Folge L042 Titel: Die KI-Schonfrist ist echt. Und genau deshalb wird sie zur Haftungsfalle. Am Montag haben wir gewarnt, heute wird geliefert. 🛠️ Und heute räumen wir zuerst mit den Mythen auf, die gerade durch jedes Beratungs-Posting geistern. Willkommen zum KI-AffAIrs-Deep-Dive! Wir trennen sauber, was wirklich verschoben ist und was weiter gilt, klären warum es kein KI-Sonderhaftungsrecht gibt, und zeigen, welches Schwergewicht ab Dezember 2026 dazukommt. Die Insights dieser Folge: 📌 Der gefährlichste Mythos zuerst: Der AI Act ist NICHT gekippt. Verschoben sind ausschließlich die Hochrisiko-Pflichten. Weiter gelten die Verbote aus Artikel 5 und die KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4, beide seit Februar 2025, sowie Artikel 50 ab dem 2. August 2026. Neue Verbote, etwa gegen sexualisierte Deepfakes, greifen ab dem 2. Dezember 2026. ⚖️ Kein KI-Sonderrecht: Die KI-Haftungsrichtlinie wurde im Februar 2025 zurückgezogen. Gegenüber einem Geschädigten könnt ihr euch nicht darauf berufen, dass die Aufsichtspflicht erst 2027 greift. Diese Frist bindet Behörden, keine Zivilgerichte. 🏭 Ab Dezember 2026 kommt die neue Produkthaftung: Software ist dort ausdrücklich ein Produkt, egal ob auf dem Gerät, aus der Cloud oder als Software as a Service. Anbieter von KI-Systemen gelten als Hersteller, die Haftung ist verschuldensunabhängig. 🚫 Zwei Präzisierungen, die fast überall fehlen: Es gilt NICHT rückwirkend, maßgeblich ist das Inverkehrbringen nach dem 9. Dezember 2026. Und es ist KEINE Beweislastumkehr, der Gesetzestext schließt sie ausdrücklich aus. Was es gibt, sind widerlegbare Vermutungen und ein abgesenktes Beweismaß. 🧠 Die eigentliche Pointe: Genau bei KI greifen diese Vermutungen besonders leicht. Der Rechtstext nennt maschinelles Lernen ausdrücklich als Komplexitätsfaktor, und der Kläger muss die Funktionsweise eures Systems nicht erklären. Die Beweiserleichterung, die die gescheiterte KI-Haftungsrichtlinie bringen sollte, steckt längst im Produkthaftungsrecht. Kapitel: 00:00 Intro: heute wird geliefert 01:30 Was die Digital-Omnibus-Verordnung wirklich verschiebt 03:00 Kann man sich jetzt zurücklehnen? 03:46 Was unverändert weitergilt: Artikel 5, Artikel 4, Artikel 50 04:30 Neue Verbote ab Dezember 2026 05:16 Kein KI-Sonderhaftungsrecht: die Richtlinie ist zurückgezogen 06:02 Szenario: ein KI-Schaden heute 06:47 Das neue Schwergewicht: Produkthaftung ab Dezember 2026 07:30 Software, Cloud und Software as a Service sind Produkte 08:16 Keine Rückwirkung: es zählt das Inverkehrbringen 09:00 Mythos Beweislastumkehr, sauber widerlegt 09:46 Widerlegbare Vermutungen und maschinelles Lernen 10:30 Die Lösung: Verantwortung architektonisch verankern 11:22 Warum die formale Unterschrift keine Aufsicht ist 12:48 Fallbeispiele: wenn die Aufsicht nur auf dem Papier steht 14:17 Der KI-AffAIrs-Praxistipp: die Verantwortungsklärung 15:46 Automation Bias und warum es Stichproben braucht 16:30 Fazit: Vorbereitungszeit statt Aufschub Der KI-AffAIrs-Praxistipp: Legt für jeden KI-Prozess eine einseitige Verantwortungsklärung an, bevor er produktiv geht. Welche Entscheidung trifft die Maschine, welche der Mensch? Wer darf namentlich widersprechen, und hat Zeit dafür? Was wird protokolliert? Wann wird stichprobenartig gegengeprüft? Die Fristverlängerung ist echt. Aber sie ist eine Verlängerung für die Behörden, nicht für eure Verantwortung. Wer sie als Aufschub liest, hat sie missverstanden. Wer sie als Vorbereitungszeit nutzt, hat einen echten Vorteil. Ihr wollt Verantwortung verankern, statt auf Fristen zu warten? KI AffAIrs arbeitet mit Human-in-the-Loop by Default und klärt mit euch, wer im Ernstfall wofür geradesteht. 👉 Vernetzt euch mit mir auf LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/clauszeissler/ 👉 Mehr zur Beratung: https://www.affairs-consulting.de/ (Hinweis: Diese Podcast-Folge wurde mit Unterstützung von KI produziert. Im Wesentlichen kamen Googles NotebookLM (Gemini) und verschiedene Tools über Claude Code zum Einsatz.)