PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Prof. Niko Härting

„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

  1. Follow the Rechtsstaat Folge 160

    FEB 11

    Follow the Rechtsstaat Folge 160

    Zu Beginn sprechen Dr. Stefan Brink und Prof. Niko Härting anlässlich eines FAZ-Beitrags von Thorsten Frei über eine anstehende Novellierung des BND-Gesetzes. Bei Härting und Brink stößt dies auf „bürgerrechtlichen Unmut“. Sie erkennen zahlreiche Tabubrüche, wie beispielsweise die Abkehr vom Trennungsgebot, wonach Informationsbeschaffung und polizeiliche Befugnisse bei deutschen Nachrichtendiensten traditionell zu trennen sind. Ab Minute (02:05) nehmen die beiden kritisch zu dem Vorschlag Stellung, die Kontrollfunktion des Bundesnachrichtendienstes der Bundesdatenschutzbeauftragten zu entziehen. Vom Geheimdienst zur Transparenz: Ab Minute (17:55) besprechen Härting und Brink die EuGH-Entscheidung vom 15.1.2026 – C-129/24, bei der zahlreiche Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz gegen ein irisches Forstunternehmen ergangen sind. Das Forstunternehmen verweigerte die Auskunft, da die Anfragen alle unter Pseudonymen erfolgten. Darf das nationale Recht eine Identifikation bei Umweltinformationsanträgen verlangen? Zum Schluss wird ab Minute (28:51) die EuGH-Entscheidung vom 18.12.2025 – C-422/24 thematisiert. Fahrkartenkontrolleure wurden im Stockholmer ÖPNV mit Bodycams ausgestattet, Passagiere wurden hierüber nicht informiert. Auf Grundlage von Art. 13 DSGVO erließ die schwedische Aufsichtsbehörde daher ein Bußgeld. Handelt es sich wirklich um einen Fall des Art. 13 DSGVO oder ist vielmehr Art. 14 DSGVO (samt Ausnahmeregelungen in Absatz 5) einschlägig?

    44 min
  2. Follow the Rechtsstaat Folge 157

    JAN 16

    Follow the Rechtsstaat Folge 157

    Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht um sämtliche Spielarten der Datenverarbeitung. Zunächst sprechen wir (01:16) über die Weigerung der Bundesregierung, Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der LINKEN zu geben, ob deutsche Sicherheitsbehörden bei Datenhändlern Daten von Bürgern einkaufen. Die Bundesregierung „schließt nicht aus, dass der Bezug von personenbezogenen Daten von Datenhändlern im Einzelfall zur Erfüllung ihrer Aufgaben angemessen sein kann.“ Dies birgt jedoch zahlreiche rechtliche Probleme. Sodann geht es (21:15) um den Vorschlag des früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle, der sich für die Einführung einer Klarnamenpflicht gegen Hass und Hetze im Internet ausgesprochen hat. "Um die Diskurskultur etwas zu rationalisieren, sollte es im Internet Pflicht werden, seinen Klarnamen zu benutzen", sagte Voßkuhle dem "Tagesspiegel". Er halte eine Klarnamenpflicht im Internet zwar für "nicht ganz einfach", ein solcher Schritt sei aber "verfassungsrechtlich zulässig". Richtig gut überlegt ist dieser Vorschlag aber wohl nicht. Schließlich geht es (29:05) um das Urteil des BGH vom 18. 12. 2025 - Az. I ZR 115/25. Informationen zum Beitragsverlauf eines privaten Krankenversicherungsvertrags stellen demnach nur dann personenbezogene Daten im Sinne von Art. 15 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 4 Nr. 1 DSGVO dar, „wenn sie mit einer bestimmten Person verknüpft sind, die Person also auf Grundlage der Informationen identifiziert ist oder (direkt oder indirekt) identifiziert werden kann“ – bloße Auswirkungen der Daten auf den Betroffenen reichen dafür gerade nicht.

    42 min
  3. Follow the Rechtsstaat Folge 155

    12/23/2025

    Follow the Rechtsstaat Folge 155

    Zu Beginn gehen Prof. Niko Härting und Dr. Stefan Brink einleitend auf das Urteil des LG München v. 11.11.2025 (Az. 42 O 14139/24) im Fall GEMA/Chat-GPT ein und sprechen über die Beweisfragen, mit denen sich die Richter befassen mussten. Ab Minute (06:17) thematisieren Brink und Härting eine Entscheidung des OLG Frankfurt v. 28.10.2025 Az. 3 VAs 9/25 , welche einen Antrag nach § 23 EGGVG einer nonbinären Person zum Gegenstand hatte, die sich gegen eine falsche Anrede des Gerichts wehren wollte. Das OLG Frankfurt betrachtete die Anrede als einen Ausdruck der richterlichen Unabhängigkeit. Brink und Härting können dieser Bewertung nicht zustimmen. Anschließend widmen sich Härting und Brink dem Datenschutz: Ein Bußgeld in Höhe von 492.000 Euro der Hamburger Datenschutzbehörde gegen ein Finanzinstitut ist ab Minute (14:23) Thema. Kreditanträge mehrerer Kund:innen wurden aufgrund einer automatisierten Entscheidung abgelehnt. Über die Videoüberwachung von Studierenden bei Online-Prüfungen während der Coronapandemie mittels ,,Proctoring-Software“ sprechen Härting und Brink ab Minute (20:18). Ist die Einwilligung der Studierenden zum Einsatz der Gesichtserkennungssoftware wirksam gewesen? Kann eine betroffene Lehramtsstudentin vor dem OLG Thüringen erfolgreich Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO von der Universität Erfurt verlangen? Zum Abschluss (35:27) wird anlässlich eines Nichtannahmebeschlusses des BGH v. 7.10.2025 VI ZR 297/24 (6. Zivilsenat) der Art. 29 DSGVO und die Ausnahme des Mitarbeiterexzesses, insbesondere in Form von Neugierabfragen von Polizisten, thematisiert.

    43 min
  4. Follow the Rechtsstaat Folge 153

    12/11/2025

    Follow the Rechtsstaat Folge 153

    Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es um Umwälzungen kleinerer und größerer Art. Zunächst geht es (01:08) um eine Erklärung des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), dass Microsoft 365 sowohl durch Unternehmen als auch durch öffentliche Stellen datenschutzkonform genutzt werden kann. Verantwortliche müssten jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundlage dieser Entscheidung ist ein fast 140 Seiten starker Bericht aus dem November 2025, der die früheren Kritikpunkte der Datenschutzkonferenz (DSK) neu bewertet und konkrete Handlungsempfehlungen für Verantwortliche enthält. Eher keine Revolution, aber eine Änderung der Aufsichtspositionen. Sodann geht es (11:25) um die Haftung von Host Providern: In einem rumänischen Fall entschied der Luxemburger EuGH, dass der Betreiber einer Online-Plattform für die Verletzung von Datenschutzrechten mitverantwortlich ist, die auf der Plattform begangen werden (Urteil vom 02.12.2025 - C-492/23). Auf diese Entscheidung hatte der BGH im Fall Künast gewartet und das Verfahren ausgesetzt. Welche (revolutionären?) Auswirkungen die Kollision des Haftungsprivilegs in Art. 6 DSA mit der Haftung nach Art. 82 DS-GVO hat, erörtern Niko und Stefan ausführlich. Schließlich geht es (26:00) um die Reformbemühungen der Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung. Sie wollen den Staat (und den Datenschutz) modernisieren, etwa indem sie - Stichwort „Übererfüllung bei der Umsetzung von EU-Recht“ – die Bestellpflichten betrieblicher Datenschutzbeauftragter in § 38 BDSG einschränken. Der Bund wird zudem in Abstimmung mit den Ländern die Datenschutzaufsicht für den nichtöffentlichen Bereich bis spätestens 31.12.2027 reformieren und dabei auch die Aufgabenverteilung im Föderalstaat neu justieren. Bund und Länder werden zudem auf europäischer Ebene die anstehenden Verhandlungen der EU-Kommission bei der Weiterentwicklung des EU-Datenrechts nutzen, um weitere Konsolidierungen zu erreichen, die über die vorgeschlagenen Omnibus-Pakete hinausgehen. Das klingt ebenfalls nach Umwälzung…

    38 min

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„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

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