.7.2024 - Haftung und Strafbarkeit von Steuerberatern
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In dieser Folge geht es um die Frage, wann Steuerberater bei den Überbrückungshilfen dem Staat mit ihrem ganzen Vermögen haften und wann sie sich strafbar machen. -
Überbrückungshilfe Update 30.5.2024 - Unternehmensverbund & Familie - wir kämpfen!
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In dieser Folge geht es um einen neuen prozessualen Ansatz beim Thema Unternehmensverbund & Familie - wir stellen uns der harten Praxis zu Lasten von Familien entgegen. Dennis Hillemann berichtet von aktuellen Entwicklungen und gibt Tipps für Unternehmen und prüfende Dritte. -
Überbrückungshilfe Update 28.5.2024 - Fristen Klage richtig berechnen! (Haftung)
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In dieser Folgeä geht es um die Frage, wie bei Erhslt eines Bescheides die Fristen für Widerspruch und Klage rigurog berechnet werden - viele Steuerberater machen hier große Fehler. Dennis Hillemann berichtet von aktuellen Entwicklungen und gibt Tipps für Unternehmen und prüfende Dritte.