Brüssels perfider Plan für den gläsernen und lenkbaren Bürger Die EU verspricht Datensparsamkeit und Interoperabilität, doch in der Praxis wird jede Bewegung nachvollziehbar. Behörden, Unternehmen und private Anbieter erhalten Zugriff auf sensible Daten, während die Wallet die gesamte Lebensrealität verknüpft und kontrollierbar macht. Ein Kommentar von Janine Beicht. Die Europäische Union hat bereits im Jahr 2021 den Grundstein für ein System gelegt, das weit über eine einfache digitale Brieftasche hinausgeht. Die novellierte eIDAS-Verordnung [1] und die dazugehörige Architecture and Reference Framework Toolbox, die seit Juni desselben Jahres in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten entwickelt wurde, sollen offiziell nationale Unterschiede bei elektronischen Identitäten beseitigen und private wie öffentliche Dienste einbeziehen. Jeder Mitgliedstaat muss bis Ende 2026 mindestens eine European Digital Identity Wallet anbieten, die für alle EU-Bürger, Einwohner und Unternehmen verfügbar ist. Die Wallet ermöglicht es, nationale digitale Identitäten in einer App zu bündeln, Dokumente anzufordern, zu speichern und zu teilen sowie elektronisch zu signieren. Die offizielle EU-Linie betont dabei stets die volle Nutzerkontrolle und erklärt auf ihrer offiziellen Website: „Ihre persönlichen Daten erzählen die Geschichte Ihres Lebens, deshalb sollten Sie selbst darüber bestimmen. Genau das sollen die EU Digital Identity Wallets ermöglichen.“ [2]Es heißt, die Daten würden lokal auf dem Smartphone gespeichert und verschlüsselt, es solle kein Tracking und kein Profiling geben [3], und die geteilten Informationen dürften nicht mit anderen Datenquellen kombiniert werden. Vier groß angelegte Pilotprojekte testen bereits Anwendungsfälle in Bildung, Zahlungen und Reisen. Die Wallet soll offiziell den Alltag vereinfachen: Ein neues Bankkonto eröffnen, sich an einer ausländischen Universität einschreiben oder sich auf einen Job bewerben. Auf Reisen können Bordkarten und Hotelidentifikationen genutzt werden. Die europäische eIDAS-Verordnung zur digitalen Identität, (elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt) wurde schon 2018 verpflichtend. Die EU selbst sieht in der EUDI-Verordnung einen Schritt zu mehr digitaler Effizienz und Alltagsnähe. „Mit der neuen Verordnung werden die Mängel von eIDAS behoben, indem die Wirksamkeit des derzeitigen Rahmens für die digitale Identität verbessert und seine Vorteile auf den Privatsektor ausgeweitet werden.“ [4]2024: SPDs Impulspapier macht die Wallet zum Zwangsinstrument für Meinungsäußerung Genau dieses angeblich freiwillige System wollen die regierenden Parteien in Deutschland nun nutzen, um eine verpflichtende Altersverifikation für soziale Medien einzuführen. Das fünfseitige Impulspapier der SPD mit dem Titel „Sichere Soziale Medien – Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum stärken“ [5] legt fest, dass die Verifikation ausschließlich über die EUDI-Wallet erfolgen soll. Damit wird eine Altersüberprüfung automatisch zur Identitätsverifikation. Die Wallet wird im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung von der Bundesagentur für Sprunginnovationen gemeinsam mit Partnern aufgebaut. Der Start in Deutschland ist für den 2. Januar 2027 vorgesehen. [6] Das Bundesministerium für Digitales schreibt dazu: Die EUDI-Wallet wird digitale Identitäten mit dem Alltag verbinden, indem sie vielfältige Nachweise (z. B. Personalausweis, Führerschein) digital abbildet und perspektivisch persönliche Zertifikate, qualifizierte elektronische Signaturen, pseudonyme Logins und Zahlungsfunktionen unterstützen soll. So entsteht ein digitales Werkzeug für Alltag, Bildung und Beruf. [6] ...https://apolut.net/die-eudi-wallet-burger-auf-knopfdruck-von-janine-beicht/ Hosted on Acast. See acast.com/privacy for more information.