Criminal Compliance Podcast

Dr. Christian Rosinus

Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige. Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben. Den Criminal Compliance Podcast finden Sie unter iTunes, Spotify, Google-Podcast und vielen weiteren Plattformen. Falls Ihnen der Podcast gefällt, geben Sie uns gerne eine positive Bewertung auf iTunes und abonnieren Sie den Podcast in einer der einschlägigen Plattformen. Dieser Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an mich. Ich freue mich sehr über Feedback, Anregungen, Lob und Kritik, insbesondere auch über Vorschläge zu weiteren Themen und Gästen. Sie erreichen mich über die Social Media Kanäle: Instagram: https://bit.ly/2ZT6I10 Xing: https://bit.ly/2ZP0NtT LinkedIn: https://bit.ly/3eO53hp oder per E-Mail unter info@rosinus-on-air.com Weitere Informationen über Rosinus Partner Rechtsanwälte PartGmbB finden Sie unter www.rosinus-partner.com. Vita • Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). • 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance. • 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation. • 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

  1. 4d ago

    Start der Single Reporting Platform: Was Hersteller jetzt wissen müssen

    Schwachstelle entdeckt – und jetzt? Die neue EU-Meldeplattform im Check Was passiert, wenn in einem vernetzten Produkt – von der smarten Kaffeemaschine bis zur Industriesteuerung – plötzlich eine Sicherheitslücke entdeckt wird? Seit dem 11. September 2026 gibt es darauf eine klare Antwort: Die Single Reporting Platform (SRP) ist live, und mit ihr die verbindliche Meldepflicht nach Art. 14 des Cyber Resilience Act (CRA). Benjamin Dobre (né Kutzer) erläutert in der aktuellen Folge des Criminal Compliance Podcast, was sich hinter der zentralen Meldeplattform der ENISA verbirgt und warum Hersteller künftig nur noch einmal statt an jede nationale Behörde einzeln melden müssen. Besonders im Fokus stehen die engen Fristen des mehrstufigen Meldeverfahrens sowie die Frage, wer überhaupt meldepflichtig ist und wo die Grenzen zwischen Herstellern und Open-Source-Software-Stewards verlaufen. Außerdem geht es um die Bußgelder nach Art. 64 CRA, die bis in die Millionenhöhe reichen können und um die Frage, wie sich der Meldeprozess intern organisieren lässt, bevor der Ernstfall eintritt. Hier geht‘s zum FAQ der ENISA über die Single Reporting Platform: https://www.enisa.europa.eu/topics/product-security/single-reporting-platform-srp?v3=true#contentList Hier geht‘s zum Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847): https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202402847 https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

  2. Sep 4

    Der AI-Act – Alles Wichtige zur KI-Verordnung

    AI-Act – Neue Pflichten, neue Risiken Seit dem 2. August 2026 ist der AI-Act, die europäische KI-Verordnung aus dem Jahr 2024, größtenteils unmittelbar anzuwenden. Doch was bedeutet das eigentlich für die Praxis? Mirjam Steinfeld erläutert in der aktuellen Folge des Podcast, wie die Verordnung (EU) 2024/1689 mit ihren 113 Artikeln funktioniert und warum ihr risikobasierter Ansatz vier Risikostufen kennt. Besonders im Fokus steht die Frage, wer überhaupt unter die Verordnung fällt und welche Pflichten durch die KI-VO festgesetzt werden. Kurz vor dem Stichtag hat zudem der „Digital Omnibus" mit der Verordnung (EU) 2026/1744 gleich 40 Artikel der KI-VO verändert und wichtige Fristen verschoben. Was davon unberührt bleibt und wo es für Unternehmen teuer werden kann, zeigt ein Blick auf den Bußgeldrahmen des Art. 99 KI-VO. Auch die persönliche Haftung der Geschäftsleitung kommt in der Folge zur Sprache: Wann schützt die Business Judgement Rule tatsächlich und wann drohen Konsequenzen? Eine Folge, die für jedes Unternehmen relevant ist, das KI einsetzt, unabhängig von Branche oder Risikoklasse. Hier geht’s zur Folge „AI-Washing“: https://criminal-compliance.podigee.io/219-cr Hier geht es zum AI-Act (Regulation (EU) 2024/1689): https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1689/oj/eng Hier gehts zur “Digital Ominbus”-Verordnung (EU) 2026/1744: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2026/1744/oj?locale=de https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

  3. Aug 14

    Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Verbandssanktionen

    Unternehmensstrafrecht „light“: Geldbußen in Millionenhöhe Deutschland kennt kein echtes Unternehmensstrafrecht. Und trotzdem kann schon das Fehlverhalten einer einzigen Führungskraft ein Unternehmen Millionen kosten – wie passt das zusammen? In der aktuellen Folge der Reihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z" widmet sich Dr. Christian Rosinus dem Thema Verbandssanktionen. Im Zentrum steht die Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG, das zentrale Instrument zur Sanktionierung von Unternehmen, mit einem Ahndungsrahmen von bis zu 10 Millionen Euro bei Vorsatz und 5 Millionen Euro bei Fahrlässigkeit. Dr. Rosinus erklärt, wer überhaupt als Leitungsperson gilt, wann mehrere Bußen nebeneinander möglich sind und warum ausgerechnet § 130 OWiG als „Auffangnorm" für Unternehmen so gefährlich wird. Besonders im Fokus steht die geplante Reform – versteckt im Regierungsentwurf zur EU-Umweltstrafrechtsrichtlinie vom 29. April 2026, der § 30 OWiG deliktsübergreifend neu fasst: 40 statt 10 Millionen Euro bei Vorsatz, 20 statt 5 bei Fahrlässigkeit. Dazu erstmals allgemeine Bemessungskriterien, die Compliance, Aufklärung und Wiedergutmachung ausdrücklich mildernd berücksichtigen. Was das konkret bedeutet, erfahren Sie in dieser Folge. Hier geht‘s zur Folge „Das neue Verbandssanktionengesetz“: https://criminal-compliance.podigee.io/4-rosinusonair Hier geht‘s zur Doppelfolge „Der Entwurf des Verbandssanktionengesetzes aus Sicht der Industrie“: https://criminal-compliance.podigee.io/12-rosinusonair und https://criminal-compliance.podigee.io/13-rosinusonair Hier geht‘s zur Folge „Die Zukunft der Unternehmensverteidigung nach dem Verbandssanktionengesetz“: https://criminal-compliance.podigee.io/22-rosinusonair Hier geht´s zur Folge „Vom Saulus zum Paulus – Das Verbandssanktionengesetz in der Diskussion“: https://criminal-compliance.podigee.io/35-rosinusonair Hier geht’s zur Folge: „Abschied vom Verbandssanktionengesetz“: https://criminal-compliance.podigee.io/54-rosinusonair https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

  4. Aug 7

    10 Jahre §§ 299a, 299b StGB: Interview mit Prof. Dr. Hendrik Schneider

    10 Jahre §§ 299a, 299b StGB – Jubiläum mit Nachbesserungsbedarf? Seit 2016 stellen die §§ 299a, 299b StGB Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen unter Strafe. Doch welchen Effekt haben die Normen nach einem Jahrzehnt wirklich – und wo lauern nach wie vor rechtliche Schwierigkeiten für die Heilberufe? Dr. Christian Rosinus spricht in dieser Folge mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Hendrik Schneider über die kriminalpolitischen Hintergründe der Einführung der Jubiläumsnormen, ihre Entwicklung und die bis heute ungeklärten Streitfragen. Außerdem geht es um das apothekenrechtliche Abspracheverbot nach § 11 ApoG und die Frage, ob ein Verstoß dagegen wirklich eine konkludente Täuschung im Sinne des § 263 StGB darstellen kann. Zudem beleuchten die beiden, was das Urteil des LAG Schleswig-Holstein im März 2024 für die Frage überhöhter Vergütungen und Unrechtsvereinbarungen bedeutet und wie Bonusprogramme in Apotheken strafrechtlich zu bewerten sind. Welche Anforderungen muss ein praxistaugliches Compliance-System im Gesundheitswesen erfüllen, um wirksam vor Strafbarkeit zu schützen? Hier geht‘s zur Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein vom 05. März 2024 - 2 Sa 125 öD/23: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?d=NJRE001601043 Hier geht’s zu dem Beitrag von Prof. Dr. Schneider in der medstra 04/25: https://www.medstra-online.de/98453.htm#Beitrag2 Hier geht es zur Folge „Strafrechtliche Risiken und Nebenwirkungen im Medizinsektor“ https://criminal-compliance.podigee.io/66-rosinusonair

  5. Jul 31

    Case closed: Mannesmann-Entscheidung

    Millionenprämien für den Vorstand – wenn Anerkennung zur Untreue wird Ein Konzern wird übernommen, das Management scheidet aus und zum Abschied fließen Sonderprämien in zweistelliger Millionenhöhe. Verdiente Anerkennung für ein Lebenswerk oder pflichtwidrige Verschwendung fremden Vermögens? Über diese und weitere Fragen hatte der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit der Übernahme der Mannesmann AG durch Vodafone zu entscheiden, damals die größte Unternehmensübernahme der Welt. In dieser Folge von „Case Closed" nimmt Dr. Christian Rosinus die Mannesmann-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Dezember 2005 unter die Lupe. Rund 57 Millionen Euro an Anerkennungsprämien und Pensionsabgeltungen flossen an teils bereits ausgeschiedene Vorstandsmitglieder – für die Staatsanwaltschaft ein Fall von Untreue nach § 266 StGB zum Nachteil der Mannesmann AG. Das Landgericht Düsseldorf sprach zunächst frei - überwiegend, weil es die Pflichtverletzung nicht für „gravierend“ hielt. Der BGH hob dies auf und stellte klar: Für eine strafbare Untreue muss eine Pflichtverletzung bei unternehmerischen Entscheidungen nicht erst „gravierend“ sein. Das wirft die Frage auf, wie weit der unternehmerische Ermessensspielraum von Führungskräften noch reicht. Dr. Rosinus erklärt außerdem, warum ausgerechnet die Beendigung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen Zahlung von rund 5,8 Millionen Euro bis heute Fragen aufwirft. Eine Entscheidung, die zur Leitlinie für Vorstandsvergütung und Corporate Governance wurde und klare Haftungsmaßstäbe im Bereich des Untreuetatbestands festlegte. Hier geht‘s zum Urteil des BGH vom 21. Dezember 2005 – 3 StR 470/04 (BGHSt 50, 331 = NJW 2006, 522): https://openjur.de/u/81408.html Hier geht‘s zum Urteil des LG Düsseldorf vom 22. Juli 2004 - XIV 5/03: https://openjur.de/u/104075.html Hier geht’s zur Folge „Handlungsfähig in der Krise: Compliance Coaching für Manager unter Verdacht“: https://criminal-compliance.podigee.io/6-rosinusonair Hier geht’s zur Folge „Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung zur strafrechtlichen Managerhaftung“: https://criminal-compliance.podigee.io/76-neue-episode Hier geht‘s zur Folge „Managerhaftung und D&O-Versicherung - Ein Bericht aus der Praxis“: https://criminal-compliance.podigee.io/81-neue-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

  6. Jul 24

    Asset recovery and criminal compliance programs in Spain - Interview with Héctor Sbert

    Victims as Prosecutors – Spain's Blueprint for Recovering Crypto Fraud Assets According to the FBI, crypto fraud is now the largest category of fraud by dollar losses. The victims it leaves behind rarely only strive for a criminal conviction — they want their money back. That gives them a strong interest in actively taking part in the proceedings. Yet in many jurisdictions that interest goes unmet: countries like Germany grant victims certain rights but no active role in the investigation. Spain takes a markedly different approach. That's why Mirjam Steinfeld invited Héctor Sbert from ECIJA in Barcelona onto the Criminal Compliance Podcast — to unpack this and other differences between the Spanish and German legal systems. Starting with the basics of Spain's mixed inquisitorial-adversarial criminal procedure and the roles of the Ministerio Fiscal and the Juez de Instrucción, Héctor Sbert explains why victims acting as acusadores particulares can drive proceedings forward in a way that Germany's Nebenklage rarely achieves. The conversation also turns to ORGA, Spain's Asset Recovery and Management Office, to corporate criminal liability under Article 31 bis of the Código Penal, and to the compliance structures that can shield companies caught between victim and defendant roles. A rare comparative look at what a genuinely victim-driven system of asset recovery can achieve — and where it reaches its limits. Listen here to the episode “Crypto Investigations” https://criminal-compliance.podigee.io/142-neue-episode Mirjam Steinfeld in conversation with: Héctor Sbert is a Partner at ECIJA, a leading Ibero-American law firm, based in the Barcelona office. He holds a Ph.D. in Law from Universitat Pompeu Fabra and an Executive MBA from IESE Business School. As a commercial litigator, Héctor advises national and international clients on enforcement proceedings, distressed debt settlement, contentious insolvency and cross-border dispute resolution. A particular focus of his practice lies in asset tracing and recovery, commercial fraud and cybersecurity, including litigation involving cryptocurrencies and fraud linked to non-conventional assets such as wine, art and collectibles. Alongside his legal practice, Héctor is active in numerous professional bodies, e.g. ICC FraudNet and the International Bar Associ-ation (IBA). Héctor Sbert can be reached at: hsbert@ecija.com or + 34 933 808 255. https://rosinus-on-air.com/en/ https://rosinus-partner.com/en/

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