Kunst und KI

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Zwischen Inspiration und Irritation

  1. Der Mensch stört

    27. Juni

    Der Mensch stört

    Wie Arbeitsverdichtung, Sparpolitik und KI-Euphorie rechtsstaatliches Ermessen bedrohen: Ein Grundstück am Ortsrand, unmittelbar an der Grenze zum Außenbereich. Die Rechtslage scheint zunächst eindeutig: Das Vorhaben ist in dieser Form eigentlich nicht vorgesehen. Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich ein differenzierteres Bild. Eine Ablehnung würde für den Antragsteller eine erhebliche Härte bedeuten. Nachbarliche Belange sind nicht berührt, die beteiligten Träger öffentlicher Belange äußern keine Bedenken und sprechen sich teilweise sogar ausdrücklich für das Vorhaben aus. Aufgrund der besonderen Lage des Grundstücks wäre zudem keine unerwünschte Vorbildwirkung für weitere Bauvorhaben zu erwarten. Auch das Ortsbild bliebe weitgehend unbeeinträchtigt. Vergleichbare Fälle hat die Behörde bislang nicht zu entscheiden gehabt. Für einen Algorithmus stellt ein solcher Fall vor allem ein Problem dar: Es fehlen vergleichbare Muster. Für eine erfahrene Mitarbeiterin oder einen erfahrenen Mitarbeiter im Bauamt beginnt an dieser Stelle hingegen die eigentliche Arbeit. Denn genau für solche Konstellationen hat der Gesetzgeber Ermessens- und Abwägungsspielräume geschaffen. Hier geht es nicht um das schematische Abarbeiten von Vorschriften, sondern um die Würdigung eines Einzelfalls, die Berücksichtigung besonderer Umstände und die verantwortungsvolle Abwägung widerstreitender Interessen. Für einen Algorithmus ist ein solcher Fall eine statistische Ausnahme. Für den Rechtsstaat ist er der Grund, warum menschliches Ermessen überhaupt existiert... https://kunstundki.de/2026/06/27/der-mensch-stoert/

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