Criminal Compliance Podcast

Dr. Christian Rosinus

Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige. Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben. Den Criminal Compliance Podcast finden Sie unter iTunes, Spotify, Google-Podcast und vielen weiteren Plattformen. Falls Ihnen der Podcast gefällt, geben Sie uns gerne eine positive Bewertung auf iTunes und abonnieren Sie den Podcast in einer der einschlägigen Plattformen. Dieser Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an mich. Ich freue mich sehr über Feedback, Anregungen, Lob und Kritik, insbesondere auch über Vorschläge zu weiteren Themen und Gästen. Sie erreichen mich über die Social Media Kanäle: Instagram: https://bit.ly/2ZT6I10 Xing: https://bit.ly/2ZP0NtT LinkedIn: https://bit.ly/3eO53hp oder per E-Mail unter info@rosinus-on-air.com Weitere Informationen über Rosinus Partner Rechtsanwälte PartGmbB finden Sie unter www.rosinus-partner.com. Vita • Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). • 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance. • 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation. • 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

  1. vor 2 Tagen

    Recap: Junges Wirtschaftsstrafrecht 8.0

    Veranstaltung verpasst? Kein Problem! Konferenzen, Tagungen und Seminare liefern laufend neue Impulse für Wirtschaftsstrafrecht und Compliance – aber nicht jede Veranstaltung passt in den vollen Terminkalender. Mit der neuen Reihe „Recap“ geben wir im Criminal Compliance Podcast einen kurzen Überblick über aktuelle Events: Wir besprechen zentrale Themen und relevante Erkenntnisse, die Unternehmen, Compliance-Verantwortliche und Rechtsabteilungen im Blick haben sollten. In der heutigen Folge blickt Rechtsanwältin Theresa Rittershofen mit Rechtsanwältin Dr. Lea Babucke, Principal Associate bei Freshfields, auf die Veranstaltung „Junges Wirtschaftsstrafrecht 8.0“ vom 2. Oktober 2026 zurück. Die Tagung stand unter dem Thema „Von Krisen und Zeitenwenden“ und hat gezeigt, wie sich globale Krisen und politische sowie wirtschaftliche Umbrüche auf den wirtschaftsstrafrechtlichen Diskurs auswirken. In aufschlussreichen Vorträgen und interaktiven Diskussionen u.a. zur Außenwirtschaftskontrolle, Klimahaftung, Geldwäscheermittlungen und dem Sanktionsrecht standen aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle von Staat, Wirtschaft und internationaler Ordnung im Fokus der Veranstaltung. Alle Details zur Veranstaltung sowie in naher Zukunft auch die Aufzeichnungen der Vorträge finden Sie unter: https://wistev.de/veranstaltungen/junges-wirtschaftsstrafrecht-8-0/ https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

  2. 2. Okt.

    Rechtsprechungsupdate: EuGH zu Beweisverwertung und Datenschutz vor Gericht

    Rechtswidrig beschaffte Beweise – vor Gericht trotzdem verwertbar? Ein Login in das private eBay-Konto einer Mitarbeiterin, ein Schadensersatzstreit über 46.000 Euro und ein Gericht, das nicht weiß, ob es die so beschafften Daten überhaupt verwerten darf. Das LAG Niedersachsen setzte das Verfahren aus und legte Fragen dem EuGH vor. Dr. Christian Rosinus ordnet in der aktuellen Folge das Urteil des EuGH vom 18. Juni 2026 (C-484/24) ein. Zur Klärung standen die Bestimmtheit der deutschen Prozessnormen, auf welche Rechtsgrundlage ein Gericht seine eigene Datenverarbeitung stützen darf und nach welchen Kriterien rechtswidrig erlangte Daten verwendet werden dürfen. Besonders im Fokus steht die Abwägung zwischen Datenschutz und dem Recht auf ein faires Verfahren sowie die Frage, was der Grundsatz der Datenminimierung praktisch bedeutet. Außerdem geht es um Einzelfallprüfungen und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um das Risiko für Datenschutzverstöße zu minimieren. Hier geht’s zum Urteil des EuGH vom 18. Juni 2026 C 484/24: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62024CJ0484 Hier geht’s zur Folge „Rechtsprechungsupdate: Unternehmensgeldbußen im Datenschutzrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/153-new-episode Hier geht’s zur Folge „Compliance trifft Datenschutz - Interview mit Dr. Christoph Ritzer“ https://criminal-compliance.podigee.io/302-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

  3. 25. Sept.

    Rechtsprechungsupdate: KI-Gesichtserkennung im Strafverfahren

    Ein Software-Treffer als Haftgrund? – KI-Gesichtserkennung vor Gericht Genügt ein automatisierter Treffer der KI-gestützten Gesichtserkennung, um einen Haftbefehl zu rechtfertigen? Diese Frage beschäftigte gleich zwei Gerichte in Baden-Württemberg – mit bemerkenswerten Konsequenzen für die Praxis. Benjamin Dobre nimmt in diesem Rechtsprechungsupdate beide Beschlüsse unter die Lupe. Ausgangspunkt war ein vermeintlicher räuberischer Diebstahl in einem Drogeriemarkt, bei dem das Gesichtserkennungssystem des BKA einen Treffer lieferte. Das Amtsgericht Reutlingen lehnte den Haftbefehl zunächst ab, daraufhin legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Doch auch das Landgericht Tübingen bestätigte am 2. März 2026 per Beschluss die Ablehnung, wenn auch mit anderer Begründung. Besonders im Fokus steht die Frage, welche Anforderungen an den dringenden Tatverdacht zu stellen sind, wenn sich die Ermittlungen maßgeblich auf einen KI-Treffer stützen, und ob es sich bei der Gesichtserkennungssoftware des BKA überhaupt um Künstliche Intelligenz im Sinne der KI-Verordnung handelt. Außerdem geht es um die praktischen Konsequenzen für die Verteidigung: Welche Ansatzpunkte bietet ein solcher Fall, um einen Haftbefehl anzugreifen oder von vornherein zu verhindern? Hier geht’s zum Urteil des AG Reutlingen: https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001637569 Hier geht’s zum Urteil des LG Tübingen: https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-BECKRS-B-2026-N-13289 Hier geht’s zur Folge „AI-Act“: https://criminal-compliance.podigee.io/328-cr

  4. 18. Sept.

    IT-Sicherheit in der ambulanten Gesundheitsfürsorge – Interview mit Charlotte Guckenmus

    Patientendaten in Gefahr – wie sicher ist die Arztpraxis wirklich? Ransomware-Angriffe auf Kliniken sorgen regelmäßig für Schlagzeilen. Doch wie steht es eigentlich um die kleine Hausarztpraxis um die Ecke? Ist IT-Sicherheit wirklich nur ein Thema für große Häuser oder trügt dieser Eindruck gewaltig? Dr. Mathias Grzesiek spricht in der aktuellen Folge des Criminal Compliance Podcast mit Rechtsanwältin Charlotte Guckenmus über IT-Sicherheit und Datenschutz in der ambulanten Gesundheitsfürsorge. Im Zentrum steht die Frage, warum Gesundheitsdaten für Angreifer so wertvoll sind und welche besonderen Anforderungen die DSGVO an ihren Schutz stellt. Auch die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB und die Meldepflicht innerhalb von 72 Stunden bei Datenpannen kommen zur Sprache. Besonders spannend wird es bei der elektronischen Patientenakte, die seit dem 1. Oktober 2025 verpflichtend genutzt werden muss: Wie verträgt sich deren Opt-out-Modell mit dem Grundsatz der informierten Einwilligung? Und wie stellt eine Praxis ohne eigene IT-Abteilung sicher, dass sie sich auf externe Dienstleister verlassen kann? Auch die Rolle künstlicher Intelligenz – als Werkzeug für Angreifer wie für die Verteidigung – wird beleuchtet. Eine Folge für alle, die in der ambulanten Versorgung Verantwortung tragen. Hier geht‘s zur Folge „Cybersicherheit im Gesundheitswesen“: https://criminal-compliance.podigee.io/200-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

  5. 11. Sept.

    Start der Single Reporting Platform: Was Hersteller jetzt wissen müssen

    Schwachstelle entdeckt – und jetzt? Die neue EU-Meldeplattform im Check Was passiert, wenn in einem vernetzten Produkt – von der smarten Kaffeemaschine bis zur Industriesteuerung – plötzlich eine Sicherheitslücke entdeckt wird? Seit dem 11. September 2026 gibt es darauf eine klare Antwort: Die Single Reporting Platform (SRP) ist live, und mit ihr die verbindliche Meldepflicht nach Art. 14 des Cyber Resilience Act (CRA). Benjamin Dobre (né Kutzer) erläutert in der aktuellen Folge des Criminal Compliance Podcast, was sich hinter der zentralen Meldeplattform der ENISA verbirgt und warum Hersteller künftig nur noch einmal statt an jede nationale Behörde einzeln melden müssen. Besonders im Fokus stehen die engen Fristen des mehrstufigen Meldeverfahrens sowie die Frage, wer überhaupt meldepflichtig ist und wo die Grenzen zwischen Herstellern und Open-Source-Software-Stewards verlaufen. Außerdem geht es um die Bußgelder nach Art. 64 CRA, die bis in die Millionenhöhe reichen können und um die Frage, wie sich der Meldeprozess intern organisieren lässt, bevor der Ernstfall eintritt. Hier geht‘s zum FAQ der ENISA über die Single Reporting Platform: https://www.enisa.europa.eu/topics/product-security/single-reporting-platform-srp?v3=true#contentList Hier geht‘s zum Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202402847 https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

  6. 4. Sept.

    Der AI-Act – Alles Wichtige zur KI-Verordnung

    AI-Act – Neue Pflichten, neue Risiken Seit dem 2. August 2026 ist der AI-Act, die europäische KI-Verordnung aus dem Jahr 2024, größtenteils unmittelbar anzuwenden. Doch was bedeutet das eigentlich für die Praxis? Mirjam Steinfeld erläutert in der aktuellen Folge des Podcast, wie die Verordnung (EU) 2024/1689 mit ihren 113 Artikeln funktioniert und warum ihr risikobasierter Ansatz vier Risikostufen kennt. Besonders im Fokus steht die Frage, wer überhaupt unter die Verordnung fällt und welche Pflichten durch die KI-VO festgesetzt werden. Kurz vor dem Stichtag hat zudem der „Digital Omnibus" mit der Verordnung (EU) 2026/1744 gleich 40 Artikel der KI-VO verändert und wichtige Fristen verschoben. Was davon unberührt bleibt und wo es für Unternehmen teuer werden kann, zeigt ein Blick auf den Bußgeldrahmen des Art. 99 KI-VO. Auch die persönliche Haftung der Geschäftsleitung kommt in der Folge zur Sprache: Wann schützt die Business Judgement Rule tatsächlich und wann drohen Konsequenzen? Eine Folge, die für jedes Unternehmen relevant ist, das KI einsetzt, unabhängig von Branche oder Risikoklasse. Hier geht’s zur Folge „AI-Washing“: https://criminal-compliance.podigee.io/219-cr Hier geht es zum AI-Act (Regulation (EU) 2024/1689): https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/eng Hier gehts zur “Digital Ominbus”-Verordnung (EU) 2026/1744: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj?locale=de https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

  7. 28. Aug.

    Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität

    Das Ende der „goldenen Brücke"? – die Politik nimmt die Selbstanzeige ins Visier „Keiner soll sich mehr so einfach mit einer Selbstanzeige freikaufen können." Was Bundesfinanzminister Lars Klingbeil da ankündigt, rüttelt an einem der zentralen Instrumente des Steuerstrafrechts. Der Aktionsplan von Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium vom 16. Juli 2026 sieht einige geplante Neuerungen im Bereich der Steuer- und Finanzkriminalität vor. Doch welche dieser Vorhaben sind bereits auf den Weg gebracht und welche nur politische Agenda? Mirjam Steinfeld ordnet in dieser Folge des Criminal Compliance Podcast ein, was hinter den Plänen steckt. Sie erläutert, was der 26-Punkte-Plan konkret vorsieht – von Schwellenwerten, oberhalb derer nur noch Strafmilderung statt Straffreiheit gelten soll, bis zur Einstufung schwerer Steuerhinterziehung als Verbrechen mit Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren. Hier geht‘s zur Pressemitteilung der Ministerien: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2026/07/2026-07-16-aktionsplan-gegen-steuerkriminalitaet.html Hier geht’s zur Folge: „Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/19-neue-episode Hier geht’s zur Folge: „Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Die strafbefreiende Selbstanzeige“ https://criminal-compliance.podigee.io/306-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

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