Criminal Compliance Podcast

Dr. Christian Rosinus

Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige. Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben. Den Criminal Compliance Podcast finden Sie unter iTunes, Spotify, Google-Podcast und vielen weiteren Plattformen. Falls Ihnen der Podcast gefällt, geben Sie uns gerne eine positive Bewertung auf iTunes und abonnieren Sie den Podcast in einer der einschlägigen Plattformen. Dieser Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an mich. Ich freue mich sehr über Feedback, Anregungen, Lob und Kritik, insbesondere auch über Vorschläge zu weiteren Themen und Gästen. Sie erreichen mich über die Social Media Kanäle: Instagram: https://bit.ly/2ZT6I10 Xing: https://bit.ly/2ZP0NtT LinkedIn: https://bit.ly/3eO53hp oder per E-Mail unter info@rosinus-on-air.com Weitere Informationen über Rosinus Partner Rechtsanwälte PartGmbB finden Sie unter www.rosinus-partner.com. Vita • Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth). • 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance. • 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation. • 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.

  1. 4d ago

    WM Special II: Compliance in Sportorganisationen - Interview mit Katharina Dierlamm

    Erfolg um jeden Preis? – Doping und Compliance im Sport Beim Sport denkt man an Fair Play, Vereinsleben und ehrenamtliches Engagement. Das Strafrecht erscheint da auf den ersten Blick fehl am Platz. Doch wo Verantwortung getragen wird, entsteht auch Haftung. Und die erstreckt sich nicht nur auf die Athletinnen und Athleten, sondern bis in die Vorstandsetagen der Verbände – auch dort, wo viele nur ehrenamtlich tätig sind. In dieser Folge des Criminal Compliance Podcast spricht Dr. Christian Rosinus mit Rechtsanwältin Katharina Dierlamm über Compliance in Sportorganisationen – ein Themenfeld, das zunehmend in den Fokus von Öffentlichkeit, Ermittlungsbehörden und Fördermittelgebern rückt. Gemeinsam werden die besonderen Herausforderungen der mehrstufigen Verbandsstrukturen, das Spannungsfeld zwischen Ehrenamt und Professionalität sowie typische Risikofelder wie Korruption, Steuerhinterziehung, Doping, Spielmanipulation und sexuellen Missbrauch beleuchtet. Katharina Dierlamm erläutert, wie Sportverbände ein funktionierendes Compliance-Management-System aufbauen können – von Risikoanalyse und klaren Verantwortlichkeiten über Aufsichtsstrukturen bis hin zu Schulungen, insbesondere im Umgang mit Minderjährigen – und zeigt, warum funktionierende Compliance zunehmend Voraussetzung für Sportförderung und Sponsoring ist. Dr. Rosinus im Gespräch mit: Katharina Dierlamm ist Partnerin der auf Wirtschafts- und Steuerstrafrecht spezialisierten Kanzlei DIERLAMM Rechtsanwälte sowie Fachanwältin für Strafrecht. Darüber hinaus verfügt sie über einen LL.M. im Sportrecht der Universität Bayreuth und ist zertifizierte Compliance-Officerin. Als Verteidigerin und Unternehmensanwältin berät sie national und international Unternehmen, Führungskräfte und Verbände in Straf- und Aufsichtsverfahren. Zu ihren Tätigkeitsschwerpunkten gehören zudem Internal Investigations, Compliance-Management-Systeme und Compliance-Schulungen. Ein besonderer Fokus ihrer Arbeit liegt auf der strafrechtlichen und Compliance-rechtlichen Beratung von Sportverbänden und Sportvereinen. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit engagiert sich Katharina Dierlamm in zahlreichen Funktionen im Sport und im Compliance-Bereich. Sie ist Vizepräsidentin des Deutschen Volleyball Verban-des (DVV), Compliance Officerin des Deutschen Golf Verbandes (DGV) sowie Vorstandsmitglied der German Ombudsman Association (GOA). Darüber hinaus ist sie in verschiedenen Fachgremien und Vereinigungen des Straf-, Sport- und Compliance-Rechts aktiv. Katharina Dierlamm ist telefonisch unter +49 1622637574 oder per E-Mail unter k.dierlamm@dierlamm-rechtsanwaelte.com erreichbar. Hier geht’s zur Folge „Doping aus Strafrechtlicher Perspektive“ https://criminal-compliance.podigee.io/214-new-episode Hier geht’s zur Folge „WM Special I: Das falsche Maskottchen vor Gericht“ https://criminal-compliance.podigee.io/318-new-episode https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

    21 min
  2. Jun 19

    Case closed: Siemens-Entscheidung

    Fehlende Compliance als Haftungsfalle: Der Fall Siemens/Neubürger 1,3 Milliarden Euro schwarze Kassen, elf beklagte Organmitglieder und ein Urteil, das Compliance im deutschen Aktienrecht von einer Empfehlung zu einer Rechtspflicht gemacht hat. Dr. Christian Rosinus bespricht in dieser Folge der Reihe „Cased closed“ das Urteil des LG München I vom 10. Dezember 2013 gegen den ehemaligen Siemens-CFO Heinz-Joachim Neubürger. Neubürger wurde verurteilt, obwohl er weder nachweislich an Schmiergeldzahlungen beteiligt war noch sich persönlich bereichert hatte. Ausschlaggebend war allein das Fehlen einer funktionierenden Compliance-Organisation. Das Gericht hat klargestellt: Vorstände sind nicht nur zur eigenen Gesetzestreue verpflichtet, sondern auch zur aktiven Verhinderung von Mitarbeiterverstößen, obwohl Compliance als Begriff zum damaligen Zeitpunkt noch nicht wie heute etabliert war. Hinzu kommt die Beweislastumkehr nach § 93 Abs. 2 S. 2 AktG: Ohne dokumentiertes Compliance-System trägt jedes Vorstandsmitglied Mitverantwortung – das Ressortprinzip greift hier nicht. Dr. Rosinus erläutert außerdem, wie sich die Grundsätze aus der Siemens/Neubürger-Entscheidung weiterentwickelt haben und welche Relevanz die Entscheidung auch im Jahr 2026 noch hat. Hier geht‘s zum Urteil des LG München I vom 10. Dezember 2013 – 5 HK O 1387/10: https://openjur.de/u/682814.html Hier geht‘s zum Urteil des OLG Nürnberg vom 30. März 2022 – 12 U 1520/19: https://openjur.de/u/2395749.html Hier geht‘s zur Folge „Case closed: BGH zur Strafbarkeit von Insidergeschäften“: https://criminal-compliance.podigee.io/310-cr https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

    13 min
  3. Jun 12

    Dysfunktionale Strafverteidigung – „Contempt of Court“ in Deutschland? - Interview mit Prof. Matthias Jahn

    Contempt of Court in Deutschland – Reformbedarf oder Überreaktion? Dysfunktionale Strafverteidigung steht auf der Agenda der StPO-Reformkommission des BMJV. Aber wie groß ist das Problem wirklich? Dr. Mathias Grzesiek spricht mit Prof. Matthias Jahn, der zuletzt auf dem 47. Strafverteidigertag in Köln zu diesem Thema referiert und in der Juniausgabe der StV publiziert hat, über die Unterschiede zwischen dysfunktionaler Verteidigung, Konfliktverteidigung und Prozesssabotage und warum diese Differenzierung für die Reformdebatte entscheidend ist. Prof. Jahn ordnet insbesondere einen der zentralen Vorschläge der Reformkommission ein: die geplante Contempt of Court-Regelung als neuer § 177a GVG mit Ordnungsgeldern bis 3.500 Euro. Dabei beleuchtet er die mit diesem Vorschlag verfolgten Ziele und setzt sich mit den wesentlichen Einwänden auseinander. Außerdem richtet sich der Blick auf die USA, wo eine solche Regelung zum Alltag gehört, und darauf, wo ein Vergleich mit dem deutschen Recht an seine Grenzen stößt. Prof. Jahn veranschaulicht den Status quo in Deutschland anhand des prominenten Beispiels der Rechtsanwältin S. im Zündel-Verfahren vor dem LG Mannheim. Schließlich bewertet er vor dem Hintergrund des erwarteten Abschlussberichts der Kommission im November 2026, welche der diskutierten Vorschläge realistisch in ein Reformgesetz einfließen könnten. Hier geht´s zur Folge „40 Jahre Strafverteidigung“: https://criminal-compliance.podigee.io/69-rosinusonair Hier geht´s zur Folge „Keine Demokratie ohne Strafverteidigung-Interview mit Prof.Matthias Jahn“: https://criminal-compliance.podigee.io/245-cr Dr. Grzesiek im Gespräch mit: Prof. Dr. Matthias Jahn war nach seiner Tätigkeit als Strafverteidiger (1998-2002), Staatsanwalt (2002-2005) und wiss. Mitarbeiter am BVerfG bis 2013 ordentlicher Professor und Ordinarius des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seit 2013 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie an der Goethe-Universität Frankfurt a.M. und Leiter der Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung („RuPS“). Zudem ist Prof. Jahn seit 2005 im zweiten Hauptamt Richter am OLG, zunächst in Nürnberg und seit 2014 in Frankfurt a.M.. Kontakt: sekretariat-jahn@jura.uni-frankfurt.de https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

    21 min

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