Sei doch nicht besteuert!

Fabian Walter & Christian Gebert

Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

  1. 2 days ago

    #197: Jahressteuergesetz 2026: Organschaft, KI im Finanzamt, Forschungszulage und höhere Zinsen

    Die geplanten Änderungen im Jahressteuergesetz könnten die steuerliche Praxis in mehreren Bereichen grundlegend verändern. Von der freiwilligen Umsatzsteuer-Organschaft über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Finanzamt bis hin zur elektronischen Kontenpfändung und höheren Steuerzinsen analysieren wir die wichtigsten Reformen und ihre Auswirkungen für Unternehmen, Berater und Steuerpflichtige. Ein Schwerpunkt der Episode ist die Neuregelung der umsatzsteuerlichen Organschaft. Nach dem geplanten § 2c UStG sollen die Rechtsfolgen einer Organschaft künftig nur noch auf ausdrücklichen Antrag eintreten. Gleichzeitig setzt der Gesetzgeber die Rechtsprechung von EuGH und BFH um und stellt klar, dass künftig auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein können. Wir besprechen die neue Haftungsregelung des § 2c Abs. 5 UStG-E, mit der mögliche Steuerausfälle verhindert werden sollen, sowie die praktischen Probleme der bisherigen Rechtslage, etwa bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und OSS-Verfahren. Die Neuregelung soll erstmals ab dem 1.1.2029 gelten. Außerdem geht es um die neue gesetzliche Regelung zur Aufteilung von Gebäude und Grund und Boden. Mit § 6f EStG soll eine im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreisaufteilung künftig grundsätzlich der Besteuerung zugrunde gelegt werden, sofern sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht wesentlich verfehlt und wirtschaftlich vertretbar erscheint. Fehlt eine vertragliche Aufteilung, soll die Wertermittlung anhand der Immobilienwertermittlungsverordnung erfolgen. Daneben erläutern wir die verschärften Anforderungen an Sachverständigengutachten, die künftig auf einer persönlichen Vor-Ort-Besichtigung beruhen müssen, sowie die weiterhin fehlende gesetzliche Regelung zu Restnutzungsdauergutachten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Forschungszulage. Die maximale Bemessungsgrundlage soll von 15 Mio. Euro auf 25 Mio. Euro steigen. Dadurch können Großunternehmen künftig bis zu 2,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung pro Jahr erhalten, während bei kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund der erhöhten Förderquote sogar bis zu 3,5 Mio. Euro zusätzliche Förderung möglich sind. Besprochen werden zudem die neuen gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Finanzverwaltung. § 29c AO setzt die Vorgaben des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) um, der insbesondere für die öffentliche Verwaltung strenge Anforderungen an Transparenz, Kontrollierbarkeit und Risikoanalysen vorsieht. Wir analysieren, wie Finanzämter KI-Systeme künftig zur Risikoprüfung von Steuererklärungen einsetzen wollen, welche Datenquellen dabei verknüpft werden und warum die fachliche Verantwortung weiterhin bei den Finanzbeamten verbleibt. Darüber hinaus behandeln wir die geplante Erhöhung der steuerlichen Verzinsung von derzeit 1,8 % auf 3,6 % ab 2027, die Einführung der vollautomatisierten elektronischen Kontenpfändung nach § 309a AO sowie die Neuregelung des Kindergeldanspruchs bei Zuzug nach Deutschland infolge des EuGH-Urteils vom 1.8.2022 – C-411/20. Künftig soll für den Kindergeldanspruch allein der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland maßgeblich sein und nicht mehr die Erzielung inländischer Einkünfte. Abschließend werfen wir einen Blick auf die steuerpolitischen Reformen, die weiterhin ungelöst bleiben. Dazu gehören die Anpassung des Einkommensteuertarifs, mögliche Entlastungen niedriger Einkommen, die Zukunft des Spitzensteuersatzes, eine Ausweitung der Körperschaftsteueroption sowie Verbesserungen bei der Thesaurierungsbegünstigung. Offenbar besteht innerhalb der Bundesregierung hierzu bislang noch keine Einigkeit. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de 👋 [Fabian Walter folgen](https://linktr.ee/steuerfabi) 👋 [Christian Gebert folgen](https://linktr.ee/christiangebert)

    47 min
  2. 27 May

    #196: Private Equity in Steuerkanzleien? Neue Regeln zu Gewerbesteuer & PKW-Modelle

    Das geplante Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes wurde vom Bundesrat zunächst gestoppt – unter anderem wegen der vorgesehenen steuerfreien 1.000-Euro-Krisenprämie. Inhaltlich besonders relevant sind jedoch die geplanten Änderungen im Berufsrecht der Steuerberater. Im Fokus steht vor allem § 55a StBerG: Künftig soll klargestellt werden, dass sich EU-/EWR-Abschlussprüfergesellschaften nur dann an deutschen Steuerberatungsgesellschaften beteiligen dürfen, wenn sie selbst die berufsrechtlichen Anforderungen des deutschen Steuerberatungsgesetzes erfüllen. Hintergrund ist die zunehmende Beteiligung von Private-Equity-Investoren an Steuerkanzleien. Laut Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke sind bereits 57 Steuerkanzleien von PE-Investoren betroffen. Diskutiert wird außerdem, ob bestehende Beteiligungsmodelle künftig von den Steuerberaterkammern widerrufen werden könnten. Außerdem soll mit dem neuen § 4e StBerG die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen erweitert werden. Steuerliche Nebenleistungen sollen künftig zulässig sein, wenn sie im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit stehen. Davon könnten unter anderem Hausverwaltungen, Versicherungsvermittler, Banken oder Unternehmensberater profitieren. Parallel dazu wird die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen nach § 6 Nr. 2 StBerG ausgeweitet – insbesondere mit Blick auf sogenannte „Tax Law Clinics“. Ebenfalls geplant ist der Wegfall des bisherigen Leitungserfordernisses bei weiteren Beratungsstellen, sodass nicht mehr an jedem Standort ein Steuerberater in räumlicher Nähe tätig sein muss. Daneben sprechen wir über die geplante Anhebung des Mindesthebesatzes bei der Gewerbesteuer auf 280 %. Besonders betroffen wären Gemeinden wie Monheim am Rhein und Leverkusen mit derzeit 250 % Hebesatz oder Zossen mit 270 %. Auch bei der Grunderwerbsteuer sind Änderungen vorgesehen: Bei Share Deals mit grundbesitzenden Gesellschaften soll die bisherige Doppelbelastung durch Signing und Closing entschärft werden. In den Hörerfragen diskutieren wir schließlich ein aktuelles Gestaltungsmodell rund um Luxusfahrzeuge und GmbH-Vermietungen. Ausgangspunkt ist die Frage, ob bei der Vermietung eines privat gehaltenen Fahrzeugs an die eigene GmbH eine Betriebsaufspaltung entstehen kann. Dabei geht es insbesondere um die Voraussetzungen der personellen und sachlichen Verflechtung sowie die Frage, ob ein Luxus-PKW oder Wohnmobil noch als wesentliche Betriebsgrundlage beziehungsweise Gegenstand des täglichen Bedarfs einzustufen ist. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    49 min
  3. 19 May

    #195: Lamborghini, Ferrari & Porsche: Welche Luxusautos das Finanzamt akzeptiert

    Luxussportwagen im Betriebsvermögen: Wann erkennt das Finanzamt Ferrari, Lamborghini oder Porsche steuerlich an – und wann wird der Wagen zum privaten Luxusproblem? In dieser Folge analysieren wir die aktuelle Rechtsprechung zu Supersportwagen als Firmenwagen und zeigen, welche steuerlichen Risiken Unternehmer, GmbH-Geschäftsführer und Selbständige beachten müssen. Wir besprechen unter anderem die Entscheidungen des BFH und mehrerer Finanzgerichte zu Ferrari, Lamborghini, Bentley und anderen Luxusfahrzeugen. Dabei geht es um die Abgrenzung zwischen betrieblich veranlasstem Repräsentationsaufwand und unangemessener privater Lebensführung nach § 4 Abs. 5 EStG. Außerdem erklären wir, wann die 1%-Methode greift, weshalb Fahrtenbücher regelmäßig scheitern und warum gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern schnell eine verdeckte Gewinnausschüttung drohen kann. Zusätzlich schauen wir uns Gestaltungen aus der Praxis an: Vermietungsmodelle über das Privatvermögen, das Ehegattenvorschaltmodell sowie die umsatzsteuerlichen Vorteile und Risiken solcher Konstruktionen. Anhand aktueller BFH-Urteile zeigen wir, welche Modelle tatsächlich funktionieren – und welche Social-Media-Steuersparmodelle schnell angreifbar werden können. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    36 min
  4. 13 May

    #194: Steuerhinterziehung 2026 & straffreie Selbstanzeige könnte wegfallen

    In dieser Folge erklärt unser Gast Dr. Markus Wollweber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht bei STRECK MACK SCHWEDHELM, wann aus falschen oder unvollständigen Angaben gegenüber dem Finanzamt eine strafbare Steuerhinterziehung wird, welche Rolle Vorsatz spielt und warum bereits ab 50.000 Euro Steuerverkürzung ein besonders schwerer Fall drohen kann. Im Mittelpunkt stehen außerdem die strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO, ihre engen Voraussetzungen sowie die Sperrgründe bei Prüfungsanordnung oder Tatentdeckung. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Strafverfolgung bei Kryptowährungen: Sammelauskunftsersuchen, Datenkäufe, DAC 8, KStTG und sogenannte „Goldene-Brücke-Schreiben“ zeigen, wie Finanzbehörden nicht erklärte Kryptoeinkünfte aufdecken. Abschließend geht es um die angekündigten Verschärfungen des BMF vom 29. April 2026 und politische Forderungen nach häufigeren Prüfungen bei sehr hohen Einkünften. Mehr zu STRECK MACK SCHWEDHELM auf YouTube: https://www.youtube.com/@StreckMackSchwedhelm Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    45 min
  5. 6 May

    #193: Familie als Steuersparmodell: Verträge, die den Unterschied machen

    Steuern sparen mit Ehepartnern, Kindern oder Großeltern kann enorme Vorteile bringen – allerdings erkennt das Finanzamt viele Familiengestaltungen nur unter strengen Voraussetzungen an. In dieser Folge besprechen wir, wann Verträge mit nahen Angehörigen steuerlich wirksam sind, welche Anforderungen an Arbeitsverträge, Darlehen oder Mietverhältnisse gestellt werden und welche typischen Fehler in Betriebsprüfungen Probleme verursachen. Themen sind unter anderem Ehegatten-Minijobs, die Beteiligung von Kindern am Unternehmen, Darlehen innerhalb der Familie sowie die verbilligte Vermietung an Angehörige. Außerdem sprechen wir über wichtige BFH-Urteile – etwa zum steuerlich gescheiterten Ehegatten-Minijob mit Firmenwagen (BFH vom 10.10.2018 – X R 44/17 und X R 45/17), zur Reinigung des Arbeitszimmers durch den Ehepartner (BFH vom 27.10.1978 – VI R 166/76) und zu Darlehen zwischen Eltern und Kindern nach vorheriger Schenkung der Mittel (BFH vom 18.01.2001 – IV R 58/99). Die Folge zeigt praxisnah, welche Familiengestaltungen steuerlich anerkannt werden, welche Nachweise erforderlich sind und worauf Unternehmer bei Angehörigenverträgen unbedingt achten sollten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    49 min
  6. 29 Apr

    #192: Diese neue Steuern und Abgaben kommen ab 2027

    Die Bundesregierung plant für 2027 deutlich mehr neue Schulden – und genau das könnte den Bundeshaushalt über Jahre prägen. In dieser Episode geht es um den Haushaltsentwurf 2027, steigende Zinslasten, geplante Steueränderungen und die Frage, ob die angekündigten Reformen wirklich Entlastung bringen oder vor allem neue Belastungen schaffen. Besprochen werden unter anderem die geplante Neuverschuldung von 110,8 Milliarden Euro, eine gesamte Schuldenaufnahme von über 200 Milliarden Euro inklusive Sondervermögen sowie mögliche Zinsausgaben von 43 Milliarden Euro im Jahr 2027 und bis zu 79 Milliarden Euro im Jahr 2030. Außerdem geht es um den Tankrabatt ab dem 1. Mai, die steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro, geplante Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung, höhere Zuzahlungen für Medikamente, eine mögliche Zuckerabgabe, höhere Tabak- und Alkoholsteuern, eine bundesweite Plastikabgabe und Verschärfungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die geplante Einkommensteuerreform für kleine und mittlere Einkommen, die mögliche Gegenfinanzierung über Spitzenverdiener sowie die steigende Belastung durch Sozialabgaben. Auch die Rentenpolitik, Teilkrankschreibungen, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und die schwächeren Wachstumsprognosen für 2026 und 2027 werden eingeordnet. Die Episode zeigt, welche Maßnahmen bereits beschlossen sind, welche noch offen sind und warum die kommenden Monate politisch und steuerlich entscheidend werden könnten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    33 min
  7. 23 Apr

    #191: 2026: Steuern auf Aktien und Kryptowährungen & neues Urteil

    Luxussportwagen im Betriebsvermögen: Wann erkennt das Finanzamt Ferrari oder Lamborghini tatsächlich steuerlich an – und wann werden die Kosten gestrichen? In dieser Folge analysieren wir die wichtigsten BFH- und Finanzgerichtsentscheidungen zu Luxusautos im Unternehmen und zeigen, warum selbst hohe Umsätze keine Garantie für den steuerlichen Abzug sind. Wir besprechen unter anderem das Urteil des FG München v. 10.10.2022 – 7 K 1693/20, in dem eine GmbH mit rund 372 Mio. EUR Umsatz einen Supersportwagen mit Formel-1-Technologie anschaffte, um Geschäftspartnern bei Rennveranstaltungen ein „Rennfeeling“ zu vermitteln. Das Finanzgericht sah darin unangemessenen Repräsentationsaufwand vergleichbar mit Jagd oder Segeljachten nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG. Dem gegenüber steht das Urteil des FG Baden-Württemberg v. 22.12.2014 – 6 K 238/14, bei dem ein Automobilzulieferer einen Supersportwagen steuerlich absetzen durfte, weil das Unternehmen selbst Kohlefaser-Karosseriestrukturen fertigte und damit ein enger betrieblicher Bezug zum Fahrzeug bestand. Außerdem geht es um das Urteil des FG Hamburg v. 11.10.2018 – 2 K 116/18, MwStR 2019, 289, in dem ein Gebäudereinigungsunternehmen einen Lamborghini Aventador LP 700-4 für rund 298.475 EUR kaufte. Die Aufwendungen wurden nicht anerkannt, weil nach Auffassung des Gerichts vor allem das persönliche Affektionsinteresse des Geschäftsführers und dessen Nähe zu Motorsportkreisen im Vordergrund standen. Anders entschied dagegen das FG Hamburg v. 27.9.2018 – 3 K 96/17, MwStR 2019, 284: Dort durfte ein Unternehmer aus der Windenergie-Projektentwicklung einen Ferrari California steuerlich geltend machen, weil Repräsentation in der Branche eine besondere Rolle spielte und das Fahrzeug eine hohe Wertstabilität hatte. Besprochen wird auch das aktuelle BFH Urteil v. 22.10.2024 – VIII R 12/21 zu einem selbständigen Sachverständigen, der einen Lamborghini Aventador für netto 279.831,93 EUR leaste, während privat bereits ein Ferrari 360 Modena Spider vorhanden war. Streitpunkt war insbesondere die Anwendung der 1%-Methode trotz privat vorhandener gleichwertiger Fahrzeuge. Der BFH beanstandete letztlich vor allem das unleserlich geführte Fahrtenbuch. Zusätzlich analysieren wir ältere Grundsatzentscheidungen wie FG Hessen v. 1.10.1998 – 13 K 452/95, BeckRS 1998, 30912347 zum Ferrari 328 GTS eines Steuerbevollmächtigten, BFH v. 19.3.2002 – IV B 50/00, BeckRS 2002, 25000637 zu Ferrari, Porsche, Bentley und Jaguar eines Steuerberaters sowie BFH v. 29.4.2014 – VIII R 20/12, DStR 2014, 1590 zum geleasten Ferrari Spider einer Tierärztin. Dabei zeigen wir, welche Kriterien Gerichte bei Luxusfahrzeugen wirklich anwenden und warum Repräsentation allein häufig nicht ausreicht. Außerdem erklären wir die steuerlichen Folgen der Privatnutzung, die Risiken der 1%-Methode, die Bedeutung eines wirksamen Nutzungsverbots sowie aktuelle BFH-Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung bei Gesellschafter-Geschäftsführern. Abschließend schauen wir auf Vermietungsmodelle über das Privatvermögen und das Ehegattenvorschaltmodell einschließlich BFH, Urteil v. 27.1.2026 – IX R 4/25 sowie BFH v. 29.9.2022 – V R 29/20 (BStBl 2023 II S. 986). Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    40 min

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Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

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