Heute haben wir im Podcast den Fördermittelexperten Thomas Weick, der uns erklärt, dass auch im Jahr 2024 Unternehmen, die Maut-LKW besitzen, Fördermittel erhalten, wenn diese richtig und rechtzeitig beantragt werden. Heute haben wir im Podcast den Fördermittelexperten Thomas Weick, der uns erklärt, dass auch im Jahr 2024 Unternehmen, die Maut-Lkw besitzen, Fördermittel erhalten, wenn diese richtig und rechtzeitig beantragt werden. 2.329 SATLOG Fördergelder für Maut-Lkw aus dem De-minimis wird US. Oder, wenn man das anders ausdrückt, im Jahr 2024 wird aus dem altbekannten De-minimis das Programm US: Umwelt und Sicherheit des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) in Deutschland. 26.834 SATLOG Und darum geht es heute in unserem Podcast. Denn warum machen wir das Heute? Eine große Erleichterung gab es für Unternehmen am 5. Februar 2024, als bekannt wurde, dass nach längerer Abstimmung mit EU-Regeln das alte Förderprogramm für Lkw, das es ja schon seit über zehn Jahren gibt, weitergeht. 50.811 SATLOG Und damit haben nämlich Fuhrparks auch ab einem Lkw bis zu 17 Fahrzeugen Anspruch, solange es Maut-Lkw sind, auf Fördermöglichkeiten von bis zu 33.000 Euro oder 2.000 Euro pro Fahrzeug im Jahr. 69.565 SATLOG Und das können Sie eben ausgeben für Effizienzmaßnahmen. Und darum geht es heute in unserem Podcast mit dem Experten zu diesem Thema, Herrn Thomas Weick von Weick Consulting. Und das ist ein Unternehmen, das seit mehr als zehn Jahren sich um die Fördermittel im Transportwesen kümmert, mehr als 600 Unternehmen zu Fördergeldern verholfen hat. Willkommen, Thomas Weick in unserem Podcast. 97.312 Thomas Weick Ja, herzlichen Dank, Herr Dr. Stausberg, für die Einladung auch zu diesem Podcast. Wir als Vermittelberatung haben natürlich jetzt viele Aufgaben, logischerweise seit dem 5.2., als der Antrag gestartet hat. Ich freue mich, dass ich hier sein kann, bei Ihnen, mit Ihnen zu plaudern über die Fallstricke und Möglichkeiten des in Anführungsstrichen neuen Förderprogramms. Also, neuer Name ist nicht unbedingt neues Förderprogramm. Aber da gehen wir später nochmal darauf ein. 130.247 SATLOG Genau, es wundert mich ohnehin eigentlich, warum gibt es denn so eine Expertenfirma wie Weick-Consulting schon so lange gibt, denn De-minimis kann man ja im Internet anklicken oder auch jetzt US und dann irgendwie Förderanträge herunterladen, aber warum gibt es dann jetzt eigentlich bei Weick-Consulting? 151.63 Thomas Weick Das ist natürlich leicht erklärt. Wir haben, wie schon altbekannt, einen Förderdschungel in Deutschland. Und der ist natürlich bei dem BALM-Programm, das wir seit mittlerweile 15 Jahren sogar schon betreuen, für mittlerweile über 900 Unternehmen sehr, sehr intensiv in den Änderungen. Was man jetzt quasi schon in dieser Umbenennung erfahren konnte. 165.794 SATLOG Oh! 181.886 Thomas Weick Und das führt eben dazu, dass viele Antragsteller entweder den Antragsstart verpassen oder dann eben auch den Abruf verpassen. Das ist eigentlich erstmal unsere hauptsächliche Aufgabe. Die ist es nämlich, den Antragstellern zu ermöglichen, dass sie auch ihr Fördergeld bekommen. Und das ist aufgrund der Fristen oder Fristenregelung eben nicht so einfach. Wenn man die Frist verpasst hat, gibt es einfach nichts und das ist dann auch sehr frustrierend, wenn man auf eine Förderung eine Investition getätigt hat. 217.449 SATLOG Man hat sich darauf verlassen und wir haben ja hier auch Aussagen von Firmen, die eben das mal selbst versucht haben und die dann sagen also furchtbar: Fehler bei der Antragstellung 2010, 2011, das hat uns so viel Geld gekostet. Wir haben auch bei den Verwendungsnachweisen das alles nicht so richtig gemacht. Riesenkomplexität, die Mitarbeiter überlastet. Bau-Logistiker Hans-J. Dietsch GmbH & Co. KG, der hat da also gelitten und ist wohl seit der Zeit ihr treuer Kunde. Und das ist wohl alles sehr, sehr komplex. Und deswegen haben wir Sie ja genau heute im Podcast. Und warum heißt das ganze Ding denn jetzt eigentlich US und nicht mehr De-Minimis, weil jeder weiß ja, was das ist: De-minimis. 271.968 Thomas Weick Genau, also da muss man dazu erklären, dass sich der Begriff De-minimis eigentlich in dieses Programm reingeschlichen hat. Warum? Weil die dieses Förderprogramm wird auf der D-minimis-Richtlinie eingereicht und diese De-Minimis-Richtlinie, die wird allerdings für alle Förderprogramme auf EU-Ebene genutzt, die über die Kleinbeihilferegelung eben gedeckelt sind, gedeckelt in dem Moment, dass man sagt, okay, ich nehme dieses De-Minimis als Förderrichtlinie, die EU macht hier die Regelungen, um auch keinen Wettbewerb zu verzerren innerhalb der EU. Das heißt, das ist eine Kleinbeihilfe, De-minimis Aber dieser Wortbegriff, der hat sich eben in dieses Förderprogramm eingeschlichen und ist eigentlich schon immer nicht korrekt gewesen, weil es hieß ja früher das Förderprogramm Sicherheit und Umwelt. Und diese Sicherheit und Umwelt, das wurde jetzt einfach umgestellt auf Umweltschutz und Sicherheit. Also auch unter der Vorgabe zu suggerieren, man hat jetzt hier ein neues Förderprogramm. Aber wenn man jetzt ein bisschen genauer reinschaut, dann sieht man, dass sich eigentlich nicht viel geändert hat, außer dass der Antragsstaat sich jetzt verschoben hat, also die 2.000 Euro pro mautpflichtigen Fahrzeug blieben gleich, die 33.000 Höchstgrenze, obwohl ja die De-Minimis- Richtlinie jetzt ab 1.1.2024 beispielsweise ja 300.000 Euro pro Unternehmen zulässt, aber diese 300.000 Euro, die kann ich eben nur dann in Anspruch nehmen, wenn das über die Richtlinie auch freigegeben ist. Hier haben wir jetzt einen kleinen, ich sage jetzt mal, auch einen Überschneidungsthema, wo wir auch ein bisschen gebraucht haben, bis wir es verstanden hatten. Wir haben ja in diesem Förderprogramm eine De-Minimis-Richtlinie, die eigentlich am 1.1.2024 geendet hat. Jetzt hat aber die EU gesagt, na ja, wir sind jetzt mal ein bisschen großzügig, ihr könnt die alte Richtlinie weiter benutzen, bis zum 30.06. Und diese Weiternutzung, das nimmt jetzt quasi das BALM wahr und sagt einfach, alles klar, wir nehmen die alte Richtlinie, bauen auf der mit einem geänderten Namen einen neuen Antrag und machen im Prinzip seitens mal so weiter wie bisher, aber eben nur bis zum 30.06., weil da diese Richtlinie ausläuft und deswegen ist auch hier das Ende dieser Förderperiode, also beziehungsweise für die Antragstellung, erstmal der 31.5., also ich kann nur vom 5.2. bis zum 31.5. Anträge einstellen. Und die Bescheids-Erstellung, die muss eben dann bis zum 30.6. erfolgt sein, weil bis dahin nur die alte Richtlinie gilt. Und deswegen haben wir diese, ich sag jetzt mal, auch verschlechterte Bedingungen jetzt in der Kürze dieser Antragsphase. 450.708 SATLOG Und ich hatte vermutet, dass das jetzt vielleicht mit den Sprintern zusammenhängt, denn diese Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen, die kommen jetzt auch Mitte des Jahres in die Maut und dass man dann sagt, okay, und dann starten wir nochmal neu. 465.947 Thomas Weick Also das ist tatsächlich auch, das haben wir auch am Anfang gedacht, dass das vielleicht damit zusammenhängt, aber klar, also es ist rein wegen der Richtlinie, aber natürlich ist das auch ein Effekt, der jetzt passiert, also quasi, wir haben ja 200.000 Fahrzeuge, die jetzt quasi dazukommen ab dem 1.7.in der Maut Fakturierung. Also es sind jetzt ganz 200.000 wahrscheinlich, weil ja Werkverkehr oder Handwerkerregelungen da rausfallen. Also es betrifft ja nur die Fahrzeuge, die tatsächlich im Fernverkehr oder beziehungsweise im Werkverkehr unterwegs sind auf längeren Strecken. Und dieser Umstand, der führt allerdings jetzt zu was anderem, und zwar, dass jetzt die 2025er-Richtlinie tatsächlich ein neues Förderprogramm sein wird, für 2025 muss jetzt quasi ein neues Förderprogramm auf Basis der neuen EU-Verordnung und auf Basis der nationalen Förderung, eine neue nationale Förderrichtlinie wird jetzt quasi erarbeitet, die dann 2025 für dieses Förderprogramm gilt. 539.753 Thomas Weick Entschuldigung, 2025, genau, sodass 2025 für den Sprinter dann in 2025 verwendet werden kann. Genau, aber erst ab 2025 und wahrscheinlich in diesem Jahr überhaupt nicht. 565.708 Thomas Weick Also in diesem Jahr überhaupt nicht, weil das ja alles noch auf der alten Richtlinie läuft und die alte Richtlinie besagt im Prinzip, dass ja maximal Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen förderfähig sind. 575.297 SATLOG Jaja. Jaja, genau. Und eben sagten Sie Sprinter im Werkverkehr nur, wenn sie längere Strecken fahren. Wie muss ich das verstehen? Wird da untergliedert in Fernverkehr und Nahverkehr? 591.101 Thomas Weick Genau, es gibt eine Handwerkerregelung, da sind viele Fahrzeuge quasi ausgenommen, also die sind dann nicht mautpflichtig. Diese Handwerkerregelung, also die kennt man jetzt nur von früher, das waren so 80 Kilometer im Umkreis, wenn er da quasi seine eigenen Baustellen auch mit Material befährt oder jetzt mal Personen und Material zur Baustelle hinbringt und wieder wegholt, dann sind diese Fahrzeuge von der Maut ausgeschlossen. Die werden aber dann auch logischerweise nicht förderfähig. Also wir nehmen an, dass 2025 quasi eine neue Richtlinie entsteht, in der jetzt quasi dann Fahrzeuge zwar beantragt werden können ab 3,5 Tonnen, aber die werden wahrscheinlich nicht die gleiche Fördersumme bekommen wie jetzt ein 18 bis 40 Tonner, weil der ja viel mehr mal bezahlt und der Kleine, der zahlt ja auch nur die Hälfte. 650.93 Thomas Weick Aber es ist ein interessantes Thema, zumal wir 450 Millionen Euro im Bundesfernstraßenmautgesetz sind ja quasi festgeschrieben worden. Diese 450 Millionen, die würden jetzt natürlich dann für die zusätzlichen Fahrzeuge nicht ausreichen. Da ist jetzt quasi dann auch wieder unser Bundesverkehrsminister, der Herr Wissing,