Ratgeber

Schweizer Radio und Fernsehen (SRF)

Der «Ratgeber» ist Lebenshilfe für Menschen von heute. Er gibt Tipps und informiert über Themen, die einen im Alltag beschäftigen. Die Sendung soll anregen, aufklären und motivieren, etwas Neues auszuprobieren.

  1. 3 HR AGO

    Steuererklärung: Welche Abzüge Sie nicht verpassen dürfen

    Das Schönste am Ausfüllen der Steuererklärung sind die Abzüge – falls man denn solche geltend machen kann. Oft vergessen Steuerpflichtige einzelne Posten oder sie sind sich nicht bewusst, dass er abzugsberechtigt wäre. Claudine Meichtry ist diplomierte Steuerexpertin und Treuhänderin. Im SRF 1-«Ratgeber» gibt sie Tipps und zeigt Kniffs, dank denen das Ausfüllen der Steuererklärung nicht zum Alptraum wird. In ihrer Praxis erlebt sie immer wieder, dass berechtigte Abzüge vergessen gehen. Mit den folgenden Tipps hat man die wichtigsten im Blick: Systematische Prüfung aller Positionen - Gehen Sie alle Positionen wie Fahrkosten, Verpflegung, Arbeitsmittel und Weiterbildung systematisch durch, um nichts zu vergessen. - Fahrkosten und Verpflegung müssen effektiv angegeben werden, bei übrigen Berufskosten reicht meist die Pauschale. Homeoffice-Abzüge beachten - Beim Homeoffice sollte man darauf achten, dass der Arbeitgeber möglichst viele beruflich benötigte Ausgaben übernimmt. - Die Regelungen für Homeoffice-Abzüge sind kantonal unterschiedlich. Familienkosten vollständig erfassen - Überprüfen Sie, ob alle Kinder in der Steuererklärung aufgeführt sind, da sie manchmal bei der Vorjahresübernahme vergessen werden. - Belege für Kita, Ausbildungskosten und Studiengebühren sollten systematisch gesammelt werden. Liegenschaftskosten richtig abziehen - Bei Liegenschaften können Hypothekarzinsen und -schulden sowie Unterhaltskosten abgezogen werden. - Wichtig ist die Unterscheidung zwischen werterhaltenden Massnahmen (abzugsfähig) und wertvermehrenden Investitionen. - Pauschalen von 10-20% des Eigenmietwerts können oft ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden. Belege und Kontrolle vor Einreichung - Originalbelege müssen nur bis zur definitiven Verfügung aufbewahrt werden. - Vor dem Abschicken sollte man die Steuererklärung mit dem Vorjahr vergleichen und auf Plausibilität prüfen. - Nachträgliche Korrekturen sind kantonal unterschiedlich geregelt – manche Kantone erlauben Änderungen innerhalb von 72 Stunden.

    5 min
  2. 1 DAY AGO

    Steuererklärung: So vermeiden Sie die häufigsten Fehler

    Was gehört alles zum Einkommen? Was genau muss dem Vermögen zugerechnet werden? Und wo liegen die typischen Fallen beim Ausfüllen der Steuererklärung? Claudine Meichtry ist diplomierte Steuerexpertin und Treuhänderin. Im SRF 1-«Ratgeber» gibt sie Tipps und zeigt Kniffs, dank denen das Ausfüllen der Steuererklärung nicht zum Alptraum wird. Einkommen und Vermögen sind die Basis zur Berechnung der individuellen Steuerschuld. Wer die folgenden grundlegenden Punkte beachtet, hat das Wichtigste bereits erledigt: Lohnausweis - Arbeitnehmer/innen sollten im Lohnausweis sorgfältig prüfen, ob alle erhaltenen Leistungen (Kinder-/Familienzulagen, Spesen etc.) korrekt deklariert sind. Es gibt Fälle, wo Kinderzulagen über Jahre ausgezahlt, aber nicht auf dem Lohnausweis vermerkt wurden. Mieteinnahmen - Bei Mieteinnahmen muss nur die Netto-Miete versteuert werden, nicht die Brutto-Miete. Nebenkosten sind Kostenersatz und müssen mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet werden. Eigenmietwert - Der Eigenmietwert wird vom Steueramt festgelegt und kann bei längerer Abwesenheit oder Teilnutzung angepasst werden. Nebenerwerb - Jeder Nebenerwerb ist ab dem ersten Franken steuerpflichtig, es gibt keine Ausnahmen. Man benötigt entweder einen Lohnausweis oder muss es als selbstständigen Nebenerwerb deklarieren. - Wichtig ist, alle Kostenbelege aufzubewahren, um eventuelle Verluste nachweisen zu können. Häufige Fehler - Oft werden Lebensversicherungen (Säule 3a) falsch deklariert oder Schuldzinsen vergessen abzuziehen, obwohl Hypotheken angegeben wurden. - Bei Online-Konten (Revolut, Kryptowährungen) werden häufig die Belege nicht heruntergeladen und die Vermögenswerte nicht deklariert. Verrechnungssteuer und ausländische Wertschriften - Bei der Verrechnungssteuer sollte man zur Kontrolle alle Beträge zusammenzählen und mit dem Total in der Steuererklärung vergleichen. - Bei ausländischen Wertschriften ist das DA-1-Formular wichtig für die Rückerstattung. Viele machen Fehler bei ausländischen Beteiligungen und nutzen nicht die volle Quellensteuerrückerstattung.

    5 min

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