LTG kurz gehört - Der Tariftalk mit Welteroth und Pfeffinger

DRK-Lerncampus

Tauchen Sie ein in die Welt der Tarifverhandlungen des DRK! Jörg Pfeffinger, Jurist und Geschäftsführer der DRK-Landestarifgemeinschaft Baden-Württemberg, und Armin Welteroth, seit 2004 Vorsitzender der Landestarifgemeinschaft, beleuchten arbeitsrechtliche Themen, Tariffragen und weitere relevante Anliegen. Perfekt für Arbeitgeber und Interessierte im Deutschen Roten Kreuz.

  1. 06/09/2025

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Folge 9)

    In dieser Folge diskutieren Armin und Jörg die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um das Thema Arbeitsunfähigkeit. Zentrale Unterscheidung: Meldepflicht und Nachweispflicht. Arbeitnehmer müssen ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich, also vor Arbeitsbeginn, mitteilen – unabhängig davon, wann die ärztliche Bescheinigung fällig ist. Laut §5 Absatz 1 EFZG muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) spätestens am vierten Krankheitstag vorliegen. Weniger bekannt ist, dass Arbeitgeber auch ohne konkreten Anlass berechtigt sind, die AU bereits ab dem ersten Tag zu verlangen – individuell und ohne Mitbestimmungspflicht, solange dies nicht diskriminierend geschieht. Wird diese Verpflichtung jedoch regelhaft für mehrere Mitarbeitende eingeführt – etwa für eine Abteilung oder den ganzen Betrieb –, handelt es sich um eine Maßnahme des Ordnungsverhaltens, die mitbestimmungspflichtig ist (§87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Dies bestätigte das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung vom 15. November 2022 (Az. 1 ABR 5/22). Arbeitgeber sollten daher klar differenzieren: Individuelle Anordnungen sind zulässig, kollektive Regelungen erfordern die Einbindung des Betriebsrats. Bei Verstößen gegen die Meldepflicht drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen: Abmahnungen, im Wiederholungsfall auch Kündigung. Zudem kann der Arbeitgeber die Gehaltszahlung zurückbehalten, wenn keine rechtzeitige Krankmeldung oder AU erfolgt. Fazit: Klare Kommunikation, Kenntnis der rechtlichen Grundlagen und das Beachten der Mitbestimmungsrechte sind entscheidend, um Konflikte zu vermeiden und rechtssicher zu handeln.

  2. 03/13/2025

    Neues im Arbeitsrecht 2025. Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung (Folge 7)

    Die Folge behandelt mehrere aktuelle arbeitsrechtliche Themen, insbesondere relevante Gerichtsurteile und Gesetzesänderungen. Hier eine Zusammenfassung der Hauptpunkte: Jahresseminar der Landes-Tarifgemeinschaft: Es wurde ein Rückblick auf die arbeitsrechtlichen Entwicklungen des Jahres 2024 gegeben. Besonders hervorgehoben wurden Urteile des Bundesarbeitsgerichts, darunter ein Beschluss zur Fortbildung von Betriebsräten. Das Gericht entschied, dass Betriebsräte einen Beurteilungsspielraum haben, ob sie Präsenzseminare oder Webinare bevorzugen, wobei der erwartete Schulungserfolg und die Präferenz der Teilnehmer berücksichtigt werden müssen. Betriebsrat und Fortbildung: Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts befasst sich mit der Frage, ob Betriebsräte ein Präsenzseminar anstelle eines Webinars verlangen können. Es wurde entschieden, dass der Betriebsrat in diesem Fall auch dann ein Präsenzseminar fordern kann, wenn das Webinar kostengünstiger ist, sofern es den besseren Schulungserfolg verspricht. Mitbestimmungsrechte bei der Entgeltstufe: Ein weiteres Urteil des Bundesarbeitsgerichts klärte, dass bei der Einstellung eines Mitarbeiters auch die Entgeltstufe mitzuteilen ist, was für Arbeitgeber von Bedeutung ist. Bürokratieentlastungsgesetz: Seit dem 1. Januar 2025 gibt es Erleichterungen bei der Bürokratie, z.B. durch die Möglichkeit, Arbeitsverträge in Textform statt in Schriftform abzuschließen, wobei es bei befristeten Verträgen weiterhin eine eigenhändige Unterschrift erfordert. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und Kündigungsfristen: Es wurde ein Urteil vorgestellt, das besagt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung während der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers angefochten werden kann, wenn der Verdacht besteht, dass diese nur zur Überbrückung der Kündigungsfrist ausgestellt wurde. Elternzeit und Urlaub: Ein weiteres Thema war der Urlaub während der Elternzeit. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Urlaub während der Elternzeit nur dann nicht entsteht, wenn er aktiv vom Arbeitgeber gekürzt wird. Gewerkschaften und betriebliche Kommunikationskanäle: Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts entschied, dass Gewerkschaften keinen Anspruch darauf haben, betriebliche E-Mail-Adressen oder interne Kommunikationskanäle zur Durchführung ihrer Arbeit zu nutzen. Zusammenfassend werden in dieser Episode verschiedene arbeitsrechtliche Entwicklungen und Gerichtsurteile besprochen, die für Unternehmen und Betriebsräte relevant sind, insbesondere in Bezug auf Fortbildung, Mitbestimmung und gesetzliche Änderungen.

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Tauchen Sie ein in die Welt der Tarifverhandlungen des DRK! Jörg Pfeffinger, Jurist und Geschäftsführer der DRK-Landestarifgemeinschaft Baden-Württemberg, und Armin Welteroth, seit 2004 Vorsitzender der Landestarifgemeinschaft, beleuchten arbeitsrechtliche Themen, Tariffragen und weitere relevante Anliegen. Perfekt für Arbeitgeber und Interessierte im Deutschen Roten Kreuz.