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Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Nutzung der ePA 3.0 für Zahnärztinnen und Zahnärzte verpflichtend. In unserem aktuellen Podcast erläutert Dr. Hendrik Putze, Vorstandsreferent für Digitales der KZV BW, unter anderem die Pflichten zu Information und Dokumentation, die Regelungen zur Befüllung auf Patientenwunsch, die Protokollierung der Einsichtnahme sowie die Abrechnungsmodalitäten.
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Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Nutzung der ePA 3.0 für Zahnärztinnen und Zahnärzte verpflichtend. In unserem aktuellen Podcast erläutert Dr. Hendrik Putze, Vorstandsreferent für Digitales der KZV BW, unter anderem die Pflichten zu Information und Dokumentation, die Regelungen zur Befüllung auf Patientenwunsch, die Protokollierung der Einsichtnahme sowie die Abrechnungsmodalitäten.
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- Erstellt vonKZV BW
- Jahre aktiv2025
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- BewertungUnbedenklich
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