Einfach Recht - Antworten rund ums Arbeitsrecht!

Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator

Die moderne Arbeitswelt im deutschen Arbeitsrecht. Hier geht es um Themen rund ums Verhältnis des Arbeitgebers, Mitarbeiter, Betriebsrat, Personalrat und weiterer Beteiligter. Aktuelle Tendenzen in der Rechtsprechung, der Gesetzgebung und Gestaltung von Arbeitsverhältnissen.

  1. vor 3 Tagen

    Zwischenzeugnis Teil 2 - Die Zeugnisfalle!

    Die Zeugnisfalle – Teil 2 zum Zwischenzeugnis!Warum ein gutes Zwischenzeugnis Jahre später zum Problem des Arbeitgebers werden kann! Ein Zwischenzeugnis wirkt auf den ersten Blick wie eine Formalität. Der Mitarbeiter fragt danach, die Personalabteilung erstellt es und häufig wird lieber etwas zu positiv formuliert, um Diskussionen zu vermeiden. Doch genau darin liegt eine erhebliche Gefahr. Denn was heute als freundliche Bewertung formuliert wird, kann morgen im Kündigungsschutzprozess, bei einer Abmahnung oder beim Streit um das Endzeugnis zum Problem werden. In dieser Folge von Einfach Recht zeige ich, warum Arbeitgeber Zwischenzeugnisse nicht unterschätzen sollten und welche rechtlichen Folgen sich aus einem zu guten Zwischenzeugnis ergeben können. Im Mittelpunkt steht die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Bindungswirkung von Zwischenzeugnissen. Das BAG hat entschieden, dass der Arbeitgeber bei der Erteilung eines späteren Endzeugnisses grundsätzlich an die Bewertungen eines zuvor erteilten Zwischenzeugnisses gebunden ist, soweit dieselben Zeiträume betroffen sind. Eine spätere Abweichung ist nur möglich, wenn sich Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers nach Erteilung des Zwischenzeugnisses wesentlich verändert haben. In dieser Folge erfahren Sie: ✅ Warum Zwischenzeugnisse vor Gericht eine erhebliche Rolle spielen können ✅ Weshalb ein zu positives Zwischenzeugnis spätere Kündigungen erschweren kann ✅ Welche Auswirkungen Zwischenzeugnisse auf Abmahnungen und Endzeugnisse haben ✅ Warum Arbeitgeber Leistungsänderungen dokumentieren sollten ✅ Welche Bedeutung die BAG-Entscheidung vom 16.10.2007 – 9 AZR 248/07 hat ✅ Wie Arbeitgeber Zwischenzeugnisse strategisch sinnvoll einsetzen können ✅ Warum ein Zwischenzeugnis häufig Anlass für ein wichtiges Mitarbeitergespräch sein sollte Für Arbeitgeber, Geschäftsführer, Personalverantwortliche und HR-Abteilungen ist diese Folge besonders relevant. Denn häufig liegt das Risiko nicht in der Frage, ob ein Zwischenzeugnis erteilt werden muss, sondern in der Frage, was darin steht. BAG, Urteil vom 16.10.2007 – 9 AZR 248/07, NZA 2008, 298 Der Arbeitgeber ist bei der Erteilung eines Endzeugnisses grundsätzlich an die Bewertungen eines zuvor erteilten Zwischenzeugnisses gebunden, soweit dieselben Zeiträume betroffen sind. Eine spätere Abweichung setzt nachvollziehbare Veränderungen in Leistung oder Verhalten des Arbeitnehmers voraus. Rechtsanwälte Wulf & CollegenArbeitsrecht für Arbeitgeber, Geschäftsführer, HR-Abteilungen und Arbeitnehmer 📧 E-Mail: info@kanzlei-wulf.de 🌐 Website: https://kanzlei-wulf.de 🎙️ Podcast „Einfach Recht“https://www.kanzlei-wulf.de/einfachrecht 💼 LinkedIn – Sandro Wulfhttps://de.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd 📸 Instagram – Wulf & Collegenhttps://www.instagram.com/kanzleiwulf/ ▶️ YouTube – Rechtsanwälte Wulf & Collegenhttps://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379 🎧 Spotify – Einfach Rechthttps://open.spotify.com/show/6DT5FNmnN7k46IQvgPppMO 📘 Facebook – Rechtsanwälte Wulf & Collegenhttps://www.facebook.com/kanzleiwulf Wenn Ihnen die Folge gefallen hat, freue ich mich über ein Abo, eine Bewertung und das Teilen der Folge mit Kollegen, Führungskräften und Personalverantwortlichen. #Arbeitsrecht #Zwischenzeugnis #Arbeitszeugnis #Kündigung #Personalabteilung #HR #Arbeitgeber #Geschäftsführer #BAG #Zeugnisrecht #KanzleiWulf #EinfachRecht #SandroWulf #Arbeitsvertrag #Personalführung #Kündigungsschutz #Rechtsanwalt #FachanwaltArbeitsrecht

    13 Min.
  2. 7. Juni

    Zwischenzeugnis 2026 - Teil 1 - was hat das mit KI zu tun?

    Zwischenzeugnis im Arbeitsrecht: Wann Arbeitgeber es ausstellen müssen – LAG Köln 2026 und BAG-Rechtsprechung - Teil 1 Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis? Sandro Wulf erklärt die aktuelle Entscheidung des LAG Köln vom 04.03.2026 und die BAG-Grundsätze zu § 242 BGB, triftigem Grund und beruflicher Neuorientierung. Wann muss ein Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen? In dieser Folge von Einfach Recht spricht Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf über das aktuelle Urteil des LAG Köln vom 04.03.2026 – 5 SLa 495/25und die dazu passende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Es geht um die Frage, ob Arbeitnehmer während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Zwischenzeugnis verlangen können, wenn sie sich beruflich neu orientieren möchten. Arbeitgeber, HR-Abteilungen und Geschäftsführer erfahren in dieser Folge, wann ein Zwischenzeugnis verlangt werden kann, wann kein Anspruch besteht und warum eine reflexartige Ablehnung rechtlich riskant sein kann. Ein Arbeitnehmer verlangt ein Zwischenzeugnis. Der Arbeitgeber lehhnt ab. Der Fall landet vor Gericht. In dieser Folge geht es deshalb nicht nur um das aktuelle Urteil des LAG Köln, sondern um die Grundfrage: Wann muss ein Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis wirklich ausstellen – und wann darf er es verweigern? In der Folge erklärt Sandro Wulf: warum es keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt,weshalb § 109 GewO nur das Endzeugnis regelt,wie der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis über § 242 BGB begründet werden kann,was die Rechtsprechung unter einem triftigen Grund versteht,welche Fallgruppen Arbeitgeber und HR kennen sollten,warum ein Zwischenzeugnis nicht zur reinen Prozessvorbereitung verlangt werden kann,was das LAG Köln zur beruflichen Neuorientierung entschieden hat,warum ein pauschales Bestreiten des Arbeitgebers nicht genügt,und weshalb die zugelassene Revision zum BAG spannend werden kann.Maßgeblich ist der Grundsatz von Treu und Glauben nach § 242 BGB. Das BAG verlangt dafür einen triftigen Grund.  Typische Gründe für ein Zwischenzeugnis können sein: bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses,laufender Kündigungsschutzprozess oder sonstiger Beendigungsrechtsstreit,Wechsel des Vorgesetzten,Versetzung,erhebliche Änderung der Tätigkeit,längere Abwesenheit, etwa Elternzeit oder längere Erkrankung,Betriebsübergang,Bewerbung oder berufliche Neuorientierung.Die Grundsätze zum Zwischenzeugnis sind durch das BAG seit Jahren geprägt. Spannend bleibt aber, wie konkret eine berufliche Neuorientierung künftig dargelegt werden muss. Das LAG Köln hat die Revision zugelassen.  LAG Köln, Urteil vom 04.03.2026 – 5 SLa 495/25BAG, Urteil vom 21.01.1993 – 6 AZR 171/92 BAG, Urteil vom 04.11.2015 – 7 AZR 933/13 BAG, Urteil vom 20.05.2020 – 7 AZR 100/19 BAG, Urteil vom 25.05.2016 – 2 AZR 345/15 #Arbeitsrecht#Zwischenzeugnis#Arbeitszeugnis#Arbeitgeber#HR#Personalabteilung#Kündigungsschutz#LAGKöln#BAG#FachanwaltArbeitsrecht#EinfachRecht#KanzleiWulf#SandroWulf Sie haben Fragen zum Thema Zwischenzeugnis, Arbeitszeugnis, Kündigung, Beendigungsgespräch oder Vertragsgestaltung? Dann nehmen Sie gern Kontakt mit mir und meinem Team Arbeitsrecht bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen auf. E-Mail: info@kanzlei-wulf.deWebsite: https://kanzlei-wulf.dePodcast & Blog: https://www.kanzlei-wulf.de/einfachrecht Wenn Ihnen diese Folge gefallen hat, freue ich mich über ein Abo, eine Bewertung und das Teilen der Folge mit Kolleginnen und Kollegen aus HR, Geschäftsführung und Personalabteilung.

    17 Min.
  3. 31. Mai

    KI - Richtlinie 2026!

    KI-Richtlinien im Unternehmen 2026 – Was Arbeitgeber jetzt wissen müssen Ab dem 2. August 2026 gilt die EU-KI-Verordnung (AI Act) vollständig. Viele Unternehmen haben noch keine KI-Nutzungsrichtlinie, keine Betriebsvereinbarung und keine Schulungsnachweise – obwohl Teile der Verordnung bereits seit Februar 2025 gelten. In dieser Folge von Einfach Recht ordne ich ein, was das für Arbeitgeber, HR-Verantwortliche und Betriebsräte konkret bedeutet. Darum geht es in dieser Folge: Was die KI-Verordnung seit Februar 2025 und seit August 2026 verbindlich vorschreibt – und welche Fristen noch ausstehen. Warum private KI-Nutzung durch Mitarbeiter (eigener ChatGPT-Account, kein Firmenaccount) und betrieblich eingeführte KI-Systeme rechtlich zwei völlig verschiedene Welten sind. Wann der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zwingend beteiligt werden muss – und was passiert, wenn das unterbleibt. Welche KI-Systeme seit dem 2. Februar 2025 absolut verboten sind (Emotionserkennung, Social Scoring, biometrische Echtzeit-ID) und welche Bußgelder drohen. 7 konkrete Compliance-Schritte, die Sie als Arbeitgeber sofort angehen können. Am Ende der Folge wissen Sie: Welche KI-Tools in Ihrem Unternehmen sofort geprüft werden müssen.Was eine rechtssichere Betriebsvereinbarung zu KI mindestens enthalten muss.Wie Sie Schulungspflichten nach Art. 4 KI-VO nachweissicher erfüllen.Wo die härtesten Bußgeldrisiken liegen – und wie Sie sie vermeiden. Mehr Informationen:www.kanzlei-wulf.de Kontakt:info@kanzlei-wulf.de 🌐 Homepage:https://kanzlei-wulf.de 📧 Kontakt:info@kanzlei-wulf.de 🔗 LinkedIn:https://www.linkedin.com/in/sandro-wulf-arbeitsrecht📸 Instagram:https://www.instagram.com/kanzleiwulf/▶️ YouTube:https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ🎧 Spotify:https://creators.spotify.com/pod/profile/sandro-wulf📘 Facebook:https://facebook.com/@einfachrecht Rechtliche Fundstellen dieser Folge: VO (EU) 2024/1689 – KI-Verordnung (AI Act), Art. 4, 5, 26, 50, Anhang III Nr. 4§ 87 Abs. 1 Nr. 6, § 95, § 80 Abs. 2 BetrVG§ 106 GewO | § 613 BGB | Art. 22, 28, 35 DSGVOBAG, 8.3.2022, Az. 1 ABR 20/21 (Microsoft 365 – Mitbestimmungspflicht)ArbG Hamburg, Januar 2024, Az. 24 BVGa 1/24 (private KI-Nutzung)

    29 Min.
  4. 25. Mai

    Greift der Staat jetzt in die Unternehmerfreiheit ein?

    Mitbestimmung oder Mitregierung?Greift der Staat jetzt in die Unternehmerfreiheit ein? Die Fraktion Die Linke fordert aktuell eine massive Ausweitung der Mitbestimmung in Unternehmen. Diskutiert werden stärkere Beteiligungsrechte von Betriebsräten bei: Investitionsentscheidungen,Produktionsentscheidungen,Standortfragen,Transformationsprozessen,Digitalisierung und KI-Systemen.Teilweise steht sogar ein echtes Initiativrecht im Raum. Doch was bedeutet das eigentlich praktisch für Unternehmen in Deutschland? Wo endet soziale Mitbestimmung — und wo beginnt wirtschaftliche Mitregierung? In dieser Folge analysiere ich die aktuellen politischen Anträge juristisch, wirtschaftlich und strategisch: Warum diese Forderungen tief in die unternehmerische Leitungsfreiheit eingreifen könntenWeshalb die Diskussion verfassungsrechtlich hochsensibel istWelche Auswirkungen dies auf Investitionen und den Standort Deutschland haben kannWarum viele Unternehmen diese Entwicklung derzeit unterschätzenUnd weshalb die eigentliche Veränderung oft schrittweise erfolgt — über Digitalisierung, KI-Mitbestimmung und neue BeteiligungsrechteDabei geht es nicht um politische Polemik, sondern um eine nüchterne arbeitsrechtliche und wirtschaftliche Einordnung. Denn am Ende steht eine entscheidende Frage: Wer führt künftig eigentlich noch das Unternehmen? Ein Unternehmer, der das wirtschaftliche Risiko trägt?Oder zunehmend kollektive Mitbestimmungsorgane? Eine kritische Folge für: GeschäftsführerUnternehmerHR-AbteilungenFührungskräfteBetriebsräteund alle, die sich mit der Zukunft des Arbeitsrechts beschäftigen.Rechtsanwalt Sandro WulfFachanwalt für Arbeitsrecht & zertifizierter Mediator Mehr Informationen:www.kanzlei-wulf.de Kontakt:info@kanzlei-wulf.de 🌐 Homepage:https://kanzlei-wulf.de 📧 Kontakt:info@kanzlei-wulf.de 🔗 LinkedIn:https://www.linkedin.com/in/sandro-wulf-arbeitsrecht 📸 Instagram:https://www.instagram.com/kanzleiwulf/ ▶️ YouTube:https://www.youtube.com/channel/UCrQwjHCOFa81UwDsWw9oDiQ 🎧 Spotify:https://creators.spotify.com/pod/profile/sandro-wulf 📘 Facebook: https://facebook.com/@einfachrecht

    22 Min.
  5. 17. Mai

    Kündigungsschutz vor dem Umbruch? Was wirklich auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zukommt!

    Kündigungsschutz vor dem Umbruch? Was die CDU-Pläne wirklich bedeuten – und was Stand 2026 gilt Schlagzeile vs. Realität: Lockerung des Kündigungsschutzes bis 50 Mitarbeiter? Optionsmodell für Spitzenverdiener? Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf ordnet ein – sachlich, verständlich, mit klarem Praxisbezug. „Kündigungsschutzgesetz gilt in Zukunft erst ab 50 Mitarbeitern.“ – Solche Schlagzeilen verunsichern aktuell Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Doch was steckt wirklich hinter den Reformplänen der Union? Welche konkreten Vorschläge liegen auf dem Tisch? Und – die entscheidende Frage – wie realistisch ist eine schnelle Änderung des Kündigungsschutzgesetzes überhaupt? In dieser Folge von „Einfach Recht“ nimmt Sie Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal, mit auf eine sachliche Spurensuche durch die aktuelle Reformdebatte. Sie erfahren: welche konkreten Reformideen die Union beim Kündigungsschutz verfolgt (Lockerung bis 50 Mitarbeiter, Optionsmodell für Besserverdiener ab ca. 100.000 € Jahresgehalt), wie viele Menschen in Deutschland von einer 50er-Schwelle tatsächlich betroffen wären (rund 14 Mio. Beschäftigte – knapp 38% aller tätigen Personen), was Stand Mai 2026 wirklich im Kündigungsschutzgesetz steht, welche Veränderungen 2026 rund um das Kündigungsrecht (Dokumentation, Entgelttransparenz, Sozialauswahl) tatsächlich relevant sind, und was Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer jetzt konkret tun sollten – anhand zweier Praxisfälle aus der Beratungspraxis bei Wulf & Collegen. Klar, verständlich und ohne juristisches Fachchinesisch – genau so, wie Sie es von „Einfach Recht“ kennen. Kanzlei Rechtsanwälte Wulf & Collegen – Magdeburg und StendalHomepage: Termin online buchen: https://kanzlei-wulf.de/kontakt/ Sie haben ein Thema, das Sie gerne in einer der nächsten Folgen besprochen sehen wollen? Schicken Sie mir Ihre Frage oder Ihren Fallvorschlag (anonymisiert) per E-Mail an: sandro.wulf@kanzlei-wulf.de Wenn Ihnen diese Folge weitergeholfen hat: Abonnieren Sie „Einfach Recht“ auf Spotify, Apple Podcasts oder YouTube. Hinterlassen Sie eine 5-Sterne-Bewertung – das hilft anderen, den Podcast zu finden. Teilen Sie die Folge mit Kolleginnen und Kollegen, Personalverantwortlichen und Führungskräften. Diese Folge dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragestellungen wenden Sie sich bitte direkt an die Kanzlei Wulf & Collegen. #Arbeitsrecht #Kündigungsschutz #KSchG #Reform2026 #CDUReform #Arbeitgeber #Arbeitnehmer #Führungskräfte #Mittelstand #FachanwaltArbeitsrecht #SandroWulf #WulfundCollegen #Magdeburg #Stendal #EinfachRecht #LegalPodcast #Personalrecht #HR #Kündigung #Arbeitsvertrag

    15 Min.
  6. 11. Mai

    50 Prozent krank, 50 Prozent arbeitsfähig? Warum die geplante neue Teil-AU arbeitsrechtlich gefährlich unklar ist!

    19,5 Fehltage pro Kopf: Der Krankenstand in Deutschland ist für Arbeitgeber, HR-Abteilungen und Geschäftsführer längst kein abstraktes Statistikthema mehr. In Produktion, Pflege, Handwerk, Verwaltung und kleinen Unternehmen bedeutet jeder Ausfall konkrete organisatorische Belastung. Die Bundesregierung plant nun mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Einführung einer sogenannten Teilarbeitsunfähigkeit und eines Teilkrankengeldes. Im Kabinettsentwurf sind hierfür neue Regelungen in § 44c SGB V und § 44d SGB V vorgesehen. Die Teil-AU soll ermöglichen, dass Arbeitnehmer trotz bestehender Arbeitsunfähigkeit teilweise ihre bisherige Tätigkeit ausüben können. Der Arbeitgeber soll für die geleistete Arbeitszeit zahlen, die Krankenkasse für den krankheitsbedingt ausfallenden Teil Teilkrankengeld leisten. Grundlage ist der Kabinettsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums vom 30.04.2026. (BMG) In dieser Folge von Einfach Recht geht es nicht um Schlagzeilen, sondern um die arbeitsrechtliche Einordnung: Was bedeutet es praktisch, wenn jemand nicht mehr vollständig arbeitsunfähig sein soll, sondern nur teilweise? Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer dann anteilig zurückholen? Muss der Arbeitnehmer mitmachen? Was passiert, wenn der Arbeitgeber innerhalb von sieben Kalendertagen nicht reagiert? Wer trägt das Risiko, wenn die teilweise Rückkehr gesundheitlich scheitert? Besonders kritisch ist: Die Regelung wird nicht im Arbeitsrecht verortet, sondern im Sozialgesetzbuch V. Das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Direktionsrecht, der Arbeitsschutz, die Betriebsverfassung, Datenschutzfragen, Haftung und Annahmeverzug werden nicht umfassend neu geregelt. Genau deshalb entstehen für Arbeitgeber und HR erhebliche praktische Unsicherheiten. In dieser Folge erfährst du: was nach dem Kabinettsentwurf konkret geregelt werden soll, welche Rolle Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Ärzte und Krankenkassen spielen, warum die Sieben-Tage-Frist für Arbeitgeber besonders wichtig wird, welche Risiken bei Entgeltfortzahlung, Teilkrankengeld, Arbeitszeit und Fürsorgepflicht entstehen, und welche Prozesse Arbeitgeber und HR-Abteilungen vorbereiten sollten, falls die Regelung tatsächlich kommt. Fundstellen und weiterführende Hinweise: Kabinettsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 30.04.2026:https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz_Kabinett.pdf Kassenärztliche Bundesvereinigung, Stellungnahmen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz:https://www.kbv.de/positionen/stellungnahmen/gkv-beitragssatzstabilisierungsgesetz GKV-Spitzenverband, Stellungnahme zum Referentenentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes:https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/p_stellungnahmen/2026_2027/260419_GKV-SV_Stn_RefE_BStabG_final.pdf Kontakt: Rechtsanwälte Wulf & CollegenArbeitsrecht für Arbeitgeber, HR-Abteilungen und GeschäftsführerStandorte: Magdeburg und StendalE-Mail: info@kanzlei-wulf.deWebseite: https://www.kanzlei-wulf.de(Rechtsanwälte Wulf & Collegen) Social Media: LinkedIn Sandro Wulf:https://de.linkedin.com/in/kanzleiwulfmd Instagram Wulf & Collegen:https://www.instagram.com/kanzleiwulf/ YouTube Wulf & Collegen:https://www.youtube.com/@rechtsanwalteundfachanwalt1379 Facebook Sandro Wulf:https://www.facebook.com/sandro.wulf.1/ TikTok: Bitte den offiziellen Kanzlei- oder Einfach-Recht-Link vor Veröffentlichung ergänzen; ich konnte ihn in der aktuellen Recherche nicht belastbar verifizieren. Einfach RechtDer Podcast von Sandro Wulf, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator.Für alle am Arbeitsrecht Interessierten und insbesondere für Arbeitgeber, HR-Verantwortliche und Geschäftsführer, die Arbeitsrecht nicht nur verstehen, sondern im Unternehmen rechtssicher anwenden wollen.

    42 Min.
  7. 4. Mai

    Der Känguru-Fall! Warum vorschnelle Kündigungen scheitern!

    Warum vorschnelle Kündigungen scheitern – Tatkündigung vs. Verdachtskündigung! In dieser Folge von „Einfach Recht“ geht es um eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 21.10.2025 (2 SLa 45/25), die einen typischen Fehler in der arbeitsrechtlichen Praxis deutlich macht: Ein Arbeitgeber reagiert auf einen nachvollziehbaren Vorfall – und verliert trotzdem den Kündigungsschutzprozess. Im Mittelpunkt stehen dabei zwei zentrale Fragen: Wann liegt eine Tatkündigung vor – und wann lediglich eine Verdachtskündigung?Warum ist die Anhörung des Arbeitnehmers bei der Verdachtskündigung zwingend erforderlich?Der Fall zeigt, dass nicht die Bewertung des Arbeitgebers entscheidend ist, sondern die rechtlich tragfähige Vorbereitung der Kündigung. Eine Verdachtskündigung setzt einen dringenden, auf Tatsachen gestützten Verdacht vorausDie vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist Wirksamkeitsvoraussetzung (BAG, Urt. v. 20.03.2014 – 2 AZR 1037/12)Ohne Anhörung kann sich der Arbeitgeber im Prozess nicht auf den Verdacht berufenBei der Tatkündigung trägt der Arbeitgeber das volle Beweisrisiko (§ 286 ZPO)Eine bloße Wahrscheinlichkeit oder „Lebensnähe“ genügt nichtAlternative Geschehensabläufe müssen ausgeschlossen werden könnenVor jeder Kündigung ist sauber zu prüfen:→ Tat oder Verdacht?Bei Verdachtskündigung:→ Anhörung vor Ausspruch zwingendBei Tatkündigung:→ Beweisbarkeit realistisch einschätzenIn Mehrpersonen-Konstellationen:→ Zugriffs- und Verantwortungsstrukturen aufklärenVorprozessuale Aussagen von Mitarbeitern:→ regelmäßig kein belastbares GeständnisLAG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 21.10.2025 – 2 SLa 45/25ArbG Stralsund, Urt. v. 28.01.2025 – 1 Ca 301/24BAG, Urt. v. 20.03.2014 – 2 AZR 1037/12BAG, Urt. v. 02.03.2017 – 2 AZR 698/15§ 626 BGB§ 286 ZPO🌐 Website: www.kanzlei-wulf.de📧 E-Mail: info@kanzlei-wulf.de Rechtsanwälte Wulf & CollegenFachanwälte für ArbeitsrechtMagdeburg & Stendal #verdacht #verdachtskündigung #tat #tatkündigung #arbeitsrecht #rechtsanwalt #recht #jura #kündigung #einfachrecht #kanzleiwulf #rechtsanwältewulf&collegen

    34 Min.
  8. 26. Apr.

    Wichtiges Update zur Entlastungsprämie 2026!

    🎙️ Einfach Recht – Update: Entlastungsprämie 2026 – Was sich jetzt geändert hat! Podcast: Einfach Recht – Antworten rund ums ArbeitsrechtRechtsanwälte Wulf & Collegen | Fachanwalt für Arbeitsrecht Sandro Wulf Der Bundestag hat der Entlastungsprämie am 24. April 2026 zugestimmt. Was bedeutet das für Arbeitgeber, HR und Geschäftsführung — und was ist jetzt zu tun? In dieser kurzen Updatefolge von „Einfach Recht" knüpft Rechtsanwalt Sandro Wulf unmittelbar an die zuletzt veröffentlichte Folge zur Entlastungsprämie an und erklärt ausschließlich, was sich seitdem verfahrensrechtlich und inhaltlich geändert hat. Aktueller GesetzgebungsstandDer Bundestag hat am 24. April 2026 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD zugestimmt. Der Bundesrat muss noch zustimmen — die nächste reguläre Sitzung ist für den 8. Mai 2026 angesetzt. Eine Zustimmung ist auf Basis der Bundesratszusammensetzung realistisch, aber nicht garantiert. Erweiterter AuszahlungszeitraumDer begünstigte Zeitraum wurde verlängert: Die steuer- und abgabenfreie Zahlung soll ab dem Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 30. Juni 2027 möglich sein. Praxishinweis: Jetzt noch nicht auszahlenDie Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11d EStG gilt erst ab dem Tag nach der Verkündung. Vor diesem Zeitpunkt ausgezahlte Beträge werden von der Begünstigung nicht erfasst. Wer die Steuerfreiheit nutzen will, sollte die Verkündung abwarten. Verlässliche PlanungsperspektiveFür eine belastbare betriebliche Planung mit einem Zwölfmonatshorizont sollte realistisch frühestens mit einem Umsetzungsfenster ab dem 15. Juni 2026 kalkuliert werden. Entscheidend ist nicht der Bundesratstermin, sondern die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Was ist jetzt zu tun? Kriterien für eine sachlich begründete Differenzierung vorbereiten Kommunikationsstrategie entwickeln Budgetplanung vornehmen Bei bestehendem Betriebsrat: frühzeitige Abstimmung über die Ausgestaltung einleiten Arbeitgeber · Geschäftsführung · HR-Verantwortliche · Personalleiter · Arbeitsrechtler · Unternehmer Entlastungsprämie 2026 · § 3 Nr. 11d EStG · steuerfreie Sonderzahlung · Bundesrat · Bundesgesetzblatt · Arbeitgeber Gestaltungsmöglichkeiten · Betriebsrat Mitbestimmung · Sonderzahlung arbeitsrechtlich · Krisenbonus · steuerfreier Bonus Arbeitnehmer · Entlastungsprämie Planung HR 📩 E-Mail: info@kanzlei-wulf.de🌐 Blog & weitere Informationen: www.kanzlei-wulf.de📍 Rechtsanwälte Wulf & Collegen — Magdeburg & Stendal 🎧 Spotify: Einfach Recht auf Spotify🎧 Apple Podcasts: Einfach Recht auf Apple Podcasts Wenn dir diese Folge gefallen hat: Abonniere den Podcast, hinterlasse eine Bewertung und empfiehl ihn weiter — so erreichst du, dass mehr Arbeitgeber und HR-Verantwortliche rechtlich informiert bleiben. Sandro Wulf ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und zertifizierter Mediator bei den Rechtsanwälten Wulf & Collegen in Magdeburg und Stendal. Er berät schwerpunktmäßig Arbeitgeber, Geschäftsführungen und HR-Abteilungen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. #EinfachRecht #Arbeitsrecht #Entlastungsprämie #Arbeitgeber #HR #Geschäftsführung #Sonderzahlung #Betriebsrat #SteuerfreieLeistung #Fachanwalt #Podcast Worum geht es in dieser Folge?Themen dieser FolgeFür wen ist diese Folge?Begriffe dieser FolgeKontakt & weiterführende LinksPodcast abonnieren & weiterempfehlenÜber Sandro Wulf

    8 Min.
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