Kurzerklärt - Der Jurapodcast

Nomos Verlag & Sebastian Baur

Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen. Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst. Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.

  1. 2d ago

    EXAMENSRELEVANZ: OVG-Urteil zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von AFD-Mitgliedern

    Unser Kooperationspartner:  Jurafuchs ist die Lern-App für dein Jurastudium. Trainiere mit klausurnahen Fällen, Klausurentrainer und Spaced Repetition genau das, was im Examen zählt. • Über 40.000 Inhalte  • KI Coach Foxxy  • Examensrelevante Rechtsprechung  • Definitionen, Struktur und Anwendung  • Community und Forum  Jetzt ausprobieren und 15 € sparen: https://www.jurafuchs.de/kurzerklaert Link zu den Playlists: Urteil: https://applink.jurafuchs.de/rwRxi8PPH2b Playlist zur Polizeifestigkeit: https://applink.jurafuchs.de/iuR1FnUPH2b Folgenbeschreibung: AfD-Mitgliedschaft und Waffenrecht: Wann fehlt die waffenrechtliche Zuverlässigkeit? Kann die Mitgliedschaft in einer politischen Partei dazu führen, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen wird? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 7. August 2026 (Az. 3 L 44/25). Ausgangspunkt war der Widerruf eines Kleinen Waffenscheins gegenüber einem Mitglied des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt. Das OVG bestätigt: Die Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, begründet nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b WaffG regelmäßig die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Das gilt auch für Mitglieder politischer Parteien und steht nach Auffassung des Gerichts mit dem Parteienprivileg aus Art. 21 GG in Einklang. Aufgrund der besonderen Gefahren des Waffenbesitzes darf der Gesetzgeber zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit präventive Regelungen treffen. Besonders spannend ist, welchen Maßstab das Gericht für verfassungsfeindliche Bestrebungen anlegt. Erforderlich ist eine objektiv kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen wie Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit. Eine konkrete Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder ein Parteiverbotsverfahren sind dagegen nicht erforderlich. Entscheidend ist das Gesamtbild der Partei, das insbesondere durch Äußerungen führender Repräsentanten, Funktionäre und Untergliederungen geprägt werden kann. Warum das OVG diese Voraussetzungen beim AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt als erfüllt ansieht, welche Rolle dabei Menschenwürde, Volksbegriff und Demokratieprinzip spielen und unter welchen Voraussetzungen ein einzelnes Parteimitglied die gesetzliche Regelvermutung ausnahmsweise widerlegen kann, besprechen wir in dieser Folge von Kurzerklärt – Klausur- und Urteilsbesprechung Support the show 🔗 Links & Ressourcen:  🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns:  ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media:  Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

    EXAMENSRELEVANZ: OVG-Urteil zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit von AFD-Mitgliedern
  2. 3d ago

    ZR135 Schuldrecht AT | KONKRETISIERUNG § 243 II BGB

    📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen "Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung. Folgenbeschreibung: In dieser Folge schließen wir an die Schuldarten an und klären, wie sich eine Gattungsschuld in eine Stückschuld umwandelt – die sogenannte Konkretisierung nach § 243 Abs. 2 BGB. Funktion: Solange keine Konkretisierung eingetreten ist, trägt der Schuldner bei der Gattungsschuld das Beschaffungsrisiko. Hat er jedoch das seinerseits Erforderliche getan, beschränkt sich das Schuldverhältnis auf die konkret ausgewählte Sache. Geht diese danach unter, greift § 275 Abs. 1 BGB – der Schuldner muss keinen Ersatz aus der Gattung beschaffen. Voraussetzungen des § 243 Abs. 2 BGB: Erstens muss der Schuldner eine Sache mittlerer Art und Güte auswählen. Zweitens muss er das seinerseits Erforderliche getan haben – was das konkret bedeutet, richtet sich nach der Schuldart. Bei der Holschuld: Aussonderung, Bereitstellung und Benachrichtigung des Gläubigers (Konkretisierung tritt erst nach Ablauf einer angemessenen Abholfrist ein). Bei der Schickschuld: Aussonderung, ordnungsgemäße Verpackung und Übergabe an eine geeignete Transportperson. Bei der Bringschuld: Aussonderung und tatsächliches Angebot nach § 294 BGB am Erfüllungsort – ein bloß wörtliches Angebot genügt nicht. Support the show 🔗 Links & Ressourcen:  🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns:  ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media:  Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

    ZR135 Schuldrecht AT | KONKRETISIERUNG § 243 II BGB
  3. 6d ago

    ÖR155 Polizei- und Ordnungsrecht | 1. Klausur Teil 2 | Abgrenzung Verfügung/Verordnung | Standardmaßnahmen und Generalklausel | Gefahr | Öffentliche Sicherheit | Allgemeines Verwaltungsrecht

    📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Grundrechte "Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft." Folgenbeschreibung: In dieser Folge nehmen wir uns eine verwaltungsrechtliche Klausur vor, die es in sich hat: Eine Stadt untersagt per Verfügung das Betreten eines gefährlichen, kaum erforschten Höhlennetzes, nachdem es dort zu zahlreichen tödlichen Unglücksfällen gekommen ist. Ein abenteuerlustiger Radiomoderator will die Höhlen trotzdem erkunden, legt Widerspruch ein – allerdings erst zwei Monate später – und zieht schließlich vor das Verwaltungsgericht. Wir arbeiten die Klage von der Zulässigkeit bis zur Begründetheit durch und treffen dabei auf lauter Klausurklassiker: die Abgrenzung von Allgemeinverfügung und Rechtsnorm, die gnadenlose Fristwirkung der öffentlichen Bekanntgabe, die Heilung eines verfristeten Widerspruchs – und am Ende die große Frage nach den Grenzen der Selbstgefährdung. Ein Fall, der zeigt, wie man sich mit dem eigenen Argument selbst ein Bein stellen kann. Ihr erfahrt: warum eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung nach § 35 Satz 2 VwVfG auch nicht-öffentliche Sachen erfassen kann – und wann ein Verwaltungsakt schon im prozessualen Sinne vorliegtweshalb die öffentliche Bekanntgabe die Widerspruchsfrist selbst dann in Gang setzt, wenn der Betroffene von nichts weiß, und wann ein verfristeter Widerspruch dennoch geheilt wirdwarum sich das Betretungsverbot auf die polizeiliche Generalklausel (§ 8 SPolG) stützt und nicht auf den Platzverweiswo das Selbstbestimmungsrecht seine Grenze findet, sobald durch Rettungspflichten (§ 323c StGB) Dritte gefährdet werdenSupport the show 🔗 Links & Ressourcen:  🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns:  ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media:  Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

    ÖR155 Polizei- und Ordnungsrecht | 1. Klausur Teil 2 | Abgrenzung Verfügung/Verordnung | Standardmaßnahmen und Generalklausel | Gefahr | Öffentliche Sicherheit | Allgemeines Verwaltungsrecht
  4. Aug 12

    SR260 Strafrecht AT | Objektive Zurechnung | Eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten

    📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining Strafrecht  "Das vorliegende „Klausurtraining Strafrecht“ ist dabei behilflich, sich schnell mit den praktischen Problemen zu beschäftigen, die typischerweise bei einer strafrechtlichen Prüfungsarbeit zu bewältigen sind. Anhand von Beispielsfällen wird die Gesetzesanwendung im Gutachten illustriert." Folgenbeschreibung: In dieser Vertiefungsfolge klären wir, wann das Verhalten eines Dritten den Zurechnungszusammenhang zum Erstverursacher unterbricht – und wann nicht. Grundregel: Der Zurechnungszusammenhang endet, wenn ein Dritter vollverantwortlich eine neue, selbstständige Gefahr begründet, die sich dann allein im Erfolg realisiert. Entscheidend ist stets, welche der beiden Risikosphären sich im konkreten Taterfolg verwirklicht hat. Das Dazwischentreten eines Dritten unterbricht den Zusammenhang nicht, wenn sein Verhalten schon als Reaktion auf die vom Ersttäter geschaffene Ausgangsgefahr angelegt war. Drei Fallgruppen sind zu unterscheiden. Beim vorsätzlichen Dazwischentreten setzt der Dritte bewusst eine neue eigenständige Gefahr – der Zurechnungszusammenhang wird grundsätzlich unterbrochen (Ausnahme: das Verhalten des Dritten war als typische Reaktion auf die Ausgangsgefahr vorhersehbar, z. B. Pflegemutterfall). Beim fahrlässigen Dazwischentreten kommt es auf Schwere und Eigenständigkeit des Fehlers an: leichte und typische Fehlreaktionen lassen die Zurechnung bestehen; grob ungewöhnliches oder vorsätzliches Fehlverhalten kann einen neuen Gefahrenzusammenhang begründen. Ärztliche Behandlungsfehler infolge der Erstverletzung werden dem Ersttäter grundsätzlich zugerechnet. Bei Retterfällen liegen Rettungsmaßnahmen regelmäßig innerhalb des vom Täter eröffneten Gefahrenkreises – außer bei exzessivem, grob unverhältnismäßigem Retterverhalten. Support the show 🔗 Links & Ressourcen:  🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns:  ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media:  Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

    SR260 Strafrecht AT | Objektive Zurechnung | Eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten
  5. Aug 10

    ZR134 Schuldrecht AT | Inhalt von Schuldverhältnissen I Schuldarten I Stück- und Gattungsschulden

    📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen "Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung. Folgenbeschreibung: In dieser Folge wechseln wir die Perspektive: weg vom Wo und Wann, hin zum Was. Welche Schuldarten kennt das BGB – und warum ist die Einordnung für die Klausur so entscheidend? Die Stückschuld ist auf einen konkret bestimmten und individualisierten Gegenstand gerichtet – jemand zeigt bildlich auf eine Sache und sagt: „Genau diese." Die Gattungsschuld (§ 243 Abs. 1 BGB) hingegen bestimmt den Leistungsgegenstand nur nach abstrakten Merkmalen. Der Schuldner hat eine Sache mittlerer Art und Güte zu leisten. Die Gattung bestimmt sich primär nach dem Parteiwillen. Daneben gibt es die beschränkte Gattungsschuld (Vorratsschuld): Die Leistung erfolgt aus einem bestimmten Vorrat, eine Beschaffungspflicht besteht nicht. Die Einordnung ist klausurrelevant, weil sie darüber entscheidet, wann § 275 Abs. 1 BGB (Unmöglichkeit) eingreift: Bei der Stückschuld mit Untergang des konkreten Gegenstands; bei der unbeschränkten Gattungsschuld erst mit Untergang der gesamten Gattung; bei der beschränkten Gattungsschuld mit Untergang des gesamten Vorrats. Wer das verwechselt, löst den Fall falsch. Support the show 🔗 Links & Ressourcen:  🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns:  ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media:  Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

    ZR134 Schuldrecht AT | Inhalt von Schuldverhältnissen I Schuldarten I Stück- und Gattungsschulden
  6. Aug 9

    Gastbeitrag: Zum Völkerstrafrecht mit Prof. Dr. Stefanie Bock

    Völkerstrafrecht verständlich erklärt – Von den Nürnberger Prozessen bis Gaza und der Ukraine | Gast: Prof. Dr. Stefanie Bock Was genau ist eigentlich Völkerstrafrecht? Warum gelten die Nürnberger Prozesse als seine Geburtsstunde? Worin unterscheiden sich der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und der Internationale Gerichtshof (IGH)? Und warum stehen Verfahren rund um Russland, die Ukraine oder Gaza derzeit so stark im Fokus? In dieser Gastfolge spricht Sebastian Baur mit Prof. Dr. Stefanie Bock, Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsvergleichung und zugleich Hostin des Podcasts recht:zeitig. Gemeinsam ordnen sie die historischen Grundlagen des Völkerstrafrechts ein, erklären die Arbeitsweise des Internationalen Strafgerichtshofs und beleuchten die vier Kernverbrechen des Völkerstrafrechts. Anhand aktueller Beispiele – vom Haftbefehl gegen Wladimir Putin über das Verfahren gegen Benjamin Netanjahu bis zur juristischen Einordnung der Ereignisse in Gaza – wird deutlich, vor welchen rechtlichen und politischen Herausforderungen das internationale Strafrecht heute steht. Außerdem geht es um das deutsche Völkerstrafgesetzbuch, das Weltrechtsprinzip, die Bedeutung der Verfahren vor deutschen Gerichten sowie um die grundsätzliche Frage, welche Rolle Strafrecht in internationalen Konflikten überhaupt spielen kann. Themen dieser Folge: Die Entstehung des modernen VölkerstrafrechtsDie Nürnberger Prozesse und ihre BedeutungInternationaler Strafgerichtshof (IStGH) und Internationaler Gerichtshof (IGH)Aufbau und Zuständigkeit des IStGHDas KomplementaritätsprinzipDie vier Kernverbrechen des VölkerstrafrechtsVölkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und AggressionTäterverantwortung und OrganisationsherrschaftDas deutsche Völkerstrafgesetzbuch und das WeltrechtsprinzipVerfahren zu Syrien vor deutschen GerichtenDer Haftbefehl gegen Wladimir PutinGaza, Genozidvorwürfe und die Zuständigkeiten von IGH und IStGHAktuelle Herausforderungen des internationalen StrafrechtsWarum Völkerstrafrecht auch für Jurastudierende spannend istViel Spaß beim Hören! Support the show 🔗 Links & Ressourcen:  🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns:  ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media:  Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

    Gastbeitrag: Zum Völkerstrafrecht mit Prof. Dr. Stefanie Bock
  7. Aug 7

    ÖR154 Polizei- und Ordnungsrecht | 1. Klausur Teil 1 | Abgrenzung Verfügung/Verordnung | Standardmaßnahmen und Generalklausel | Gefahr | Öffentliche Sicherheit | Allgemeines Verwaltungsrecht

    📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Grundrechte "Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft." Folgenbeschreibung: In dieser Folge nehmen wir uns eine verwaltungsrechtliche Klausur vor, die es in sich hat: Eine Stadt untersagt per Verfügung das Betreten eines gefährlichen, kaum erforschten Höhlennetzes, nachdem es dort zu zahlreichen tödlichen Unglücksfällen gekommen ist. Ein abenteuerlustiger Radiomoderator will die Höhlen trotzdem erkunden, legt Widerspruch ein – allerdings erst zwei Monate später – und zieht schließlich vor das Verwaltungsgericht. Wir arbeiten die Klage von der Zulässigkeit bis zur Begründetheit durch und treffen dabei auf lauter Klausurklassiker: die Abgrenzung von Allgemeinverfügung und Rechtsnorm, die gnadenlose Fristwirkung der öffentlichen Bekanntgabe, die Heilung eines verfristeten Widerspruchs – und am Ende die große Frage nach den Grenzen der Selbstgefährdung. Ein Fall, der zeigt, wie man sich mit dem eigenen Argument selbst ein Bein stellen kann. Ihr erfahrt: warum eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung nach § 35 Satz 2 VwVfG auch nicht-öffentliche Sachen erfassen kann – und wann ein Verwaltungsakt schon im prozessualen Sinne vorliegtweshalb die öffentliche Bekanntgabe die Widerspruchsfrist selbst dann in Gang setzt, wenn der Betroffene von nichts weiß, und wann ein verfristeter Widerspruch dennoch geheilt wirdwarum sich das Betretungsverbot auf die polizeiliche Generalklausel (§ 8 SPolG) stützt und nicht auf den Platzverweiswo das Selbstbestimmungsrecht seine Grenze findet, sobald durch Rettungspflichten (§ 323c StGB) Dritte gefährdet werden Support the show 🔗 Links & Ressourcen:  🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns:  ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media:  Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

    ÖR154 Polizei- und Ordnungsrecht | 1. Klausur Teil 1 | Abgrenzung Verfügung/Verordnung | Standardmaßnahmen und Generalklausel | Gefahr | Öffentliche Sicherheit | Allgemeines Verwaltungsrecht
  8. Aug 5

    SR259 Strafrecht AT | Objektive Zurechnung von Schockschäden

    📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining Strafrecht  "Das vorliegende „Klausurtraining Strafrecht“ ist dabei behilflich, sich schnell mit den praktischen Problemen zu beschäftigen, die typischerweise bei einer strafrechtlichen Prüfungsarbeit zu bewältigen sind. Anhand von Beispielsfällen wird die Gesetzesanwendung im Gutachten illustriert." Folgenbeschreibung: In dieser Folge vertiefen wir das Thema Schockschäden und fragen: Wann ist einem Täter der krankheitswertige psychische Schaden eines nahen Angehörigen strafrechtlich objektiv zurechenbar? Da die maßgeblichen dogmatischen Aussagen aus dem Zivilrecht stammen, lohnt sich ein gesamtheitlicher Blick auf beide Rechtsgebiete. Drei kumulative Voraussetzungen für eine Zurechnung lassen sich aus der Rechtsprechung ableiten. Erstens muss der Schockschaden Krankheitswert erreichen – bloße Trauer, Verzweiflung und Betroffenheit gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und genügen nicht (BGHZ 56, 163). Zweitens muss die Beeinträchtigung nach Art und Schwere deutlich über das Normalmaß hinausgehen, das nahe Angehörige bei vergleichbaren Ereignissen erfahrungsgemäß erleiden (LG Mainz, Urt. v. 02.09.2020 – 5 O 249/19). Drittens muss der Betroffene zum geschützten Personenkreis gehören – also in einem besonderen Näheverhältnis zum Primäropfer stehen (Ehegatten, Eltern, Kinder, Geschwister, enge Lebenspartner). Bei entfernten Dritten endet der Schutzzweck der verletzten Norm. Zusätzlich misst die Rechtsprechung dem Umstand erhebliche Bedeutung zu, ob der Geschädigte das Ereignis unmittelbar miterlebt oder nur durch Nachricht davon erfahren hat (BGH, Urt. v. 21.05.2019 – VI ZR 299/17). Im Strafrecht verneint eine Ansicht die Zurechnung generell, da §§ 222, 229 StGB nur das Tatopfer schützen. Die herrschende Meinung bejaht die Übertragbarkeit der zivilrechtlichen Grundsätze: Wer fahrlässig einen Menschen tötet, schafft typischerweise auch das Risiko krankheitswertiger Schäden bei nahen Angehörigen – diese Folgen liegen noch im Schutzbereich der verletzten Sorgfaltsnorm. Support the show 🔗 Links & Ressourcen:  🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns:  ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media:  Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

    SR259 Strafrecht AT | Objektive Zurechnung von Schockschäden

About

Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen. Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen. In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst. Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.