Criminal Compliance Podcast

Dr. Christian Rosinus

Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige. Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben. Den Criminal Compliance Podcast finden Sie unter iTunes, Spotify, Google-Podcast und vielen weiteren Plattformen. Falls Ihnen der Podcast gefällt, geben Sie uns gerne eine positive Bewertung auf iTunes und abonnieren Sie den Podcast in einer der einschlägigen Plattformen. Dieser Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an mich. Ich freue mich sehr über Feedback, Anregungen, Lob und Kritik, insbesondere auch über Vorschläge zu weiteren Themen und Gästen. Sie erreichen mich über die Social Media Kanäle: Instagram: https://bit.ly/2ZT6I10 Xing: https://bit.ly/2ZP0NtT LinkedIn: https://bit.ly/3eO53hp oder per E-Mail unter info@rosinus-on-air.com Weitere Informationen über Rosinus Partner Rechtsanwälte PartGmbB finden Sie unter www.rosinus-partner.com. Vita • Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). • 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance. • 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation. • 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

  1. Aug 14

    Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Verbandssanktionen

    Unternehmensstrafrecht „light“: Geldbußen in Millionenhöhe Deutschland kennt kein echtes Unternehmensstrafrecht. Und trotzdem kann schon das Fehlverhalten einer einzigen Führungskraft ein Unternehmen Millionen kosten – wie passt das zusammen? In der aktuellen Folge der Reihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z" widmet sich Dr. Christian Rosinus dem Thema Verbandssanktionen. Im Zentrum steht die Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG, das zentrale Instrument zur Sanktionierung von Unternehmen, mit einem Ahndungsrahmen von bis zu 10 Millionen Euro bei Vorsatz und 5 Millionen Euro bei Fahrlässigkeit. Dr. Rosinus erklärt, wer überhaupt als Leitungsperson gilt, wann mehrere Bußen nebeneinander möglich sind und warum ausgerechnet § 130 OWiG als „Auffangnorm" für Unternehmen so gefährlich wird. Besonders im Fokus steht die geplante Reform – versteckt im Regierungsentwurf zur EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie vom 29. April 2026, der § 30 OWiG deliktsübergreifend neu fasst: 40 statt 10 Millionen Euro bei Vorsatz, 20 statt 5 bei Fahrlässigkeit. Dazu erstmals allgemeine Bemessungskriterien, die Compliance, Aufklärung und Wiedergutmachung ausdrücklich mildernd berücksichtigen. Was das konkret bedeutet, erfahren Sie in dieser Folge. Hier geht‘s zur Folge „Das neue Verbandssanktionengesetz“: https://criminal-compliance.podigee.io/4-rosinusonair Hier geht‘s zur Doppelfolge „Der Entwurf des Verbandssanktionengesetzes aus Sicht der Industrie“: https://criminal-compliance.podigee.io/12-rosinusonair und https://criminal-compliance.podigee.io/13-rosinusonair Hier geht‘s zur Folge „Die Zukunft der Unternehmensverteidigung nach dem Verbandssanktionengesetz“: https://criminal-compliance.podigee.io/22-rosinusonair Hier geht´s zur Folge „Vom Saulus zum Paulus – Das Verbandssanktionengesetz in der Diskussion“: https://criminal-compliance.podigee.io/35-rosinusonair Hier geht’s zur Folge: „Abschied vom Verbandssanktionengesetz“: https://criminal-compliance.podigee.io/54-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

  2. Aug 7

    10 Jahre §§ 299a, 299b StGB: Interview mit Prof. Dr. Hendrik Schneider

    10 Jahre §§ 299a, 299b StGB – Jubiläum mit Nachbesserungsbedarf? Seit 2016 stellen die §§ 299a, 299b StGB Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe. Doch welchen Effekt haben die Normen nach einem Jahrzehnt wirklich – und wo lauern nach wie vor rechtliche Schwierigkeiten für die Heilberufe? Dr. Christian Rosinus spricht in dieser Folge mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Hendrik Schneider über die kriminalpolitischen Hintergründe der Einführung der Jubiläumsnormen, ihre Entwicklung und die bis heute ungeklärten Streitfragen. Außerdem geht es um das apothekenrechtliche Abspracheverbot nach § 11 ApoG und die Frage, ob ein Verstoß dagegen wirklich eine konkludente Täuschung im Sinne des § 263 StGB darstellen kann. Zudem beleuchten die beiden, was das Urteil des LAG Schleswig-Holstein im März 2024 für die Frage überhöhter Vergütungen und Unrechtsvereinbarungen bedeutet und wie Bonusprogramme in Apotheken strafrechtlich zu bewerten sind. Welche Anforderungen muss ein praxistaugliches Compliance-System im Gesundheitswesen erfüllen, um wirksam vor Strafbarkeit zu schützen? Hier geht‘s zur Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 05. März 2024 - 2 Sa 125 öD/23: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=NJRE001601043 Hier geht’s zu dem Beitrag von Prof. Dr. Schneider in der medstra 04/25: https://www.medstra-online.de/98453.htm#Beitrag2 Hier geht es zur Folge „Strafrechtliche Risiken und Nebenwirkungen im Medizinsektor“ https://criminal-compliance.podigee.io/66-rosinusonair

  3. Jul 31

    Case closed: Mannesmann-Entscheidung

    Millionenprämien für den Vorstand – wenn Anerkennung zur Untreue wird Ein Konzern wird übernommen, das Management scheidet aus und zum Abschied fließen Sonderprämien in zweistelliger Millionenhöhe. Verdiente Anerkennung für ein Lebenswerk oder pflichtwidrige Verschwendung fremden Vermögens? Über diese und weitere Fragen hatte der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Übernahme der Mannesmann AG durch Vodafone zu entscheiden, damals die größte Unternehmensübernahme der Welt. In dieser Folge von „Case Closed" nimmt Dr. Christian Rosinus die Mannesmann-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2005 unter die Lupe. Rund 57 Millionen Euro an Anerkennungsprämien und Pensionsabgeltungen flossen an teils bereits ausgeschiedene Vorstandsmitglieder – für die Staatsanwaltschaft ein Fall von Untreue nach § 266 StGB zum Nachteil der Mannesmann AG. Das Landgericht Düsseldorf sprach zunächst frei - überwiegend, weil es die Pflichtverletzung nicht für „gravierend“ hielt. Der BGH hob dies auf und stellte klar: Für eine strafbare Untreue muss eine Pflichtverletzung bei unternehmerischen Entscheidungen nicht erst „gravierend“ sein. Das wirft die Frage auf, wie weit der unternehmerische Ermessensspielraum von Führungskräften noch reicht. Dr. Rosinus erklärt außerdem, warum ausgerechnet die Beendigung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen Zahlung von rund 5,8 Millionen Euro bis heute Fragen aufwirft. Eine Entscheidung, die zur Leitlinie für Vorstandsvergütung und Corporate Governance wurde und klare Haftungsmaßstäbe im Bereich des Untreuetatbestands festlegte. Hier geht‘s zum Urteil des BGH vom 21. Dezember 2005 – 3 StR 470/04 (BGHSt 50, 331 = NJW 2006, 522): https://openjur.de/u/81408.html Hier geht‘s zum Urteil des LG Düsseldorf vom 22. Juli 2004 - XIV 5/03: https://openjur.de/u/104075.html Hier geht’s zur Folge „Handlungsfähig in der Krise: Compliance Coaching für Manager unter Verdacht“: https://criminal-compliance.podigee.io/6-rosinusonair Hier geht’s zur Folge „Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung zur strafrechtlichen Managerhaftung“: https://criminal-compliance.podigee.io/76-neue-episode Hier geht‘s zur Folge „Managerhaftung und D&O-Versicherung - Ein Bericht aus der Praxis“: https://criminal-compliance.podigee.io/81-neue-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

  4. Jul 24

    Asset recovery and criminal compliance programs in Spain - Interview with Héctor Sbert

    Victims as Prosecutors – Spain's Blueprint for Recovering Crypto Fraud Assets According to the FBI, crypto fraud is now the largest category of fraud by dollar losses. The victims it leaves behind rarely only strive for a criminal conviction — they want their money back. That gives them a strong interest in actively taking part in the proceedings. Yet in many jurisdictions that interest goes unmet: countries like Germany grant victims certain rights but no active role in the investigation. Spain takes a markedly different approach. That's why Mirjam Steinfeld invited Héctor Sbert from ECIJA in Barcelona onto the Criminal Compliance Podcast — to unpack this and other differences between the Spanish and German legal systems. Starting with the basics of Spain's mixed inquisitorial-adversarial criminal procedure and the roles of the Ministerio Fiscal and the Juez de Instrucción, Héctor Sbert explains why victims acting as acusadores particulares can drive proceedings forward in a way that Germany's Nebenklage rarely achieves. The conversation also turns to ORGA, Spain's Asset Recovery and Management Office, to corporate criminal liability under Article 31 bis of the Código Penal, and to the compliance structures that can shield companies caught between victim and defendant roles. A rare comparative look at what a genuinely victim-driven system of asset recovery can achieve — and where it reaches its limits. Listen here to the episode “Crypto Investigations” https://criminal-compliance.podigee.io/142-neue-episode Mirjam Steinfeld in conversation with: Héctor Sbert is a Partner at ECIJA, a leading Ibero-American law firm, based in the Barcelona office. He holds a Ph.D. in Law from Universitat Pompeu Fabra and an Executive MBA from IESE Business School. As a commercial litigator, Héctor advises national and international clients on enforcement proceedings, distressed debt settlement, contentious insolvency and cross-border dispute resolution. A particular focus of his practice lies in asset tracing and recovery, commercial fraud and cybersecurity, including litigation involving cryptocurrencies and fraud linked to non-conventional assets such as wine, art and collectibles. Alongside his legal practice, Héctor is active in numerous professional bodies, e.g. ICC FraudNet and the International Bar Associ-ation (IBA). Héctor Sbert can be reached at: hsbert@ecija.com or + 34 933 808 255. https://rosinus-on-air.com/en/ https://rosinus-partner.com/en/

  5. Jul 10

    WM Special III: Doping aus strafrechtlicher Perspektive

    Vom Wettkampf in den Gerichtssaal – Doping als Straftat Diese Folge erschien bereits vor einiger Zeit, ist angesichts der Fußball-Weltmeisterschaft und der andauernden Diskussionen rund um Doping im Spitzensport aber unverändert aktuell – Grund genug, sie an dieser Stelle noch einmal aus dem Archiv zu holen. Passend dazu knüpft sie inhaltlich an das Gespräch der letzten Folge an: Dort hat Dr. Christian Rosinus mit Katharina Dierlamm über Compliance in Sportorganisationen gesprochen und dabei auch die Frage aufgeworfen, welche Akteure neben den Athletinnen und Athleten beim Thema Doping strafrechtlich ins Visier geraten können. In der heutigen Folge nimmt Dr. Rosinus das Thema noch einmal aus einer anderen Perspektive in den Blick: Was bedeutet Selbstdoping im strafrechtlichen Sinne, und warum wurde es erst 2015 unter Strafe gestellt? Er erläutert die Besonderheiten des Sportstrafrechts im Verhältnis zu Verbandssanktionen, ordnet die einschlägigen Tatbestände des Anti-Doping-Gesetzes ein und zeigt, welche Rolle daneben auch klassische Delikte des Strafgesetzbuches spielen können. Hier geht‘s zum Beschluss des BGH vom 11. März 2021 – 1 StR 521/20: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Strafsenate/1_StS/2020/1_StR_470-20.pdf?__blob=publicationFile&v=1 Hier geht‘s zum Urteil des LG Köln vom 29. Juni 2022 – 116 KLs 2/21113 Js 1609/13: https://openjur.de/u/2477702.html Hier geht’s zur Folge „WM Special II: Compliance in Sportorganisationen - Interview mit Katharina Dierlamm“ https://criminal-compliance.podigee.io/319-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

  6. Jul 3

    WM Special II: Compliance in Sportorganisationen - Interview mit Katharina Dierlamm

    Erfolg um jeden Preis? – Doping und Compliance im Sport Beim Sport denkt man an Fair Play, Vereinsleben und ehrenamtliches Engagement. Das Strafrecht erscheint da auf den ersten Blick fehl am Platz. Doch wo Verantwortung getragen wird, entsteht auch Haftung. Und die erstreckt sich nicht nur auf die Athletinnen und Athleten, sondern bis in die Vorstandsetagen der Verbände – auch dort, wo viele nur ehrenamtlich tätig sind. In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast spricht Dr. Christian Rosinus mit Rechtsanwältin Katharina Dierlamm über Compliance in Sportorganisationen – ein Themenfeld, das zunehmend in den Fokus von Öffentlichkeit, Ermittlungsbehörden und Fördermittelgebern rückt. Gemeinsam werden die besonderen Herausforderungen der mehrstufigen Verbandsstrukturen, das Spannungsfeld zwischen Ehrenamt und Professionalität sowie typische Risikofelder wie Korruption, Steuerhinterziehung, Doping, Spielmanipulation und sexuellen Missbrauch beleuchtet. Katharina Dierlamm erläutert, wie Sportverbände ein funktionierendes Compliance-Management-System aufbauen können – von Risikoanalyse und klaren Verantwortlichkeiten über Aufsichtsstrukturen bis hin zu Schulungen, insbesondere im Umgang mit Minderjährigen – und zeigt, warum funktionierende Compliance zunehmend Voraussetzung für Sportförderung und Sponsoring ist. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Katharina Dierlamm ist Partnerin der auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei DIERLAMM Rechtsanwälte sowie Fachanwältin für Strafrecht. Darüber hinaus verfügt sie über einen LL.M. im Sportrecht der Universität Bayreuth und ist zertifizierte Compliance-Officerin. Als Verteidigerin und Unternehmensanwältin berät sie national und international Unternehmen, Führungskräfte und Verbände in Straf- und Aufsichtsverfahren. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören zudem Internal Investigations, Compliance-Management-Systeme und Compliance-Schulungen. Ein besonderer Fokus ihrer Arbeit liegt auf der strafrechtlichen und Compliance-rechtlichen Beratung von Sportverbänden und Sportvereinen. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit engagiert sich Katharina Dierlamm in zahlreichen Funktionen im Sport und im Compliance-Bereich. Sie ist Vizepräsidentin des Deutschen Volleyball Verban-des (DVV), Compliance Officerin des Deutschen Golf Verbandes (DGV) sowie Vorstandsmitglied der German Ombudsman Association (GOA). Darüber hinaus ist sie in verschiedenen Fachgremien und Vereinigungen des Straf-, Sport- und Compliance-Rechts aktiv. Katharina Dierlamm ist telefonisch unter +49 1622637574 oder per E-Mail unter k.dierlamm@dierlamm-rechtsanwaelte.com erreichbar. Hier geht’s zur Folge „Doping aus Strafrechtlicher Perspektive“ https://criminal-compliance.podigee.io/214-new-episode Hier geht’s zur Folge „WM Special I: Das falsche Maskottchen vor Gericht“ https://criminal-compliance.podigee.io/318-new-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

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Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige. Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben. Den Criminal Compliance Podcast finden Sie unter iTunes, Spotify, Google-Podcast und vielen weiteren Plattformen. Falls Ihnen der Podcast gefällt, geben Sie uns gerne eine positive Bewertung auf iTunes und abonnieren Sie den Podcast in einer der einschlägigen Plattformen. Dieser Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an mich. Ich freue mich sehr über Feedback, Anregungen, Lob und Kritik, insbesondere auch über Vorschläge zu weiteren Themen und Gästen. Sie erreichen mich über die Social Media Kanäle: Instagram: https://bit.ly/2ZT6I10 Xing: https://bit.ly/2ZP0NtT LinkedIn: https://bit.ly/3eO53hp oder per E-Mail unter info@rosinus-on-air.com Weitere Informationen über Rosinus Partner Rechtsanwälte PartGmbB finden Sie unter www.rosinus-partner.com. Vita • Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). • 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance. • 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation. • 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.