PinG-Podcast "Follow the Rechtsstaat"

Prof. Niko Härting

„Follow the Rechtsstaat“, der Podcast der Zeitschrift PinG, Privacy in Germany mit Stefan Brink und Niko Härting. Wir kümmern uns um aktuelle Fragen des Rechts, des Rechtsstaats und unserer Verfassung und schauen dabei immer ganz besonders auf die Themen Datenschutz und Informationsfreiheit.

  1. Oct 8

    Follow the Rechtsstaat Folge 195

    Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting begegnen uns lauter altbekannte Gesichter respektive Fälle und Themen: Zunächst sprechen wir (02:11) kurz über die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg zur „Jüdischen Stimme“. Der Verein war vom Verfassungsschutz als linksextrem eingeordnet worden, was das VG Berlin noch anders bewertete (wir berichteten). Das OVG bestätigte hingegen den Verfassungsschutz, da der Verein „mittelbar“ die Hamas unterstütze, was der Völkerverständigung zuwiderliefe. Well… Sodann sprechen Niko und Stefan (06:52) die Vorlage des BGH an den EuGH zur Auslegung der sog. Haushaltsausnahme (die eigentlich keine Ausnahme ist) in Art. 2 Abs. 2 lit. c DSGVO: Die VO findet keine Anwendung auf Verarbeitungen durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten – wir sprachen gerade darüber anlässlich der Meta AI Glasses. Die beiden Fälle sind wohlbekannt, im ersten Fall leitete eine Frau nach einem Streit private Chat-Nachrichten einer ehemaligen Freundin an deren Arbeitgeberin weiter. Die Beschäftigte verlor anschließend ihren Arbeitsplatz und verlangt nun eine Geldentschädigung (Az.: I ZR 256/25). Im zweiten Verfahren hatte eine Frau per heimlicher Videoaufnahme ihre Mutter überwacht, die mit im Haus wohnte. Weil die Mutter Geld aus der Küche gestohlen haben soll, leitete die Tochter Videoaufnahmen des Zimmers an die Polizei weiter (Az.: I ZR 289/25). Die Mutter hält das für unzulässig und fordert unter anderem die Löschung der Aufnahmen und ein Schmerzensgeld. Der EuGH wird die klugen (so Stefan) und altbekannten (so Niko) Fragen perfekt beantworten. Dann geht es (22:06) um eine Frage, die bereits dem EuGH vorgelegen hat: Regelt die DSGVO Unterlassungsansprüche in Bezug auf personenbezogene Daten abschließend, indem sie diese nicht regelt? Nein, hat der BGH nun entschieden (Urt. v. 21.07.2026, Az. VI ZR 144/23), nationales Recht der Unterlassung kommt zur Anwendung. Schließlich geht es (25:40) um die -Pardon! alte - Mutter aller Fragen: Ist Datenschutz ein Wettbewerbsnachteil? Das ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Ludwig-Maximilians-Universität München – berichtet von einer Umfrage bei mehr als 5.000 deutschen Unternehmen: Die Hälfte der deutschen Unternehmen nennt Bürokratie und Regulierung (inklusive Datenschutz) als größtes Problem des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Laut der ifo Konjunkturumfrage folgen erst mit deutlichem Abstand die Energiekosten mit 27% und die Arbeitskosten mit 22% an Nennungen. Kleinunternehmen haben hier weniger Probleme. Demgegenüber stellt die „Plattform Privatheit“ – eine Kombi aus Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI, Karlsruhe, Universität Kassel und dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – die Frage: Weniger Datenschutz, mehr Innovation? Und erklärt, warum diese Gleichung nicht aufgeht. Von Zeit zu Zeit seh’n wir die Alten gern? Hoffentlich gilt das auch für unsere HörerInnen ;-)

    Follow the Rechtsstaat Folge 195
  2. Sep 25

    Follow the Rechtsstaat Folge 193

    „Um es einmal deutlich zu sagen: In der Abwägung zwischen Sicherheit und Datenschutz entscheide ich mich für die Sicherheit.“ - Mit Emphase gegen Datenschutz. Diesen Satz fanden Niko Härting und Stefan Brink (00:54) vor kurzem in einem Gastbeitrag in der FAZ, verfasst von einer Spitzenpolitikerin der Grünen. Der Deutsche Richterbund (DRB) drängt (08:10) nach dem Wahlerfolg der AfD in Sachsen-Anhalt auf Reformen bei den Staatsanwaltschaften, die nach den Vorstellungen des DRB „unabhängig“ werden sollen. Eine gute Idee? Gutes Timing? Die richtige Lehre aus der Wahl? Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hat einen Untersuchungsbericht zu den Meta-„Smart Glasses“ vorgelegt (18:22). „Smart Glasses“ sind derzeit auch das Lieblingsthema von Stefan Brink, der nicht alles an dem Bericht von Thomas Fuchs schlecht findet. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich 26:12) sehr grundsätzlich mit Art. 82 DSGVO und mit Art. 15 DSGVO befasst (Urteil vom 30.6.2026, IX R 2/25). Überraschend meinen die Finanzrichter, Schadensersatzansprüche seien gegen ein Finanzamt nicht einklagbar, wenn der Kläger diese Ansprüche nicht vorgerichtlich bereits geltend gemacht hat. Ebenso überraschend weicht der BFH bei Art. 15 DSGVO von der Rechtsprechung des BGH ab und meint, der Anspruch könne selbst dann noch unerfüllt sein, wenn der Auskunftspflichtige erkennbar eine umfassende und abschließende Auskunft erteilt habe. Anders als im Zivilprozess müsse das Finanzamt zudem bei dem Verdacht unvollständiger oder unrichtiger Auskünfte die Vollständigkeit und Richtigkeit nicht an Eides statt versichern.

    Follow the Rechtsstaat Folge 193
  3. Sep 17

    Follow the Rechtsstaat Folge 192

    Im aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting geht es um Transparenz, um notwendige und um überschießende: Zunächst sprechen wir (01:25) kurz über den Referentenentwurf des Bundes-Bildungsministeriums zum Fernunterrichtsschutzgesetz – das endlich mit seiner altbackenen Zulassungspflicht von Schulungen bei der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zur Streichung ansteht. Sodann sprechen Niko und Stefan (10:50) über das EuGH-Urteil vom 03.09.2026 – C-798/24 (Vorlageverfahren). Die lettische Regelung, welche die Veröffentlichung umfangreicher persönlicher Daten von Aktionären vorschreibt (unter anderem Name, Geburtsdatum oder Identifikationsnummer, Kontaktdaten sowie Angaben zum Aktienbesitz und den damit verbundenen Stimmrechten) stand auf dem Prüfstand. Der EuGH hielt dazu fest: Die EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie (RL 2017/1132) verlangt keine solchen umfassenden Offenlegungen, denen umgekehrt die DSGVO entgegenstehen kann: Die uneingeschränkte Veröffentlichung der Daten sämtlicher Aktionäre erscheine weder erforderlich noch verhältnismäßig, ebenso wenig der mögliche Zugriff jedweder Person darauf. Das Gesetz verlangt also zu viel Transparenz von BürgerInnen. Schließlich geht es (18:45) um einen Beitrag von Prof. Klaus Gärditz in der FAZ vom 27.8.2026 (Wenn Informationsfreiheit zur Waffe gegen Wissenschaft wird). Stefan und Niko analysieren den Beitrag des Bonner Professors und erklären, warum seine – teilweise verunglimpfenden – Ausführungen neben der Sache liegen. Auch staatliche (und mit Steuergeldern geförderte) Wissenschaft schuldet Transparenz, sowohl gegenüber den Parlamenten als auch gegenüber uns Bürgern.

    Follow the Rechtsstaat Folge 192
  4. Sep 3

    Follow the Rechtsstaat Folge 190

    Den aktuellen Podcast mit Stefan Brink und Niko Härting übersteht nur, wer fest ist im Glauben (an Datenschutz und Rechtsstaat): Zunächst sprechen wir (00:52) über eine Fehde zwischen Anwälten, die vor dem OLG Köln (Beschluss vom 22.07.2026) endete: Ein Rechtsstreit eskalierte, schließlich kaufte eine Kanzlei die deutsche Variante der Kanzleidomain der anderen Seite auf und leitete darüber Besucher auf die eigene Kanzlei-Webseite weiter. Das Registrieren und Nutzen einer fremden Domain stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, entschied das OLG – dem ist getrost Glauben zu schenken. Sodann sprechen Niko und Stefan (12:53) über fast unglaubliche Entscheidung des VG Halle (Beschluss vom 06.08.2026 – 7 B 491/25): Ein Glückspiel-Anbieter (virtuelle Automatenspiele) wehrt sich seit 2022 gegen eine Untersagungsverfügung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder – im zweitn Ablauf mit Erfolg! Die Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrag durch die GGL habe so wenig mit der gesetzgeberischen Zielsetzung zu tun, dass nicht länger von einem Vollzugsdefizit auszugehen sei, sondern von einer verfestigten Verwaltungspraxis der Behörde, mit der illegales Verhalten systematisch geduldet würde. Da kann man den Glauben verlieren… Schließlich geht es (25:01) schon wieder um Metas Smart Glasses: Die NGO HateAid hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Strafanzeige gegen Meta und Ray Ban eingereicht – auch mit viel Liebe wird man kaum glauben können, dass wegen Verletzung des § 8 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) – die nicht zu erkennen ist - eine Freiheitsstrafe zu erwarten wäre. Stefan hat dazu in der FAZ geschrieben (19.8.2026) Zu schlechter letzt (42:35): Eine „ethische Hackerin“ (BobdaHacker) hat eine schwere Sicherheitslücke in der offiziellen Gebets-App des Papstes „Click to Pray“ entdeckt. Dadurch konnten persönliche Daten von rd. 720.000 registrierten Nutzern ohne Authentifizierung abgerufen werden. Himmel hilf – aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt.

    Follow the Rechtsstaat Folge 190

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