Sei doch nicht besteuert!

Fabian Walter & Christian Gebert

Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

  1. VOR 2 TAGEN

    #189: Gewerbesteuer 2026: Warum Google-Rechenzentren und Steueroasen über Städte entscheiden

    Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der deutschen Kommunen - und zugleich eine der umstrittensten. Mit Einnahmen von rund 75,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 und einem Rekorddefizit der Gemeinden von fast 32 Milliarden Euro im Jahr 2025 steht sie im Zentrum finanzpolitischer Debatten. In dieser Episode wird verständlich erklärt, wie die Gewerbesteuer funktioniert - von der Ermittlung des Gewerbeertrags über Hinzurechnungen (z.B. Zinsen, Mieten, Lizenzen) bis hin zum Hebesatz der Gemeinden (durchschnittlich 400 - 440 %). Dabei wird auch aufgezeigt, warum Unternehmen trotz Verlusten Gewerbesteuer zahlen können und weshalb Freiberufler von der Steuer ausgenommen sind. Ein besonderer Fokus liegt auf aktuellen Entwicklungen: der Streit um die Besteuerung von KI-Rechenzentren (z.B. Google-Investition von 5,5 Mrd. € in Hessen), die Problematik der Gewerbesteuerzerlegung sowie geplante Reformen wie ein höherer Mindesthebesatz (280 %). Zudem wird diskutiert, wie sogenannte Gewerbesteueroasen (z.B. Monheim oder Grünwald) funktionieren und welche rechtlichen Grenzen bestehen. Abschließend beleuchtet die Folge die zentrale Frage: Ist die Gewerbesteuer noch zeitgemäß - oder braucht es eine grundlegende Reform im deutschen Steuersystem? Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    44 Min.
  2. 30. MÄRZ

    #188: Geplante Steuererhöhungen: Wen würde es treffen? Umsatzsteuer, Spitzensteuersatz, Ehegatten

    Die geplanten Steuer- und Arbeitsmarktreformen bringen spürbare Entlastungen für 95 % der Steuerzahler – doch wer zahlt am Ende die Rechnung? Im Fokus stehen eine mögliche Einkommensteuerreform, steigende Umsatzsteuer und tiefgreifende Änderungen bei Sozialabgaben, Arbeitsrecht und Altersvorsorge. Diskutiert werden konkrete Zahlen: mehrere hundert Euro Entlastung pro Jahr für breite Bevölkerungsschichten, gleichzeitig Mehrbelastungen von mehreren Tausend Euro für Spitzenverdiener und Personengesellschaften. Kritisch beleuchtet werden die Folgen für Familienunternehmen, Investitionen und mögliche Abwanderungseffekte. Weitere Schwerpunkte sind die geplante Erhöhung der Umsatzsteuer um 2 Prozentpunkte (ca. 15 Mrd. € Mehreinnahmen je Punkt), Reformen beim Ehegattensplitting, Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie neue Ansätze beim Renteneintritt nach Beitragsjahren. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Arbeitsmarktflexibilisierung, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Pendlerpauschale und die Diskussion um eine Übergewinnsteuer analysiert. Auch die steuerliche Belastung von Kraftstoffen (inkl. Energie- und CO₂-Steuer sowie Umsatzsteuer auf Steuern) wird detailliert eingeordnet. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    45 Min.
  3. 24. MÄRZ

    #187: Steuerfalle Betriebsaufspaltung: Wann das Finanzamt aus Privatvermögen ein Gewerbe macht

    Wann Privatvermögen plötzlich gewerblich wird und welche steuerlichen Folgen drohen. Diese Episode zeigt klar, wann eine scheinbar einfache Vermietung zur steuerlichen Falle wird und warum die Betriebsaufspaltung erhebliche Risiken birgt. Im Fokus stehen die steuerlichen Unterschiede zwischen Privat- und Betriebsvermögen: Während im Privatvermögen Veräußerungen nach 10 Jahren steuerfrei möglich sind und keine Gewerbesteuer anfällt, führt Betriebsvermögen zu Gewerbesteuerpflicht und zur Gefahr der Aufdeckung stiller Reserven – etwa bei Betriebsaufgabe oder Gesellschafterwechsel. Die Betriebsaufspaltung, entwickelt durch Richterrecht (grundlegend BFH, Beschluss v. 08.11.1971, GrS 2/71, BStBl 1972 II S. 63), bewirkt dabei, dass eigentlich vermögensverwaltende Tätigkeiten als gewerblich eingestuft werden. Erklärt werden die Voraussetzungen: sachliche Verflechtung (Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen wie Grundstücke oder Patente) und personelle Verflechtung (einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille). Zudem werden typische Fallkonstellationen, Gestaltungsvarianten und Risiken – etwa bei fehlendem Mietvertrag, Untervermietung oder Arbeitszimmern – praxisnah dargestellt. Abschließend geht es um Gestaltungsoptionen wie die Immobilien-GmbH (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) sowie die steuerlich problematische Beendigung einer Betriebsaufspaltung. Diese Episode liefert eine kompakte und fundierte Einordnung der Betriebsaufspaltung mit konkreten Beispielen und rechtlichen Grundlagen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    34 Min.
  4. 18. MÄRZ

    #186: Viele Firmen, ein Steuerzahler – Das Geheimnis der steuerlichen Organschaft

    Die steuerliche Organschaft ermöglicht es, mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen steuerlich wie einen einzigen Betrieb zu behandeln. Dabei übernimmt der Organträger die beherrschende Rolle, während die Organgesellschaft organisatorisch untergeordnet ist. Obwohl die Unternehmen gesellschaftsrechtlich eigenständig bleiben, gehen ihre steuerlichen Folgen teilweise ineinander über. Die Gesamtheit der verbundenen Unternehmen wird als Organkreis bezeichnet. Eine Organschaft existiert im deutschen Steuerrecht bei Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, wobei Voraussetzungen und Rechtsfolgen teilweise unterschiedlich geregelt sind. Bei der ertragsteuerlichen Organschaft (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) bestehen wesentliche Vorteile für Unternehmensgruppen. Gewinne der operativen Gesellschaft werden unmittelbar dem Organträger zugerechnet, wodurch zusätzliche Besteuerung von Gewinnausschüttungen – etwa rund 1,5 % Belastung bei Dividenden an eine Holding – vermieden werden kann. Zudem lassen sich Gewinne und Verluste verschiedener Konzerngesellschaften miteinander verrechnen, was insbesondere bei Konzernstrukturen mit unterschiedlich erfolgreichen Gesellschaften relevant ist. Nachteile bestehen vor allem darin, dass der Organträger Verluste der Tochtergesellschaft zwingend übernehmen muss und damit die wirtschaftliche Haftungsbarriere teilweise entfällt. Voraussetzung für die ertragsteuerliche Organschaft ist insbesondere die finanzielle Eingliederung, also eine Mehrheit der Stimmrechte des Organträgers an der Organgesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahres an. Zusätzlich verlangt § 14 KStG einen Ergebnisabführungsvertrag (EAV), durch den die Organgesellschaft ihren gesamten Gewinn und Verlust an den Organträger abführt. Dieser Vertrag muss mindestens fünf Jahre bestehen, im Handelsregister eingetragen sein und tatsächlich durchgeführt werden. Organträger können natürliche Personen, Kapitalgesellschaften, originär gewerblich tätige Personengesellschaften oder inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen sein, während Organgesellschaften grundsätzlich inländische Kapitalgesellschaften sein müssen. Die umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wirkt anders: Umsätze innerhalb des Organkreises gelten als nicht steuerbare Innenumsätze, während der Organträger alleiniger Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt ist. Voraussetzung ist eine finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft. Finanzielle Eingliederung bedeutet regelmäßig die Mehrheit der Stimmrechte, wirtschaftliche Eingliederung eine enge wirtschaftliche Verflechtung der Tätigkeiten und organisatorische Eingliederung eine tatsächliche Durchsetzungsmöglichkeit des Willens des Organträgers, etwa durch Personalunion der Geschäftsführung. Kritisiert wird insbesondere, dass die umsatzsteuerliche Organschaft nicht freiwillig beantragt werden kann, was in der Praxis häufig zu Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung führt. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    31 Min.
  5. 10. MÄRZ

    #185: Wie du als Vermieter mit Immobilien Steuern sparst

    Wie lassen sich mit vermieteten Immobilien steuerliche Verluste erzeugen – und wann erkennt das Finanzamt sie an? In dieser Episode geht es um die zentralen steuerlichen Hebel bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: von Abschreibungen über Kaufpreisaufteilungen bis hin zu aktuellen BFH-Urteilen zur Nutzungsdauer von Gebäuden. Wir erklären, warum bei dauerhaft vermieteten Wohnimmobilien nach der Rechtsprechung des BFH grundsätzlich von einer Einkünfteerzielungsabsicht ausgegangen wird und wie Verluste steuerlich mit anderen Einkünften verrechnet werden können. Gleichzeitig zeigen wir, wie Investoren durch Gebäudeabschreibungen, Finanzierungskosten oder Erhaltungsaufwendungen auf dem Papier Verluste erzielen können, während der Immobilienwert langfristig steigt. Ein Schwerpunkt liegt auf der aktuellen Rechtsprechung zur verkürzten Restnutzungsdauer von Gebäuden (BFH, Urteil vom 23.01.2024 – IX R 14/23) und der Frage, welche Gutachten das Finanzamt anerkennen muss. Darüber hinaus behandeln wir die steuerlich relevante Kaufpreisaufteilung zwischen Grund und Boden und Gebäude, einschließlich der aktuellen Rechtsprechung des BFH und mehrerer Finanzgerichte sowie der Möglichkeit einer vertraglichen Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag. Auch typische Streitpunkte wie Toleranzgrenzen bei Abweichungen von Verkehrswerten werden erläutert. Ein weiterer Abschnitt widmet sich Sanierungsmaßnahmen bei Immobilien: Wann Aufwendungen sofort als Werbungskosten abziehbar sind und wann sie als anschaffungsnahe Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG nur über die Abschreibung berücksichtigt werden können. Zudem diskutieren wir aktuelle Entwicklungen bei energetischen Sanierungen, etwa im Zusammenhang mit der überarbeiteten IDW-Stellungnahme RS IFA 1 (2024) und der zunehmenden Bedeutung klimabezogener Modernisierungen. Die Folge bietet damit einen kompakten Überblick über aktuelle steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten und Rechtsprechung rund um vermietete Immobilien – von Abschreibungsmöglichkeiten über Sanierungskosten bis hin zur steuerfreien Veräußerung nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    42 Min.
  6. 3. MÄRZ

    #184: Was bringt das neue Altersvorsorgedepot? Förderung, Renditechancen und Risiken im Überblick

    Das Altersvorsorgereformgesetz wurde im Februar 2026 erstmals im Bundestag beraten und bringt einen Systemwechsel in der geförderten Altersvorsorge. Erstmals sind Altersvorsorgedepots ohne 100-Prozent-Beitragsgarantie möglich – ein Bruch mit der bisherigen Riester-Systematik. Künftig können standardisierte Depotlösungen mit gesetzlich definierter Positivliste genutzt werden, die Effektivkosten werden auf 1,5 % begrenzt, ein Anbieterwechsel ist ab fünf Jahren kostenfrei. Steuerlich bleibt es bei der nachgelagerten Besteuerung: Beiträge sind in der Ansparphase begünstigt (Sonderausgabenabzug bisher bis 2.100 Euro), Erträge bleiben steuerfrei, die Besteuerung erfolgt im Alter. Die Förderung wird ausgeweitet: Für bis zu 1.200 Euro Eigenbeitrag gibt es 30 Cent je Euro, ab 2029 sogar 35 Cent; für weitere 600 Euro 20 Cent. Die Grundzulage kann bis zu 480 Euro jährlich betragen, hinzu kommen bis zu 300 Euro je Kind sowie ein Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Neu ist zudem die Frühstart-Rente mit 10 Euro monatlich für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren (für den Jahrgang 2020 rückwirkend ab 1. Januar 2026). Ab Juli 2026 soll in der betrieblichen Altersversorgung ein Opting-Out-Modell eingeführt werden. Die Reform ist umstritten: Während Banken und Verbraucherschützer die Öffnung begrüßen, warnen Deutsche Rentenversicherung und Versicherer vor dem Verzicht auf lebenslange Garantieleistungen. Eine belastbare Kostenschätzung der Gesamtbelastung liegt bislang nicht vor. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    49 Min.
  7. 23. FEB.

    #183: Lohnt es sich ein Haus zu bauen und zu vermieten? So hoch sind die Steuervorteile wirklich.

    Der Wohnungsneubau in Deutschland bricht ein: Für 2026 werden nur rund 215.000 neue Wohnungen erwartet – benötigt werden jedoch 400.000. Hohe Baukosten, langwierige Genehmigungen und geringe Renditen bremsen Investoren aus – trotz steuerlicher Förderinstrumente. Die Episode analysiert die aktuellen Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten: die lineare AfA mit 3 % p. a. für nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Gebäude, die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG mit 5 % vom jeweiligen Restwert (typischer Wechsel zur linearen AfA etwa ab Jahr 15) sowie die Sonderabschreibung nach § 7b EStG mit bis zu 5 % jährlich in den ersten vier Jahren. Besonders relevant: Die Kumulation von degressiver AfA und Sonderabschreibung ist gesetzlich zulässig – dadurch können in den ersten vier Jahren bis zu 37 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Gleichzeitig gelten enge Voraussetzungen wie Effizienzhaus-40-Standard, QNG-Siegel, Baukostenobergrenze von 5.200 €/m² und Förderdeckel von 4.000 €/m². Herstellung oder Anschaffung müssen zwischen dem 1.10.2023 und 30.9.2029 erfolgen. Neben steuerlichen Effekten werden Bürokratiekosten, das BMF-Schreiben vom 21.5.2025 (35 Seiten, 118 Randziffern), rückläufige Neubauzahlen (2024: −14,4 %) sowie politische Reformansätze wie Gebäudetyp E, KfW-Förderdarlehen bis 150.000 € zu rund 2 % Zins, Grunderwerbsteuer und Mietregulierung eingeordnet. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    37 Min.
  8. 17. FEB.

    #182: Aktien verkaufen um Steuern zu sparen?

    Wann müssen Aktien wirklich versteuert werden – erst beim Verkauf oder jedes Jahr auch ohne Auszahlung? Und droht ein System wie in den Niederlanden bald auch in Deutschland? In dieser Episode analysieren wir die aktuelle steuerpolitische Debatte – von Linnemanns Vorschlag zur Einkommensteuerreform (Spitzensteuersatz erst ab 80.000 €) über die SPD-Pläne (Grundfreibetrag +1.000 €, Anhebung auf 47 %) bis zum FDP-Stufenmodell mit 15%, 25%, 35% und 42%. Im Fokus steht die Besteuerung von Kapitalanlagen: In den Niederlanden soll mit dem Gesetz „Wet werkelijk rendement box 3“ künftig eine jährliche Besteuerung realer Wertsteigerungen erfolgen – auch ohne Verkauf, mit 36 % Steuersatz. Hintergrund sind Urteile des Hoge Raad, der das bisherige System fiktiver Renditen (2024/2025: 1,03 % auf Bankguthaben, 6,04 % auf sonstige Vermögenswerte bei 36 % Steuersatz, Freibetrag 57.000 €) als rechtswidrig eingestuft hat. Wir beleuchten die Folgen für Anleger, Liquiditätsrisiken und offene Fragen zur Verlustverrechnung. Anschließend der Blick nach Deutschland: Hier gilt grundsätzlich das Realisationsprinzip – Besteuerung erst beim Verkauf im Privatvermögen. Ausnahmen wie die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs (Basiszins 2025: 2,53 %, 70 %-Teilfreistellung nach InvStG, Begrenzung auf tatsächlichen Wertzuwachs) zeigen jedoch, dass auch ohne Verkauf Steuerzahlungen entstehen können. Zudem erklären wir Wegzugsteuer (u. a. ab 1 % GmbH-Beteiligung) und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG mit bis zu 10 Jahren Nachwirkung bei wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland. Eine sachliche Einordnung der aktuellen Reformvorschläge und ihrer möglichen Auswirkungen auf Anleger und Unternehmer – mit konkreten Zahlen und rechtlichen Grundlagen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    39 Min.
4,6
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Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

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