Digitalgespräch

Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung

Das Digitalgespräch ist ein Podcast von ZEVEDI, dem Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung. Er wendet sich an Menschen, die aus erster Hand wissen wollen, was sich im Feld der Digitalität konkret tut und vor welchen Herausforderungen Wissenschaft und Politik dabei stehen. Im Digitalgespräch kommen Expert:innen zu Wort, die ihr Wissen zu aktuellen Arbeitsgebieten, Projekten und Forschungsperspektiven mit den Gastgeberinnen – Marlene Görger und Petra Gehring – teilen. Der Scheinwerfer fällt dabei auf komplexe Handlungsfelder und sorgt so dafür, dass sich der Nebel großer Schlagworte lichtet. Teils geht es um Themen, die unter Fachleuten gerade heiß diskutiert werden, teils ist von Dingen zu hören, die womöglich erst in Zukunft in das Sichtfeld der breiteren Öffentlichkeit gelangen. Impressum: https://zevedi.de/impressum/

  1. Generative KI und die Musikbranche: Die Musterklagen der GEMA

    MAR 31

    Generative KI und die Musikbranche: Die Musterklagen der GEMA

    Das "ganze Internet" als Basis für KI-Trainingsdaten zu nutzen, ist ein unvorstellbarer technischer Aufwand mit fraglichem Nutzen für die Qualität der Modelle, aber es gibt Entwickler für Systeme generativer KI, die behaupten, genau das getan zu haben – natürlich ohne die Inhaber von Rechten der so genutzten Medieninhalte um Erlaubnis zu fragen oder gar an Profiten zu beteiligen. Ob nun wirklich alle online frei verfügbaren Inhalte beim KI-Training zum Einsatz kommen, oder „nur“ ein großer Teil davon: dass KI-Entwickler beim Training und dem Betrieb ihrer Produkte nachweislich und systematisch geltendes Urheberrecht verletzen, hat nun erstmals ein Gericht geklärt, nämlich das Landgericht München. Geklagt hat die deutsche Verwertungsgesellschaft für Werke der Musik, die GEMA, und zwar gegen den Tech-Giganten OpenAI und den Anbieter des nicht minder marktmächtigen KI-Produktes Suno AI, das für die voll-automatisierte Produktion von Musikstücken mittels Prompting verwendet wird. Für OpenAI liegt bereits ein Urteil vor, das Gericht hat im Sinne der Kreativen und Rechteinhaber entschieden. Im Fall von Suno AI steht die Entscheidung noch aus. In jedem Fall zeigen die internationalen Reaktionen aus Politik, Presse und der Branche: Die GEMA-Klagen sind ein wichtiger Meilenstein im Kampf um Anerkennung und Wert menschlicher kreativer Arbeit. Dr. Kai Welp ist Chefjustiziar der GEMA. Im Digitalgespräch berichtet der Anwalt für Urheber- und Medienrecht von den beiden international aufsehenerregenden Klagen, die die GEMA im Winter 2024/25 gegen die KI-Entwickler hinter ChatGPT und Suno AI eingereicht hat und schildert, welche Argumente und Beweise er und sein Team in die Verhandlungen eingebracht haben. Er gibt Einblicke in die Überlegungen und Zielsetzungen hinter den Klagen und ordnet die Bedeutung der Verfahren auch auf internationaler Ebene ein. Mit den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert Welp, wie faire Vereinbarungen zwischen Kreativen und KI-Entwicklern aussehen könnten, welche Werte und Leitgedanken die GEMA für Künstliche Intelligenz in der Kreativbranche vertritt – und warum er zuversichtlich ist, dass KI nicht zwangsläufig menschliche Kreativarbeit verdrängen wird. Link zum Originalbeitrag: https://zevedi.de/digitalgespraech-77-kai-welp Link zur KI-Charta der GEMA: https://www.gema.de/de/aktuelles/ki-und-musik/ki-charta-der-gema Link zum Dossier „KI in der Musik“ auf der Webseite der GEMA: https://www.gema.de/de/aktuelles/ki-und-musik Link zu den Key Facts der in dieser Folge besprochenen Studie im Auftrag von GEMA und SACEM: https://www.gema.de/documents/d/guest/gema_sacem_goldmedia_ki-und-musik-key-facts-pdf

    50 min
  2. Digitaler Zugang zu Kulturgütern

    MAR 10

    Digitaler Zugang zu Kulturgütern

    Wertvolle Kunstwerke und historische Urkunden mögen gut behütet an besonderen Orten aufbewahrt werden, zu denen die Allgemeinheit nur unter bestimmten Bedingungen – oder gar nicht! – Zugang hat: Wenn digitale Abbildungen das erfassen, was uns an einem interessanten Objekten wesentlich erscheint, genügt uns in vielen Fällen der Blick auf diese Kopie. Und der, das ist die Erwartung in demokratischen Gesellschaften, sollte möglichst wenig verstellt sein. Open Access ist das Stichwort. Zudem schaffen digitale Aufbereitungen über die bloße Abbildung hinaus ganz neue Möglichkeiten des Zugangs, durch die sogar Barrieren in der Rezeption abgebaut werden könnten. Zur Realität der Digitalität gehören aber auch Software, Hardware und Lizenzverträge – die historischen Entwicklungen und Verfallsprozessen unterworfen sind, und Macht legen in die Hände privater, globaler, und nach eigenen Regeln handelnder Unternehmen. Was bedeutet das für ein zeitgemäßes Verantwortungsbewusstsein im Kunst- und Kulturbetrieb? Reinold Schmücker ist Professor für Philosophie an der Universität Münster und Sprecher der Kolleg-Forschungsgruppe „Zugang zu kulturellen Gütern im digitalen Wandel“. Im Digitalgespräch erklärt der Experte, welche Dimensionen von Zugang zu Kunst und Kultur wichtig für die Arbeit an ethischen oder rechtlichen Normen sind. Er zeigt auf, wie sich in der Digitalität neue Chancen und Selbstverständlichkeiten für demokratischen Zugang ergeben, wo die Regeln der digitalen Welt aber auch neue Risiken und Problemlagen hervorbringen. Mit den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert Schmücker, wie Ausstellungsräume ihren Status als physische Orte des Erlebens von Kunst und Kultur halten können – und inwiefern man heute noch einen besonderen ästhetischen Wert des Originals gegenüber seinen Kopien behaupten kann, der den Weg dorthin rechtfertigt. Shownotes Link zum Originalbeitrag: https://zevedi.de/digitalgespraech-076-reinold-schmuecker Link zur Webseite der Kolleg-Forschungsgruppe "Zugang zu kulturellen Gütern im digitalen Wandel" an der Universität Münster: https://www.uni-muenster.de/KFG-Zugang/ Link zum Digitalgespräch Folge 64 „Literatur vereinfachen – mit KI? Digitalität und kulturelle Teilhabe“ mit Thomas Kater: https://zevedi.de/digitalgespraech-064-thomas-kater/ Link zur Schriftenreihe "Access Points": https://www.uni-muenster.de/KFG-Zugang/publikationen/accesspoints/index.html

    53 min
  3. KI in der Diagnostik seltener Erkrankungen

    FEB 17

    KI in der Diagnostik seltener Erkrankungen

    Wer krank ist und eine Antwort auf die Frage sucht, was die Symptome zu bedeuten haben, dem hilft eine Diagnose weiter. Das klingt einfacher, als es ist, denn nicht immer gelingt eine klare Zuordnung der Symptome zu einer Krankheit. Individuelle Faktoren oder Vorerkrankungen können den Verlauf einer Erkrankung derart beeinflussen, dass die Diagnose schwerfällt. Und manchmal liegt auch eine seltene Erkrankung vor, zu deren Charakteristika gehört, dass vergleichsweise wenige Erfahrungswerte und Daten darüber vorliegen. Digitalität trägt maßgeblich dazu bei, seltene Erkrankungen überhaupt als solche zu identifizieren. Was folgt daraus für die Unterstützung von Betroffenen? Und was leistet insbesondere „Künstliche Intelligenz“ in diesem Feld? Der Arzt Dr. Michael von Wagner ist intensiv mit Digitalität in der medizinischen Versorgung befasst: Er ist ärztlicher Leiter der Stabsstelle Medizinische Informationssysteme und Digitalisierung, Chief Medical Informatics Officer (CMIO) und Geschäftsführender Direktor des University Center for Digital Healthcare. Im Digitalgespräch beschreibt der Experte, wie Digitalität den Blick für die Individualität von Erkrankungen geschärft hat und sich Krankheitsbilder ausdifferenzieren. Er erklärt, was seltene Erkrankungen auszeichnet, wie Betroffene digitale Möglichkeiten nutzen, und welche Bemühungen die Digitalstrategien in der medizinischen Versorgung schwer diagnostizierbarer Krankheiten kennzeichnen. Mit den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert von Wagner, welche Konsequenzen sich daraus für die Unterscheidung „krank“ und „gesund“ ergeben, und ob die alten Kontroversen um das Reizwort „Datenschutz“ als überwunden gelten können. Link zum Originalbeitrag: https://zevedi.de/digitalgespraech-75-michael-von-wagner/ Link zum University Center for Digital Healthcare der Universitätsklinik Frankfurt am Main: https://www.unimedizin-ffm.de/ueber-uns/university-center-for-digital-healthcare-ucdhc

    46 min
  4. Mittels KI erzeugte Deepfakes: Was sagt die Rechtswissenschaft?

    JAN 27

    Mittels KI erzeugte Deepfakes: Was sagt die Rechtswissenschaft?

    Plötzlich das eigene Gesicht wie lebensecht auf Bildern zu sehen, die fiktive Situationen zeigen, oder die eigenen Stimme Sätze sagen zu hören, die man nie gesprochen hat: Diese Vorstellung ist beunruhigend. Mit generativer KI können inzwischen spielend leicht täuschend echte Medieninhalte erzeugt werden, die reale Personen in erfundene Kontexte setzen. In der Öffentlichkeit haben vor allem böswillige Deepfakes viel Aufmerksamkeit erregt, denn die Empörung über den Missbrauch generativer KI ist groß: Der Ausdruck Deepfakes wird verbunden mit Betrug, Manipulation der Öffentlichkeit, und pornografischen oder intimen Darstellungen ohne Einverständnis der abgebildeten Personen. Dieselbe Technologie kann freilich auch für vergleichsweise harmlose Zwecke eingesetzt werden: In Kunst und Kultur wird mit den neuen Möglichkeiten experimentiert, geschützt von der Kunstfreiheit und mit Freude gerade an dem, was vom Realen, Erwartbaren abweicht und nicht „Fake“ im Sinne von Täuschung sein soll. Und in der schnellen, wirtschaftlich orientierten Produktion von Bild- und Tonmaterialien für Werbung oder in der Unterhaltungsindustrie führen KI-Technologien nicht nur zu Zeitersparnis und neuen Workflows, sondern eröffnen auch einen potentiellen Markt für Persönlichkeitsmerkmale, die als Grundlage für KI-generierte Inhalte dienen – auch über den Tod der Menschen hinaus, deren Erscheinung diese Inhalte nachempfinden. Sind diese Fälle eine Herausforderung für Recht und Justiz? Viktoria Kraetzig ist Privatdozentin für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Informationsrecht an der Goethe-Universität Frankfurt am Main und befasst sich als Juristin unter anderem intensiv mit Fragen zu Urheber- und Medienrecht. Im Digitalgespräch erklärt die Expertin, wie die Rechtswissenschaften das Phänomen „Deepfakes“ fassen und ob die bestehenden Instrumente ausreichen, um es in seiner Bedrohlichkeit einzuhegen. Sie beschreibt, welche Rechtsgüter von der Diskussion um Deepfake-Technologien berührt werden und welche Fragen unter Juristen strittig sind. Mit den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert Kraetzig, worin sich die neuen KI-generierten Bilder von den bisherigen Beispielen aus Werbung oder Satire unterscheiden, welche Rolle Geschmack und persönliche Schmerzgrenzen spielen – und warum die Rechtsdurchsetzung in digitalen Räumen an ihre Grenzen kommt. Link zum Originalbeitrag: https://zevedi.de/digitalgespraech-074-viktoria-kraetzig Zu einem Bericht über das Urteil des Landgerichts Berlin über die Nachbildung einer Synchronstimme mittels KI bei heise online: https://www.heise.de/news/Persoenlichkeitsrecht-Synchronstimme-ist-vor-KI-Nachahmung-geschuetzt-10623565.html Zu einem Bericht über das Hirschhausen-Urteil auf der Webseite des WDR: https://presse.wdr.de/plounge/wdr/unternehmen/2025/03/20250328_hirschhausen_urteil.html Zu Viktoria Kraetzigs Profil auf der Webseite der Goethe-Universität: https://www.jura.uni-frankfurt.de/122384174/ContentPage_122384174

    56 min
  5. Social Media in der Hochschulkommunikation und der Ausstieg aus X

    12/09/2025

    Social Media in der Hochschulkommunikation und der Ausstieg aus X

    Spätestens, seit 60 deutschsprachige Hochschulen im Frühjahr 2025 gemeinsam ihren Austritt aus dem Sozialen Netzwerk X verkündeten, ist offiziell: Für wissenschaftliche Einrichtungen fordert der Umgang mit sozialen Medien eine permanente Prüfung und Reflexion der Ziele und des Selbstverständnisses, mit dem Social Media Teil der Kommunikationsstrategien von Hochschulen integriert ist. Die Plattformen bieten schnellen Zugang zu potentiell breiten Öffentlichkeiten und direktem Austausch mit ganz unterschiedlichen Zielgruppen, ermöglichen individuelle Präsentationsformen, erzeugen ein Gefühl von Nahbarkeit und machen die Vielfalt der Themen sichtbar, für die Hochschulen stehen. Freilich wissen wir von viel diskutierten negativen Aspekte Sozialer Medien – von Hatespeech und Shitstorms über Falschdarstellungen und Algorithmen, die Emotionalisierung statt Sachlichkeit belohnen. All das scheint nicht nur besonders schlecht zu den Ansprüchen guter Wissenschaftskommunikation zu passen, es schreckt Wissenschaftler:innen auch ab, ihre Forschung in unseriösen Umgebungen zu präsentieren und sich persönlichen Anfeindungen auszusetzen. Solange Social Media als unverzichtbarer Kommunikationskanal auch für Wissenschaft gilt, bewegt sich Hochschulkommunikation in diesem Spannungsfeld. Dr. Patrick Honecker ist Chief Communication Officer oder CCO an der Technischen Universität Darmstadt. Im Digitalgespräch schildert der Experte für Wissenschaftskommunikation und Kommunikationsstrategie, welche Bedeutung Social Media für die Öffentlichkeitsarbeit von Hochschulen wie auch die interne Kommunikation hat, und welche wissenschaftsspezifischen Üblichkeiten wie auch Regeln dabei auf die Logiken Sozialer Medien treffen. Mit den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert Honecker, wie sich wissenschaftliche Einrichtungen angesichts problematischer Effekte in und durch Social Media verhalten können – und welche Folgen der Einsatz von KI in der Öffentlichkeitsarbeit auch auf Social Media haben könnte. Link zum Originalbeitrag: https://zevedi.de/digitalgespraech-073-patrick-honecker/ Link zur Webseite des Scicomm-Supports, der Wissenschaftler:innen berät, die bei ihrer Wissenschaftskommunikation digitalen Angriffen ausgesetzt sind: https://scicomm-support.de/ Link zur Social Media-Netiquette der Technischen Universität Darmstadt: https://download.hrz.tu-darmstadt.de/media/DezIF/Netiquette-TU-Darmstadt.pdf

    47 min
  6. Die Umsetzung des AI Act – wie wirkt die neue Verordnung sich aus?

    11/18/2025

    Die Umsetzung des AI Act – wie wirkt die neue Verordnung sich aus?

    Die KI-Verordnung oder der „AI Act“ der EU, tritt seit Beginn 2025 sukzessive in Kraft und reguliert schon heute die Entwicklung und den Einsatz von KI-Systemen, die in Europa zum Einsatz kommen sollen. Mit dem umfangreichen Regelwerk stellt sich der Gesetzgeber einer großen Herausforderung: Die Wirkung von KI-Technologien, die über Staatsgrenzen hinweg massive Transformationen provozieren, soll in demokratischen Prozessen soweit beherrscht werden, dass große Risiken identifiziert und vermieden werden können. Dabei wird mitgedacht, dass sich der Gegenstand KI fortlaufen entwickelt und nicht losgelöst von seinem Anwendungskontext betrachtet oder bewertet werden kann. In der Praxis heißt das auch, dass sich sowohl Entwickler als auch Anwender von KI-Systemen auf neue Pflichten einstellen und verstehen lernen müssen, KI-Systeme nicht nur sinnvoll einzusetzen, sondern sie hinsichtlich ihrer Risiken im konkreten Einzelfall zu bewerten. Auch fordert der AI-Act explizit, bei Nutzerinnen und Nutzern spezifische KI-Kompetenz zu entwickeln. Dass neue Regulierung immer auch neuen Aufwand bedeutet, den Unternehmen, Behörden und Zivilgesellschaft nun betreiben müssen, ist klar. Dazu, dass das in der Breite gelingt, kann auch die Wissenschaft einen Beitrag leisten. Domenik Wendt ist Professor für Bürgerliches Recht, Europäisches Wirtschaftsrecht und Europarecht an der Frankfurt University of Applied Sciences und ausgewiesener Experte für das Recht der KI und den AI Act im Besonderen. Im Digitalgespräch erklärt er, was wesentliche Kernelemente des AI Acts sind und welche schon heute gelten. Er beschreibt, wie sich Unternehmen und Behörden aufstellen, um die Forderungen der EU umzusetzen, und welche Unterstützung es gibt, die KI-Verordnung zu verstehen und im eigenen Kontext zu befolgen. Mit den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert Wendt, wie Regulation und Kompetenzaufbau ineinandergreifen, wie es möglich ist, dass der AI Act zwar gewisse Anwendungen ganz verbietet und andere streng reguliert, aber dennoch mehr Raum für Innovation und Entwicklung zulässt, als manche vielleicht befürchten – und ob der AI Act in der Lage ist, auch angesichts tiefgreifender gesellschaftlicher Wirkungen von KI-Systemen Risiken zu reduzieren und Schaden abzuwenden. Link zum Originalbeitrag: https://zevedi.de/digitalgespraech-072-domenik-wendt Link zum Digitalgespräch Folge 48 "Der AI Act der EU: Wie er zustande kam und wie er KI reguliert" mit Domenik Wendt : https://zevedi.de/digitalgespraech-048-domenik-wendt/ Link zum KI-Service Desk der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/start_ki.html Link zum Hinweispapier „KI-Kompetenzen nach Artikel 4 KI-Verordnung“ der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/_functions/Hinweispapier.pdf?__blob=publicationFile&v=2 Link zum Paper „KI-Kompetenzanforderungen nach Art. 4 AI Act. – Juristische Analyse und praxisorientierte Maßnahmen“ unter Beteiligung der Frankfurt University of Applied Sciences: https://zenodo.org/records/17407983

    44 min
  7. Was sind und was leisten KI-Reallabore?

    10/28/2025

    Was sind und was leisten KI-Reallabore?

    Mit dem AI Act versucht der europäische Gesetzgeber einen schwierigen Balance-Akt: Einerseits ist effektive Regulierung hochriskanter, in der Entwicklung befindlicher Technologien nötig, die bereits heute gravierende gesellschaftliche Effekte zeitigen. Andererseits soll Europa an den Chancen ebendieser technologischen Entwicklung teilhaben, also nicht einfach bremsen, sondern gestalten. Ein Instrument dieser regulativen Innovationsförderung sollen KI-Reallabore oder „Sandboxes“ sein: Sie sind als besondere Testumgebungen für KI-Produkte kurz vor der Marktreife konzipiert, als behördliche Anlaufstelle und Unterstützung für Unternehmen und Startups – und auch als Lernfelder für die beaufsichtigenden Behörden, die ihre Verwaltungsprozesse an den unscharfen Gegenstand „KI“ anpassen müssen. Gelernt werden soll im und durch das Reallabor also einerseits, wie man KI-Anwendungen so designen kann, dass die Sicherheitsanforderungen des AI Act erfüllt werden, aber auch, wie man entsprechende Prüfkriterien klug in Verwaltungsprozessen abbilden sollte. Keine leichte Aufgabe für die EU-Mitgliedsstaaten, denen nicht viel Zeit bleibt, erste „AI Sandboxes“ zu realisieren: Am 2. August 2026 müssen diese neuartigen Behördentypen zumindest formal existieren und ins Arbeiten gekommen sein. Johannes Buchheim ist Professor für Öffentliches Recht und das Recht der Digitalisierung an der Philipps-Universität Marburg. Im Digitalgespräch erklärt der Experte für Verwaltungsrecht und Fragen der Rechtsordnung in der digitalen Gesellschaft, welche Funktion die KI-Reallabore bei der Umsetzung des AI Act einnehmen und welche Maßnahmen die EU dafür von ihren Mitgliedern fordert. Er beschreibt, welche Formen von KI-Reallaboren für unterschiedliche konkrete Technologien denkbar wären, wer sich mit der Entwicklung dieser öffentlichen Einrichtungen befasst, und was sich politische Entscheidungsträger davon erhoffen. Mit den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert Buchheim, welche Vorstellungen, Erwartungen und Befürchtungen bei den beteiligten Akteuren mitschwingen könnten, wie die Rahmenbedingungen für KI-Reallabore zu den Anforderungen von Wirtschaftsunternehmen im Wettbewerb passen, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Reallaboren für KI-Entwickler attraktiv ist – und wie mit Transparenz und Informationspflichten eine kritische Öffentlichkeit hergestellt werden muss, um diese Form staatlich finanzierter Ertüchtigung potentiell hochriskanter Technologien demokratisch zu legitimieren. Link zum Originalbeitrag: https://zevedi.de/digitalgespraech-071-johannes-buchheim Link zu Informationen zu KI-Reallaboren auf der Webseite der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Digitales/KI/5_Innovationen/start.html

    51 min
  8. Digitalisiertes Fahrrad: Welche Fortentwicklungen gibt es?

    10/07/2025

    Digitalisiertes Fahrrad: Welche Fortentwicklungen gibt es?

    Das eBike ist wesentliches Element der Verkehrswende und vor allem für viele Pendler:innen eine echte Alternative zum Auto. Freilich sind E-Bikes deutlich teurer in der Anschaffung als ein klassisches Fahrrad. Kein Wunder also, dass die erste digitale Anwendung für das E-Bike dem Diebstahlschutz diente. Aber mit Bewegungs- und Sensordaten lässt sich rund ums Fahrrad – auch das ohne Motor – noch viel mehr machen. Vermessen lassen sich im Prinzip alle möglichen Parameter, sowohl des Fahrzeugs als auch des radelnden Menschen, und in einer zunehmend digitalen Umgebung kann man das Bike auch als vernetztes Gerät im Internet of Things denken. Automatisierung im Straßenverkehr ist dabei ein wichtiges Stichwort. Und: Jenseits ihres Nutzens für individuellen Komfort bei hinreichender persönlicher Begeisterung für digitale Tools und Gadgets, sind aussagekräftige Daten aus dem Radverkehr auch von hohem Wert für die Verkehrsplanung einerseits – und die Entwicklung innovativer Geschäftsmodelle andererseits. Rainer de Mey ist Chief Digital Officer beim eBike-Hersteller Riese & Müller, einem Unternehmen mit Erfahrung in der Digitalisierung für das Radfahren. Im Digitalgespräch beschreibt der Experte, welche digitalen Anwendungen heute für das Rad zur Verfügung stehen, wie sich die Bedürfnisse der sehr verschiedenen Gruppen von Radler:innen entwickeln, welche Daten fürs digitalisierte Radfahren erhoben werden und wie sie von wem genutzt werden können. De Mey erklärt, welche Grenzen kleinen und mittleren Unternehmen in Sachen digitaler Entwicklung gesetzt sind, und welche Bedarfe bei Kund:innen in Zukunft zu erwarten sein könnten. Mit den Gastgeberinnen Marlene Görger und Petra Gehring diskutiert de Mey auch, wo Digitalisierung am Fahrrad sinnvoll ist und wo eher Spielerei, was nötig sein wird, um Fahrraddaten für Stadtplanung und Verkehrssicherheit zu nutzen – und ob dabei der gänzlich undigitale Drahtesel bald auf der Strecke bleibt. Link zum Originalbeitrag: https://zevedi.de/digitalgespraech-070-rainer-de-mey Link zur Webseite des LOEWE Schwerpunkts _DyNaMo_ der Universität Kassel: https://www.uni-kassel.de/forschung/dynamo.html Link zur Webseite des Datenportals „Radverkehr in Deutschland“, über das eine Ausgründung der Technischen Universität Dresden Verkehrsdaten aus den STADTRADELN-Kampagnen bereitstellt: https://www.radverkehr-in-deutschland.de/

    40 min

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Das Digitalgespräch ist ein Podcast von ZEVEDI, dem Zentrum verantwortungsbewusste Digitalisierung. Er wendet sich an Menschen, die aus erster Hand wissen wollen, was sich im Feld der Digitalität konkret tut und vor welchen Herausforderungen Wissenschaft und Politik dabei stehen. Im Digitalgespräch kommen Expert:innen zu Wort, die ihr Wissen zu aktuellen Arbeitsgebieten, Projekten und Forschungsperspektiven mit den Gastgeberinnen – Marlene Görger und Petra Gehring – teilen. Der Scheinwerfer fällt dabei auf komplexe Handlungsfelder und sorgt so dafür, dass sich der Nebel großer Schlagworte lichtet. Teils geht es um Themen, die unter Fachleuten gerade heiß diskutiert werden, teils ist von Dingen zu hören, die womöglich erst in Zukunft in das Sichtfeld der breiteren Öffentlichkeit gelangen. Impressum: https://zevedi.de/impressum/