Haus und Grund Sindelfingen

Christoph Schoder, Iris Kappler

Der Verein Haus und Grund ist eine Interessenvertretung für private Immobilieneigentümer in Deutschland. Wir halten sie auf dem Laufenden Informationen zu aktuellen Themen und Entwicklungen im Immobilienrecht, Wohnungseigentumsrecht im Steuerrecht, im Bau- und Energierecht oder im Mietrecht

  1. Sep 22

    Künstliche Intelligenz im Podcast

    Erstellt mit Hilfe von KI Künstliche Intelligenz ist längst Teil unseres Alltags – und auch bei der Produktion unseres Podcasts von Haus & Grund Sindelfingen spielt sie eine wichtige Rolle. Doch wo genau kommt KI eigentlich zum Einsatz? Welche Möglichkeiten eröffnet sie einem Verein – und wo liegen die Grenzen? In dieser Folge werfen wir einen Blick hinter die Kulissen unserer Podcastproduktion. Wir zeigen, wie künstliche Intelligenz bei Recherche, Strukturierung, Textbearbeitung und technischen Produktionsschritten unterstützen kann und warum sie es uns ermöglicht, regelmäßig umfangreiche und aktuelle Inhalte für private Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer bereitzustellen. Dabei geht es aber nicht nur um die Chancen. Gerade für einen Verein, dessen Arbeit auf dem Vertrauen seiner Mitglieder beruht, sind Transparenz, Verlässlichkeit und menschliche Verantwortung entscheidend. Deshalb beschäftigen wir uns auch mit dem EU AI Act und der Frage, welche Bedeutung der europäische Rechtsrahmen für den verantwortungsvollen Einsatz künstlicher Intelligenz hat. Unser Grundsatz bleibt dabei klar: KI kann unterstützen – die inhaltliche Verantwortung bleibt beim Menschen. Auswahl der Themen, Redaktion, sprachliche Gestaltung und Faktenprüfung erfolgen weiterhin durch den Verein. Eine Folge über neue technische Möglichkeiten, verantwortungsvollen Umgang mit KI und darüber, warum Innovation und Transparenz kein Widerspruch sein müssen.

    Künstliche Intelligenz im Podcast
  2. Jul 23

    Wichtige Änderungen durch die Mietrechtsreform 2026

    Die Bundesregierung plant mit „Mietrecht II“ eine umfassende Reform des Mietrechts. Ziel ist es, Mieterinnen und Mieter stärker zu schützen und mögliche Umgehungen der Mietpreisbremse einzuschränken. Betroffen sind insbesondere Indexmietverträge, möblierte Wohnungen, Kurzzeitvermietungen sowie Kündigungen wegen Mietrückständen. Gleichzeitig soll das vereinfachte Modernisierungsverfahren ausgeweitet werden. Nach dem derzeitigen Entwurf könnten Indexmieterhöhungen in angespannten Wohnungsmärkten auf etwa 3,5 Prozent pro Jahr begrenzt werden. Möblierungszuschläge müssten künftig transparent und nachvollziehbar ausgewiesen werden. Die Ausnahme von der Mietpreisbremse bei Kurzzeitvermietungen soll nur noch für Verträge mit einer Laufzeit von höchstens sechs Monaten gelten. Auch bei der Schonfristzahlung sind Änderungen vorgesehen: Eine vollständige Nachzahlung von Mietrückständen könnte künftig nicht nur eine fristlose, sondern auch eine gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung unwirksam machen. Eine Erleichterung für Vermieter ist beim vereinfachten Modernisierungsverfahren geplant. Die Kostengrenze soll von bisher 10.000 Euro auf 20.000 Euro pro Wohnung steigen. Da es sich derzeit noch um einen Gesetzentwurf handelt, können sich einzelne Regelungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren verändern. Private Vermieter sollten die Entwicklung deshalb aufmerksam verfolgen und ihre Vertragsgestaltung frühzeitig überprüfen.

    Wichtige Änderungen durch die Mietrechtsreform 2026

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