206 Folgen

Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige.
Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben.

Den Criminal Compliance Podcast finden Sie unter iTunes, Spotify, Google-Podcast und vielen weiteren Plattformen. Falls Ihnen der Podcast gefällt, geben Sie uns gerne eine positive Bewertung auf iTunes und abonnieren Sie den Podcast in einer der einschlägigen Plattformen.

Dieser Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an mich.
Ich freue mich sehr über Feedback, Anregungen, Lob und Kritik, insbesondere auch über Vorschläge zu weiteren Themen und Gästen.

Sie erreichen mich über die Social Media Kanäle:

Instagram: https://bit.ly/2ZT6I10

Xing: https://bit.ly/2ZP0NtT

LinkedIn: https://bit.ly/3eO53hp

oder per E-Mail unter info@rosinus-on-air.com

Weitere Informationen über Rosinus Partner Rechtsanwälte PartGmbB finden Sie unter www.rosinus-partner.com.

Vita
• Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth).

• 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance.

• 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation.

• 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

Criminal Compliance Podcast Dr. Christian Rosinus

    • Wirtschaft
    • 4,8 • 33 Bewertungen

Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige.
Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben.

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Vita
• Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth).

• 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance.

• 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation.

• 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

    Gesetzgebungsupdate: EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht

    Gesetzgebungsupdate: EU-Richtlinie zum Sanktionsstrafrecht

    In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit Mirjam Hannah Steinfeld über die neue EU-Richtlinie zur Harmonisierung und Festlegung von Mindestvorschriften des Sanktionsstrafrechts (Richtlinie (EU) 2024/1126), die bis zum 20. Mai 2025 in das nationale Recht umzusetzen ist.
    Nach einem kurzen Abriss zu der Gesetzgebungsgeschichte und den Hintergründen der neuen EU-Richtlinie gehen die Gesprächspartner auf den konkreten Inhalt der Richtline ein. Sie erläutern den von der Richtline normierten Katalog an strafbaren Handlungen, die vorgesehenen Rechtsfolgen und die Festlegungen zu Verjährungs- und Vollstreckungsfristen. Im Anschluss gehen sie noch auf die Benefits der Richtlinie ein und stellen klar welchen konkreten Umsetzungsbedarf es nun für den deutschen Gesetzgeber gibt. Dabei erörtern sie auch was sich voraussichtlich in Deutschland ändern wird.
    Dr. Rosinus im Gespräch mit:
    Mirjam Hannah Steinfeld, MBA, CFE ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht. Sie ist als Salary Partnerin bei Rosinus | Partner tätig und berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Mirjam Hannah Steinfeld ist per E-Mail unter m.steinfeld@rosinus-partner.com oder telefonisch unter 069 87403060 zu erreichen.
    Zur Richtlinie (EU) 2024/1126 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202401226


    Zur Folge 183 https://criminal-compliance.podigee.io/183-new-episode
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    • 13 Min.
    Gesetzgebungsupdate: Mandatsträgerkorruption

    Gesetzgebungsupdate: Mandatsträgerkorruption

    In der heutigen Folge gibt Dr. Rosinus ein Gesetzgebungsupdate zum Thema Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern. Er erklärt kurz die Debatte über den § 108e StGB, die nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Zusammenhang mit der Maskenaffäre entbrannte. Dr. Rosinus erklärt die Kritik an der alten Rechtslage und zeigt, was sich durch die Einführung des § 108f StGB ändern wird. Er gibt zudem einen kurzen Überblick über den Tatbestand und bewertet die Neuerung aus Beratersicht.
    Hier geht’s zur Folge 116: Rechtsprechungsupdate – Entscheidung des BGH zur Strafbarkeit von Mandatsträgern in der sog. Maskenaffäre: https://criminal-compliance.podigee.io/116-cr
    Hier geht’s zur Folge Nr. 191: Der Korruptionswahrnehmungsindex 2023: https://criminal-compliance.podigee.io/191-cr

    • 6 Min.
    Rechtsprechungsupdate: Ne bis in idem

    Rechtsprechungsupdate: Ne bis in idem

    In der heutigen Folge gibt Dr. Rosinus ein Rechtsprechungsupdate zum Thema ne bis in idem. Nach einer kurzen Einführung zum Doppelbestrafungsverbot und den wichtigsten Voraussetzungen, erörtert Dr. Rosinus im Gespräch mit Volker Pietzsch die EuGH-Entscheidungen vom 19. Oktober 2023 (C 147/22). Darin hat der EuGH sich vor allem intensiv mit den Fragen befasst, wann eine endgültige Entscheidung einer Staatsanwaltschaft auf einer „Prüfung der Sache“ beruht und unter welchen Umständen dies im Rahmen eines späteren Strafverfahrens noch einmal überprüft werden kann. Dabei geht Herr Dr. Rosinus besonders darauf ein, welche (unterlassenen) Ermittlungsmaßnahmen als Indizien auf das Fehlen von eingehenden Ermittlungen hinweisen.

    Die Entscheidung des EuGH vom 19. Oktober 2023 (C 147/22) ist abrufbar unter: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=278794&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=3264955

    Hier geht’s zur Folge Nr. 55 Rechtsprechungsupdate Wirtschaftsstrafrecht – Europäisches Verbot der Doppelbestrafung und Interpol Red Notice: https://criminal-compliance.podigee.io/55-rosinusonair
    Hier geht’s zur Folge Nr. 128 Strafklageverbrauch im Sommermärchenverfahren: https://criminal-compliance.podigee.io/128-cr
    Hier geht’s zur Folge Nr. 148 Rechtsprechungsupdate - EuGH-Entscheidung zum Doppelbestrafungsverbot https://criminal-compliance.podigee.io/148-cr
    Hier geht’s zur Folge Nr. 173 Rechtsprechungsupdate: EuGH-Entscheidung zum ne bis in idem-Grundsatz: https://criminal-compliance.podigee.io/173-cr

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    • 7 Min.
    Interne Untersuchung im Auftrag von Vorstand und Aufsichtsrat

    Interne Untersuchung im Auftrag von Vorstand und Aufsichtsrat

    In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit Herrn Dr. Eike Bicker über interne Untersuchung im Auftrag von Vorstand und Aufsichtsrat. Nach einer kurzen Vorstellung von Herrn Dr. Bicker gehen die beiden in medias res.
    Zunächst sprechen sie über Anlässe und Gründe für interne Untersuchungen. Dabei gehen sie insbesondere auch auf die gesellschaftsrechtlichen und strafrechtlichen Hintergründe ein. Daneben spricht Dr. Bicker darüber, wodurch interne Untersuchungen eingeleitet werden.
    Des Weiteren diskutieren Dr. Rosinus und Dr. Bicker darüber, wer für die Einleitung von internen Untersuchungen zuständig ist, und wie die Pflichten verteilt sind. Dabei erörtern sie auch atypische Konstellationen, in denen Vorstand und Aufsichtsrat zuständig sind. In dem Interview geht es darüber hinaus auch um mögliche Interessenkonflikte, und wie mit ihnen in der Praxis umgegangen wird.
    Dr. Bicker und Dr. Rosinus ziehen zudem einen internationalen Vergleich und stellen die Besonderheiten des deutschen Systems hervor. Zuletzt sprechen sie noch über den Abschluss der internen Untersuchung und die Folgen im Unternehmen.
    Dr. Rosinus im Gespräch mit:
    Eike Bicker ist einer der führenden Anwälte für Corporate Governance & Compliance in Deutschland. Er hat insbesondere Erfahrung im Umgang mit hochkarätigen Corporate Governance & Compliance-Angelegenheiten, internen Ermittlungen, damit verbundene Rechtsstreitigkeiten sowie in der Verteidigung von Unternehmen. Er berät regelmäßig bei der Gestaltung und Implementierung von Compliance-Programmen. Zu seinen Mandanten zählen internationale Unternehmen, Investmentfonds, Vorstände, Aufsichtsräte und Regulierungsbehörden. Eike Bicker leitet die Compliance & Investigations-Praxis bei Gleiss Lutz.
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    • 26 Min.
    Das Selbstreinigungsverfahren

    Das Selbstreinigungsverfahren

    In der heutigen Folge geht es um das Selbstreinigungsverfahren und die vorzeitige Löschung von Einträgen aus dem Wettbewerbsregister. Im Gespräch mit Volker Pietzsch erklärt Dr. Christian Rosinus, wann und warum eine Selbstreinigung für ein Unternehmen sinnvoll ist und welche (Compliance-)Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen werden müssen. Anschließend skizziert Dr. Rosinus, welche Möglichkeiten ein Unternehmen nach erfolgter Selbstreinigung hat, um seine Chancen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wieder zu verbessern. Dabei erläutert er insbesondere die Anforderungen an einen erfolgreichen Antrag auf vorzeitige Löschung aus dem Wettbewerbsregister. Abschließend gibt Dr. Rosinus Tipps für betroffene Unternehmen.

    Falls Sie Fragen oder Anmerkungen haben, wenden Sie sich bitte jederzeit gerne an uns unter info@rosinus-on-air.com.

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    • 11 Min.
    Unternehmensethik und Compliance-Kultur

    Unternehmensethik und Compliance-Kultur

    In der heutigen Folge spricht Dr. Christian Rosinus gemeinsam mit Frau Dr. Vivien Veit über Unternehmensethik und Compliance-Kultur. Nach einer kurzen Vorstellung von Frau Dr. Veit, erläutert sie was unter dem Begriff der Unternehmensethik zu verstehen ist und grenzt diesen vom Begriff der Compliance-Lehre ab.
    Sie geht darauf ein welche Faktoren eine belastbare Compliance-Kultur auszeichnet und erklärt am Beispiel der Whistle-Blower-Richtlinie wie eine solche im Einzelnen überprüft werden kann.
    Sie gibt darüber hinaus einen Überblick über die kommunikativen Instrumente, mithilfe derer die ethischen Aspekte in der Unternehmenskultur verankert werden können.
    In der Folge geht es auch insbesondere um den Zusammenhang von Unternehmensethik bzw. Unternehmenskultur mit der Einrichtung von Compliance-Systemen und Compliance-Verstößen. Dabei beleuchtet sie auch, welche Auswirkung die Etablierung einer bestimmten Unternehmenskultur auf behördliche Entscheidungen haben kann.
    Zum Abschluss gibt sie noch einen Ausblick auf die künftige Bedeutung von Unternehmensethik und Compliance-Kultur
    Hier geht’s zur Folge DOJ-Leitlinien zu Malus- und Clawback-Klauseln: https://criminal-compliance.podigee.io/198-cr
    Dr. Rosinus im Gespräch mit:
    Dr. Vivien Veit ist Rechtsanwältin und zertifizierte Expertin für interne Untersuchungen. Seit mehr als 15 Jahren berät sie Unternehmen in den Bereichen White Collar Crime, Criminal Compliance und Corporate Governance. Sie erarbeitet und implementiert Compliance-Standards, hilft bei der Ausgestaltung von Whistleblower-Hotlines und ist Ombudsperson für zahlreiche Organisationen, Einrichtungen und Unternehmen. Vor dem Hintergrund ihrer besonderen Spezialisierung im Bereich Antikorruption verteidigt sie in Wirtschaftsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
    Frau Dr. Veit ist Autorin zahlreicher Veröffentlichungen zum Thema Criminal Compliance und Corporate Governance. So hat sie zum Beispiel den Praxisratgeber „Compliance und interne Ermittlungen“ (Verlag C.F. Müller) und jüngst eine Übersicht zur „Compliance-Kultur und Unternehmensethik“ im Springer-Verlag veröffentlicht. Sie ist Mitglied im Arbeitskreis interne Ermittlungen des Deutschen Instituts für Compliance (DICO) und hält regelmäßig Vorträge und Schulungen zu den genannten Themen.
    Sie erreichen Frau Dr. Veit unter veit@kraft-strafrecht.de sowie unter +491715623605.

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    • 21 Min.

Kundenrezensionen

4,8 von 5
33 Bewertungen

33 Bewertungen

thus123# ,

Sehr gelungen!

Hoch interessante Themen, die hervorragend aufbereitet werden

AllNadi ,

Super informativ…

…und auch für Nicht-Juristen verständlich :)

Frau_Schu ,

Empfehlenswert

Rosinus bringt es klar und verständlich auf den Punkt.

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