PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Prof. Niko Härting

„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

  1. 4d ago

    Follow the Rechtsstaat Folge 193

    „Um es einmal deutlich zu sagen: In der Abwägung zwischen Sicherheit und Datenschutz entscheide ich mich für die Sicherheit.“ - Mit Emphase gegen Datenschutz. Diesen Satz fanden Niko Härting und Stefan Brink (00:54) vor kurzem in einem Gastbeitrag in der FAZ, verfasst von einer Spitzenpolitikerin der Grünen. Der Deutsche Richterbund (DRB) drängt (08:10) nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt auf Reformen bei den Staatsanwaltschaften, die nach den Vorstellungen des DRB „unabhängig“ werden sollen. Eine gute Idee? Gutes Timing? Die richtige Lehre aus der Wahl? Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hat einen Untersuchungsbericht zu den Meta-„Smart Glasses“ vorgelegt (18:22). „Smart Glasses“ sind derzeit auch das Lieblingsthema von Stefan Brink, der nicht alles an dem Bericht von Thomas Fuchs schlecht findet. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich 26:12) sehr grundsätzlich mit Art. 82 DSGVO und mit Art. 15 DSGVO befasst (Urteil vom 30.6.2026, IX R 2/25). Überraschend meinen die Finanzrichter, Schadensersatzansprüche seien gegen ein Finanzamt nicht einklagbar, wenn der Kläger diese Ansprüche nicht vorgerichtlich bereits geltend gemacht hat. Ebenso überraschend weicht der BFH bei Art. 15 DSGVO von der Rechtsprechung des BGH ab und meint, der Anspruch könne selbst dann noch unerfüllt sein, wenn der Auskunftspflichtige erkennbar eine umfassende und abschließende Auskunft erteilt habe. Anders als im Zivilprozess müsse das Finanzamt zudem bei dem Verdacht unvollständiger oder unrichtiger Auskünfte die Vollständigkeit und Richtigkeit nicht an Eides statt versichern.

    Follow the Rechtsstaat Folge 193
  2. Sep 17

    Follow the Rechtsstaat Folge 192

    Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es um Transparenz, um notwendige und um überschießende: Zunächst sprechen wir (01:25) kurz über den Referentenentwurf des Bundes-Bildungsministeriums zum Fernunterrichtsschutzgesetz – das endlich mit seiner altbackenen Zulassungspflicht von Schulungen bei der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zur Streichung ansteht. Sodann sprechen Niko und Stefan (10:50) über das EuGH-Urteil vom 03.09.2026 – C-798/24 (Vorlageverfahren). Die lettische Regelung, welche die Veröffentlichung umfangreicher persönlicher Daten von Aktionären vorschreibt (unter anderem Name, Geburtsdatum oder Identifikationsnummer, Kontaktdaten sowie Angaben zum Aktienbesitz und den damit verbundenen Stimmrechten) stand auf dem Prüfstand. Der EuGH hielt dazu fest: Die EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie (RL 2017/1132) verlangt keine solchen umfassenden Offenlegungen, denen umgekehrt die DSGVO entgegenstehen kann: Die uneingeschränkte Veröffentlichung der Daten sämtlicher Aktionäre erscheine weder erforderlich noch verhältnismäßig, ebenso wenig der mögliche Zugriff jedweder Person darauf. Das Gesetz verlangt also zu viel Transparenz von BürgerInnen. Schließlich geht es (18:45) um einen Beitrag von Prof. Klaus Gärditz in der FAZ vom 27.8.2026 (Wenn Informationsfreiheit zur Waffe gegen Wissenschaft wird). Stefan und Niko analysieren den Beitrag des Bonner Professors und erklären, warum seine – teilweise verunglimpfenden – Ausführungen neben der Sache liegen. Auch staatliche (und mit Steuergeldern geförderte) Wissenschaft schuldet Transparenz, sowohl gegenüber den Parlamenten als auch gegenüber uns Bürgern.

    Follow the Rechtsstaat Folge 192
  3. Sep 3

    Follow the Rechtsstaat Folge 190

    Den aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting übersteht nur, wer fest ist im Glauben (an Datenschutz und Rechtsstaat): Zunächst sprechen wir (00:52) über eine Fehde zwischen Anwälten, die vor dem OLG Köln (Beschluss vom 22.07.2026) endete: Ein Rechtsstreit eskalierte, schließlich kaufte eine Kanzlei die deutsche Variante der Kanzleidomain der anderen Seite auf und leitete darüber Besucher auf die eigene Kanzlei-Webseite weiter. Das Registrieren und Nutzen einer fremden Domain stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, entschied das OLG – dem ist getrost Glauben zu schenken. Sodann sprechen Niko und Stefan (12:53) über fast unglaubliche Entscheidung des VG Halle (Beschluss vom 06.08.2026 – 7 B 491/25): Ein Glückspiel-Anbieter (virtuelle Automatenspiele) wehrt sich seit 2022 gegen eine Untersagungsverfügung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder – im zweitn Ablauf mit Erfolg! Die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrag durch die GGL habe so wenig mit der gesetzgeberischen Zielsetzung zu tun, dass nicht länger von einem Vollzugsdefizit auszugehen sei, sondern von einer verfestigten Verwaltungspraxis der Behörde, mit der illegales Verhalten systematisch geduldet würde. Da kann man den Glauben verlieren… Schließlich geht es (25:01) schon wieder um Metas Smart Glasses: Die NGO HateAid hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Strafanzeige gegen Meta und Ray Ban eingereicht – auch mit viel Liebe wird man kaum glauben können, dass wegen Verletzung des § 8 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) – die nicht zu erkennen ist - eine Freiheitsstrafe zu erwarten wäre. Stefan hat dazu in der FAZ geschrieben (19.8.2026) Zu schlechter letzt (42:35): Eine „ethische Hackerin“ (BobdaHacker) hat eine schwere Sicherheitslücke in der offiziellen Gebets-App des Papstes „Click to Pray“ entdeckt. Dadurch konnten persönliche Daten von rd. 720.000 registrierten Nutzern ohne Authentifizierung abgerufen werden. Himmel hilf – aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

    Follow the Rechtsstaat Folge 190
  4. Aug 20

    Follow the Rechtsstaat Folge 188

    Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting haben wir es mit strengen Gesetzen und erleichternden Ausnahmen zu tun: Zunächst sprechen wir (00:34) über das Urteil des LG München I (42. Zivilkammer) vom 31. Juli 2026: Es hat die Ansprüche der GEMA auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gegen Suno, einen US-KI-Musikgenerator, überwiegend bestätigt. Bereits im November 2025 verurteilten dieselben Richter Open AI, weil deren KI-Modell ChatGPT auf simple Eingaben hin Liedtexte von Helene Fischer, Herbert Grönemeyer und Reinhard Mey ausgab; sie sahen darin eine Urheberrechtsverletzung (Urteil vom 11.11.2025). Jetzt geht es um Musik. Und hier bietet das LG den Rechteinhabern eine prozessuale Beweiserleichterung an: Erzeugt ein KI-Modell Inhalte, die einem Trainingswerk deutlich ähneln, spricht dies aus Sicht der Richter dafür, dass das Werk auch im Modell enthalten ist. Bereits das Angebot des Musikgenerators verletzt demnach das Urheberrecht der öffentlichen Wiedergabe. Sodann sprechen Niko und Stefan (15:31) über einen Fall, der in aller Munde ist: Eine Frau klagt gegen eine ehemalige Freundin, beide hatten sich über WhatsApp zu den Verhältnissen am Arbeitsplatz der Klägerin in einer Arztpraxis ausgetauscht. Nach einem Streit leitete die ehemalige Freundin die Nachrichten an den Arbeitgeber weiter, der kündigte darauf der Klägerin. Nun begehrt sie Schadensersatz von der Ex, immerhin 7.500 € aus Art. 82 DSGVO. Da eine Übermittlungsgrundlage aus Art. 6 DSGVO offenbar fehlt, stellt sich die Frage, ob die Haushaltsausnahme in Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO greift. Diese gewährt Erleichterungen, wenn eine Datenverarbeitung „durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“ erfolgt. Der BGH wird hier wohl den EuGH um Rat fragen. Schließlich geht es (28:16) um Metas Smart Glasses: Seit Juni 2026 werden stylische Brillen angeboten, die weit mehr können als Sehschwächen auszugleichen oder die Sonne abzuschirmen. Über eingebaute Lautsprecher lässt sich Musik hören, eingebaut sind 6 Mikrofone und eine 12-MP-Kamera mit 3K-Auflösung mit über 8 Stunden Akkulaufzeit, die kann via KI beispielsweise Texte aus fremden Sprachen übersetzt. All das funktioniert per Sprachsteuerung oder durch Berührung des Brillengestells. Eingesetzt werden sie inzwischen millionenfach von digitalaffinen Menschen, häufig auch von Sehbehinderten und Menschen mit altersbedingtem Hörverlust. In der Kritik steht aktuell der mögliche Kameraeinsatz mit Aufnahmemöglichkeit, bei Metas Brillen gibt es allerdings eine Besonderheit: eine rote LED-Lampe leuchtet an der Brille bei Aufnahmen, um heimliches Fotografieren und Filmen zu unterbinden. Im Sommerloch kümmert sich der Hamburgische Datenschutzbeauftragte um das Tool, er betont: „Es ist nicht erlaubt, andere Menschen gezielt ohne ihre Zustimmung zu fotografieren oder zu filmen. Erst recht dürfen solche Aufnahmen nicht ins Internet gestellt werden. Das Recht auf Privatsphäre gilt auch im öffentlichen Raum.“ Und verschärft: „Scheuen Sie sich nicht, dafür auch den Polizeinotruf 110 zu wählen.“ Das Aufnehmen von Personen mit den Meta Glasses verstoße eindeutig gegen das Datenschutzrecht, zudem sei dieses Produkt klar gemäß § 8 TDDDG zu verbieten – was allerdings der BNetzA obliegt. Auch hier wieder die Frage: Greift für die NutzerInnen der Brille – denn diese sind datenschutzrechtlich verantwortlich - die Haushaltsausnahme in Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO? Da wären viele erleichtert. Übrigens auch alle, die mit ihrem Smartphone in der Öffentlichkeit Fotos machen. Wir werden sehen …

    Follow the Rechtsstaat Folge 188

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