Irgendwas mit Recht | Vorbilder, Karrieren & Jobs im Jura-Podcast

Marc Ohrendorf

Das Original: Bei Irgendwas mit Recht hörst du von spannenden Persönlichkeiten im Rechtsmarkt sowie Profis für Deine Jura-Examensvorbereitung. Sie geben dir Inspiration, Tipps für Deine Bewerbung und wertvolle Innensichten. Lerne vielleicht sogar Deine Kollegen von morgen kennen. Inklusive wertvoller Examenstipps und vielseitiger Perspektiven. Viel Spaß! :)

  1. IME036: Vergessene Delikte Teil I, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, falsche Verdächtigung, Strafvereitelung (§§ 113, 114, 145d, 164, 258 StGB)

    2D AGO

    IME036: Vergessene Delikte Teil I, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, falsche Verdächtigung, Strafvereitelung (§§ 113, 114, 145d, 164, 258 StGB)

    In dieser Irgendwas mit Examen-Episode spricht Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy über sogenannte vergessene Delikte im Strafrecht, also Vorschriften, die in Vorlesungen, Reps und Klausuren leicht unter den Tisch fallen, obwohl sie häufig an examensrelevante Konstellationen andocken. Ausführlich geht es zunächst um den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nach § 113 StGB und den tätlichen Angriff nach § 114 StGB, einschließlich ihrer Funktion als lex specialis zur Nötigung, der Bedeutung der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung als objektive Strafbarkeitsvoraussetzung und der Frage, wie weit man in einer Strafrechtsklausur wirklich öffentlich-rechtlich prüfen muss. Anhand eines Fußballfalles rund um einen Platzverweis im Stadion und den Einsatz der Polizei werden typische Klausurkonstellationen, die Rolle von Reformen, Qualifikationen und Irrtümern sowie das Verhältnis zu Delikten wie Hausfriedensbruch, Körperverletzung und Straßenverkehrsdelikten aufgezeigt. Im zweiten Teil wendet sich Charlotte drei weiteren gerne vergessenen Normen zu: dem Vortäuschen einer Straftat nach § 145d StGB, der falschen Verdächtigung nach § 164 StGB und der Strafvereitelung nach § 258 StGB. Sie erläutert, wann eine Anzeige gegen Unbekannt nicht ausreicht, was unter Vortäuschen und Verdächtigen zu verstehen ist, warum § 164 eine objektiv falsche Beschuldigung einer konkret individualisierbaren Person voraussetzt und in welchem Verhältnis § 145d StGB zu § 164 StGB steht. Zudem werden typische Fallgestaltungen mit Brüdern oder Freunden, die den wahren Täter schützen wollen, der Nemo-tenetur-Grundsatz, die Bedeutung von Anfangsverdacht und Zeugenaussagen sowie die Privilegierung der Angehörigenhilfe in § 258 Abs. 6 besprochen. Wie und warum werden Konstellationen zu §§ 113, 114, 145d, 164 und 258 StGB aus Prüfersicht oft mit Klassikern wie Körperverletzung, Diebstahl oder Aussagedelikten kombiniert? Wie findet man in der Klausur diese vergessenen Delikte, wenn sie im Rep kaum vorkamen? Wie weit muss eine verwaltungsrechtliche Prüfung zu polizeilichen Maßnahmen wirklich gehen, um im Examen zu überzeugen, ohne sich zu verzetteln? Welche Rolle spielt das Systemverständnis des Straf- und Strafprozessrechts, etwa beim Zusammenspiel von Selbstschutz, Aussagepflichten, Justizschutz und Ressourcenschonung?  Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!

    41 min
  2. IME035: Gefährdungsdelikte, Beinahe-Unfall, Begriff der konkreten Gefahr (§§ 231, 306a, 315b, 315c StGB)

    6D AGO

    IME035: Gefährdungsdelikte, Beinahe-Unfall, Begriff der konkreten Gefahr (§§ 231, 306a, 315b, 315c StGB)

    In dieser Folge spricht Marc erneut mit Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy. Es geht um Gefährdungsdelikte als besondere Form der Erfolgsdelikte und die Abgrenzung zu klassischen Verletzungsdelikten. Ausgehend von der Dogmatik der Erfolgsdelikte erläutert Prof. Schmitt-Leonardy, was eine konkrete Gefahr dogmatisch ausmacht, warum Gefährdungsdelikte trotz fehlender Rechtsgutsverletzung Erfolgsdelikte sind und welche Rolle der examensrelevante Beinahe-Unfall spielt. Anhand von Beispielen aus den Straßenverkehrsdelikten, etwa den §§ 315b, 315c StGB, sowie den Brandstiftungsdelikten, insbesondere § 306a StGB, wird herausgearbeitet, wie konkrete, abstrakte und abstrakt-konkrete Gefährdungsdelikte voneinander abzugrenzen sind und weshalb gerade konkrete Gefährdungsdelikte in Examensklausuren so beliebt sind. Ihr erfahrt, nach welchen Kriterien sich eine konkrete Gefahr in der Klausur feststellen lässt, welche Bedeutung die ex-ante Betrachtung und der Blick eines sachverständigen Beobachters haben und wie sich dies auf Vorsatz, Rücktritt und die Argumentation zur objektiven Zurechnung auswirkt. Außerdem wird mit § 231 StGB ein häufig übersehenes, aber examensrelevantes abstraktes Gefährdungsdelikt vorgestellt, bei dem bereits die Beteiligung an einer Schlägerei strafbar sein kann und genau das wichtige Besonderheiten bei Beteiligung, der objektiven Bedingung der Strafbarkeit und dem Prüfungsaufbau mit sich bringt. Wie streng muss man den Gefahrenbereich und die Nähe zum Schadenseintritt in der Klausur fassen, damit die konkrete Gefahr wirklich vorliegt? In welchen Konstellationen kippt eine bloß abstrakte Gefährlichkeit in eine konkrete Gefährdung um und wie können Sachverhaltsdetails euch dabei helfen? Warum ist § 231 StGB so weit gefasst und welche kriminalpolitischen Überlegungen stecken hinter dieser Norm, die teils kritisch gesehen wird? Und wie wirken sich Gefährdungsdelikte darauf aus, ob und wann ein strafbefreiender Rücktritt noch möglich ist? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß beim Hören - und viel Erfolg für Euer Examen!

    40 min
  3. IMR342: Come in & find out: Douglas an die Börse bringen, Glocke der Frankfurter Börse läuten, von der Kanzlei in die Rechtsabteilung wechseln, Secondments, LL.M. in London

    DEC 1

    IMR342: Come in & find out: Douglas an die Börse bringen, Glocke der Frankfurter Börse läuten, von der Kanzlei in die Rechtsabteilung wechseln, Secondments, LL.M. in London

    In der 342. Episode von Irgendwas mit Recht spricht Marc mit Christian Wensing, Volljurist und heute in leitender Position in der Rechtsabteilung von Douglas. Christian erzählt, wie er über ein Faible für Sprachen, einen juristischen Vater und erste vage Berufsüberlegungen zum Jurastudium in Münster gekommen ist, warum ihn wirtschaftsnahe Themen wie Kartell- und Gesellschaftsrecht fasziniert haben und wie Stationen im Bundeskartellamt, in Großkanzleien und in der Rechtsabteilung von Henkel seinen Wunsch nach internationaler Arbeit geprägt haben. Es geht darum, weshalb er den eher ungewöhnlichen Weg gewählt hat, den LLM erst nach dem zweiten Examen in London zu machen, welche Rolle Sprache und Netzwerke spielen. Wie bereitet sich ein europaweit tätiger Retailer mit Milliardenumsätzen auf ein Börsen-Listing vor? Was bedeutet eine umfassende Due Diligence aus Unternehmenssicht konkret und wie koordiniert man intern Datenräume, Fragenkataloge und externe Berater? Was unterscheidet die Perspektive eines Kanzlei-Anwalts von der eines Unternehmensjuristen, der auch die Integration von Zukäufen und die langfristige Entwicklung im Konzern begleitet? Wie fühlt es sich an, wenn Kapitalmarktrecht plötzlich zum täglichen Handwerkszeug wird, obwohl man ursprünglich aus dem Private-Equity- und M&A-Bereich kommt? Und welche Überlegungen sollten Studierende und Referendarinnen anstellen, wenn sie zwischen Großkanzlei, LLM, Promotion und Unternehmensjuristerei abwägen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!

    30 min
  4. IME034: Mentale Gesundheit in der Examensvorbereitung, Stressmanagement, das Lernen lernen, nicht nur blind Zeit investieren, Examensvorbereitung mental strukturieren

    NOV 17

    IME034: Mentale Gesundheit in der Examensvorbereitung, Stressmanagement, das Lernen lernen, nicht nur blind Zeit investieren, Examensvorbereitung mental strukturieren

    341. Episode von IMR und zugleich die 34. Folge Irgendwas mit Examen: In dieser Folge spricht Marc erneut mit Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb. Es geht um mentale Fitness im Jurastudium und insbesondere in der Examensvorbereitung. Sie erläutert, was mentale Fitness von bloßer Leistungsoptimierung unterscheidet, wie sich ungesunder Dauerstress zeigt und wo die Grenze verläuft, ab der Studierende professionelle psychologische oder ärztliche Hilfe suchen sollten. Thematisiert werden außerdem typische Denkfehler in der Examensphase, etwa die Fixierung auf reine Lernzeit statt auf Lerntechnik und juristisches Handwerkszeug, der Einfluss von Lerngruppen und sozialen Kontakten sowie der Umgang mit vergleichsweise schlechten Klausurergebnissen. Barbara stellt konkrete, alltagstaugliche Strategien vor – von bewusster Planung der Examensvorbereitung über Gehen, Atmung, autogenes Training, Yoga und Tagebuchschreiben bis hin zu Routinen wie früh aufstehen, anfangen, dranbleiben, Nein sagen und freundlich mit sich selbst umgehen. Welche einfachen Routinen lassen sich trotz voller Lernpläne wirklich dauerhaft integrieren? Wie kann man Lerntechniken so anpassen, dass man mit weniger Zeitaufwand bessere Ergebnisse erzielt? Und wie gelingt es, eine gesunde Distanz zum Notendruck zu entwickeln, ohne die eigenen Ziele aus den Augen zu verlieren? Antworten auf diese und viele weitere Fragen erhaltet Ihr in dieser Folge von IMR. Viel Spaß!

    48 min

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