70 Folgen

Dieser Podcast richtet sich im Schwerpunkt an Ärzte, Apotheken, Heilberufe und alle Unternehmen, die auf legale und wirksame Weise STEUERN SPAREN und GEWINNE STEIGERN möchten.

Gemeinsam mit Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin Sabine Banse-Funke (Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax), bekommen Sie Podcast-Folgen zu Themen wie:

Steueroptimierung, Steigerung der Einnahmen, Minderung der Kosten, Gehaltsgestaltungen, Nettolohnoptimierung, Existenzgründung, Steuergestaltung, Unternehmensnachfolge, Buchhaltung, Abschluss, Steuererklärung, betriebswirtschaftliche Beratung, Betriebsprüfung, steuerliche Anforderungen.

…und bei rechtlichen Themen unterstützt Sie Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Ralph Leibecke.

In einzelnen Folgen sprechen wir auch über spezielle Themen, die ausschließlich Ärzte, Apotheken und Heilberufe betreffen.

Hier bekommen Sie für Ihr Unternehmen und Ihr Team leicht bekömmliche und verständlich umsetzbare Tipps, Informationen und alltagstaugliche Impulse vorgestellt, die einfach umgesetzt werden können. Sie werden Impulse, Anregungen, Lösungen und Inspirationen erhalten, wie Sie für Ihr Unternehmen Kosten senken, Einnahmen steigern und dadurch Ihre Gewinne erhöhen können, sodass Sie noch erfolgreicher werden. Wir werden Ihnen darstellen, wie Sie durch Gestaltungen Geld sparen können und häufig anzutreffende Fehler oder Beanstandungen des Finanzamtes vermeiden. Es ist oft einfacher als Sie denken, Steuern zu sparen und Gewinne zu steigern. Mit klaren Anleitungen und Beispielen wird die Umsetzung Schritt für Schritt erklärt. Weiterhin werden wir über häufig gestellte Fragen und Themen aus dem Steuerberateralltag sprechen.

Viel Spaß beim Anhören und gutes Gelingen beim Steuern sparen und Gewinne steigern.

Ihre Sabine Banse-Funke

Steuern sparen Gewinne steigern Steuerberaterin Sabine Banse-Funke Vesting & Partner

    • Wirtschaft
    • 4,9 • 144 Bewertungen

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    5 Tipps für ein besseres Gefühl zum Thema Steuern

    5 Tipps für ein besseres Gefühl zum Thema Steuern

    In dieser Folge bekommst du 5 Tipps für ein besseres Gefühl zum Thema Steuern.
    Viele bekommen, wenn Sie das Wort „Steuern“ hören ein ungutes Gefühl. Daher haben wir heute ein paar allgemeine Tipps zusammengestellt, um ein besseres Gefühl ❤️ zu Steuern zu entwickeln und zubekommen. 
    Freue dich auf deine Steuererstattung der Steuererklärung!
    Beschäftige dich mit dem Thema Steuern! 
    Suche dir den richtigen Steuerberater!
    Steuertipps sparen Geld
    Schaue dir Steuertipps an und abonniere zum Beispiel unsere Social-Media-Kanäle und den Podcast.  Viele Steuertipps erhältst du auch bei uns im Blog.
    Binde den Steuerberater bei wichtigen Entscheidungen ein!

    Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/5-tipps-fuer-ein-besseres-gefuehl-zum-thema-steuern/
    Für Anregungen, Feedback oder Themenwünsche nehmen Sie gern Kontakt mit Vesting & Partner auf oder vereinbaren Sie mit uns einen Termin. 
    Mail: podcast@vesting-stb.de  Tel: 0551/498010
    Steuerberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/ 
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    Unternehmensberatung: https://www.vesting-stb.de/leistungen/steuerberatung-steuererklaerung/unternehmensberatung/ 
    Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/.
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    Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. 
    Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. 
    Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen

    • 2 Min.
    Steuermythen und Steuerirrtümer Teil 2

    Steuermythen und Steuerirrtümer Teil 2

    In dieser Folgen klären wir 5 weitere Steuermythen, Steuerirrtümer und häufige Fragen zum Gewinn bei Selbständigen, Ärzten, Zahnärzten und Apothekern.
    In meinem Steuerberateralltag stelle ich immer wieder fest, dass es viele Steuermythen und Steuerirrtümer gibt. Viele Fragen werden auch häufiger vom Mandanten gestellt. Wir klären, ist es ein Mythos, Irrtum, klären die Fragen und beantworten, wie es sich tatsächlich verhält.
    Steuermythos: Ich kann Investitionen sofort steuerlich absetzen
    Beispiel für die Berechnung der Abschreibung bei Investitionen
    Steuermythos: Ich kann alle privaten Versicherungen voll von der Steuer absetzen
    Welche Rubriken der privaten Versicherungen sind für die Steuer begrenzt absetzbar?
    Was ist die 3. Rubrik der steuerlich beschränkt absetzbaren Versicherungen?
    Steuermythos: Ich kann die private Hausratversicherung von der Steuer absetzen
    Mythos: Steuerzahlungen sind fest in Stein gemeißelt, nicht veränderbar und unantastbar
    Antrag auf Herabsetzung oder Heraufsetzung der Vorauszahlungen
    Mythos: Das Fremdlabor des Zahnarztes ist ein starker Kostentreiber, der Verursacher einer Gewinnminderung der Zahnarztpraxis ist.
    Zusatztipp: Einsatz des Fremdlabors zur Steuerung des Gewinnes
    Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/steuermythen-und-haeufige-fragen-von-aerzten-zahnaerzten-und-selbststaendigen-zum-gewinn-und-zu-steuern/
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    Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen

    • 16 Min.
    Steuermythen und Steuerirrtümer Teil 1

    Steuermythen und Steuerirrtümer Teil 1

    In dieser Folgen klären wir 5 Steuermythen, Steuerirrtümer und häufige Fragen zum Gewinn bei Selbständigen, Ärzten, Zahnärzten und Apothekern.
    In meinem Steuerberateralltag stelle ich immer wieder fest, dass es viele Steuermythen und Steuerirrtümer gibt. Viele Fragen werden auch häufiger vom Mandanten gestellt. Wir klären, ist es ein Mythos, Irrtum, klären die Fragen und beantworten, wie es sich tatsächlich verhält.
    Steuermythos: Privatentnahmen müssen nicht versteuert werden
    Erklärung des Zusammenhanges der Entnahmen und Steuern anhand von Beispielen mit unterschiedlichen Entnahmeverhalten

    Steuermythos: Ich habe den Gewinn doch gar nicht von meinem Konto genommen, warum muss ich diesen versteuern?
    Steuermythos: betriebliche Darlehenstilgungen, Sondertilgungen kann ich steuerlich absetzen
    Steuermythos: Über mein Konto habe ich nicht so viel Gewinn gemacht, der Kontostand ist nicht gestiegen, wo ist der Gewinn geblieben?

    Steuermythos: Das Praxiskonto, Girokonto gibt Aufschluss über den unternehmerischen Zustand der Praxis/des Unternehmens und was ich versteuern muss
    Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/steuermythen-und-haeufige-fragen-von-aerzten-zahnaerzten-und-selbststaendigen-zum-gewinn-und-zu-steuern/
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    Alle Folgen behandeln ausschließlich das im Zeitpunkt der Aufnahme geltende deutsche Recht und geben die persönliche Meinung, Interpretation und Erfahrung von Vesting & Partner und von Sabine Banse-Funke wieder. Spätere Änderungen durch Änderung der Gesetze, Rechtsprechung und der Auffassung der Finanzverwaltung sind jederzeit möglich, können daher nicht berücksichtigt sein und werden nicht nachträglich berücksichtigt. Die Folgen enthalten lediglich einen Überblick zu einzelnen Themen und können keine individuelle einzelfallbezogene steuerliche oder rechtliche Beratung ersetzen und führen zu keiner vertraglichen Bindung. 
    Die Gesetzesänderungen, der ständige Wandel durch Rechtsprechung, die Änderung der Auffassung der Finanzverwaltung oder deren andere Auffassung machen es notwendig, Haftung und Gewähr generell auszuschließen. 
    Bis bald. Steuerberater Sabine Banse-Funke, Göttingen

    • 16 Min.
    Rückzahlung von Fortbildungskosten, Aus- und Weiterbildungsvergütungen durch den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber

    Rückzahlung von Fortbildungskosten, Aus- und Weiterbildungsvergütungen durch den Arbeitnehmer an den Arbeitgeber

    Heute klären wir die häufigsten Fragen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Rückzahlung von Fortbildungskosten, Aus- und Weiterbildungsvergütungen und weitergezahltem Lohn mit Rechtsanwältin Smaro Sideri, Fachanwältin für Arbeitsrecht.
    Wie kann der Arbeitgeber absichern, dass diese Investitionen für die Firma für eine Zeit gesichert wird, falls der Arbeitnehmer kündigt.
    Worauf muss der Arbeitgeber achten, welche Voraussetzungen gelten, macht ein Fortbildungsvertrag für die Weiterbildung mit Rückzahlungsklausel Sinn und was sollte Bestandteil der Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsvereinbarung sein.
    Wenn ich als Arbeitgeber eine Ausbildung, Fortbildung oder Weiterbildung bezahle, kann ein Arbeitgeber eine Rückzahlung vom Arbeitnehmer verlangen, wenn dieser kündigt und wann muss ein Arbeitnehmer überhaupt zurückzahlen?
    Was sollte in dem Fortbildungsvertrag bzw. der Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel zwingend aus der Sicht des Arbeitgebers für den Fall der Kündigung geregelt sein?
    Gibt es eine zeitliche Mindestdauer der Ausbildung, Mindeststunden an bezahlter Arbeit oder eine Mindesthöhe der getragenen Kosten des Arbeitgebers, damit die Kosten für die Fortbildung, Aus- und Weiterbildung zurückgefordert werden können?
    Kann eine Rückzahlungsvereinbarung noch für andere Gründe vereinbart werden?
    Muss der Arbeitnehmer immer einen Vorteil durch die Ausbildung, Weiterbildung oder Fortbildung haben, wenn diese zulässige Rückzahlungsmöglichkeit vom Arbeitgeber vereinbart werden soll?
    Es sollte eine schriftliche Rückzahlungsvereinbarung mit der Rückzahlungsklausel geschlossen werden. Was ist, wenn es nur eine mündliche Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt?
    Spielt es denn eine Rolle, wer das Arbeitsverhältnis kündigt, damit man diese Rückzahlungsmöglichkeit der Fortbildungsvergütung sich als Arbeitgeber vorbehält?
    Wie können die genauen Rückzahlungsvereinbarungen und Rückzahlungsmöglichkeiten hinsichtlich Dauer des Rückzahlungszeitraumes, des Bindungszeitraumes (Betriebsbindung) des Arbeitnehmers und der Höhe der Rückzahlung aussehen?
    Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor der Ausbildung zwingend verpflichten die Rückzahlung der Fortbildungskosten mit Betriebsbindung zu akzeptieren und geht es hinterher auch noch?
    Was ist wenn die Rückzahlungsvoraussetzungen eintreten und der Arbeitnehmer nicht zahlt und in der Höhe der Rückzahlung auch keine Möglichkeit der Lohnverrechnung mehr möglich ist?
    Was ist, wenn der Arbeitgeber die Fortbildungskosten und die Weiterbildungsvergütung getragen hat und der Arbeitnehmer bei der Fortbildung die Prüfung nicht besteht, ist dann alles hinfällig?
    Sollte eine Rückzahlungsvereinbarung zu den Fortbildungskosten, Weiterbildungskosten und Fortbildungsvergütungen mit fachlicher Hilfe, also mit einem Rechtsanwalt aufgesetzt werden?
    Was ist, wenn der Arbeitnehmer länger krank wird und nicht arbeiten kann oder in Elternzeit geht, verlängert sich dann der Bindungszeitraum bzw. die Betriebsbindung des Arbeitnehmers?
    Was ist, wenn der Arbeitnehmer ungeplant Dauerkrank wird, berufsunfähig wird oder früher in Rente geht als geplant und der Bindungszeitraum für die Fortbildungskosten nicht mehr erfüllt werden kann oder dauerhaft im Bindungszeitraum daher nicht gearbeitet wird. Greift dann die Rückzahlungsklausel?
    Wann kann eine Rückzahlungsklausel für den Arbeitgeber für die Fortbildungskosten unwirksam sein, also der Arbeitgeber hat die Rückzahlungsvereinbarung mit dem Arbeitnehmer geschlossen und diese ist rechtlich nicht wirksam?
    Zusammenfassung zur Rückzahlungsvereinbarung der Fortbildungskosten (Fortbildungsvertrag) und Rückzahlung der Weiterbildung bei Kündigung durch den Arbeitnehmer
    Kontaktdaten, Internetseite, Social Media Profile von Rechtsanwältin Smaro Sideri, Fachanwältin für Arbeitsrecht:
    Internetseite: www.teilzeit-anspruch.de
    LinkedIn: www.linkedin.com/in/smaro-s

    • 20 Min.
    Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer: Was ist steuerpflichtig, steuerfrei, welche Nebenkosten fallen beim Arbeitgeber an?

    Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer: Was ist steuerpflichtig, steuerfrei, welche Nebenkosten fallen beim Arbeitgeber an?

    Wie ist die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer, was ist mit der Pauschalsteuer, welche Ausgaben kann der Arbeitgeber absetzen und welche Nebenkosten entstehen beim Arbeitgeber. In der Weihnachtszeit werden wir als Steuerberater häufig gefragt, wie viel und ob ich überhaupt dem Arbeitnehmer zu Weihnachten etwas schenken kann. Zunächst klären wir ein paar Grundlagen und später machen wir dann auch ein paar Beispiele.
    Was kann der Arbeitgeber als Betriebsausgaben für die Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer absetzen?
    Was ist mit der Pauschalsteuer nach § 37b EStG auf die Geschenke?
    Was ist mit der Sozialversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wenn die Pauschalsteuer anfällt bzw. das Geschenk individuell versteuert wird?
    Wie sieht die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Weihnachtsgeschenke beim Arbeitnehmer und Arbeitgeber genau aus?
    Geschenke bis 44 € brutto (bis 31.12.2021, ab 2022 50 €) pro Arbeitnehmer im Monat und die Anwendung der 44 € Freigrenze ist inklusive des Geschenkes noch nicht beim Arbeitnehmer in dem Monat ausgeschöpft
    Beispiel:  Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer in Höhe von 35 €, kein monatlicher Sachbezug
    Arbeitnehmer hat die 44 € Freigrenze in dem Monat schon ausgeschöpft oder das Geschenk überschreitet 44 € brutto
    Beispiel Weihnachtsgeschenke an Arbeitnehmer: 52 €, Übernahme der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung auf das Geschenk
    Arbeitnehmer hat einen monatlichen Sachbezug und mit dem Weihnachtsgeschenk zusammen wird die 44 € Grenze (ab 2022 50 € Grenze) überschritten
    Beispiel: Sachbezug und Weihnachtsgeschenk an den Mitarbeiter überschreiten in der Summe 44 € im Monat
    Besonderheit: Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter bis brutto 60 € bei Ausgabe der Geschenke auf der Weihnachtsfeier
    Zusammenfassung zur Lohnsteuer und Sozialversicherung bei Geschenken an Arbeitnehmer
    Folge Weihnachtsgeschenke für Kunden und Geschäftsfreunde: https://www.vesting-stb.de/weihnachtsgeschenke-fuer-geschaeftsfreunde-und-kunden-was-ist-von-der-steuer-absetzbar/
    Folge Weihnachtsfeier: https://www.vesting-stb.de/weihnachtsfeier-lohnsteuer-und-sozialversicherung-was-ist-steuerpflichtig-steuerfrei-sozialversicherungsfrei-und-sozialversicherungspflichtig/
    Weiterlesen zur Folge: https://www.vesting-stb.de/weihnachtsgeschenke-an-arbeitnehmer-was-ist-steuerpflichtig-steuerfrei-welche-nebenkosten-fallen-beim-arbeitgeber-an/
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    Für viele weitere Informationen, Impulse, Tipps und zum Nachlesen des Inhalts besuchen Sie uns gern auf unserem Blog https://www.vesting-stb.de/blog oder unserer Webseite https://www.vesting-stb.de/.
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    • 12 Min.
    Weihnachtsgeschenke für Geschäftsfreunde und Kunden: Was ist von der Steuer absetzbar?

    Weihnachtsgeschenke für Geschäftsfreunde und Kunden: Was ist von der Steuer absetzbar?

    Wie ist die steuerliche Behandlung bei Weihnachtsgeschenken, was ist absetzbar, nicht absetzbar, muss der Beschenkte das Geschenk versteuern und muss der Schenker noch eine Pauschalsteuer auf das Geschenk zahlen. Weiterhin besprechen wir steuerlich Wissenswertes zu den Weihnachtsgeschenken für Geschäftsfreunde und Kunden. Da die Weihnachtszeit bald da ist, überlegen viele Firmen bereits, welche Weihnachtsgeschenke für Kunden und Geschäftsfreunde dieses Jahr gekauft werden.
    Was sind steuerlich Weihnachtsgeschenke?
    Warum gibt es eine Pauschalsteuer für betriebliche Weihnachtsgeschenke und wie hoch ist diese?
    Gibt es eine Besonderheit bei Privatkunden oder Endverbrauchern hinsichtlich der Versteuerung und der Pauschalsteuer?
    Welche Weihnachtsgeschenke können abgesetzt werden und was ist dann mit der Steuer (Pauschalsteuer)?
    Was ist mit der Umsatzeuer bzw. Vorsteuer bei Weihnachtsgeschenken für die 35 € Grenze?
    Was ist bei der 35 € Grenze für Weihnachtsgeschenke zu beachten?
    Was ist mit privat veranlassten Geschenken? Sind diese bei der Einkommensteuer absetzbar?
    Welche Aufzeichnungspflichten gelten, damit die Weihnachtsgeschenke bei der Steuer absetzbar sind?
    Vertiefende Informationen zu Geschenken
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    • 6 Min.

Kundenrezensionen

4,9 von 5
144 Bewertungen

144 Bewertungen

Tremser327 ,

Sehr hilfreich

Vor allem die Folge über Influenzier und YouTube hat mir gefallen.

Tima Roe ,

Hilfreiche Tipps

Besten Dank für die wertvollen Tipps rund um Steuern und Finanzen. Sehr hilfreich! Danke!

Kitty_47 ,

Ein leidiges Thema

…gut verpackt! Damit lohnt es sich endlich mal auseinander zu setzen. Dankeschön.

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