PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Prof. Niko Härting

„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

  1. 6d ago

    Follow the Rechtsstaat Folge 190

    Den aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting übersteht nur, wer fest ist im Glauben (an Datenschutz und Rechtsstaat): Zunächst sprechen wir (00:52) über eine Fehde zwischen Anwälten, die vor dem OLG Köln (Beschluss vom 22.07.2026) endete: Ein Rechtsstreit eskalierte, schließlich kaufte eine Kanzlei die deutsche Variante der Kanzleidomain der anderen Seite auf und leitete darüber Besucher auf die eigene Kanzlei-Webseite weiter. Das Registrieren und Nutzen einer fremden Domain stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, entschied das OLG – dem ist getrost Glauben zu schenken. Sodann sprechen Niko und Stefan (12:53) über fast unglaubliche Entscheidung des VG Halle (Beschluss vom 06.08.2026 – 7 B 491/25): Ein Glückspiel-Anbieter (virtuelle Automatenspiele) wehrt sich seit 2022 gegen eine Untersagungsverfügung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder – im zweitn Ablauf mit Erfolg! Die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrag durch die GGL habe so wenig mit der gesetzgeberischen Zielsetzung zu tun, dass nicht länger von einem Vollzugsdefizit auszugehen sei, sondern von einer verfestigten Verwaltungspraxis der Behörde, mit der illegales Verhalten systematisch geduldet würde. Da kann man den Glauben verlieren… Schließlich geht es (25:01) schon wieder um Metas Smart Glasses: Die NGO HateAid hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Strafanzeige gegen Meta und Ray Ban eingereicht – auch mit viel Liebe wird man kaum glauben können, dass wegen Verletzung des § 8 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) – die nicht zu erkennen ist - eine Freiheitsstrafe zu erwarten wäre. Stefan hat dazu in der FAZ geschrieben (19.8.2026) Zu schlechter letzt (42:35): Eine „ethische Hackerin“ (BobdaHacker) hat eine schwere Sicherheitslücke in der offiziellen Gebets-App des Papstes „Click to Pray“ entdeckt. Dadurch konnten persönliche Daten von rd. 720.000 registrierten Nutzern ohne Authentifizierung abgerufen werden. Himmel hilf – aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

    Follow the Rechtsstaat Folge 190
  2. Aug 20

    Follow the Rechtsstaat Folge 188

    Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting haben wir es mit strengen Gesetzen und erleichternden Ausnahmen zu tun: Zunächst sprechen wir (00:34) über das Urteil des LG München I (42. Zivilkammer) vom 31. Juli 2026: Es hat die Ansprüche der GEMA auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz gegen Suno, einen US-KI-Musikgenerator, überwiegend bestätigt. Bereits im November 2025 verurteilten dieselben Richter Open AI, weil deren KI-Modell ChatGPT auf simple Eingaben hin Liedtexte von Helene Fischer, Herbert Grönemeyer und Reinhard Mey ausgab; sie sahen darin eine Urheberrechtsverletzung (Urteil vom 11.11.2025). Jetzt geht es um Musik. Und hier bietet das LG den Rechteinhabern eine prozessuale Beweiserleichterung an: Erzeugt ein KI-Modell Inhalte, die einem Trainingswerk deutlich ähneln, spricht dies aus Sicht der Richter dafür, dass das Werk auch im Modell enthalten ist. Bereits das Angebot des Musikgenerators verletzt demnach das Urheberrecht der öffentlichen Wiedergabe. Sodann sprechen Niko und Stefan (15:31) über einen Fall, der in aller Munde ist: Eine Frau klagt gegen eine ehemalige Freundin, beide hatten sich über WhatsApp zu den Verhältnissen am Arbeitsplatz der Klägerin in einer Arztpraxis ausgetauscht. Nach einem Streit leitete die ehemalige Freundin die Nachrichten an den Arbeitgeber weiter, der kündigte darauf der Klägerin. Nun begehrt sie Schadensersatz von der Ex, immerhin 7.500 € aus Art. 82 DSGVO. Da eine Übermittlungsgrundlage aus Art. 6 DSGVO offenbar fehlt, stellt sich die Frage, ob die Haushaltsausnahme in Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO greift. Diese gewährt Erleichterungen, wenn eine Datenverarbeitung „durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten“ erfolgt. Der BGH wird hier wohl den EuGH um Rat fragen. Schließlich geht es (28:16) um Metas Smart Glasses: Seit Juni 2026 werden stylische Brillen angeboten, die weit mehr können als Sehschwächen auszugleichen oder die Sonne abzuschirmen. Über eingebaute Lautsprecher lässt sich Musik hören, eingebaut sind 6 Mikrofone und eine 12-MP-Kamera mit 3K-Auflösung mit über 8 Stunden Akkulaufzeit, die kann via KI beispielsweise Texte aus fremden Sprachen übersetzt. All das funktioniert per Sprachsteuerung oder durch Berührung des Brillengestells. Eingesetzt werden sie inzwischen millionenfach von digitalaffinen Menschen, häufig auch von Sehbehinderten und Menschen mit altersbedingtem Hörverlust. In der Kritik steht aktuell der mögliche Kameraeinsatz mit Aufnahmemöglichkeit, bei Metas Brillen gibt es allerdings eine Besonderheit: eine rote LED-Lampe leuchtet an der Brille bei Aufnahmen, um heimliches Fotografieren und Filmen zu unterbinden. Im Sommerloch kümmert sich der Hamburgische Datenschutzbeauftragte um das Tool, er betont: „Es ist nicht erlaubt, andere Menschen gezielt ohne ihre Zustimmung zu fotografieren oder zu filmen. Erst recht dürfen solche Aufnahmen nicht ins Internet gestellt werden. Das Recht auf Privatsphäre gilt auch im öffentlichen Raum.“ Und verschärft: „Scheuen Sie sich nicht, dafür auch den Polizeinotruf 110 zu wählen.“ Das Aufnehmen von Personen mit den Meta Glasses verstoße eindeutig gegen das Datenschutzrecht, zudem sei dieses Produkt klar gemäß § 8 TDDDG zu verbieten – was allerdings der BNetzA obliegt. Auch hier wieder die Frage: Greift für die NutzerInnen der Brille – denn diese sind datenschutzrechtlich verantwortlich - die Haushaltsausnahme in Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO? Da wären viele erleichtert. Übrigens auch alle, die mit ihrem Smartphone in der Öffentlichkeit Fotos machen. Wir werden sehen …

    Follow the Rechtsstaat Folge 188
  3. Jul 30

    Follow the Rechtsstaat Folge 185

    Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting treffen lichtvolle Ausführungen auf schattenhafte Positionen: Zunächst sprechen wir (00:46) über den FAZ-Beitrag eines Philosophie-Profs aus Jena: Er verweist darauf, dass zeitgleiche Gegen-Demos viel Geld kosten und den Straßenverkehr stören – und findet die Lösung in zeitversetzten Demonstrationen. „Entweder haben die Demonstranten etwas Wichtiges im öffentlichen Raum zu sagen, oder sie sind primär an der physischen Konfrontation mit einem politischen Gegner interessiert“ – ganz so schlicht gehen wir mit unseren Grundrechten aber dann doch nicht um. Sodann sprechen Niko und Stefan (08:17) über einen FAZ-Artikel von Corinna Budras. Sie fand heraus, dass die CSU die von der Koalition eigentlich schon beschlossene Reform der Datenschutz-Aufsicht ausbremst. Söder muss liefern. Dann geht es (13:33) um das Urteil des EuGH vom 09.07.2026 – C-199/24: Ein schwedisches Unternehmen betreibt eine Datenbank, in der man gegen Entgelt nach Personen suchen kann, gegen die Strafverfahren geführt wurden. Auch kann man die betreffenden Urteile einsehen. Eine Person, die im Jahr 2011 verurteilt worden war, beantragte die Löschung ihrer personenbezogenen Daten aus dieser Datenbank. Der EuGH lehnt hier zu Recht die Anwendung des Medienprivilegs (Art. 85 Abs. 1 DSGVO) ab und verweist auf Art. 10 DSGVO (Verarbeitung im Strafregister nur unter behördlicher Aufsicht). Schließlich geht es (21:59) wieder um den EuGH, am 14.7.2026 befasste er sich mit der Veröffentlichung von Doping-Sündern. Befremdlich erscheint es den Hosts, dass weder ein Gesundheitsdatum i.S.d. Art. 9 DSGVO betroffen sein soll noch der Erforderlichkeitsgrundsatz klar angewandt wird. Eher schattig als lichtvoll.

    Follow the Rechtsstaat Folge 185
  4. Jul 22

    Follow the Rechtsstaat Folge 184

    Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting tauchen lauter alte Bekannte wieder auf: Zunächst sprechen wir (00:32) über eine „altbekannte“ Beschwerde von „Reporter ohne Grenzen“ zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Es geht um die gesetzliche Erlaubnis von Spyware-Einsatz durch unseren Auslandsnachrichtendienst BND. Darin sieht RoG einen Eingriff in die Pressefreiheit – und hatte sein Anliegen bereits dem Bundesverfassungsgericht vorgetragen, welches die Beschwerde aber zunächst (fruchtlos) zum Bundesverwaltungsgericht schob, um sie dann kommentarlos abzulehnen. Der EGMR hat die Beschwerde nun angenommen und sogar zum „impact case“ mit Vorrang gemacht – darüber dürfen unsere Karlsruher gerne mal nachdenken. Sodann sprechen Niko und Stefan (12:32) über einen FAZ-Artikel von Literaturprofessor Roland Reuss. Er weist auf die mit der Umstellung öffentlicher Bibliotheken auf Cloudlösungen verbundenen Risiken insbesondere für WissenschaftlerInnen hin: Die Bibliotheksprofile lassen den Rückschluss auf Forschungsrichtung und -gegenstand zu, der dann auch dem Zugriff der Cloud-Anbieter unterliegt. Reuss beklagt eine „Ohnmachtserklärung gegenüber der digitalen Verführungs- und Kontrollstruktur“ – diese Vorbehalte gegenüber Cloud-„Lösungen“ kennen wir nur zu gut. Schließlich geht es (23:21) um die „Wiedergänger“-Debatte der letzten zehn Jahre: Datentransfers ins Nicht-EU-Ausland. Die niederländische Datenschutzbehörde verhängte ein Bußgelds iHv 100 Mio. EUR gegen den Anbieter der Taxi-App Yango - wegen der Übermittlung personenbezogener und zum Teil sensibler Daten in die Russische Föderation. Für die Russische Föderation existiert kein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission, auch die Verwendung von Standardvertragsklauseln genügt aus Sicht der Aufsicht nicht. Gleichzeitig hat der US-Supreme Court in der Sache Trump (altbekannt) vs Slaughter (Rebecca Slaughter, Ex-Federal Trade Commissioner) dem US-Präsidenten nun die Macht zugestanden, auch unabhängiges Personal loszuwerden, nur weil “continued service on the FTC is inconsistent with [the Trump] administration’s priorities”. Damit wackelt – meint etwa der ebenfalls notorische Max Schrems – der Angemessenheitsbeschluss zum US-EU „Transatlantic Data Protection Framework". Na, das kennen wir ja auch schon …

    Follow the Rechtsstaat Folge 184

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