Creditreform Aschaffenburg. Der Podcast vom Unternehmen für Unternehmen

Creditreform Aschaffenburg Schurk KG

Wir stellen mit unserem Podcast nützliche Tipps für den Unternehmensalltag, interessante Expertenthemen und kreative Unternehmensstorys aus der Region Aschaffenburg, Miltenberg und Alzenau vor.

Episodes

  1. 03/29/2023

    #05 Wie sichere ich mich gegen finanzielle Schäden durch Cyberkriminalität ab? (mit Florian Lundgren)

    In der neuen Podcast-Folge der Creditreform Aschaffenburg spricht Kevin Busch mit Florian Lundgren über das Thema Cyberkriminalität und wie sich Unternehmen gegen finanzielle Schäden, die dadurch entstehen können, absichern. Herr Lundgren ist seit 14 Jahren bei der Allianz beschäftigt. Sieben Jahre lang war er für Sachversicherungen zuständig und seit Anfang des Jahres ist er der Inhaber der Allianz Versicherungsagentur Scheuermeyer. Die Anzahl der erfassten Straftaten im Bereich Cyberkriminalität hat sich von 2018 bis 2021 verdoppelt. Es kennt so ziemlich jeder ein Unternehmen, das schon mal Opfer einer Cyberattacke wurde. Im Jahr 2022 waren laut der Experten der Allianz Global Corporate & Specialty Cybervorfälle das größtes Geschäftsrisiko, noch deutlich vor Naturkatastrophen oder dem Ausbruch einer weiteren Pandemie. Der jährliche Schaden, der durch Cyberkriminalität in Deutschland entsteht, wird auf etwa 8,5 Milliarden Euro geschätzt. Um ein unverbindliches Angebot zu bekommen sind nicht so viele Daten erforderlich. Für die „grobe Hausnummer“ sind erst einmal nur die Umsatzgröße, Vorschadenssituation und Versicherungssumme relevant. Podcast Beitrag auf unserer Homepage: https://www.creditreform.de/aschaffenburg/aktuelles-wissen/podcast-ab/podcast-details/show/05-wie-sichere-ich-mich-gegen-finanzielle-schaeden-durch-cyberkriminalitaet-ab-mit-florian-lundgren

  2. 01/17/2023

    #04 Muss ich eine interne Meldestelle für Hinweisgeber / Whistleblower einrichten? (mit Stephanie Kappen von BWB)

    In der neuen Podcast-Folge der Creditreform Aschaffenburg spricht Kevin Busch mit der Rechtsanwältin Stephanie Kappen von der Kanzlei Bette Westenberger Brink über das kommende Whistleblowing-Gesetz und was Unternehmen diesbezüglich unternehmen sollten. Schwerwiegende Verstöße in Unternehmen, Organisationen und Behörden fallen den Beschäftigten in der Regel sehr früh auf. Aus Angst vor negativen Folgen trauen sich viele jedoch nicht, die Missstände zu melden. Um Hinweisgeber zu schützen muss nun die bereits seit mehreren Jahren bestehende EU-Richtlinie in ein nationales Gesetz umgesetzt werden. Am 16. Dezember 2022 hat der Bundestag das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Da das Gesetz zustimmungspflichtig ist steht nun noch die Zustimmung des Bundesrates aus, ist diese erfolgt muss das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Nach dem aktuell bekannten Terminplan des Bundesrates findet die nächste Plenarsitzung am 10. Februar 2023 statt. Zu diesem Termin könnte die Beschlussfassung erfolgen – eine Tagesordnung für die Sitzung ist aktuell noch nicht bekannt. Inkrafttreten soll das Gesetz 3 Monate nach seiner Verkündung, d.h. die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle wird voraussichtlich etwa ab Mai 2023 greifen und trifft dann alle Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten. Lediglich kleinen Unternehmen mit in der Regel 50 bis zu 249 Beschäftigten soll für die Einrichtung ihrer Meldestellt eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023 eingeräumt werden.

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