25 Min.

Kann der Mitarbeiter zur Impfung gezwungen werden? Kann ein Mitarbeiter gekündigt werden, wenn er sich gegen die Coronaimpfung entscheidet‪?‬ Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht!

    • Wirtschaft

Ich begrüße dich zu der Folge:

Kann der Mitarbeiter zur (Corona-)Impfung gezwungen werden? Kann ein Mitarbeiter gekündigt werden, wenn er sich gegen die Coronaimfung entscheidet?

Diese Fragen sind mir letzte Woche in der Kanzlei von meinen Mandanten gestellt worden. Ja und sie beschäftigen die Beteiligten des Arbeitsverhältnis.

In der Gesundheits- und Pflegebranche sind die ersten Kündigungen gegenüber Mitarbeitern ausgesprochen worden, die sich nicht gegen "Corona" impfen lassen wollten.

Da stellt sich für viele die Frage, wie weit darf der Arbeitgeber gehen? Gibt es eine berechtigte Grundlage, auf die sich der Arbeitgeber stützen kann?

Ich wünsche dir viel Spaß.



Sandro Wulf ist Inhaber der Kanzlei Wulf & Collegen mit Standorten in Magdeburg und Stendal.

Er beantwortet Unternehmern, Personalverantwortlichen, Selbstständigen und am Arbeitsrecht interessierten Menschen Fragen rund ums Arbeitsrecht.

Er erklärt grundsätzliche Regeln als auch aktuelle Tendenzen und Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen und europäischen Arbeitsrecht.

Mit einfachen Worten wird die juristische Fachsprache übersetzt, so dass jeder sie verstehen kann.

Er war im Fokus für die 100 besten Fachanwälte in Deutschland nominiert.

Gerade wegen der klaren und verständlichen Worte ist er wiederholt Interviewpartner für das Fernsehen, Radio, Zeitungen als auch in Podcasts.

Er ist Vortragsredner, Speaker und hält Keynotes.



Hier erfährst Du mehr über Sandro:

www.kanzlei-wulf.de

https://www.facebook.com/ @einfachrecht

https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/

https://www.xing.com/profile/Sandro_Wulf/cv

https://www.instagram.com/@kanzleiwulf

Er diskutiert in einem weiteren Podcast unternehmerische Fragen und unterstützt bei der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und somit im Unternehmen. Dazu mehr unter:

https://anchor.fm/pni



Bei Fragen diskutiere mit uns auf den sozialen Netzwerken, schreibe uns deine Frage in den Kommentar oder per Mail an

info@kanzlei-wulf.de



Wenn Dir der Podcast gefällt, freue ich mich riesig, wenn Du ihn abonnierst und mit einer positiven Bewertung hier bei iTunes unterstützt.

Du hilfst mir damit, den Podcast "einfach recht" sichtbarer zu machen und noch mehr interessierte Menschen zu erreichen. Gern kannst du ihn auch mit Freunden teilen.



Vielen Dank

dein Sandro und

dein Team der Kanzlei Wulf & Collegen.


---

Send in a voice message: https://podcasters.spotify.com/pod/show/sandro-wulf/message

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Diese Fragen sind mir letzte Woche in der Kanzlei von meinen Mandanten gestellt worden. Ja und sie beschäftigen die Beteiligten des Arbeitsverhältnis.

In der Gesundheits- und Pflegebranche sind die ersten Kündigungen gegenüber Mitarbeitern ausgesprochen worden, die sich nicht gegen "Corona" impfen lassen wollten.

Da stellt sich für viele die Frage, wie weit darf der Arbeitgeber gehen? Gibt es eine berechtigte Grundlage, auf die sich der Arbeitgeber stützen kann?

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