Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht!

Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator

Die moderne Arbeitswelt im deutschen Arbeitsrecht. Hier geht es um Themen rund ums Verhältnis des Arbeitgebers, Mitarbeiter, Betriebsrat, Personalrat und weiterer Beteiligter. Aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung, der Gesetzgebung und Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.

  1. 2d ago

    Beendigungsgespräch - Teil 3 - Abschlussfolge!

    Beendigungsgespräch Teil 3: Vom Nein bis zur Unterschrift – Aufhebungsverträge verhandeln und wirksam abschließen Im dritten und letzten Teil unserer Serie zum rechtssicheren Beendigungsgespräch geht es um die entscheidenden Schritte zwischen dem ersten Angebot und einer belastbaren Vereinbarung. Ich zeige Ihnen, warum ein Nein noch nicht das Ende der Verhandlung sein muss – und weshalb selbst eine Einigung an einem vermeidbaren Formfehler scheitern kann. Darum geht es in dieser Folge Wie finden Sie heraus, woran die Zustimmung des Mitarbeiters wirklich scheitert? Wir sprechen über die richtige Frage im richtigen Moment, über das Aushalten von Stille und darüber, warum neue Informationen auch eine bereits vorbereitete Kündigungsentscheidung beeinflussen können. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer zunächst nicht unterschreibt und später doch zustimmen möchte? Sie erfahren, wann das ursprüngliche Angebot erlischt, weshalb aus einer verspäteten Annahme ein neues Angebot werden kann und warum Scan und elektronische Signatur für den Aufhebungsvertrag nicht ausreichen. Anschließend schauen wir auf den Vertragsinhalt: Beendigungsdatum, Freistellung, Abfindung, Zeugnis und offene Ansprüche. Besonders wichtig sind die Grenzen von Ausgleichsklauseln und das BAG-Urteil zum gesetzlichen Mindesturlaub. Die Folge richtet sich an Arbeitgeber, Geschäftsführer, Führungskräfte und Personalverantwortliche, die Trennungen verhandeln und unnötige arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden möchten. Solche Gespräche selbst führen lernen – oder Unterstützung bekommen Vielleicht hatten Sie beim Zuhören schon ein konkretes Gespräch vor Augen. Sie kennen die rechtlichen Grenzen, möchten sich aber auch in der Verhandlung sicherer fühlen. Das lässt sich lernen und üben. In einem persönlichen Coaching oder Gruppencoaching arbeiten wir an den Situationen, die Sie wirklich beschäftigen. Wir bereiten Gespräche vor, spielen mögliche Verläufe durch und schauen, wie Sie Ihre Interessen vertreten und trotzdem im Kontakt mit Ihrem Gegenüber bleiben. Sie möchten das Gespräch nicht selbst führen? Auch dafür sind wir da. Unser Team Arbeitsrecht bei Wulf & Collegen übernimmt die Vorbereitung und Führung solcher Gespräche für Sie. Gemeinsam klären wir Ihre Ziele und Ihren Verhandlungsspielraum. Unser Ziel ist eine tragfähige Einigung, möglichst ohne Streit vor dem Arbeitsgericht. Schreiben Sie mir gerne an info@kanzlei-wulf.de. Die ersten beiden Teile der Serie Teil 1 – Was Arbeitgeber im Beendigungsgespräch dürfen:https://www.youtube.com/watch?v=PH_GL6OghMU Teil 2 – Wenn die Unterschrift wackelt: Anfechtung, Drohung und Täuschung:https://www.youtube.com/watch?v=KKZyhwYv67Q Entscheidung und Rechtsgrundlagen BAG, Urteil vom 03.06.2025 – 9 AZR 104/24 Schriftform des Aufhebungsvertrages und Unterzeichnung:§ 623 BGB: § 126 BGB:  Erlöschen des Angebots, Annahmefrist und verspätete Annahme:§ 146 ff BGB Kontakt und weitere Informationen Sandro WulfRechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter MediatorRechtsanwälte Wulf & Collegen | Magdeburg und Stendal Kanzlei und Blog: https://kanzlei-wulf.de/Kontakt: https://kanzlei-wulf.de/kontakt/ Ratgeber zum Beendigungsgespräch:https://kanzlei-wulf.de/ratgeber/arbeitsrecht-arbeitgeber/beendigungsgespraech-vor-kuendigung/ LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/Instagram: https://www.instagram.com/kanzleiwulf/Facebook: https://www.facebook.com/einfachrecht/YouTube: https://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379 Abonnieren Sie „Einfach Recht – Antworten rund ums Arbeitsrecht“, bewerten Sie den Podcast und empfehlen Sie die Serie gerne an Menschen weiter, die in Ihrem Unternehmen Verantwortung für solche Gespräche tragen. Gestalten ist besser als streiten. Hinweis: Diese Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.

  2. Sep 21

    Teil 2 - Beendigungsgespräch Rechtssicher!

    Der Aufhebungsvertrag ist unterschrieben. Die Trennung scheint geregelt. Und zwei Tage später liegt ein Anwaltsbrief auf dem Tisch: „Wir fechten den Aufhebungsvertrag an.“ Was bleibt jetzt von der vermeintlich sicheren Lösung? In Teil 2 unserer Serie zum rechtssicheren Beendigungsgespräch zeige ich, Sandro Wulf, warum ein Aufhebungsvertrag trotz Kündigungs- und Strafanzeigendrohung Bestand haben kann – und weshalb eine rechtlich nicht tragfähige Kündigungsdrohung die Vereinbarung zu Fall bringen kann. Im Mittelpunkt stehen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts und ein dokumentierter Fall des Arbeitsgerichts Kassel. Zwei Gespräche, zwei unterschiedliche Ergebnisse. Der entscheidende Unterschied liegt nicht allein im Ton des Gesprächs, sondern insbesondere in der rechtlichen Tragfähigkeit der angekündigten Konsequenzen. Das Bundesarbeitsgericht Das erfahren Sie in dieser Folge Kündigungsdrohung und Strafanzeige: Welche Tatsachen und rechtlichen Grenzen Arbeitgeber beachten müssen – und warum die angedrohte Kündigung nicht schon mit Sicherheit vor Gericht Bestand haben muss.Täuschung: Warum eine rechtliche Einschätzung etwas anderes ist als bewusst erfundene Tatsachen.Unfaires Verhandeln: Weshalb Anfechtung und Schadensersatz getrennt geprüft werden müssen und welche Bedeutung die freie Entscheidung des Mitarbeiters hat.Gesprächspraxis: Wie Pausen, der Wunsch nach Rechtsrat und die Abgrenzung zur Anhörung vor einer Verdachtskündigung einzuordnen sind. Außerdem: Warum die Zwei-Wochen-Frist des § 626 Abs. 2 BGB bei der Androhung einer fristlosen Kündigung wichtig werden kann. Gesetze im Internet Die Folge richtet sich an Arbeitgeber, Geschäftsführer, HR-Verantwortliche, Personalabteilungen und Führungskräfte, die Beendigungsgespräche vorbereiten und Aufhebungsverträge belastbar verhandeln möchten. Die Serie Teil 1: Was Arbeitgeber im Beendigungsgespräch dürfen. Auf YouTube ansehen: https://www.youtube.com/watch?v=PH_GL6OghMU Teil 2: Wenn die Unterschrift wackelt – Anfechtung, Drohung, Täuschung. Ausblick auf Teil 3: Was tun, wenn der Mitarbeiter Nein sagt? Außerdem: Schriftform, Vertragsinhalt und meine fünf Regeln für das Beendigungsgespräch. Eingefügter Text Entscheidungen und Rechtsgrundlagen BAG, Urteil vom 24.02.2022 – 6 AZR 333/21 Kündigungs- und Strafanzeigendrohung, sofortige Annahme und Gebot fairen Verhandelns; insbesondere Rn. 14–20 und 24–32. https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-333-21/ Ergänzende Grundlage: BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18 Gebot fairen Verhandelns und Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung; insbesondere Rn. 31–43. https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/6-azr-75-18/ Anfechtungs- und Schadensersatzrecht sind dabei auseinanderzuhalten. Das Bundesarbeitsgericht Kontakt und weitere Informationen Sandro Wulf – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator Rechtsanwälte Wulf & Collegen | Magdeburg und Stendal E-Mail: info@kanzlei-wulf.de Kanzlei: https://kanzlei-wulf.de/ Kontakt: https://kanzlei-wulf.de/kontakt/ Ratgeber zum Beendigungsgespräch: https://kanzlei-wulf.de/ratgeber/arbeitsrecht-arbeitgeber/beendigungsgespraech-vor-kuendigung/ Spotify – „Einfach Recht“: https://open.spotify.com/show/6DT5FNmnN7k46IQvgPppMO YouTube: https://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379 LinkedIn – Sandro Wulf: https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ Instagram – Wulf & Collegen: https://www.instagram.com/kanzleiwulf/ Facebook – Einfach Recht: https://www.facebook.com/einfachrecht/ Abonnieren Sie „Einfach Recht – Antworten rund ums Arbeitsrecht!“, bewerten Sie den Podcast und empfehlen Sie die Folge gern an Kolleginnen und Kollegen aus Geschäftsführung und Personalabteilung weiter. Gestalten ist besser als streiten. Hinweis: Diese Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. #Arbeitsrecht #Aufhebungsvertrag #Beendigungsgespräch #Arbeitgeber #HR #EinfachRecht

  3. Sep 7

    Beendigungsgespräche Teil 1 -Was Arbeitgeber dürfen. Warum das mehr ist, als Sie denken

    Sie wollen sich von einem Mitarbeiter trennen. Statt sofort zu kündigen, laden Sie ihn zum Gespräch und legen einen vorbereiteten Aufhebungsvertrag auf den Tisch. Und dann beginnen die Fragen. Wie weit darf ich gehen? Darf ich sagen, dass wir sonst kündigen? Darf ich eine sofortige Entscheidung verlangen? Oder muss ich drei Tage Bedenkzeit einräumen? Die Antwort überrascht viele Arbeitgeber. Denn Sie dürfen deutlich mehr, als die meisten annehmen. In diesem ersten Teil der Serie zum Beendigungsgespräch kläre ich, warum ein Aufhebungsvertrag für Arbeitgeber häufig die wirtschaftlich vernünftigere Lösung ist, was Sie vor dem Gespräch zwingend geklärt haben müssen, warum ein fertig vorbereiteter Vertrag kein Beweis für eine Überrumpelung ist und weshalb Überraschung nicht dasselbe ist wie Überrumpelung. Außerdem geht es um den krankgeschriebenen Mitarbeiter, um die Frage, wie viele Personen auf Arbeitgeberseite dabei sein sollten, und darum, was Sie tun, wenn der Mitarbeiter im Gespräch zu weinen beginnt. Grundlage sind die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 07.02.2019 (6 AZR 75/18) zum Gebot fairen Verhandelns und vom 24.02.2022 (6 AZR 333/21) zur Zulässigkeit eines Angebots, das nur zur sofortigen Annahme unterbreitet wird. Im zweiten Teil geht es dann um die Frage, wann die Unterschrift wackelt: Anfechtung, widerrechtliche Drohung, Täuschung und das Gebot fairen Verhandelns. Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie einen Kommentar oder eine Nachricht an mein Team Arbeitsrecht: info@kanzlei-wulf.de Mehr zu rechtlichen Themen im Blog: www.kanzlei-wulf.de Folgen Sie uns auch hier:Instagram: https://www.instagram.com/kanzleiwulf/Facebook: https://www.facebook.com/einfachrecht/YouTube: https://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ ⚖️ Besprochene Entscheidungen:BAG, Urteil vom 07.02.2019 – 6 AZR 75/18BAG, Urteil vom 24.02.2022 – 6 AZR 333/21 Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zertifizierter MediatorRechtsanwälte Wulf & Collegen, Magdeburg und Stendal Hinweis: Diese Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

  4. Aug 31

    Beendigungsgespräch! So gelingt es!Wieso jeder Arbeitgeber vor der Zustellung einer Kündigung dieses Gespräch führen muss!

    Folgentitel: Beendigungsgespräch! So gelingt es! Wieso jeder Arbeitgeber vor der Zustellung einer Kündigung dieses Gespräch führen muss! Beschreibung: Die Kündigung liegt unterschriftsreif auf dem Tisch. Und trotzdem ist der wichtigste Schritt noch nicht getan. Denn wer als Arbeitgeber kündigt, ohne vorher das Gespräch zu suchen, verschenkt Chancen und riskiert einen teuren Rechtsstreit. In dieser Folge erkläre ich, warum das Beendigungsgespräch vor Ausspruch einer Kündigung aus meiner Sicht der klügere Weg ist. Sie erfahren, welche Vorteile ein gut vorbereitetes Gespräch für beide Seiten bringt, warum ich solche Gespräche in drei Phasen führe und worauf es ankommt, damit ein Beendigungsgespräch erfolgreich verläuft und nicht im Konflikt endet. Diese Folge ist der Auftakt zu einer Serie. In den drei nachfolgenden Folgen gehe ich mit Ihnen in die Tiefe: Teil 1: Was Arbeitgeber im Beendigungsgespräch dürfen. Vorbereitung, der fertige Aufhebungsvertrag auf dem Tisch und die Frage, ob Sie den Mitarbeiter vorwarnen oder ihm Bedenkzeit geben müssen. Teil 2: Wenn die Unterschrift wackelt. Anfechtung, Drohung mit Kündigung oder Strafanzeige, Täuschung und das Gebot fairen Verhandelns. Mit einem aktuellen Fall, der zeigt, wie schnell ein Aufhebungsvertrag kippt. Teil 3: Vom Nein bis zur Unterschrift. Was Sie tun, wenn der Mitarbeiter ablehnt, warum ein PDF nicht reicht, was in den Vertrag gehört und meine fünf Regeln für das Beendigungsgespräch. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator begleite und coache ich Personalabteilungen, HR-Verantwortliche und Inhaber geführter Unternehmen bei Beendigungsgesprächen und führe diese auf Wunsch auch für sie. Sprechen Sie mich gern an. Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie einen Kommentar oder eine Nachricht an mein Team Arbeitsrecht: info@kanzlei-wulf.de Mehr zu rechtlichen Themen im Blog: www.kanzlei-wulf.de Folgen Sie uns auch hier: Instagram: https://www.instagram.com/kanzleiwulf/ Facebook: https://www.facebook.com/einfachrecht/ YouTube: https://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379 LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zertifizierter Mediator Rechtsanwälte Wulf & Collegen, Magdeburg und Stendal Hinweis: Diese Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

  5. Aug 24

    Ratgeber Kündigungsrecht 2026

    Kündigung richtig aussprechen – Kündigung richtig angreifen Warum nicht nur der Kündigungsgrund entscheidet und weshalb Form, Verfahren, Zugang und drei Wochen über den Ausgang bestimmen können. Eine Kündigung kann inhaltlich gut begründet und trotzdem unwirksam sein. Denn im Kündigungsrecht entscheidet nicht nur das „Warum“. Ebenso wichtig sind Vorbereitung, Dokumentation, Beteiligungsrechte, Schriftform und der nachweisbare Zugang des Kündigungsschreibens. In dieser Folge von „Einfach Recht“ zeige ich, wie Arbeitgeber eine Kündigung rechtssicher vorbereiten und aussprechen und an welchen Stellen Arbeitnehmer eine Kündigung prüfen und angreifen können. Sie erfahren unter anderem: ✅ Wann das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet ✅ Welche Anforderungen bei verhaltens-, personen- und betriebsbedingten Kündigungen gelten ✅ Warum eine Abmahnung häufig unverzichtbar ist ✅ Welche Rolle das betriebliche Eingliederungsmanagement bei krankheitsbedingten Kündigungen spielt ✅ Wann besonderer Kündigungsschutz beachtet werden muss ✅ Warum Fehler bei der Anhörung des Betriebsrats zur Unwirksamkeit führen können ✅ Weshalb Kündigungen weiterhin schriftlich und eigenhändig unterschrieben werden müssen ✅ Warum E-Mail, Scan oder Messenger-Nachricht nicht ausreichen ✅ Welche Risiken beim Zugang durch Einwurf-Einschreiben bestehen ✅ Wann die dreiwöchige Frist für eine Kündigungsschutzklage beginnt ✅ Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Aufhebungs- und Beendigungsvereinbarungen beachten sollten Die Folge richtet sich insbesondere an Arbeitgeber, Geschäftsführer, Führungskräfte, Personalverantwortliche und HR-Abteilungen – aber auch an Arbeitnehmer, die eine erhaltene Kündigung rechtzeitig und strukturiert prüfen möchten. ⚖️ Rechtliche Fundstellen § 623 BGB – Schriftform der Kündigung und des Auflösungsvertragshttps://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html § 4 KSchG – Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklagehttps://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html § 102 BetrVG – Anhörung des Betriebsratshttps://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__102.html BAG, Urteil vom 7. Mai 2026 – 2 AZR 184/25Kein Anscheinsbeweis für den Zugang beim Scan-Verfahren des Einwurf-Einschreibenshttps://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-184-25/ BAG, Urteil vom 30. Januar 2025 – 2 AZR 68/24Darlegungs- und Beweislast für den Zugang einer Kündigunghttps://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-68-24/ BAG, Urteil vom 20. Juni 2024 – 2 AZR 213/23Zugang eines Schreibens und postübliche Zustellzeitenhttps://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-213-23/ BAG, Urteil vom 23. Oktober 2014 – 2 AZR 736/13Anforderungen an die Anhörung des Betriebsratshttps://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-736-13/ 📩 Kontakt Rechtsanwälte Wulf & CollegenArbeitsrecht für Arbeitgeber, Geschäftsführer, HR-Abteilungen und ArbeitnehmerStandorte: Magdeburg und Stendal 🌐 Websitehttps://kanzlei-wulf.de 📧 E-Mailinfo@kanzlei-wulf.de 🎙️ Podcast „Einfach Recht“https://open.spotify.com/show/6DT5FNmnN7k46IQvgPppMO 💼 LinkedIn – Sandro Wulfhttps://de.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd 📸 Instagram – Rechtsanwälte Wulf & Collegenhttps://www.instagram.com/kanzleiwulf/ ▶️ YouTube – Rechtsanwälte Wulf & Collegenhttps://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379 📘 Facebook – Rechtsanwälte Wulf & Collegenhttps://www.facebook.com/kanzleiwulf Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, freue ich mich über ein Abonnement, eine Bewertung und das Teilen der Folge mit Kollegen, Führungskräften und Personalverantwortlichen. Hinweis: Diese Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im konkreten Einzelfall. #Arbeitsrecht #Kündigung #Kündigungsschutz #Kündigungsschutzklage #Kündigungsrecht #Arbeitgeber #Arbeitnehmer #Geschäftsführer #HR #Personalabteilung #Betriebsrat #Abmahnung #Aufhebungsvertrag #Beendigungsvereinbarung #Bundesarbeitsgericht #BAG #KanzleiWulf #EinfachRecht #SandroWulf

  6. Aug 17

    Trinkgeld - Wem gehört das? Was Arbeitgeber verteilen dürfen!

    Wem gehört das Trinkgeld? Was Arbeitgeber verteilen dürfen – und was nicht Beschreibung: Ein Gast drückt der Servicekraft zehn Euro in die Hand: „Das ist für Sie." Minuten später verlangt der Chef das Geld für die gemeinsame Trinkgeldkasse. Darf er das? Und hilft ihm eine Klausel im Arbeitsvertrag? Trinkgeld ist kein Gastro-Sonderthema. Ob Bäckerei, Fleischerei, Friseur, Handwerk, Paketdienst, Physiotherapie oder Pflege – überall, wo Mitarbeiter Kontakt zu Kunden, Gästen oder Patienten haben, stellt sich dieselbe Frage: Wem gehört das Geld, das der Kunde freiwillig gibt? In dieser Folge erkläre ich, warum der Wille des Kunden der entscheidende Prüfstein ist, weshalb der Arbeitgeber persönlich zugedachtes Trinkgeld nicht einfach umverteilen darf, wann Trinkgeld dem ganzen Team zusteht, was der Arbeitgeber organisatorisch regeln kann – und wie ein Trinkgeldpool aussieht, der rechtlich hält und Konflikte vermeidet. Grundlage sind unter anderem die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 19.01.2022 (5 AZR 346/21) und vom 27.09.2022 (2 AZR 508/21), des LAG Rheinland-Pfalz vom 09.12.2010 (10 Sa 483/10), des LAG Hamm vom 14.05.2014 (7 TaBV 31/14) sowie des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 21.01.2014 (1 Ca 1603/13). Sie haben Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie einen Kommentar oder eine Nachricht an mein Team Arbeitsrecht: info@kanzlei-wulf.de Mehr zu rechtlichen Themen im Blog: www.kanzlei-wulf.de Folgen Sie uns auch hier: Instagram: https://www.instagram.com/kanzleiwulf/ Facebook: https://www.facebook.com/einfachrecht/ YouTube: https://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd/ Sandro Wulf – Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zertifizierter Mediator Rechtsanwälte Wulf & Collegen, Magdeburg und Stendal

  7. Aug 2

    Knast statt Arbeitsplatz. Wenn die Freiheitsstrafe das Arbeitsverhältnis beendet!

    Ein Mitarbeiter erscheint nicht mehr zur Arbeit. Keine Krankmeldung, kein Urlaub. Er sitzt im Gefängnis, verurteilt zu mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe. Die Tat hat mitseiner Arbeit nichts zu tun, und worum es ging, verrät er nicht. Darf der Arbeitgeber kündigen? In dieser Folgebespreche ich eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Stuttgart und die dahinterstehende gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Warum die Haft ein personenbedingter und kein verhaltensbedingter Kündigungsgrund ist. Warum bei einer Reststrafe von mehr als zwei Jahren die Kündigung grundsätzlich gerechtfertigt ist, ohne dass konkrete Betriebsablaufstörungen dargelegt werden müssen. Warum die Hoffnung auf vorzeitige Entlassung bei der Prognose nicht zählt. Und warum die Hürden niedriger liegen als bei der krankheitsbedingten Kündigung. Dazu die wichtigsten Abgrenzungen für die Praxis: Untersuchungshaft, kürzere Freiheitsstrafen, tariflich unkündbare Arbeitnehmer und Straftaten mitBezug zum Arbeitsverhältnis. ⚖️ ArbG Stuttgart, Az. 28 Ca 887/25 (Kündigung bei Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten wirksam;keine Darlegung weiterer Betriebsablaufstörungen erforderlich, wenn die Freiheitsstrafe 24 Monate übersteigt und eine Entlassung vor Ablauf von zwei Jahren nicht sicher zu erwarten steht) ⚖️ BAG, Urteil vom 22.10.2015, 2 AZR 381/14 (langjährige Strafhaft als wichtiger Grund für eine außerordentlicheKündigung mit notwendiger Auslauffrist; Bestätigung der Zwei-Jahres-Grenze) ⚖️ BAG, Urteil vom 23.05.2013, 2 AZR 120/12 (personenbedingte Kündigung bei Untersuchungshaft; Prognose im Kündigungszeitpunkt) ⚖️ BAG, Urteil vom 24.03.2011, 2 AZR 790/09 (Leitentscheidung: Reststrafe von mehr als zwei Jahren; keinePflicht zu Überbrückungsmaßnahmen; vorzeitige Entlassung bei der Prognose grundsätzlich unbeachtlich) ⚖️ BAG, Urteil vom 25.11.2010, 2 AZR 984/08 (personenbedingte Kündigung bei mehrjähriger Freiheitsstrafe) ⚖️ BAG, Urteil vom 22.09.1994, 2 AZR 719/93 und BAG, Urteil vom 15.11.1984, 2 AZR 613/83 (Grundlagen: nicht jedeFreiheitsstrafe führt zum Verlust des Arbeitsplatzes; umfassende Interessenabwägung)   Haben Sie Fragen zu dieser Folge oder Anregungen für weitere Themen? Schreiben Sie gern unserem Team Arbeitsrecht. Weitere Beiträge finden Sie in unserem Blog. 🌐 Website und Blog 👉https://www.kanzlei-wulf.de ✉️ Kontakt 👉https://kanzlei-wulf.de/kontakt/ 👉 info@kanzlei-wulf.de 💼 LinkedIn 👉https://www.linkedin.com/in/sandro-wulf 📸 Instagram (Podcast/ Kanzlei-Content) 👉https://www.instagram.com/einfachrecht 📘 Facebook 👉https://www.facebook.com/kanzleiwulf 🎥 YouTube „EinfachRecht“ 👉https://www.youtube.com/@einfachrecht 🎵 TikTok „EinfachRecht“ 👉https://www.tiktok.com/@einfachrecht 🎧 Podcast abonnieren 👉 Spotify:https://open.spotify.com/show/6DT5FNmnN7k46IQvgPppMO 👉 Apple Podcasts:https://podcasts.apple.com/us/podcast/einfach-recht-antworten-rund-ums-arbeitsrecht/id1517321290   Dieser Podcast dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen #arbeitsrecht #kündigung #entlassung #freiheitsstrafe Worum geht es in dieser Folge?Zitierte EntscheidungenFragen und AnregungenAlle Links auf einen Blick

  8. Jul 27

    Die Reihenfolge entscheidet: Massenentlassungsanzeige vor Abschluss der Betriebsratskonsultation – was BAG und EuGH jetzt endgültig klargestellt haben!

    Ein Tag zu früh und alle Kündigungen sind verloren! Seit Januar 2025 haben Unternehmen in Deutschland den Abbau von über 167.000 Arbeitsplätzen angekündigt. Das ifo-Beschäftigungsbarometer lag im Juni 2026 bei 92,3 Punkten, jeder dritte Betrieb plant Personalabbau. Massenentlassungen sind längst kein Ausnahmefall mehr, sondern betriebliche Realität. Und genau jetzt haben der Europäische Gerichtshof und das Bundesarbeitsgericht die letzte offene Frage beantwortet. In dieser Folge geht es um die Entscheidungen des EuGH vom 30. Oktober 2025 in den Rechtssachen Tomann und Sewel sowie um das darauf aufbauende Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. April 2026 (Az. 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22). Das Ergebnis ist für Arbeitgeber unbequem eindeutig: Bei einer Massenentlassung gilt eine strikte Verfahrensreihenfolge. Erst das vollständig abgeschlossene Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat, dann die Anzeige bei der Agentur für Arbeit, dann die Sperrfrist, dann erst die Kündigung. Wer die Anzeige erstattet, bevor die Konsultation abgeschlossen ist, kann die bereits ausgesprochenen Kündigungen nicht mehr retten. Eine nachträgliche Heilung schließt der EuGH ausdrücklich aus. Das Verfahren muss vollständig neu aufgesetzt werden. Im Mittelpunkt stehen insbesondere folgende Fragen: Warum verlangt das Unionsrecht ein zeitliches Nacheinander und keine parallele Bearbeitung?Weshalb stützt das BAG die Unwirksamkeit jetzt auf § 18 Abs. 1 KSchG und nicht mehr auf § 134 BGB?Was bedeutet es konkret, dass die Sperrfrist ohne wirksame Anzeige gar nicht erst zu laufen beginnt?Welche Dokumentation brauchen Sie, um den Abschluss der Konsultation belegen zu können?Und was kostet ein solcher Fehler tatsächlich? Der zugrundeliegende Fall macht die wirtschaftliche Dimension sichtbar. Betroffen war eine Luftfahrtgesellschaft mit rund 348 Beschäftigten. Die Massenentlassungsanzeige ging am 1. Juli 2020 bei der Agentur für Arbeit ein, das Konsultationsverfahren wurde erst zwei Wochen später abgeschlossen. Gekündigt wurde am 29. Juli 2020. Danach folgten Arbeitsgericht Düsseldorf, Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Vorlage an den EuGH und schließlich das Urteil des Bundesarbeitsgerichts am 1. April 2026. Zwischen Kündigung und abschließender Entscheidung liegen fünf Jahre und acht Monate. Für diesen gesamten Zeitraum kann Annahmeverzugslohn anfallen. Bei einer dreistelligen Zahl betroffener Arbeitsverhältnisse erreicht diese Summe schnell eine Größenordnung, die ein wirtschaftlich gesundes Unternehmen in existenzielle Schwierigkeiten bringt. Und das wegen eines Verfahrensfehlers, der sich mit wenigen Wochen zusätzlicher Planung hätte vermeiden lassen. Eine Folge für alle, die in Personalverantwortung stehen, ob als Geschäftsführung, HR oder Führungskraft. Rechtsanwälte Wulf & CollegenIhre Kanzlei für Arbeitsrecht in Magdeburg und Stendal 🌐 Kanzlei und Rechtsberatung: https://www.kanzlei-wulf.de🎙️ Podcast „Einfach Recht": https://www.kanzlei-wulf.de/podcast/📚 Aktuelle Beiträge zum Arbeitsrecht: https://www.kanzlei-wulf.de/news/arbeitsrecht/📩 Kontakt: https://kanzlei-wulf.de/kontakt/📧 E-Mail: info@kanzlei-wulf.de🔗 LinkedIn, Rechtsanwalt Sandro Wulf: https://www.linkedin.com/in/sandrowulf/🎧 Spotify: https://open.spotify.com/show/6DT5FNmnN7k46IQvgPppMO🎧 Apple Podcasts: https://podcasts.apple.com/us/podcast/einfach-recht-antworten-rund-ums-arbeitsrecht/id1517321290 Abonnieren Sie „Einfach Recht, Antworten rund ums Arbeitsrecht" und verpassen Sie keine neue Folge. Diese Folge dient der allgemeinen rechtlichen Information. Sie ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Sandro WulfRechtsanwalt / Fachanwalt f. ArbR / zertifizierter Mediator #Massenentlassung #Kündigungsschutz #KSchG #Arbeitsrecht #BAG #EuGH #Betriebsrat #Konsultationsverfahren #Massenentlassungsanzeige #Personalabbau #Restrukturierung #Annahmeverzug #HR #Personalabteilung #Geschäftsführung #Arbeitgeber #EinfachRecht #rechtsanwalt #podcast

About

Die moderne Arbeitswelt im deutschen Arbeitsrecht. Hier geht es um Themen rund ums Verhältnis des Arbeitgebers, Mitarbeiter, Betriebsrat, Personalrat und weiterer Beteiligter. Aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung, der Gesetzgebung und Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.