Irgendwas mit Recht | Vorbilder, Karrieren & Jobs im Jura-Podcast

Marc Ohrendorf

Das Original: Bei Irgendwas mit Recht hörst du von spannenden Persönlichkeiten im Rechtsmarkt sowie Profis für Deine Jura-Examensvorbereitung. Sie geben dir Inspiration, Tipps für Deine Bewerbung und wertvolle Innensichten. Lerne vielleicht sogar Deine Kollegen von morgen kennen. Inklusive wertvoller Examenstipps und vielseitiger Perspektiven. Viel Spaß! :)

  1. IMR347: Assoziierte Partner als Vorstufe zum Equity Partner, Unterschied zum Counsel, Internal Investigations, Presserecht und Glaubensgemeinschaften

    2D AGO

    IMR347: Assoziierte Partner als Vorstufe zum Equity Partner, Unterschied zum Counsel, Internal Investigations, Presserecht und Glaubensgemeinschaften

    In der 347. Episode von IMR spricht Marc mit Hanna Wiedenhaus und Julian Leucht, jeweils Associated Partner bei Esche Schümann Commichau in Hamburg. Beide berichten von ihren persönlichen Wegen ins Jurastudium, ihren Stationen im Referendariat und ihren bewussten Entscheidungen für die Anwaltschaft. Im Mittelpunkt stehen ihre heutigen Tätigkeiten: Hanna gibt Einblicke in das Vertriebs-, Kartell- und Compliance-Recht sowie in die Praxis von Internal Investigations, während Julian das Presserecht, Meinungsfreiheit und die rechtliche Begleitung sensibler Veröffentlichungen erläutert. Gemeinsam diskutieren sie die besondere Rolle multidisziplinärer Kanzleien, den Umgang mit unternehmerischer Verantwortung und die Bedeutung von Grundrechtsabwägungen im anwaltlichen Alltag. Außerdem erklären sie das Karrieremodell des Associated Partners als Zwischenschritt zur Partnerschaft und reflektieren, welche Erwartungen sie an den juristischen Nachwuchs haben. Wie laufen Compliance-Untersuchungen konkret ab? Welche Herausforderungen bringt das Presserecht in sensiblen Fällen mit sich? Wie unterscheidet sich der Associated Partner vom Counsel und Equity Partner in einer Kanzlei? Und was macht eine gute Vorbereitung auf die (Equity) Partnerschaft aus? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!

    37 min
  2. IMR346: Jura-Karriere in der Versicherung, Rechtsservice aufbauen, kuriose Fälle und internationale Streitbeilegung

    JAN 5

    IMR346: Jura-Karriere in der Versicherung, Rechtsservice aufbauen, kuriose Fälle und internationale Streitbeilegung

    In dieser Folge spricht Marc mit der Juristin Kristina Schwarze von der ARAG über ihren Weg in die Inhouse-Tätigkeit, ihre Entwicklung von der Fallbearbeitung im Rechtsservice über die Inhouse-Mediation hin zur heutigen internationalen Managementrolle im Claims Management. Sie erläutert, wie der Rechtsservice als erste emotionale und organisatorische Anlaufstelle für Versicherte funktioniert, warum dort über 300 Juristinnen und Juristen tätig sind und welche Rolle Legal Tech im Kerngeschäft der Rechtsschutzversicherung spielt. Im Mittelpunkt steht zudem die Mediation, zunächst im deutschen Kontext und dann in der internationalen Ausprägung: Wie funktionieren Shuttle- und Videomediation praktisch, wie gelingt grenzüberschreitende Konfliktlösung etwa in familienrechtlichen Konstellationen und welche kulturellen Unterschiede sind tatsächlich relevant. Kristina berichtet außerdem von ihrem Aufbau eines Mediationsangebots in der italienischen Niederlassung, vom Zusammenspiel mit externen Dienstleistern und von einem norwegischen Legal-Tech-Anbieter, der Mediation vollständig digitalisiert abbildet. Abschließend geht es um den Einsatz von KI in der täglichen juristischen Arbeit bei der ARAG, etwa beim effizienteren Umgang mit umfangreichen Falldokumenten, sowie um die Frage, welche Kompetenzen Studierende, Referendarinnen und Referendare heute mitbringen sollten. Wie verändert KI konkret die Arbeit von Inhouse-Juristinnen, Mediatoren und Claims-Managern? Welche Chancen ergeben sich für junge Juristinnen abseits des klassischen Kanzleipfads in einer internationalen Versicherung? Und welche Rolle spielen Sprachkenntnisse, Offenheit für neue Arbeitsformen und der Umgang mit digitalen Tools für die eigene Karriereentwicklung? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß.

    28 min
  3. IME036: Vergessene Delikte Teil I, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, falsche Verdächtigung, Strafvereitelung (§§ 113, 114, 145d, 164, 258 StGB)

    12/22/2025

    IME036: Vergessene Delikte Teil I, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, falsche Verdächtigung, Strafvereitelung (§§ 113, 114, 145d, 164, 258 StGB)

    In dieser Irgendwas mit Examen-Episode spricht Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy über sogenannte vergessene Delikte im Strafrecht, also Vorschriften, die in Vorlesungen, Reps und Klausuren leicht unter den Tisch fallen, obwohl sie häufig an examensrelevante Konstellationen andocken. Ausführlich geht es zunächst um den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB und den tätlichen Angriff nach § 114 StGB, einschließlich ihrer Funktion als lex specialis zur Nötigung, der Bedeutung der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung als objektive Strafbarkeitsvoraussetzung und der Frage, wie weit man in einer Strafrechtsklausur wirklich öffentlich-rechtlich prüfen muss. Anhand eines Fußballfalles rund um einen Platzverweis im Stadion und den Einsatz der Polizei werden typische Klausurkonstellationen, die Rolle von Reformen, Qualifikationen und Irrtümern sowie das Verhältnis zu Delikten wie Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Straßenverkehrsdelikten aufgezeigt. Im zweiten Teil wendet sich Charlotte drei weiteren gerne vergessenen Normen zu: dem Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB, der falschen Verdächtigung nach § 164 StGB und der Strafvereitelung nach § 258 StGB. Sie erläutert, wann eine Anzeige gegen Unbekannt nicht ausreicht, was unter Vortäuschen und Verdächtigen zu verstehen ist, warum § 164 eine objektiv falsche Beschuldigung einer konkret individualisierbaren Person voraussetzt und in welchem Verhältnis § 145d StGB zu § 164 StGB steht. Zudem werden typische Fallgestaltungen mit Brüdern oder Freunden, die den wahren Täter schützen wollen, der Nemo-tenetur-Grundsatz, die Bedeutung von Anfangsverdacht und Zeugenaussagen sowie die Privilegierung der Angehörigenhilfe in § 258 Abs. 6 besprochen. Wie und warum werden Konstellationen zu §§ 113, 114, 145d, 164 und 258 StGB aus Prüfersicht oft mit Klassikern wie Körperverletzung, Diebstahl oder Aussagedelikten kombiniert? Wie findet man in der Klausur diese vergessenen Delikte, wenn sie im Rep kaum vorkamen? Wie weit muss eine verwaltungsrechtliche Prüfung zu polizeilichen Maßnahmen wirklich gehen, um im Examen zu überzeugen, ohne sich zu verzetteln? Welche Rolle spielt das Systemverständnis des Straf- und Strafprozessrechts, etwa beim Zusammenspiel von Selbstschutz, Aussagepflichten, Justizschutz und Ressourcenschonung?  Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!

    41 min
  4. IME035: Gefährdungsdelikte, Beinahe-Unfall, Begriff der konkreten Gefahr (§§ 231, 306a, 315b, 315c StGB)

    12/18/2025

    IME035: Gefährdungsdelikte, Beinahe-Unfall, Begriff der konkreten Gefahr (§§ 231, 306a, 315b, 315c StGB)

    In dieser Folge spricht Marc erneut mit Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy. Es geht um Gefährdungsdelikte als besondere Form der Erfolgsdelikte und die Abgrenzung zu klassischen Verletzungsdelikten. Ausgehend von der Dogmatik der Erfolgsdelikte erläutert Prof. Schmitt-Leonardy, was eine konkrete Gefahr dogmatisch ausmacht, warum Gefährdungsdelikte trotz fehlender Rechtsgutsverletzung Erfolgsdelikte sind und welche Rolle der examensrelevante Beinahe-Unfall spielt. Anhand von Beispielen aus den Straßenverkehrsdelikten, etwa den §§ 315b, 315c StGB, sowie den Brandstiftungsdelikten, insbesondere § 306a StGB, wird herausgearbeitet, wie konkrete, abstrakte und abstrakt-konkrete Gefährdungsdelikte voneinander abzugrenzen sind und weshalb gerade konkrete Gefährdungsdelikte in Examensklausuren so beliebt sind. Ihr erfahrt, nach welchen Kriterien sich eine konkrete Gefahr in der Klausur feststellen lässt, welche Bedeutung die ex-ante Betrachtung und der Blick eines sachverständigen Beobachters haben und wie sich dies auf Vorsatz, Rücktritt und die Argumentation zur objektiven Zurechnung auswirkt. Außerdem wird mit § 231 StGB ein häufig übersehenes, aber examensrelevantes abstraktes Gefährdungsdelikt vorgestellt, bei dem bereits die Beteiligung an einer Schlägerei strafbar sein kann und genau das wichtige Besonderheiten bei Beteiligung, der objektiven Bedingung der Strafbarkeit und dem Prüfungsaufbau mit sich bringt. Wie streng muss man den Gefahrenbereich und die Nähe zum Schadenseintritt in der Klausur fassen, damit die konkrete Gefahr wirklich vorliegt? In welchen Konstellationen kippt eine bloß abstrakte Gefährlichkeit in eine konkrete Gefährdung um und wie können Sachverhaltsdetails euch dabei helfen? Warum ist § 231 StGB so weit gefasst und welche kriminalpolitischen Überlegungen stecken hinter dieser Norm, die teils kritisch gesehen wird? Und wie wirken sich Gefährdungsdelikte darauf aus, ob und wann ein strafbefreiender Rücktritt noch möglich ist? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß beim Hören - und viel Erfolg für Euer Examen!

    40 min
  5. IMR342: Come in & find out: Douglas an die Börse bringen, Glocke der Frankfurter Börse läuten, von der Kanzlei in die Rechtsabteilung wechseln, Secondments, LL.M. in London

    12/01/2025

    IMR342: Come in & find out: Douglas an die Börse bringen, Glocke der Frankfurter Börse läuten, von der Kanzlei in die Rechtsabteilung wechseln, Secondments, LL.M. in London

    In der 342. Episode von Irgendwas mit Recht spricht Marc mit Christian Wensing, Volljurist und heute in leitender Position in der Rechtsabteilung von Douglas. Christian erzählt, wie er über ein Faible für Sprachen, einen juristischen Vater und erste vage Berufsüberlegungen zum Jurastudium in Münster gekommen ist, warum ihn wirtschaftsnahe Themen wie Kartell- und Gesellschaftsrecht fasziniert haben und wie Stationen im Bundeskartellamt, in Großkanzleien und in der Rechtsabteilung von Henkel seinen Wunsch nach internationaler Arbeit geprägt haben. Es geht darum, weshalb er den eher ungewöhnlichen Weg gewählt hat, den LLM erst nach dem zweiten Examen in London zu machen, welche Rolle Sprache und Netzwerke spielen. Wie bereitet sich ein europaweit tätiger Retailer mit Milliardenumsätzen auf ein Börsen-Listing vor? Was bedeutet eine umfassende Due Diligence aus Unternehmenssicht konkret und wie koordiniert man intern Datenräume, Fragenkataloge und externe Berater? Was unterscheidet die Perspektive eines Kanzlei-Anwalts von der eines Unternehmensjuristen, der auch die Integration von Zukäufen und die langfristige Entwicklung im Konzern begleitet? Wie fühlt es sich an, wenn Kapitalmarktrecht plötzlich zum täglichen Handwerkszeug wird, obwohl man ursprünglich aus dem Private-Equity- und M&A-Bereich kommt? Und welche Überlegungen sollten Studierende und Referendarinnen anstellen, wenn sie zwischen Großkanzlei, LLM, Promotion und Unternehmensjuristerei abwägen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!

    30 min
  6. IME034: Mentale Gesundheit in der Examensvorbereitung, Stressmanagement, das Lernen lernen, nicht nur blind Zeit investieren, Examensvorbereitung mental strukturieren

    11/17/2025

    IME034: Mentale Gesundheit in der Examensvorbereitung, Stressmanagement, das Lernen lernen, nicht nur blind Zeit investieren, Examensvorbereitung mental strukturieren

    341. Episode von IMR und zugleich die 34. Folge Irgendwas mit Examen: In dieser Folge spricht Marc erneut mit Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb. Es geht um mentale Fitness im Jurastudium und insbesondere in der Examensvorbereitung. Sie erläutert, was mentale Fitness von bloßer Leistungsoptimierung unterscheidet, wie sich ungesunder Dauerstress zeigt und wo die Grenze verläuft, ab der Studierende professionelle psychologische oder ärztliche Hilfe suchen sollten. Thematisiert werden außerdem typische Denkfehler in der Examensphase, etwa die Fixierung auf reine Lernzeit statt auf Lerntechnik und juristisches Handwerkszeug, der Einfluss von Lerngruppen und sozialen Kontakten sowie der Umgang mit vergleichsweise schlechten Klausurergebnissen. Barbara stellt konkrete, alltagstaugliche Strategien vor – von bewusster Planung der Examensvorbereitung über Gehen, Atmung, autogenes Training, Yoga und Tagebuchschreiben bis hin zu Routinen wie früh aufstehen, anfangen, dranbleiben, Nein sagen und freundlich mit sich selbst umgehen. Welche einfachen Routinen lassen sich trotz voller Lernpläne wirklich dauerhaft integrieren? Wie kann man Lerntechniken so anpassen, dass man mit weniger Zeitaufwand bessere Ergebnisse erzielt? Und wie gelingt es, eine gesunde Distanz zum Notendruck zu entwickeln, ohne die eigenen Ziele aus den Augen zu verlieren? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!

    48 min

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