In Eventu

In Eventu (Florian Prischl/Christian Schöller)
In Eventu

“In eventu” ist lateinisch und bedeutet so viel wie “im Eventualfall”, “subsidiär” oder “hilfsweise”. Im rechtlichen Bereich wird die Phrase “in eventu” sehr häufig verwendet, um Argumente hierarchisch zu verknüpfen. So wird ein Argument für den eigenen Standpunkt vorgebracht und für den Fall, dass dieses erste Argument nicht hält, ein weiteres “in eventu” nachgeschickt. Solches Vorbringen “in eventu” – also nur “für den Fall” – ist für uns Ausdruck juristischer Argumentation. In jeder Folge besprechen wir eine aktuelle gerichtliche Entscheidung. Die besprochenen Entscheidungen stammen regelmäßig vom Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

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“In eventu” ist lateinisch und bedeutet so viel wie “im Eventualfall”, “subsidiär” oder “hilfsweise”. Im rechtlichen Bereich wird die Phrase “in eventu” sehr häufig verwendet, um Argumente hierarchisch zu verknüpfen. So wird ein Argument für den eigenen Standpunkt vorgebracht und für den Fall, dass dieses erste Argument nicht hält, ein weiteres “in eventu” nachgeschickt. Solches Vorbringen “in eventu” – also nur “für den Fall” – ist für uns Ausdruck juristischer Argumentation. In jeder Folge besprechen wir eine aktuelle gerichtliche Entscheidung. Die besprochenen Entscheidungen stammen regelmäßig vom Obersten Gerichtshof, dem Verfassungsgerichtshof, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

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