Recht Alt - Recht Jung

Jan Stumper

Das Recht ist im stetigen Wandel - heißt es immer. Und doch ändert sich im konkreten Betrachtet oft nur wenig. Bei "Recht Alt - Recht Jung" sprechen ein juristisches Fossil und ein Jungspund über das Recht: Perspektiven zweier Juristengenerationen. rechtaltrechtjung.substack.com

  1. 29. Aug.

    Rechtspositivismus und Schutz der Verfassungsmäßigen Ordnung

    Kann sich Protest auf übergeordnete Werte berufen, um sich über geltendes Recht hinwegzusetzen? Dr. Wrege und Jan Stumper nehmen eine rechtstheoretische Kontroverse zum Anlass, die klassischen Geltungstheorien von Kelsen und Radbruch neben die aktuelle Debatte um Staatsversagen, zivilen Ungehorsam und Proteste im Zuge des AfD Parteitags zu legen. Sie enden bei einem gemeinsamen Befund, der beide überrascht: Nicht jeder politisch aufgeladene Konflikt ist auch ein rechtstheoretisches Grundlagenproblem. Timestamps * [00:00] Intro — Rechtspositivismus im weiteren und im engeren Sinne * [01:44] Der Anlass: eine Kontroverse über Legalität und Legitimität * [03:34] „Ohne Sachverhalt keine Subsumtion” — die Proteste in Erfurt * [04:08] Der Topos des Staatsversagens: Sitzblockaden, Klimaproteste, übergesetzlicher Notstand * [05:25] Das GFF-Gutachten und der Druck auf ein Verbotsverfahren * [06:38] Kelsen, die Positivismuslegende und der Nationalsozialismus * [08:24] DDR-Unrecht und die Radbruchsche Formel * [09:51] Geltungstheorie: Grundnorm und Unerträglichkeitsschwelle * [12:18] Schutz des Rechtsstaats für eine Partei, die nicht verboten ist? * [12:51] Das Schulpflicht-Beispiel: Landesrecht, Mehrheitsbildung, Art. 7 GG * [15:04] Wenn aus dem politischen Konflikt ein Normenkonflikt wird * [16:10] Staatszielbestimmungen — weiche Normen, harte Ansprüche? * [18:34] Ziviler Ungehorsam und Art. 20 Abs. 4 GG * [20:38] Akbarians These: ziviler Ungehorsam als Verfassungsinterpretation * [23:09] Pro Verbotsverfahren, nicht pro Verbot * [26:28] Die verwaltungsgerichtlichen Verfahren um die Einstufung durch den Verfassungsschutz * [27:05] Was wird aus den Wählern? Über Mehrheitsbildung und Überzeugungsarbeit * [30:15] Die vermittelnde Position: Verhältnismäßigkeit und Abwägung * [31:59] Argumentieren wir zu hochtrabend? Der Weg über das Friedlichkeitsgebot * [35:03] Plädoyer für Pragmatismus — und Verabschiedung Quellen zur Folge (sämtlich zuletzt geprüft am 27.08.2026) * Peter Oestmann, FAZ v. 20.7.2026 (Legalität und Legitimität von Blockaden von AfD-Veranstaltungen) * Victor Loxen/Christoph Möllers, Gehorsamer Positivismus, VerfBlog v. 29.7.2026, DOI 10.59704/fd436dc483fc0c44 * Samira Akbarian, Gesetz ist Gesetz, https://verfassungsblog.de/gesetz-ist-gesetz/ * GFF, AfD-Gutachten v. 25.6.2026, Maßstab Art. 21 Abs. 2 GG * Einstufung der AfD seitens des Verfassungsschutzes und (Un-)wirksamkeit der Einstufung VG Köln, Beschl. v. 26.2.2026 – 13 L 1109/25; zuvor VG Köln, Urt. v. 8.3.2022 – 13 K 326/21 u.a.; OVG NRW, Urt. v. 13.5.2024 – 5 A 1218/22; BVerwG, Beschl. v. 20.5.2025 * Zur Schulpflicht: BVerfG, Beschl. v. 15.10.2014 – 2 BvR 920/14, NJW 2015, 44; BVerfG, Beschl. v. 31.5.2006 – 2 BvR 1693/04 This is a public episode. If you would like to discuss this with other subscribers or get access to bonus episodes, visit rechtaltrechtjung.substack.com

    Rechtspositivismus und Schutz der Verfassungsmäßigen Ordnung
  2. 25. Juli

    Moral ohne Norm

    Der Rücktritt Jens Spahns nach der in den USA veranlassten Leihmutterschaft wirft eine Frage auf, die juristisch kaum zu greifen ist: Ein rechtlicher Vorwurf besteht nicht — der Vorwurf ist ein rein moralischer. Richter Dr. Wrege plädiert dafür, Sach-, Rechts- und Moralebene sauber zu trennen und warnt vor einer Mediendemokratie, die politisches Personal nach Empörungsdynamik statt nach Substanz auswechselt. Rechtsanwalt Stumper hält dagegen: Wer als Repräsentant öffentlich Position A vertritt und privat B lebt, verliert die Glaubwürdigkeit, die sein Amt trägt — und gerade deshalb sei die Konsequenz richtig. Beide gehen dabei von unterschiedlichen Prämissen aus: Für Dr. Wrege liegt der Maßstab in der Funktionsfähigkeit demokratischer Institutionen, für Herrn Stumper in der Repräsentationsleistung des einzelnen Amtsträgers, der Glaubwürdigkeit nicht als Zugabe, sondern als Amtsvoraussetzung schuldet. Einig sind sich beide nur in zwei Punkten: dass der politische Prozess im Ergebnis richtig abgelaufen ist — und dass ein Denken in Gut und Böse der Debatte nicht weiterhilft. [00:00] Intro und Themenaufriss [01:47] Wer ist Jens Spahn? Werdegang und der Sachverhalt [04:54] Die Kernfrage: das Dilemma zwischen Moral und Politik [06:46] Rücktritte in der Bundesrepublik: rechtliche Vorwürfe als Regelfall [09:21] Position Rechtsanwalt Stumper: mediale Überspitzung, aber ein realer Widerspruch [12:24] Position Richter Dr. Wrege: Räumt Hochmoral gute Politiker ab? [16:59] Warum Recht und Moral gerade jetzt zusammenlaufen müssen [22:19] Der Vergleichsfall Hendrik Streeck — zweierlei Maß? [24:29] Der "saubere Weg": Transparenz statt Abwarten [28:39] Ist irgendein Politiker unersetzlich? [34:04] Die Warnung vor der reinen Mediendemokratie [38:23] "Resilienz der Substanz" — das Kernanliegen [42:38] Gut und Böse oder "grau in grau"? Das Schlusswort This is a public episode. If you would like to discuss this with other subscribers or get access to bonus episodes, visit rechtaltrechtjung.substack.com

    Moral ohne Norm
  3. 16. Juni

    Was macht der Bundespräsident?

    Über die Macht und Ohnmacht des Bundespräsidenten Ausgelöst durch eine Begegnung mit Altbundespräsident Joachim Gauck diskutieren Dr. Wrege und Herr Stumper, was das höchste Staatsamt der Bundesrepublik heute leisten kann. Im Zentrum steht ein Generationenstreit: Erreicht Gaucks Botschaft von Freiheit und freiheitlich-demokratischer Grundordnung noch jüngere Adressaten – oder spricht der Bundespräsident längst nur noch zu denen, die ohnehin zustimmen? Aus dieser Frage entwickeln die beiden die rechtliche Tiefenbohrung der Folge: das umstrittene materielle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten bei der Gesetzesausfertigung (Art. 82 GG) und die Frage, ob politische Spannungen dieses Recht künftig faktisch aufwerten könnten, ohne dass sich am Verfassungstext etwas ändert. Final wird geklärt ob der Bundespräsident integrieren und trotzdem gleichzeitig materiell prüfen sollte und kann. [00:00] – Intro[00:34] – Die Begegnung mit Joachim Gauck und der „Flash Mob" von 400 Zuhörern[06:42] – Die Leitfrage: Erreicht Gaucks Freiheitsbotschaft nur noch ein älteres Milieu?[10:15] – Die Integrationsfunktion des Bundespräsidenten und Steinmeiers „Brot-Szene"[16:22] – Auseinanderdriftende Meinungsräume und der „Disconnect" zur Politik[19:42] – Die drei Funktionen: Notar, Repräsentation und das Prüfungsrecht[22:00] – Verfassungsrechtliche Einordnung: Art. 54 ff. und Art. 82 GG[22:54] – Streit um das materielle Prüfungsrecht: nur „evidente" Verfassungsverstöße?[25:06] – Bundespräsident als Amtsträger, nicht als Person – wehrhafte Demokratie[28:48] – These: Aufwertung des Amtes ohne Verfassungsänderung[31:11] – Integrationsfunktion vs. materielle Prüfung – was ist die „bessere" Rolle?[34:46] – Podcasts in der Echokammer und Schlusswort This is a public episode. If you would like to discuss this with other subscribers or get access to bonus episodes, visit rechtaltrechtjung.substack.com

    Was macht der Bundespräsident?
  4. 21. Mai

    Inhaltsleeres Recht - Fliehen wir vor den eigentlichen Fragen?

    Shownotes In Folge 9 diskutieren Jan Stumper und Dr. Wrege die These einer „Flucht ins Uneigentliche”: Rechtsprechung und Gesellschaft weichen vor inhaltlichen Streitfragen zunehmend in formale Verfahrensfragen aus. Anhand von drei Beispielen – dem Triage-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, beamtenrechtlichen Konkurrentenklagen nach Art. 33 Abs. 2 GG und der Causa Brosius-Gersdorf – wird gefragt, ob das Recht damit seine Leitfunktion für den gesellschaftlichen Diskurs verliert. Die beiden sind sich heute ungewöhnlich einig – mit einer Ausnahme. Timestamps [00:00] Intro & Begrüßung [00:36] Die Leitfrage: Wird unsere Gesellschaft zunehmend „uneigentlich"? [01:57] Beispiel 1 – Triage-Beschluss des BVerfG: Ausweichen in die Zulässigkeit [04:00] Pluralisierung der Richterbänke und die Schwierigkeit des Konsenses [06:15] Recht als gesellschaftliche Ligatur – die heilende Wirkung [07:55] Beispiel 2 – Art. 33 Abs. 2 GG und die Bestenauslese [09:30] Verfahrensfragen statt Inhalt: „Wie muss ich den Raum beheizen?" [11:25] Diskriminierungsangst als Treiber der Flucht ins Uneigentliche? [12:00] Reaktivität der Rechtsprechung – Einzelfall statt Rechtsfortbildung [14:00] Signalwirkung in die Gesellschaft: Verlust der Akzeptanz [15:50] Ausweichen auf das Ausweichen – die Meta-Ebene [17:30] Beispiel 3 – Die Causa Brosius-Gersdorf [22:30] Kontroverse: Politischer Prozess oder Flucht ins Uneigentliche? [26:00] Versöhnung: Verfahrensflucht auch eine Frage gerichtlicher Überlastung? [27:30] Ausblick: Entscheidungssoziologie als Forschungsfeld [28:45] Appell: „Werde eigentlich!" [29:15] Verabschiedung Erwähnte Entscheidungen, Normen und Bezüge * BVerfG, Beschl. v. 16.12.2021 – 1 BvR 1541/20 (Triage / Schutzpflicht aus Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG) – diskutiert in einer früheren Folge des Podcasts * Art. 33 Abs. 2 GG – Bestenauslese (Eignung, Befähigung, fachliche Leistung) * Causa Brosius-Gersdorf (Rückzug der Kandidatur zur BVerfG-Richterin, Sommer 2025) – politischer Vorgang, keine Gerichtsentscheidung This is a public episode. If you would like to discuss this with other subscribers or get access to bonus episodes, visit rechtaltrechtjung.substack.com

    Inhaltsleeres Recht - Fliehen wir vor den eigentlichen Fragen?
  5. 19. Apr.

    Erosion des Grundkonsenses? Maß und Mitte vs. radikaler Meinungskampf

    Wie viel „Begleitmusik“ verträgt ein sachlicher Diskurs? In dieser Episode von „Recht Alt – Recht Jung“ untersuchen wir die Grenzen der Meinungsfreiheit. Ausgehend von einem (inszenierten) persönlichen Angriff diskutieren Dr. Wrege und Herr Stumper über die Schere im Kopf, die Macht der sozialen Medien und die Frage, ob unser gesellschaftlicher Grundkonsens gerade erodiert. Eine Folge über die juristische Präzision des Ehrschutzes und die soziologische Realität der digitalen Arena. Timestamps * [00:00] Intro: Provokation als Experiment – Der Angriff auf die Ehre. * [01:50] Dogmatische Basis: Tatsachenbehauptung vs. Werturteil. * [05:00] Hate Speech & Medienaufsicht: Wer zieht die Grenze? * [08:00] Das US-Modell vs. deutscher Ehrschutz: Unterschiedliche Kulturen des Streits. * [12:30] Die „Chaos-Theorie“ des Meinungskampfes: Impulse aus dem Extrem. * [17:45] Digitaler Jugendschutz: Zwischen Fürsorge und Grundrechtsbeschränkung. * [22:00] Die großen Linien: Das Böckenförde-Diktum und der Verfassungspatriotismus. * [28:40] Kritik am System: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter der Lupe. * [36:15] Autoritätsverlust & Eigenverantwortung: Der mündige Bürger in der Filterblase. * [41:00] Fazit: Die Kraft der Entschuldigung und der Wert der Wehrhaftigkeit. Erwähnte Konzepte & Urteile * Lüth-Urteil (BVerfGE 7, 198) zur Drittwirkung der Grundrechte. * Böckenförde-Diktum: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ * §§ 185, 188 StGB: Beleidigung und die besondere Stellung von Amtsträgern. This is a public episode. If you would like to discuss this with other subscribers or get access to bonus episodes, visit rechtaltrechtjung.substack.com

    Erosion des Grundkonsenses? Maß und Mitte vs. radikaler Meinungskampf
  6. 10. März

    Die Wehrpflicht als Generationenkonflikt

    Zwischen vaterländischer Tradition und verfassungsrechtlicher Skepsis: In dieser Folge diskutieren wir die geplante Reaktivierung der Wehrpflichtstrukturen durch das Wehrpflichtmodernisierungsgesetz (Stand 2026 geprüft). Während die "alte Schule" (Dr. Wrege) die Wehrpflicht als notwendiges Instrument der kollektiven Sicherheit und des gesellschaftlichen Zusammenhalts sieht, hinterfragt die "junge Generation" (Jan Stumper) die Verfassungsmäßigkeit in einer modernen, individualisierten Gesellschaft. Wir beleuchten das Spannungsfeld zwischen Verpflichtung zum Wehrdienst und der Menschenwürde (Art. 1 GG). Ist die bloße Erfassung der Wehrfähigkeit bereits ein unzulässiger Eingriff? Und wie steht es um die Geschlechtergerechtigkeit im Jahr 2026? Tauchen Sie mit uns ein in eine dogmatisch tiefgehende und rechts-politisch sowie -philosophisch interessante Debatte.Timestamps: 00:00 Intro & Persönliches: 15 Monate Dienst – Ein Generationen-Check. 3:45 Das Wehrpflichtmodernisierungsgesetz: Die wichtigsten Eckpunkte der Reform (Stand 2026). 8:12 Dogmatik: Wehrpflicht vs. Art. 1 GG (Menschenwürde). 14:50 Das "Lagebild der Wehrfähigkeit": Administrativer Selbstzweck oder notwendige Verteidigung? 21:16 Die Geschlechterfrage: Ist eine reine Männer-Wehrpflicht 2026 noch haltbar? (Verweis auf Art. 3 Abs. 2 GG). 27:30 Verhältnismäßigkeit: Erforderlichkeit von Zwang in Zeiten von High-Tech-Kriegsführung. 34:05 Fazit & Versöhnung: Freiwilligkeit vs. Verpflichtung. Quellen & Fundstellen: Wehrpflichtgesetz (WPflG) in der Fassung des WPMoG (Entwurf 2026), https://dserver.bundestag.de/btd/21/018/2101853.pdf. BVerfG, Beschluss vom 20.12.1960 - 1 BvL 21/60, https://openjur.de/u/222562.html BVerfG, Urteil vom 07.12.1977 - 2 BvF 201/77,  https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datum=07.12.1977&Aktenzeichen=2%20BvF%201/77 This is a public episode. If you would like to discuss this with other subscribers or get access to bonus episodes, visit rechtaltrechtjung.substack.com

    Die Wehrpflicht als Generationenkonflikt
  7. 10. Feb.

    BVerfG zwischen Judicial Self-Restraint oder politischem Kalkül?

    In der aktuellen Episode von „Recht Alt Recht Jung“ erörtern Dr. Wrege und Jan Stumper die verfassungstheoretische Verortung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) innerhalb der bundesrepublikanischen Ordnung. Den Ausgangspunkt der Diskussion bildet die jüngste Entscheidung zur Triage-Regelung, die das Gericht auf Ebene der Gesetzgebungskompetenz löste, ohne eine materielle Prüfung der Grundrechtsrelevanz vorzunehmen. Anknüpfungspunkt bildet auch ein FAZ-Artikel, der unter unten stehendem Link abrufbar ist. Die Folge widmet sich der Frage, ob das BVerfG als rein rechtlicher Wächter der Verfassung agiert oder ob ihm faktisch eine politisch-gestaltende Funktion zukommt. Dabei werden Parallelen zur Entwicklung des U.S. Supreme Court gezogen und die Bedeutung der gesellschaftlichen Akzeptanz als Geltungsgrundlage richterlicher Autorität reflektiert. Thematische Schwerpunkte dieser Folge: * Die Entscheidung des BVerfG zur Triage: Kritik an der Vermeidung materiell-rechtlicher Aussagen durch den Rückzug auf Kompetenzfragen. * Judicial Self-Restraint versus politische Übergriffigkeit: Die Grenzen der verfassungsgerichtlichen Kontrolle gegenüber dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber. * „Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht“: Eine Analyse des politischen Charakters des Verfassungsrechts im Sinne der Münsteraner Schule. * Das Senatsprinzip als Mechanismus der Entpolitisierung und die Rolle der richterlichen Persönlichkeit im Entscheidungsprozess. * Die Gefährdung der institutionellen Autorität durch zunehmende Politisierung nach US-amerikanischem Vorbild. — Link zum genannten FAZ-Artikel: Volkmann, Wie Karlsruhe begründet - Die unpolitische Gewalt https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/die-unpolitischen-begruendungen-des-bundesverfassungsgerichts-110809929.html, zuletzt abgerufen 11.02.2026. — Timestamps: 00:00 Begrüßung und Einführung in die Thematik 01:00 Das Bundesverfassungsgericht als politisches Gericht? Eine Bestandsaufnahme 01:42 Analyse der Triage-Entscheidung: Die Priorisierung der Zuständigkeitsprüfung vor der materiellen Begründung 05:51 Diskussion über die „Vermeidungsstrategie“ des Gerichts und die Kritik von Prof. Volkmann 08:47 Richterliche Entscheidungstechnik: Die Suche nach dem „breitesten Grund“ für Urteilssprüche 13:10 Demokratische Legitimation und das Verhältnis zum Gesetzgeber: Ein Vergleich mit dem U.S. Supreme Court 16:40 Die Münsteraner Schule: Zur inhärenten politischen Dimension des Verfassungsrechts 19:42 Die Autorität des BVerfG: Staatsräson, soziale Akzeptanz und kelsensche Grundnormen 24:10 Der Mensch als Richter: Subjektive Meinungsbildung und deren Einhegung durch das Senatsprinzip 30:50 Die Außendarstellung der Neutralität (Andreas Voßkuhle) versus die Realität der Entscheidungsfindung 35:00 Zusammenfassung: Das Erfordernis rechtlich fundierter Entscheidungen im Namen des Volkes This is a public episode. If you would like to discuss this with other subscribers or get access to bonus episodes, visit rechtaltrechtjung.substack.com

    BVerfG zwischen Judicial Self-Restraint oder politischem Kalkül?

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