Automobilkurznachrichten

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  1. 2d ago

    Autonews vom 02. Oktober 2026

    Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland      Thema heute:  Werkstattkosten trotz Kfz-Kaskoversicherung vermeiden      Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Wer nach einem selbst verschuldeten Unfall den Schaden am eigenen Fahrzeug über die Vollkaskoversicherung regulieren möchte, sollte künftig vor der Beauftragung der Reparatur ganz genau auf den Umfang und die von der Werkstatt veranschlagten Kosten achten. Denn der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 9. September 2026 klargestellt, dass bei einem Kaskoschaden grundsätzlich der Versicherte das sogenannte Werkstattrisiko trägt. Die Kaskoversicherung muss also nicht für überhöhte, objektiv unnötige oder tatsächlich nicht ausgeführte Reparaturpositionen einstehen, sofern diese nicht zu den erforderlichen Kosten im Sinne der Versicherungsbedingungen gehören. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erläutert die Rechtsprechung und hat auch einen Verbrauchertipp parat. Zunächst ist entscheidend, wie der Pkw-Schaden entstanden ist. Bei einem Unfall, den ein anderer verursacht hat, ist grundsätzlich dessen Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Bei Schäden durch beispielsweise Hagel oder Diebstahl kommt, soweit versichert, die Teilkasko zum Einsatz und bei einem selbst verschuldeten Unfall greift die Vollkaskoversicherung. Hier kommt das vom BGH zu bewertende Werkstattrisiko zum Tragen: Entschieden wurde jetzt, dass die Kaskoversicherung bei Eigenverschulden nur diejenigen Reparaturkosten erstatten muss, die für die Behebung des Unfallschadens tatsächlich und wirtschaftlich betrachtet erforderlich sind. Wer aber von der Werkstatt darüber hinausgehende Arbeiten vornehmen lässt oder überhöhte Stundensätze akzeptiert, muss diese zusätzlichen Kosten selbst tragen. Unfallverursacher hat Werkstattrisiko Gerade bei einem selbst verschuldeten Kaskoschaden sollten Autofahrer deshalb künftig vor Beauftragung und Durchführung der Reparatur genauer hinschauen. Der AvD empfiehlt, zunächst einen Kostenvoranschlag einzuholen, diesen dem Versicherer vorzulegen und die Reparatur erst nach dessen Bestätigung zu beauftragen. Auch Änderungen oder zusätzliche Arbeiten sollten mit dem Versicherer abgestimmt und dokumentiert werden. Nur so lässt sich vermeiden, dass der Fahrzeughalter später auf Kosten sitzen bleibt. Anders ist die Rechtslage beim unverschuldeten Unfall. Hier trägt nach der BGH-Rechtsprechung grundsätzlich der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherer im Rahmen der Schadenersatzpflicht auch das Werkstattrisiko. Der BGH hat dies in mehreren Entscheidungen vom 16. Januar 2024 präzisiert.     Alle Fotos: © AvD     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/autonews20261002_kvp.mp3

  2. 4d ago

    Autonews vom 30. September 2026

    Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:  ADAC Winterreifentest 2026 - Über die Hälfte der Kleinwagen-Reifen nicht empfehlenswert      Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Es gibt viele Winterreifen, aber nur wenige Produkte sind wirklich gut. Das zeigt der aktuelle ADAC Winterreifentest 2026, bei dem 32 Produkte aus zwei verschiedenen Reifengrößen getestet wurden: Die Dimension 185/65 R15 ist besonders bei Kleinwagen vertreten, die Größe 225/50 R17 passt dagegen zu vielen Mittelklassewagen. Alle Reifen durchliefen das übliche Test-Procedere. Bei den Kleinwagenreifen legen die Ergebnisse nahe, dass diese Dimension bei den Herstellern nicht so stark im Fokus steht wie andere Reifengrößen. Nur zwei Produkte erreichen das Gesamturteil "gut", wobei der Continental WinterContact TS 870 mit 2,2 die beste Bewertung im gesamten Testfeld einfährt. Der Michelin Alpin 7 landete mit 2,5 auf dem zweiten Platz. Gravierend ist allerdings die Tatsache, dass gleich neun der 16 getesteten Kleinwagenreifen nicht empfohlen werden können. Drei davon sind in der Fahrsicherheit sogar so schwach, dass sie nicht über ein "mangelhaft" in der Gesamtnote hinauskommen.  Die Testergebnisse finden Sie im Detail auf adac.de Bei der prognostizierten Laufleistung zeigte sich zudem, dass Autofahrer an einigen Winterreifen für Kleinwagen nur kurze Freude haben werden. Die Kleinwagenreifen kommen im Schnitt auf eine prognostizierte Laufleistung von rund 31.000 Kilometern, am unteren Ende der Bewertung landet ein Bridgestone mit mageren 22.000 Kilometern. Zum Vergleich: Die Reifen für Mittelklassewagen haben im Schnitt eine erwartbare Laufleistung von über 45.000 Kilometern. Insgesamt sind die Ergebnisse in der Dimension 225/50 R17 etwas besser ausgefallen: Die Spitze des Testfelds erreicht der Pirelli Cinturato Winter 3 mit einem Gesamturteil von 2,2. Nur knapp dahinter landet abermals der WinterContact TS 870 von Continental (Gesamturteil 2,3). Auch die Reifen von Goodyear und Michelin verdienen sich eine gute Gesamtbewertung. Dennoch gibt es auch unter den Reifen für Mittelklassewagen negative Ausreißer. Hier sind es sechs von 16 Reifen, die als mangelhaft eingestuft werden müssen. In mindestens einer Fahrkategorie sind die Leistungen der Reifen so schlecht, dass sie als sicherheitsrelevant einzustufen sind.   Alle Fotos: ©ADAC/Marc Wittkowski     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/autonews20260930_kvp.mp3

  3. Sep 25

    Autonews vom 25. September 2026

    Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland   Thema heute: ADAC Umfrage: Wie zufrieden sind Fahrer von E-Autos?     Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Immer mehr Menschen in Deutschland fahren elektrisch, daher hat der ADAC in einer aktuellen Umfrage über 1.000 E-Mobilisten nach ihren Erfahrungen befragt. Die Fragen konzentrierten sich dabei auf die Zufriedenheit mit dem eigenen Fahrzeug, befassten sich aber auch mit der Ladeinfrastruktur in Deutschland. In Summe zeigt sich: Wer elektrisch fährt, ist meist zufrieden unterwegs. Ganze 97 Prozent der Befragten sagten, dass sie zufrieden oder sogar sehr zufrieden mit der Nutzung ihres E-Autos sind. Für knapp drei Viertel aller Umfrageteilnehmer ist das aktuelle Fahrzeug das erste Auto mit E-Antrieb im Haushalt. Über 90 Prozent der Umsteiger von einer anderen Antriebsart auf ein Elektroauto als Erstwagen beschrieben den Wechsel als einfach oder sehr einfach. Die meisten Fahrer sind auch zufrieden mit der Reichweite ihres Fahrzeugs. Teilweise wurden aber die Reichweitenunterschiede bei warmen und kalten Temperaturen sowie die Differenz zwischen Herstellerangabe und tatsächlicher Reichweite als verbesserungswürdig eingestuft. Bei den Fragen zur Ladeinfrastruktur ergab sich allerdings ein gemischtes Bild. In Summe sind fast zwei Drittel der Nutzer öffentlicher Ladesäulen zufrieden oder sehr zufrieden mit der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Deutschland. Kritik gibt es allerdings an der Höhe und der Transparenz der Ladestrompreise, die rund jeder Vierte für verbesserungswürdig hält. Bezahlt wird beim öffentlichen Laden am häufigsten mit einer Smartphone-App und/oder einer Ladekarte. Mehr als ein Drittel derjenigen, die öffentlich laden, hat auch bereits direkt an der Ladesäule mit Bank- oder Kreditkarte bezahlt. Wäre der Preis bei jeder Bezahlform gleich, so würde je rund ein Viertel am liebsten entweder mit App oder Bank- bzw. Kreditkarte zahlen; nur noch jeder Fünfte würde die Ladekarte eines Anbieters bevorzugen. Spannend ist auch die Frage nach der Tarifwahl:  42 Prozent laden "ad hoc", also ohne Tarifbindung, 40 Prozent nutzen einen Tarif ohne Grundgebühr. Nur 14 Prozent gaben an, einen Tarif mit Grundgebühr abgeschlossen zu haben. Ein weiteres Thema der ADAC-Umfrage war die Sicherheit an öffentlichen Ladestationen bei Nacht. Zwar ist die Zufriedenheit mit der Sicherheit an Ladestationen insgesamt gut, allerdings gaben 56 Prozent der Nutzer öffentlicher Ladestationen und sogar 67 Prozent der weiblichen Nutzer an, dass sie ihr Ladeverhalten in der Nacht aus Sicherheitsgründen verändern.   Alle Grafiken: ADAC     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/autonews20260925_kvp.mp3

  4. Sep 23

    Autonews vom 23. September 2026

    Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland  Thema heute: Pariser Automobilsalon 2026: Premiere für den neuen Opel Astra GSE Line   Automobilausstellungen sind für Autohersteller in aller Regel die Orte, an denen man neue Modelle vorstellt, denn dort bekommt man üblicherweise die größte Aufmerksamkeit. Aktuell lohnt sich für Automobilinteressierte der Blick auf den Pariser Autosalon 2026, der vom 12. bis 18. Oktober 2026 stattfindet.  Nachdem Opel bereits mit dem neuen, vollelektrischen Alltagssportler Opel Mokka GSE und dem seit wenigen Tagen bestellbarem Opel Corsa GSE Medien und Publikum mit ihrer Leistung, ihrer Präzision und ihrem hochdynamischen Design begeistern konnte, legt der Rüsselsheimer Automobilhersteller jetzt nach!   Als erstes in einer Reihe weiterer Modelle bringt Opel das GSE-Feeling in den neuen Astra. Der Kompaktklasse-Bestseller aus Rüsselsheim wird in wenigen Wochen auf dem Pariser Automobilsalon erstmals als Astra GSE Line im High-Performance-Look live zu sehen sein.  Der Vorteil für die Kunden: Mit der neuen Ausstattungslinie können sie ihr eigenes Auto künftig in charakteristischer GSE-Optik fahren und haben dabei antriebsseitig die freie Auswahl. Denn die neue GSE Line, die ab Frühjahr 2027 an die Stelle des bisherigen GS-Trims tritt, macht den Astra noch schärfer und lässt sich mit batterie-elektrischem, Plug-in-Hybrid- oder Hybrid-Antrieb sowie klassischem Verbrenner kombinieren. Konsequente Strategie: Astra GSE Line erweitert High-Performance-GSE-Feeling Das Kürzel GSE steht übrigens für „Grand Sport Electric“ und damit für Gänsehaut, Speed und Emotionen. Das zeigt Opel im Motorsport mit dem Mokka GSE Rally im ADAC Opel GSE Rally Cup und schon bald mit dem neuen Rennwagen Opel GSE 27FE in der Formel E genauso wie bei den 207 kW (281 PS) starken Stromern Mokka GSE und Corsa GSE auf der Straße. Letzterer wird ebenfalls in Paris seine Messepremiere feiern. Mit der neuen GSE Line-Ausstattung baut Opel nun vor allem seine Strategie aus, den Kunden noch mehr GSE-Feeling zu ermöglichen. Bietet die Astra GSE Line ebenso hochwertige Serienfeatures wie die bisherige GS-Ausstattung, fährt sie visuell noch dynamischer vor.  Und so viel sei schon jetzt verraten: Nach dem offiziellen Start des Astra GSE Line im Frühling 2027 wird der Hersteller im Jahresverlauf noch eine ganz besondere, 206 kW (280 PS) starke Variante mit zusätzlichen Highlights an den Start bringen.   Alle Fotos: Opel Automobile GmbH     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/autonews20260923_kvp.mp3

  5. Sep 16

    Autonews vom 16. September 2026

    Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:  Millimeter, die entscheiden / ADAC Studie untersucht, ab welcher Profiltiefe Winterreifen gewechselt werden sollten / Leistungseinbruch zwischen vier und zwei Millimeter   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Foto ©ADAC/Marc Wittkowski Bis 1,6 Millimeter Profiltiefe dürfen Winterreifen in Deutschland benutzt werden. Bei einer geringeren Profiltiefe müssen sie per Gesetz ausgetauscht werden. Aber: Sind Reifen bei diesem Abnutzungsgrad überhaupt noch sicher? Der ADAC hat diese Frage in einer Studie untersucht. Fünf ausgewählte Winterreifen unterschiedlicher Hersteller und Preisklassen wurden mit Hilfe einer speziellen Maschine auf zwei und vier Millimeter Restprofil abgetragen. Im Anschluss mussten sie Handling- und Bremsversuche auf nasser und schneebedeckter Fahrbahn absolvieren. Im Ergebnis zeigt sich ein recht einheitliches Bild: Bis vier Millimeter Restprofil verlieren die Reifen in vielen Kategorien naturgemäß an Leistung, allerdings ist dieser Verlust aus technischer Sicht noch vertretbar. Zwischen vier und zwei Millimetern wird der Leistungseinbruch erheblich stärker und der Reifen kann sich schnell zu einem Sicherheitsrisiko entwickeln. Insbesondere Aquaplaning wird bei abnehmender Profiltiefe zum Problem.   Als Basis für den Vergleich wurde die Fahrsicherheitsbewertung des ADAC-Reifentests verwendet. In der Kategorie "Aquaplaning längs" lag der durchschnittliche Verlust in der Bewertung zwischen Neuzustand und vier Millimetern Profil bei minus zwölf Prozent. Bei den Reifen mit zwei Millimeter Restprofiltiefe brach die Leistung im Schnitt um 22 Prozent ein. Beim quer verlaufenden Aquaplaning, wie es zum Beispiel in Kurven zu finden ist, liegt der Verlust sogar bei 25 Prozent im Mittel. In der Praxis bedeutet das: Die Reifen mit zwei Millimeter Profil würden bereits bei deutlich geringeren Geschwindigkeiten aufschwimmen und der Fahrer könnte dabei die Kontrolle verlieren. Beim Bremsen auf Schnee lag der Bewertungsverlust zwischen Neuzustand und zwei Millimetern Profil bei minus 20 Prozent. Wie stark sich dieser Effekt im Alltag auswirkt, zeigt das exemplarische Beispiel des Bridgestone: Beim Bremsen auf Schnee von 30 km/h bis Stillstand hätte der zwei-Millimeter-Reifen gerade etwas mehr als die Hälfte der Geschwindigkeit abgebaut, während der gleiche im Neuzustand schon stehen würde. Diese Entwicklungen lassen sich über nahezu alle Kategorien des Reifentest beobachten. Der ADAC empfiehlt daher allen Autofahrern, dass ein Winterreifen bei einem Restprofil von vier Millimetern ausgetauscht werden sollte. Auch ein Premiumreifen ersetzt eine fehlende Profiltiefe nicht. Foto: ©ADAC/Marc Wittkowski     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/autonews20260916_kvp.mp3

  6. Sep 11

    Autonews vom 11. September 2026

    Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland   Thema heute:   Für viele Verkehrsordnungswidrigkeiten gilt künftig eine deutlich längere Verjährungsfrist   Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Autofahrer müssen seit diesem Sommer länger damit rechnen, dass ein Verkehrsverstoß noch verfolgt wird. Seit dem 1. Juli 2026 gilt für viele Verkehrsordnungswidrigkeiten eine deutlich längere Verjährungsfrist: Aus drei Monaten sind sechs Monate geworden. Betroffen sind unter anderem Geschwindigkeitsverstöße, Rotlichtverstöße, Handyverstöße und viele Parkverstöße.   Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erläutert, wie es dazu kam und was dies für Autofahrer bzw. Autohalter bedeutet.Interessant ist, dass es hierzu kein aktuelles Gerichtsurteil gab, welches die Frist verdoppelt hätte. Die Änderung wurde vom Gesetzgeber beschlossen und damit begründet, Verkehrsverstöße dadurch effektiver verfolgen und ahnden zu können.       Unter Umständen noch länger Für Autofahrer ist außerdem wichtig, dass die sechs Monate keine starre Garantie bedeuten. Bestimmte Maßnahmen der Bußgeldbehörde können die Verjährung unterbrechen. Nach einer solchen Unterbrechung kann die Frist erneut anlaufen. Die allgemeinen Regeln dazu finden sich in § 33 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG). Darüber hinaus gilt die neue Sechs-Monats-Frist nicht für alle Verkehrsordnungswidrigkeiten. Für bestimmte technische Verstöße an Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen sieht das Straßenverkehrsgesetz (StVG) unter § 26 Abs. 3 Satz 2 beispielsweise eine Verjährungsfrist von zwei Jahren vor. Aus Sicht des AvD ist die Änderung daher kritisch zu betrachten. Zwar kann eine längere Frist den Behörden mehr Zeit geben, Verkehrsverstöße sorgfältig zu bearbeiten. Für Autofahrer bedeutet sie aber vor allem mehr Unsicherheit und längeres Warten auf mögliche Post. Besonders bei Fahrzeugen, die von mehreren Personen genutzt werden, kann es nach Monaten schwieriger sein, sich an eine konkrete Fahrt zu erinnern und den Fahrer eindeutig zuzuordnen.   Verhalten nach Bußgeldbescheid Wer einen Bußgeldbescheid erhält, sollte ihn deshalb nicht automatisch bezahlen, sondern zunächst prüfen, was genau vorgeworfen wird und ob die Angaben stimmen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung Einspruch eingelegt werden. Die Höhe eines möglichen Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Die wichtigste Botschaft für Autofahrer lautet aber: Die bekannte Drei-Monats-Frist gibt es nicht mehr. Stattdessen haben die Behörden nun grundsätzlich sechs Monate Zeit und bei bestimmten Verfahrenshandlungen kann sich die Verjährung unterbrechen. Danach beginnt die Frist erneut. Alle Fotos: © AvD     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/autonews20260911_kvp.mp3

  7. Sep 9

    Autonews vom 09. September 2026

    Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland  Thema heute:     vilocar startet durch in Deutschland: Elektrofahrzeuge nach dem Prinzip des Dienstrad-Leasings      Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;} Was beim Fahrrad mittlerweile gang und gäbe ist, müsste doch auch beim Auto funktionieren, dachte man sich bei vilocar, einer Marke der Vilonda GmbH. Denn mittlerweile hat sich das Prinzip des Dienstrad-Leasings etabliert. Bei Vilocar überträgt man dieses Prinzip vom Fahrrad auf das Auto. Vilocar bietet Beschäftigten in dem Fall die Möglichkeit, ein Elektrofahrzeug über den Arbeitgeber zu leasen und die monatliche Leasingrate im Rahmen einer Gehaltsumwandlung aus dem Bruttogehalt zu finanzieren. Das Modell dieses Autoleasings orientiert sich am Prinzip des etablierten Dienstrad-Leasing. Die Nutzerinnen und Nutzer können zwischen rund 100 Fahrzeugen von 30 Marken wählen. Das Angebot reicht von familiengerechten Elektrofahrzeugen bis hin zu sportlichen Elektro-Modellen.    Sevilay Gökkaya, CEO und Managing Director von vilocar Full Service – Lieferung bis zur Haustür Im monatlichen Paket sind alle Leistungen rund um das Fahrzeug enthalten. Dazu zählen Versicherungsschutz, Wartung und Verschleiß, Zulassung sowie die Lieferung des Fahrzeuges bis zur Haustür. Darüber hinaus ist die Nutzung des Fahrzeuges durch Dritte – auch Fahranfänger – möglich. Die Mitarbeitenden erhalten einen einfachen und risikoarmen Zugang zu elektrischer Mobilität.  Mitarbeitende erzielen Preisvorteile von bis zu 60% gegenüber Privat-Leasing. Dies ist abhängig von der persönlichen Einkommens- und Steuersituation, der Leasingrate und dem Fahrzeugmodell, Laufzeit und Kilometerleistung. Der individuelle Nettoaufwand wird auf der Plattform transparent dargestellt. Für die Nutzung des Fahrzeuges fallen lediglich die individuellen Ladekosten an, sofern diese nicht vom Arbeitgeber übernommen werden.  Kostenneutral, geringer Aufwand und abgesichert auch für den Arbeitgeber vilocar bietet mit dem Angebot den Unternehmen eine flexible Alternative zu klassischen Mobilitätsangeboten und ein interessantes Instrument zur Mitarbeiterbindung und Motivation. Darüber hinaus wird die Erreichung der ESG-Ziele und der Eintritt in die CO2-neutrale Mobilität unterstützt. Die Fahrzeugauswahl, Antragstellung und weitere Schritte werden vollständig digital über die Webseite abgebildet. Dadurch erhalten Mitarbeitende und Arbeitgeber einen transparenten Prozess von der Auswahl des Fahrzeuges bis zur Vertragsverwaltung. Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel 48 Monate. Die Laufleistung kann frei vereinbart werden. Mit vilosafe schützt vilocar Arbeitgeber und Mitarbeitende vor finanziellen Risiken, wenn sich die berufliche oder persönliche Situation während der Vertragslaufzeit ändert. Etwa beim Ausscheiden aus dem Unternehmen, Elternzeit oder längerer Krankheit. Alle Fotos/Grafiken: vilocar     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/autonews20260909_kvp.mp3

  8. Sep 4

    Autonews vom 04. September 2026

    Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland   Thema heute: Charakterstarkes Design, innovative Antriebstechnologien und umfangreiche Serienausstattung: Der neue ORA 5     Normal021falsefalsefalseDEX-NONEX-NONE/* Style Definitions */table.MsoNormalTable{mso-style-name:"Normale Tabelle";mso-tstyle-rowband-size:0;mso-tstyle-colband-size:0;mso-style-noshow:yes;mso-style-priority:99;mso-style-parent:"";mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt;mso-para-margin-top:0cm;mso-para-margin-right:0cm;mso-para-margin-bottom:10.0pt;mso-para-margin-left:0cm;line-height:115%;mso-pagination:widow-orphan;font-size:12.0pt;font-family:"Arial",sans-serif;mso-fareast-language:EN-US;}     Mit dem ORA 5 bringt Great Wall Motor ein Kompakt-SUV auf den deutschen Markt, das gezielt auf die Anforderungen europäischer Kunden abgestimmt wurde. Das 4,47 Meter lange Modell tritt mit einem unverwechselbaren, bewusst emotionalen Design in das volumenstärkste Segment des Automobilmarktes und folgt auf der Antriebsseite dabei konsequent dem Leitgedanken „All Scenarios, All Powertrains“. Zum Marktstart stehen ein Turbo-Benziner und ein Vollhybrid zur Wahl, Anfang 2027 folgen die vollelektrische Version sowie ein PHEV. Zum Verkaufsstart bietet GWM darüber hinaus einen attraktiven Aktions-Rabatt für Frühentschlossene in Höhe von 2.000 Euro an. Damit startet der neue ORA 5 mit dem Turbo-Benziner bereits ab unschlagbaren 24.990 Euro inkl. sieben Jahren Garantie. Für den Vollhybrid liegen die Preise bei 28.990 Euro (UVP) für Premium und 31.490 Euro (UVP) für Luxury. Neben dem markanten Design und dem effizienten Hybridsystem prägen ein digitales Fahrerlebnis sowie der umfassende Zugang zu modernen Technologien den Charakter des ORA 5. Diese vier zentralen Säulen bilden die Grundlage des Fahrzeugkonzepts. Eine umfangreiche Serienausstattung, mehr als 20 Fahrassistenzsysteme und sieben Jahre Fahrzeuggarantie (bis zu 150.000 km) unterstreichen den Anspruch von GWM, hochwertige Ausstattungen in einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis für eine breite Zielgruppe zugänglich zu machen. Motor / Antrieb Der ORA 5 ist zum Marktstart in Deutschland mit zwei Antriebsvarianten erhältlich, die ihre Leistung jeweils an die Vorderräder übertragen. Der reine 1,5-Liter-Turbo-Benziner erreicht 118 kW (160 PS) und 270 Nm, beschleunigt mit dem 7-Gang-Doppelkupplungsgetriebe in 9,3 Sekunden von 0 auf 100 km/h und verbraucht kombiniert 6,9 l/100 km nach WLTP. Der Vollhybrid kombiniert einen speziell für Hybridanwendungen entwickelten 1,5-Liter-Turbo-Benziner mit 110 kW (150 PS) und einen 140 kW (190 PS) starken Elektromotor zu einer Systemleistung von 164 kW (223 PS) und 476 Nm. Er beschleunigt in 7,7 Sekunden auf 100 km/h, verbraucht 5,1 l/100 km nach WLTP und hat eine Gesamtreichweite von bis zu 1.000 Kilometern. Alle Fotos: Great Wall Motor GWM/ ORA     Diesen Beitrag können Sie nachhören oder downloaden unter: https://www.was-audio.de/aanews/autonews20260904_kvp.mp3

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