Vorsicht bei der Verwendung von „Tell a friend-Marketing“ Datenschutz-Donnerstag
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- Wirtschaft
Rat und Empfehlungen von Freund*innen nimmt man sich zu Herzen. Wenn man ein neues Produkt ausprobiert, warum es dann nicht weiterempfehlen? Werbung mit Kundenempfehlungen oder „Tell a friend-Marketing“ ist authentisch und deshalb bei Online-Händler*innen sehr beliebt.
Doch Vorsicht: „Tell a friend-Marketing“ ist in der Regel unzulässig. Warum das so ist und ob es unter bestimmten Voraussetzungen doch erlaubt sein kann, erfahren Sie in diesem Rechtstipp der Woche.
Rat und Empfehlungen von Freund*innen nimmt man sich zu Herzen. Wenn man ein neues Produkt ausprobiert, warum es dann nicht weiterempfehlen? Werbung mit Kundenempfehlungen oder „Tell a friend-Marketing“ ist authentisch und deshalb bei Online-Händler*innen sehr beliebt.
Doch Vorsicht: „Tell a friend-Marketing“ ist in der Regel unzulässig. Warum das so ist und ob es unter bestimmten Voraussetzungen doch erlaubt sein kann, erfahren Sie in diesem Rechtstipp der Woche.
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