Die Gesunde Stunde

Uwe Alschner und Siggi Ober-Grefenkämper

Die Gesunde Stunde mit Uwe Alschner und Siggi Ober-Grefenkämper. https://klartext.alschner.de/gesunde-stunde/

  1. "Impfschäden?" - Warum wird das Kind nicht beim Namen genannt - Gesunde Stunde #99

    FEB 27

    "Impfschäden?" - Warum wird das Kind nicht beim Namen genannt - Gesunde Stunde #99

    Siggi Ober-Grefenkämper und Uwe Alschner besprechen zwei Beiträge rund um das Thema "Aufarbeitung der Corona-Krise". Unter anderem geht es um die sprachliche Verharmlosung der gentechnischen Transfektion als "Impfung", was einer Gesetzesänderung entspricht, jedoch irreführend ist, da es den jahrzehntelang eingeführten Begriff der "Impfung" nutzt, obwohl es im Kern um die Einbringung von Fremdprotein in die menschliche Zelle geht. Über die möglichen Folgen einer solchen "Transfektion" kann eine Aufklärung kaum erfolgen, da entsprechende Untersuchungen nicht angestellt wurden. Bedenklich ist, dass auch seitens vermeintlicher "Aufklärer" die Differenzierung der Begriffe "Impfung" und "Transfektion" nicht vorgenommen wird. Statt einer Problematisierung der grundsätzlich zu erwartenden Auto-Immunreaktion gegen Zellen, die das Fremdprotein produzieren, wird meistens so getan, als liege die Problematik im "Spike-Protein". Dabei wird unterschlagen, dass auch "harmlosere" Fremdproteine nach Meinung von Fachleuten zu gefährlichen Auto-Immunreaktionen führen werden. Der erwähnte Beitrag von Jürgen Müller auf Indikativ.Jetzt: https://indikativ.jetzt/mehr-als-spektakulaer-spike-protein-ist-toxisch/ Der Beitrag aus der Neuen Osnabrücker Zeitung "Impfschäden - Wann haften Hersteller", erschien am 17.12.2025 auf S.22 in der Rubrik "Gut zu wissen" 17.12.2025 - S.22 - Gut zu wissen Impfschäden: Wann haften Hersteller? Im Laufe der Corona-Pandemie wurden in Deutschland fast 200 Millionen Impfungen zum Schutz gegen das Virus verabreicht. Für die Allermeisten verlief das ohne anhaltende Probleme, doch einige Menschen berichteten nach der Impfung von gesundheitlichen Schäden. Vor Gericht verlangen sie teils Entschädigung und Auskunft von den Impfstoffherstellern. Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft anhand eines Falls, wann solche Ansprüche bestehen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Verhandlung: Ein Impfschaden liegt laut Bundesgesundheitsministerium dann vor, wenn eine Person durch eine Schutzimpfung eine Gesundheitsschädigung erleidet, die über übliche Impfreaktionen wie zum Beispiel kurzfristiges Fieber oder Schmerzen an der Einstichstelle hinausgeht. Ob im konkreten Fall eine Schädigung tatsächlich durch die Impfung verursacht wurde und damit grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht, entscheidet die dafür zuständige Behörde des jeweiligen Bundeslandes. Wie viele Menschen von der Covid-19-Impfung tatsächlich Schäden erlitten haben, ist schwer zu sagen. Dem Paul-Ehrlich-Institut wurden von Ende 2020 bis Ende 2024 rund 350.000 Verdachtsfälle von Impfnebenwirkungen gemeldet. Damit lag die Rate bei 1,78 Meldungen pro 1000 Impfdosen. Für schwerwiegende Nebenwirkungen waren es 0,32 Meldung pro 1000 Impfdosen. Diese Verdachtsfälle seien „unerwünschte Reaktionen, die in zeitlicher Nähe zu einer Impfung aufgetreten sind, jedoch nicht notwendigerweise durch den Impfstoff ausgelöst wurden“, betont das Institut. Es handele sich weder um bestätigte Nebenwirkungen noch um Impfschäden. (...)

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