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  1. 6d ago

    Wirtschaftsnews vom 29. September 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Telekom startet globales eSIM-Produkt T-Travel für internationale Reisende   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Die Deutsche Telekom startet mit T-Travel ein neues eSIM-Produkt für internationale Reisende. Über die digitale Plattform können Nutzerinnen und Nutzer mobile Datenpakete für mehr als 200 Destinationen buchen und direkt auf einem eSIM-fähigen Endgerät aktivieren – unabhängig davon, bei welchem Mobilfunkanbieter sie bisher Kunde sind.   Die Nutzung erfolgt vollständig digital über eine eSIM-fähige Infrastruktur. Reisende wählen aus vier verschiedenen Paketen das passende Datenpaket für ihr Reiseziel aus und können es bereits vor Reiseantritt aktivieren. T-Travel startet mit den vier Paketfamilien Lite, Standard, Max und Unlimited. Die Laufzeit kann je Angebot zwischen einem und 30 Tagen gewählt werden; Datenvolumen und Preis richten sich nach Destination und Reisedauer. Reisende buchen und aktivieren Datenpakete digital Die Vorteile von T-Travel sind die einfache Aktivierung und Premium-Netzwerke in über 200 Destinationen – und das zu günstigen und transparenten Preisen ohne Vertragsbindung. So wird mobiles Internet im Ausland sorgenfrei. Die Telekom bietet ein weltweites Mobilfunknetz mit rund 600 internationalen Partnern und ist auch hier führend in 5G-Roaming. Reisende möchten meistens direkt nach der Landung online sein, ohne eine lokale SIM-Karte kaufen oder hohe Roamingkosten befürchten zu müssen. Genau dafür hat die Telekom T-Travel entwickelt. Ein besonderes Augenmerk wurde auf Einfachheit gelegt, damit die Kunden bei allen Themen rund um die Buchung und Nutzung unterstützt werden. Dafür steht unter www.t-travel.com ein Webportal oder alternativ die App „T-Travel“ zur Verfügung. Angebot in mehreren Sprachen Der Service startet in zahlreichen weltweit und in Europa verbreiteten Sprachen, darunter Englisch, Spanisch, Französisch, Deutsch und Kroatisch. Das Sprachangebot wird nach und nach erweitert. Komfortable Nutzung für Familien Nutzerinnen und Nutzer können mehrere eSIM-Datenpakete zentral verwalten, beispielsweise für Familienmitglieder oder Mitreisende. Ein rund um die Uhr verfügbarer Kundenservice unterstützt bei Fragen zur Nutzung des Angebots. Für Telekom-Mobilfunkkunden ändert sich durch T-Travel nichts an der Nutzung und Buchung ihrer bisherigen Roamingangebote. Sie können ihre Datenpässe oder Roamingoptionen weiterhin wie gewohnt über die bestehenden Telekom-Kanäle nutzen und buchen. T-Travel ergänzt das Portfolio als eigenständiges digitales Travel-eSIM-Angebot für zusätzliche Zielgruppen.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260929_kvp.mp3

  2. Sep 22

    Wirtschaftsnews vom 22. September 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Mehr Streit um Jobs: Arbeitsrechtsfälle bei großen Versicherern sind stark gestiegen und das Prozesskostenrisiko ist hoch      Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Parallel zum Stellenabbau in vielen deutschen Unternehmen nehmen arbeitsrechtliche Konflikte bei großen Rechtsschutzversicherungen deutlich zu: Bei der Arag ist die Zahl der gemeldeten Arbeitsrechtsschutzfälle zwischen 2021 und 2025 um 63 Prozent gestiegen. Exklusive Zahlen, die Finanztip von Roland und der WGV vorliegen, bestätigen die Entwicklung: Roland registrierte 2025 gut 34 Prozent mehr Arbeitsrechtsschutzfälle als 2021. Besonders deutlich zeigt sich der Anstieg bei Streitigkeiten um Kündigungen. Eine aktuelle Finanztip-Berechnung zeigt: Ein Arbeitsrechtsstreit kann Beschäftigte mehrere Tausend Euro kosten. Der unabhängige Geldratgeber erklärt, für wen sich Arbeitsrechtsschutz lohnt – und warum ein Abschluss erst bei drohendem Jobverlust zu spät ist. Finanztip geht von einem Bruttomonatsgehalt von 5.000 Euro aus. Der Gesamtstreitwert in Höhe von 20.000 Euro setzt sich aus der Kündigungsschutzklage über drei Bruttomonatsgehälter, insgesamt 15.000 Euro und dem Zeugnis (ein Bruttomonatsgehalt gleich 5.000 Euro) zusammen. Die Gerichtskosten betragen 810 Euro, die Anwaltskosten liegen bei 2.618 Euro. Ohne außergerichtliche Vertretung liegt das eigene Prozesskostenrisiko bei 3.428 Euro, mit außergerichtlicher Vertretung bei 4.126 Euro. Auch wer gewinnt, zahlt den eigenen Anwalt Ein Streit mit dem Arbeitgeber birgt übrigens ein besonderes Kostenrisiko: „Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, wer gewinnt. Wer verliert, muss zusätzlich die Gerichtskosten bezahlen“, sagt man bei Finanztip. Eine Rechtsschutzversicherung ist daher besonders relevant für Beschäftigte, die viel zu verlieren haben, nur geringe Rücklagen besitzen oder voraussichtlich nur schwer einen vergleichbaren neuen Job finden würden. „Wichtig ist, den Schutz nicht erst abzuschließen, wenn sich ein Konflikt bereits abzeichnet“, so Finanztip.   Nach der Kündigung bleiben nur drei Wochen In der Regel gilt bei der Versicherung eine Wartezeit von drei Monaten. Der Versicherer kann die Leistung ablehnen, wenn der Auslöser des Streits bereits vor Vertragsbeginn oder während der Wartezeit lag. Eine Kündigungsschutzklage muss in jedem Fall  innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Verstreicht die Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260922_kvp.mp3

  3. Sep 18

    Wirtschaftsnews vom 18. September 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Viele Autofahrer zahlen zu viel für Pannenschutz: Vergleich zeigt günstige Alternativen zum ADAC      Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Wer mit dem Auto in den Urlaub fährt, muss für zuverlässige Pannenhilfe nicht zwingend Mitglied im ADAC sein. Ein aktueller Vergleich des unabhängigen Geldratgebers Finanztip zeigt: Mehrere Automobilclubs und Mobilitätsanbieter bieten vergleichbaren Schutz für die meisten Urlaubsreisen häufig günstiger an. Wer etwa statt eines weltweiten einen europaweiten Tarif wählt, kann bis zu 57 Euro pro Jahr sparen. Für Einzelpersonen empfiehlt Finanztip den Tarif mobil Premium von Mobil in Deutschland e. V. für 68 Euro im Jahr. Für Paare und Familien ist ACE Classic mit 82 Euro die günstigste Empfehlung, weil Partner und Kinder ohne Aufpreis mitversichert sind. Ebenfalls empfehlenswert ist der Mobilschutz EURO der BAVC-Bruderhilfe. Der Tarif kostet nur wenig mehr, bietet aber zusätzliche Leistungen – etwa einen Mietwagen bereits ab der eigenen Haustür statt erst ab 50 Kilometern Entfernung. Steigende ADAC-Beiträge als Anlass zum Tarifcheck Der Vergleich zeigt außerdem: Ein höherer Beitrag bedeutet nicht automatisch bessere Leistungen. So begrenzt der ADAC die Erstattung für Abschleppkosten auf 300 Euro, wenn ein Partnerunternehmen eingesetzt wird. Die von Finanztip empfohlenen Tarife übernehmen organisierte Pannenhilfe und Abschleppen dagegen unbegrenzt.  Je nach Leistung kostet eine ADAC-Mitgliedschaft jährlich bis zu 139 Euro pro Person – ab 2027 steigen die Preise auf bis zu 174 Euro. Ein Tarifcheck lohnt sich gerade jetzt: „Die Beitragserhöhung ist ein guter Anlass, den eigenen Pannenschutz zu vergleichen – oft gibt es günstigere Alternativen mit vergleichbaren Leistungen“, sagt man bei Finanztip. Den passenden Tarif finden Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und einfach in einer übersichtlichen Vergleichstabelle. Den Pannenschutz sollte man rechtzeitig abschließen. Die Finanztip-Redaktion hat 16 Tarife von acht Automobilclubs und Mobilitätsanbietern anhand einheitlicher Mindestkriterien untersucht. 12 Tarife erfüllten alle Mindestanforderungen. Voraussetzung für eine Empfehlung waren unter anderem eine unbegrenzte Kostenübernahme für organisierte Pannenhilfe und Abschleppen sowie ausreichend hohe Leistungen für Hotelübernachtungen, Mietwagen und Taxifahrten nach einem Fahrzeugausfall. Autofahrer sollten sich nicht darauf verlassen, bei einer Panne direkt vor Ort Mitglied in einem Automobilclub zu werden.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260918_kvp.mp3

  4. Sep 15

    Wirtschaftsnews vom 15. September 2026

    Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Das Lemabri und die EPG in Boppard – eine Erfolgsgeschichte     Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;}   Vor einiger Zeit haben wir uns mit der Sternegastronomie beschäftigt und erstmals über das „Lemabri“ berichtet! Uns war nämlich aufgefallen, dass zwei frühere Sterneköche, Sarah Henke und Christian Eckhard, ihre Sternelokale in Andernach aufgegeben haben und in Boppard-Buchholz im Lemabri kochen. Sarah Henke hat uns erzählt, wie es dazu kam. Auslöser war die Geburt Ihres Sohnes 2021.      Sarah Henke:       Wir haben ja jahrelang in der Sternegastronomie gearbeitet, ich glaube über 18 Jahre, und als dann 2021 unser Sohn zur Welt gekommen, macht man sich natürlich Gedanken, wie organisieren wir uns jetzt neu und wir hatten dann glücklicherweise eigentlich von zwei Seiten das Angebot erhalten. Im ersten Schritt dieses nur - da gibt ein großes Unternehmen vierzig Kilometer von Euch entfernt, die möchten eine Mitarbeiterkantine eröffnen.   An dieser Stelle kann man gut nachvollziehen, was sich das Ehepaar Henke – Eckhard gefragt hat.     Sarah Henke:       Hmm, Mitarbeiterkantine? Ob das zwei ehemalige Sterneköche machen möchten, sei dahingestellt. Dann kam das Angebot nochmal auf uns zu und dann haben wir gesagt – ok, wie hören uns das mal an, wir schauen uns das mal an und dann sind wir nach Boppard-Buchholz ins Industriegebiet gefahren … … was sich als gute Entscheidung herausstellte. Denn bei dem Unternehmen handelt es sich um die Ehrhardt Partner Group (EPG), einen der größten internationalen Software-Dienstleister und führenden Anbieter von softwarebasierten Logistiklösungen mit mehr als 1000 Beschäftigten und weltweit rund 1600 Kunden.  Und es ging auch nicht um eine simple Betriebskantine. Sarah Henke:   Sarah Henke:   Es ist ein wunderschönes Restaurant geworden mit 120 Sitzplätzen, die Mitarbeiter müssen natürlich auch mittags hier ihren Platz finden, es ist einfach von der Inneneinrichtung, vom Innendesign, wirklich ein sehr, sehr schönes Restaurant. Jetzt hat natürlich der Mitarbeiter der EPG die Möglichkeit, mittags hier bei uns zu essen, oder auch das Essen abzuholen, genauso können aber auch externe Gäste mittags zu uns kommen und das wird auf jeden Fall auch sehr gut angenommen. So gut, dass es sich lohnt, vorsichtshalber zu reservieren. Natürlich werden hier regelmäßig auch die Gäste der EPG bewirtet. Und auch die weitere Entwicklung dürfte den ehemaligen Sterneköchen gut gefallen. Denn unmittelbar neben dem „Lemabri“ plant die EPG ein Hotel mit 65 Zimmern und Business-Standard, die Eröffnung soll 2027 sein – passend zum vierzigjährigen Firmenjubiläum! Klingt nach einer Win-Win-Situation. Für die Mitarbeiter, die künftigen Hotelgäste und für Sarah Henke und Christian Eckhard. Denn so viel dürfte klar sein. Bei der Qualität des Essens dürften die meisten Gäste wiederkommen.   Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260915_kvp.mp3

  5. Sep 8

    Wirtschaftsnews vom 08. September 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:  Einbauküche dem Vormieter abkaufen: Was gilt?   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Endlich ist die passende Wohnung gefunden - doch der Vormieter möchte eine stolze Summe für die Einbauküche. Wohnungssuchende sollten dann genau prüfen, was sie übernehmen und ob der verlangte Preis angemessen ist, rät das Infocenter der R+V Versicherung. Ein Mieter darf Einrichtungsgegenstände aus seinem Besitz natürlich an den Nachmieter verkaufen. "Diese 'Ablösezahlung' ist grundsätzlich zulässig. Die beiden Parteien schließen damit einen normalen Kaufvertrag", sagt man bei der R+V Versicherung. Verpflichtet ist der Nachmieter dazu jedoch nicht - etwa wenn er bereits eine eigene Küche besitzt. Eine vereinbarte Ablöse wird zudem meist nur fällig, wenn der Mietvertrag tatsächlich zustande kommt. Nicht alles darf abgelöst werden Bei fest mit der Wohnung verbundenen Einbauten gelten andere Regeln. "Wer etwa einen Bodenbelag verlegt oder ein WC eingebaut hat, kann dafür vom Nachmieter in der Regel keine Ablöse verlangen", so die R+V. Im Gegenteil: Ob solche Einbauten in der Wohnung bleiben dürfen, muss der Vormieter mit dem Vermieter klären. Dieser kann auch verlangen, dass die Einbauten vor dem Auszug entfernt werden.   Haben sich Vormieter und Nachmieter auf eine Übernahme verständigt, können sie den Kaufpreis aushandeln. Dabei gibt es jedoch Grenzen. "Die Ablösezahlung darf den Zeitwert der Möbel nicht um mehr als 50 Prozent übersteigen", sagt man bei der R+V. Ist eine gebrauchte Küche zum Zeitpunkt des Verkaufs beispielsweise noch 2.000 Euro wert, darf der Kaufpreis demnach höchstens 3.000 Euro betragen. Hat der Nachmieter einen deutlich überhöhten Preis bezahlt, kann er den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern.   Andere Regeln für Abstandszahlungen Etwas anderes sind Abstandszahlungen. Dabei verlangt der Vormieter Geld allein dafür, dass er die Wohnung früher räumt oder auf sein Mietrecht verzichtet. "Eine solche Vereinbarung ist unwirksam", sagt man. Erlaubt ist hingegen, dass der neue Mieter nachweislich entstandene Umzugskosten des Vormieters übernimmt. Weitere Tipps des R+V-Infocenters: ·         Eine Ablösevereinbarung muss nicht zwingend schriftlich sein. Trotzdem ist es sinnvoll, den Zustand der übernommenen Möbel sowie den Kaufpreis schriftlich festzuhalten. ·         Den Kaufpreis erst bezahlen, wenn der Mietvertrag tatsächlich zustande kommt. ·         Wirkt der verlangte Preis überhöht, sollten Nachmieter den Zeitwert der Möbel prüfen und sich Anschaffungsbelege oder Rechnungen zeigen lassen. ·         Soll der Vormieter früher ausziehen, ist ein Mietaufhebungsvertrag mit dem Vermieter der richtige Weg - nicht eine unzulässige Abstandszahlung.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260908_kvp.mp3

  6. Sep 1

    Wirtschaftsnews vom 01. September 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:    Gekündigt vom eigenen Versicherer: Warum jetzt schnelles Handeln zählt   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;}   Die meisten wissen: Eine Versicherung kann man natürlich selbst kündigen. Weniger bekannt ist, dass nach einem regulierten Schadenfall auch der Versicherer den Vertrag beenden kann. Das gilt in vielen Sparten – von der Hausrat- und Haftpflicht- bis zur Kfz-Versicherung. „Eine Kündigung des Versicherers sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen, sondern zum Anlass, rasch selbst aktiv zu werden“, sagt man beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Denn andere Anbieter werten eine Kündigung häufig als Zeichen für ein erhöhtes Risiko. Sie halten sich mit neuen Angeboten zurück oder gewähren nur noch stark eingeschränkte Leistungen. Im schlimmsten Fall findet sich gar kein neuer Versicherer. „Eine Kündigung muss jedoch nicht immer das Ende des Vertrags bedeuten. In manchen Fällen sind Versicherer bereit, einen bestehenden Vertrag fortzuführen, wenn bestimmte Anpassungen vorgenommen werden“, so der BdV. Mithilfe einer Vertragssanierung lässt sich zum Beispiel eine Selbstbeteiligung einführen oder eine bereits vereinbarte Selbstbeteiligung für eine gewisse Zeit erhöhen. Auch der Ausschluss einzelner Leistungen kann im Einzelfall eine Lösung sein – sofern der übrige Schutz bestehen bleibt und das ausgeschlossene Risiko tragbar ist. Notfalls lässt sich auf den Schutz für ein mitversichertes Fahrrad in der Hausratversicherung verzichten. Ganz anders liegt der Fall, wenn ein Versicherer anbietet, künftig Leitungswasserschäden aus der Wohngebäudeversicherung auszuklammern. Ein solches Angebot sollten Versicherte ausschlagen. Bleibt der Versicherer hart und ist zu keiner Anpassung bereit, führt oft ein anderer Weg zum Ziel: die sogenannte Kündigungsumkehr. Der Gedanke dahinter ist, dem Versicherer zuvorzukommen. Die versicherte Person kündigt selbst, noch ehe die Kündigung des Versicherers greift. Wer als Kündigender auftritt statt als Gekündigter, hat in der Regel bessere Karten bei der Suche nach dem nächsten Anbieter. Ob das gelingt, hängt allerdings von der Art der Kündigung ab. Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Versicherer sind Versicherte auf das Entgegenkommen ihres Versicherers angewiesen und sollten aktiv das Gespräch suchen. Günstiger liegt der Fall bei einer außerordentlichen Kündigung, etwa infolge eines Schadenfalls: „Dann können Versicherte selbst kündigen und den Zeitpunkt so wählen, dass ihre Kündigung vor der des Versicherers wirksam wird. Denn bei wechselseitigen Kündigungen gilt stets die, die zuerst wirksam wird. Wer anschließend einen neuen Vertrag abschließen möchte, sollte frühere Schäden oder Kündigungen korrekt im Antrag angebe. Falsche Angaben können später den gesamten Versicherungsschutz gefährden.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260901_kvp.mp3

  7. Aug 28

    Wirtschaftsnews vom 28. August 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Kartenzahlung im Handel fest verankert - girocard verzeichnet Höchstwerte bei Terminals      Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Ich persönlich bin ein großer Fan der Kartenzahlung, sei es mit Kreditkarte, oder mit girocard. Mir ist es ein Grauen, wenn vor mir an einer Kasse der Kunde anfängt, nach Kleingeld zu suchen, um seine Einkäufe zu bezahlen. In gefühlt acht von zehn Fällen reicht das Klimpergeld nicht aus und am Ende wird doch ein großer Schein gezückt. Das kostet Zeit ohne Ende und ich habe das Vergnügen fast immer dann, wenn ich grade Tiefkühlware kaufe, die zügig wieder in den Tiefkühlschrank gehört. Daher hat mir die folgende Meldung der EURO Kartensysteme GmbH ausgesprochen gut gefallen. Denn im ersten Halbjahr 2026 verzeichnete die girocard ein neues Akzeptanzhoch: 1.397.000 Terminals stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern zum Bezahlen zur Verfügung. Somit steigt die Anzahl der Bezahlpunkte im Vergleich zum Vorjahr um 11,1 Prozent (1. Halbjahr 2025: 1.257.000). Wie häufig die Debitkarte der deutschen Banken und Sparkassen an der Ladenkasse gezückt wird, zeigen die Transaktionszahlen: Im ersten Halbjahr 2026 hieß es dort rund 4,21 Milliarden Mal "Mit girocard, bitte!" - ein Plus von 4,0 Prozent (1. Halbjahr 2025: 4,04 Milliarden). Der damit erzielte Umsatz erhöht sich um 0,8 Prozent auf 151,9 Milliarden Euro (1. Halbjahr 2025: 150,7 Milliarden Euro). Alltagsbegleiter auch für kleine Beträge Kundinnen und Kunden nutzen ihre girocard auch bei niedrigen Bezahlbeträgen gerne: Im ersten Halbjahr liegt der Durchschnittsbon nur noch bei 36,12 Euro (1. Halbjahr 2025: 37,28 Euro). Ich zahle selbst bei Minimalbeträgen gerne mit der Karte, selbst wenn diese unter fünf Euro liegen.  Ob mit der Karte, dem Smartphone oder der Smartwatch: Kontaktlose Zahlungen sind im Juni mit rund 92 Prozent aller Transaktionen längst der Standard beim Bezahlen (Juni 2025: 88 Prozent). Nahezu alle Terminals bieten diese bequeme Möglichkeit inzwischen an. girocard-Akzeptanz auf Wachstumskurs Im ersten Halbjahr 2026 erhöhte sich die Zahl der aktiven Terminals mit girocard-Akzeptanz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um die genannten 11,1 Prozent, nachdem das Wachstum von 2024 auf 2025 noch bei 6,2 Prozent lag. somit hat diese Entwicklung deutlich an Tempo gewonnen. Dies liegt auch am wachsenden Interesse von internationalen Anbietern, die auf Nachfrage des hiesigen Handels sowie dessen Kundschaft reagieren und die girocard in ihr Portfolio integrieren.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260828_kvp.mp3

  8. Aug 25

    Wirtschaftsnews vom 25. August 2026

    Die aktuellen Wirtschaftsnachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     Berufsunfähigkeit: fünf wichtige Fakten zur Absicherung   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Mit dem Start der Ausbildung oder des Studiums beginnt für viele junge Menschen ein neuer Lebensabschnitt. Doch unabhängig davon, ob der Berufseinstieg gerade bevorsteht oder bereits Berufserfahrung vorhanden ist: Die eigene Arbeitskraft zählt zu den wichtigsten Voraussetzungen für finanzielle Sicherheit. Wer seinen Beruf aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft nicht mehr ausüben kann, muss häufig auch mit Einkommenseinbußen rechnen, sagt man bei der LVM-Versicherung. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (kurz: BU) federt eben dieses Risiko ab. Sie greift in Form einer monatlichen Rente, wenn die berufliche Tätigkeit dauerhaft eingeschränkt oder nicht mehr möglich ist. Worauf es bei dieser Absicherung ankommt, erklären diese fünf wichtigen Fakten. Fakt 1: Wer früh abschließt, zahlt oft weniger Je jünger eine Person beim Vertragsabschluss ist, desto günstiger fallen die Beiträge häufig aus. Diese Konditionen gelten in der Regel für die gesamte Laufzeit des Vertrags. Wer sich früh um seine Absicherung kümmert, kann daher oft langfristig von niedrigeren Beiträgen profitieren. Fakt 2: Wer früh abschließt, hat bessere Chancen auf umfassenden Schutz Neben dem Alter spielt auch der Gesundheitszustand beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Rolle. Versicherer prüfen vor Vertragsabschluss verschiedene Gesundheitsangaben, um das individuelle Risiko einzuschätzen. Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, dass bereits gesundheitliche Beschwerden oder Vorerkrankungen vorliegen, die sich auf die Versicherbarkeit oder die Vertragsbedingungen auswirken können. Fakt 3: Ehrliche Gesundheitsangaben zahlen sich aus Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, sollte Gesundheitsfragen sorgfältig und vollständig beantworten. Denn unvollständige oder fehlerhafte Angaben können später zu Problemen bei der Leistungsprüfung führen. Fakt 4: Psychische Erkrankungen an erster Stelle Viele Menschen verbinden Berufsunfähigkeit vor allem mit schweren Unfällen. Tatsächlich sind jedoch psychische Erkrankungen die häufigste Ursache. Im Jahr 2026 gingen rund 32 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit auf psychische Leiden und Erkrankungen des Nervensystems zurück. Dazu zählen unter anderem Depressionen, Burn-out oder Angststörungen. Fakt 5: Ein guter Vertrag schützt den ausgeübten Beruf Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es nicht nur auf die Höhe der versicherten Rente an. Ebenso wichtig sind die Vertragsbedingungen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten insbesondere auf den sogenannten "abstrakten Verweisungsverzicht" achten: Dieser stellt sicher, dass die Versicherung die versicherte Person nicht auf einen anderen Beruf verweisen kann, den sie theoretisch noch ausüben könnte.     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/News20260825_kvp.mp3

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