Vertrieb trifft Recht - Der Podcast für Rechtsfragen in B2B-Handel und Vertrieb

Johannes Brand + Sascha Glaisner

Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE. Sascha Glaisner ist Vertriebsentwickler für die technische Industrie und Konstrukteur der "Vertriebsmaschine". Alle zwei Wochen sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Sascha und Johannes sind auf LinkedIn und vernetzen sich dort gerne und diskutieren zu allen rechtlichen und vertrieblichen Fragen von B2B-Unternehmen.

  1. 22. Okt.

    § 105 - Pferde und Nacherfüllung

    Pferde werden gekauft und verkauft wie kaum eine andere Ware - mal privat, sehr oft aber im geschäftlichen Verkehr. Und weil die Gerichte dazu eine erstaunliche Fülle an Entscheidungen produziert haben (mit teils herrlichen Überschriften), eignen sich Pferdefälle hervorragend, um Grundfragen des Warenkaufs durchzuspielen. Denn juristisch gilt: Ein Tier ist zwar keine Sache - aber es wird wie eine behandelt (§ 90a BGB). Wer also versteht, wie ein Pferdekauf abgewickelt wird, versteht im Kern auch, was beim Kauf einer Maschine oder von Rohstoffen passiert. In dieser Folge nehmen sich Johannes Brand und Sascha Glaisner ein BGH-Urteil zum Kauf eines fünfjährigen Wallachs vor (BGH, Urteil vom 30.03.2022 - VIII ZR 109/20). Die Käuferin rügt einen Mangel, setzt dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung - und streitet am Ende bis zum Bundesgerichtshof. Der Knackpunkt: Beide sind sich uneinig, wer das Tier zur Reparatur transportiert und wer die Transportkosten trägt. Der Verkäufer bietet an, das Pferd abzuholen; die Käuferin besteht darauf, es selbst zu bringen - gegen einen Transportkostenvorschuss von 1.200 Euro. Johannes und Sascha arbeiten heraus, warum genau diese scheinbare Nebensächlichkeit über Sieg oder Niederlage entscheidet: Welche Rolle der oft unterschätzte Erfüllungsort der Nacherfüllung spielt, warum ein Anspruch auf einen Transportkostenvorschuss im Verbrauchergeschäft zwar grundsätzlich besteht, aber nicht grenzenlos gilt, und was passiert, wenn man die eigene Nacherfüllungsfrist mit zu vielen Bedingungen überfrachtet. Am Ende steht die Transferleistung ins B2B-Geschäft: Beim Maschinenkauf kommt der Servicetechniker meist vor Ort - aber die Fragen nach Rüge, Fristen und Erfüllungsort stellen sich genauso. Eine unterhaltsame Folge mit ernstem Kern für alle, die im Einkauf mit mangelhafter Ware umgehen müssen - und wissen wollen, wie man sich nicht in der eigenen Fristsetzung vergaloppiert. Wer die Grundlagen vertiefen möchte: In § 28 (Mängelgewährleistung nach BGB/HGB) und § 54 (Rücktritt - komme ich da wieder raus?) geht es um die Ansprüche und ihre Voraussetzungen, § 41 (Fristen bei defekter Ware) und § 70 (Mängelrüge nach § 377 HGB) behandeln das Fristenmanagement im Detail, und § 63 (ein B2C-Gewährleistungsfall, von dem alle B2B-Einkäufer lernen können) zeigt denselben Transfergedanken an einem weiteren Alltagsfall. Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE: https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/ Sascha Glaisner ist darauf spezialisiert, Marketing und Vertrieb strukturiert weiterzuentwickeln und verlässliche Grundlagen für Wachstum zu schaffen. Beide sind auf LinkedIn zu finden: https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/ https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/ Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert: https://www.linkedin.com/company/103247460/ Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes’ LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.

  2. 15. Okt.

    § 104 - Chaos im Einkauf (Battle of Forms Reloaded)

    Das Battle of Forms ist ein Dauerbrenner im B2B-Handel – und in dieser Folge drehen Johannes Brand und Sascha Glaisner den Blickwinkel konsequent um: Diesmal geht es nicht um den Verkäufer, sondern um den Einkauf. Denn ausgerechnet der Einkäufer, der bestellt und damit scheinbar am Drücker ist, zieht erstaunlich oft den Kürzeren. Anlass ist eine Anfrage des Fachmagazins „Beschaffung aktuell”, die drei sehr praxisnahe Fragen aufwirft: Warum ist es aus Einkäufersicht so wichtig, das Battle of Forms zu verhindern – gerade mit Blick auf Gerichtsstand und Rechtswahl? Welche Risiken drohen, wenn sich die eigenen Klauseln zu Haftung, Verjährung und Mängelrüge nicht durchsetzen? Und was lässt sich einkaufenden, international beschaffenden Unternehmen konkret raten? Johannes und Sascha klären zunächst noch einmal, was das Battle of Forms überhaupt ist – das Aufeinandertreffen widerstreitender Verkaufs- und Einkaufsbedingungen im Spiel aus Angebot, Bestellung und Auftragsbestätigung. Sie zeigen, warum die typische Erwartungshaltung „Ich habe doch Einkaufsbedingungen, also gelten die auch” im Streitfall böse überrascht, warum ein nicht durchsetzbares Urteil aus dem Ausland oder eine fremde Rechtsordnung schnell richtig teuer werden, und welche Mechanismen am Ende darüber entscheiden, wessen Bedingungen gelten. Zum Schluss wird es konkret: von der schlichten Sensibilisierung des Einkaufsteams über Rahmenverträge mit den wichtigsten Lieferanten bis hin zu Lieferantenportalen ab einer gewissen Größe – abgestuft nach Unternehmensgröße und Komplexität des Einkaufs. Eine kompakte Folge mit unmittelbarem Praxisnutzen für alle, die im Einkauf Verantwortung tragen – vom kleinen Team bis zur strukturierten Beschaffungsorganisation. Wer tiefer einsteigen möchte, findet die Grundlagen in § 31 (Battle of Forms), einen Praxisfall in § 49 (Wenn das Battle of Forms schiefgeht) sowie die Einbeziehungsfrage in § 69 (Wenn AGB unsicher werden).

  3. 24. Sept.

    § 101 - Maskendeals reloaded vor dem BGH

    Folge 89 war nicht das Ende des Maskenstreits: Am 16. September 2026 hat der BGH vier Verfahren zu den Corona-Masken aus dem Open-House-Verfahren gemeinsam verhandelt. Es geht um Milliardenbeträge. Vor allem geht es aber um eine Frage, die jeden betrifft, der Ware einkauft oder verkauft: Was ist ein fest vereinbarter Liefertermin eigentlich wert? Zur Erinnerung: 2020 hat der Bund FFP2- und OP-Masken zu festen Konditionen eingekauft. Im Vertrag stand der 30. April 2020 als spätester Liefertermin. Die Vertragsbedingungen sagten ausdrücklich, dass bei Überschreitung die gegenseitigen Pflichten entfallen und eine verspätete Lieferung keine Erfüllung ist. Dann kam mehr Ware, als die Logistik annehmen konnte. Anlieferungsslots wurden erst nach dem Stichtag vergeben, und der Bund verweigerte die Abnahme. Johannes und Sascha ordnen ein: warum gerade diese vier Verfahren beim BGH gelandet sind und wie es mit den übrigen Verfahren weitergeht ob eine solche Stichtagsklausel als AGB der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält was ein absolutes von einem relativen Fixgeschäft unterscheidet und warum § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB hier so wichtig ist welche Rolle es spielt, wenn die Verzögerung aus der Sphäre des Käufers kommt (§ 323 Abs. 6 BGB) warum in einem der vier Fälle eigentlich das UN-Kaufrecht gilt und das nicht nur eine Frage der Begriffe ist Ein Urteil gibt es noch nicht. Die mündliche Verhandlung hat aber einiges erkennen lassen. Warum die Richtung des BGH alles andere als selbstverständlich ist und was das für Liefertermine in Euren eigenen Verträgen bedeutet, erfahrt Ihr in der Folge. Az. beim BGH: VIII ZR 131/24, VIII ZR 152/24, VIII ZR 36/25 und VIII ZR 313/25. Die Grundlagen zum Fall findet Ihr in § 89.

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Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE. Sascha Glaisner ist Vertriebsentwickler für die technische Industrie und Konstrukteur der "Vertriebsmaschine". Alle zwei Wochen sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen. Sascha und Johannes sind auf LinkedIn und vernetzen sich dort gerne und diskutieren zu allen rechtlichen und vertrieblichen Fragen von B2B-Unternehmen.