Wenn du den Bedarf des Gegenübers nicht decken kannst oder herausfindest, darfst du nicht verkaufen, denn sonst giltst du als Andreher.
Solltest du den Bedarf herausfinden und du willst nicht verkaufen, begehst du unterlassene Hilfeleistung.
Informationen
- Sendung
- HäufigkeitMonatliche Serie
- Veröffentlicht7. Januar 2020 um 17:14 UTC
- Länge6 Min.
- BewertungUnbedenklich
