Wenn du den Bedarf des Gegenübers nicht decken kannst oder herausfindest, darfst du nicht verkaufen, denn sonst giltst du als Andreher.
Solltest du den Bedarf herausfinden und du willst nicht verkaufen, begehst du unterlassene Hilfeleistung.
Information
- Show
- FrequencyEvery-two-weeks series
- Published7 January 2020 at 17:14 UTC
- Length6 min
- RatingClean
