Sei doch nicht besteuert!

Fabian Walter & Christian Gebert

Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

  1. 2H AGO

    #193: Familie als Steuersparmodell: Verträge, die den Unterschied machen

    Steuern sparen mit Ehepartnern, Kindern oder Großeltern kann enorme Vorteile bringen – allerdings erkennt das Finanzamt viele Familiengestaltungen nur unter strengen Voraussetzungen an. In dieser Folge besprechen wir, wann Verträge mit nahen Angehörigen steuerlich wirksam sind, welche Anforderungen an Arbeitsverträge, Darlehen oder Mietverhältnisse gestellt werden und welche typischen Fehler in Betriebsprüfungen Probleme verursachen. Themen sind unter anderem Ehegatten-Minijobs, die Beteiligung von Kindern am Unternehmen, Darlehen innerhalb der Familie sowie die verbilligte Vermietung an Angehörige. Außerdem sprechen wir über wichtige BFH-Urteile – etwa zum steuerlich gescheiterten Ehegatten-Minijob mit Firmenwagen (BFH vom 10.10.2018 – X R 44/17 und X R 45/17), zur Reinigung des Arbeitszimmers durch den Ehepartner (BFH vom 27.10.1978 – VI R 166/76) und zu Darlehen zwischen Eltern und Kindern nach vorheriger Schenkung der Mittel (BFH vom 18.01.2001 – IV R 58/99). Die Folge zeigt praxisnah, welche Familiengestaltungen steuerlich anerkannt werden, welche Nachweise erforderlich sind und worauf Unternehmer bei Angehörigenverträgen unbedingt achten sollten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    49 min
  2. APR 29

    #192: Diese neue Steuern und Abgaben kommen ab 2027

    Die Bundesregierung plant für 2027 deutlich mehr neue Schulden – und genau das könnte den Bundeshaushalt über Jahre prägen. In dieser Episode geht es um den Haushaltsentwurf 2027, steigende Zinslasten, geplante Steueränderungen und die Frage, ob die angekündigten Reformen wirklich Entlastung bringen oder vor allem neue Belastungen schaffen. Besprochen werden unter anderem die geplante Neuverschuldung von 110,8 Milliarden Euro, eine gesamte Schuldenaufnahme von über 200 Milliarden Euro inklusive Sondervermögen sowie mögliche Zinsausgaben von 43 Milliarden Euro im Jahr 2027 und bis zu 79 Milliarden Euro im Jahr 2030. Außerdem geht es um den Tankrabatt ab dem 1. Mai, die steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von 1.000 Euro, geplante Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung, höhere Zuzahlungen für Medikamente, eine mögliche Zuckerabgabe, höhere Tabak- und Alkoholsteuern, eine bundesweite Plastikabgabe und Verschärfungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die geplante Einkommensteuerreform für kleine und mittlere Einkommen, die mögliche Gegenfinanzierung über Spitzenverdiener sowie die steigende Belastung durch Sozialabgaben. Auch die Rentenpolitik, Teilkrankschreibungen, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und die schwächeren Wachstumsprognosen für 2026 und 2027 werden eingeordnet. Die Episode zeigt, welche Maßnahmen bereits beschlossen sind, welche noch offen sind und warum die kommenden Monate politisch und steuerlich entscheidend werden könnten. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    33 min
  3. APR 23

    #191: 2026: Steuern auf Aktien und Kryptowährungen & neues Urteil

    Wie werden Aktiengewinne, Dividenden und ETFs in Deutschland tatsächlich besteuert – und wo liegen die größten Optimierungspotenziale? Diese Episode liefert einen kompakten Überblick über Abgeltungsteuer, Verlustverrechnung und internationale Fallstricke, die Anleger kennen müssen. Seit 2009 gilt die Abgeltungsteuer von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), unabhängig von der Haltedauer und einheitlich für Dividenden, Zinsen und Kursgewinne. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Ehepaaren) bleibt die einzige relevante Steuerfreigrenze, während Werbungskosten grundsätzlich ausgeschlossen sind. Die Steuer wird in der Regel direkt von der Bank abgeführt, entfaltet Abgeltungswirkung und muss nur bei Sonderfällen (z. B. Auslandsdepots oder Günstigerprüfung) erklärt werden. Ein zentraler Punkt ist die Verlustverrechnung: Aktienverluste dürfen gemäß § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG ausschließlich mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Ein Verfahren hierzu ist aktuell beim Bundesverfassungsgericht anhängig (Az. 2 BvL 3/21). Andere Kapitalverluste (z. B. aus Derivaten oder Fonds) sind flexibler nutzbar. Wichtig: Verlustbescheinigungen müssen bis zum 15.12. beantragt werden. Altbestände vor 2009 genießen Bestandsschutz – Gewinne bleiben nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei (§ 23 EStG a.F.). Fehlerhafte Anschaffungsdaten können jedoch zur Ersatzbemessungsgrundlage von 30 % führen (§ 43a Abs. 2 EStG). Besonderheiten bestehen auch bei Dividenden aus dem steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG), die steuerfrei zufließen, aber den Einstandskurs mindern. Internationale Investments bergen zusätzliche Risiken: Quellensteuern (z. B. 30 % in den USA, reduzierbar auf 15 % via W-8BEN) und aufwendige Rückerstattungsverfahren (z. B. Schweiz mit 35 %) können die Rendite erheblich beeinflussen. ETFs profitieren seit der Investmentsteuerreform 2018 von Teilfreistellungen (z. B. 30 % bei Aktienfonds), während gleichzeitig eine Körperschaftsteuer auf Fondsebene von 15 % anfällt (§ 6 InvStG). Weitere Themen sind die steuerliche Behandlung von Derivaten (Wegfall der 20.000 € Verlustgrenze), Kryptowährungen (§ 23 EStG, steuerfrei nach 1 Jahr, 1.000 € Freigrenze) und Gold. Ergänzend werden Gestaltungsmöglichkeiten wie NV-Bescheinigung, Kinderdepots und die Günstigerprüfung erläutert. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    40 min
  4. APR 7

    #189: Gewerbesteuer 2026: Warum Google-Rechenzentren und Steueroasen über Städte entscheiden

    Die Gewerbesteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der deutschen Kommunen - und zugleich eine der umstrittensten. Mit Einnahmen von rund 75,3 Milliarden Euro im Jahr 2024 und einem Rekorddefizit der Gemeinden von fast 32 Milliarden Euro im Jahr 2025 steht sie im Zentrum finanzpolitischer Debatten. In dieser Episode wird verständlich erklärt, wie die Gewerbesteuer funktioniert - von der Ermittlung des Gewerbeertrags über Hinzurechnungen (z.B. Zinsen, Mieten, Lizenzen) bis hin zum Hebesatz der Gemeinden (durchschnittlich 400 - 440 %). Dabei wird auch aufgezeigt, warum Unternehmen trotz Verlusten Gewerbesteuer zahlen können und weshalb Freiberufler von der Steuer ausgenommen sind. Ein besonderer Fokus liegt auf aktuellen Entwicklungen: der Streit um die Besteuerung von KI-Rechenzentren (z.B. Google-Investition von 5,5 Mrd. € in Hessen), die Problematik der Gewerbesteuerzerlegung sowie geplante Reformen wie ein höherer Mindesthebesatz (280 %). Zudem wird diskutiert, wie sogenannte Gewerbesteueroasen (z.B. Monheim oder Grünwald) funktionieren und welche rechtlichen Grenzen bestehen. Abschließend beleuchtet die Folge die zentrale Frage: Ist die Gewerbesteuer noch zeitgemäß - oder braucht es eine grundlegende Reform im deutschen Steuersystem? Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    44 min
  5. MAR 30

    #188: Geplante Steuererhöhungen: Wen würde es treffen? Umsatzsteuer, Spitzensteuersatz, Ehegatten

    Die geplanten Steuer- und Arbeitsmarktreformen bringen spürbare Entlastungen für 95 % der Steuerzahler – doch wer zahlt am Ende die Rechnung? Im Fokus stehen eine mögliche Einkommensteuerreform, steigende Umsatzsteuer und tiefgreifende Änderungen bei Sozialabgaben, Arbeitsrecht und Altersvorsorge. Diskutiert werden konkrete Zahlen: mehrere hundert Euro Entlastung pro Jahr für breite Bevölkerungsschichten, gleichzeitig Mehrbelastungen von mehreren Tausend Euro für Spitzenverdiener und Personengesellschaften. Kritisch beleuchtet werden die Folgen für Familienunternehmen, Investitionen und mögliche Abwanderungseffekte. Weitere Schwerpunkte sind die geplante Erhöhung der Umsatzsteuer um 2 Prozentpunkte (ca. 15 Mrd. € Mehreinnahmen je Punkt), Reformen beim Ehegattensplitting, Änderungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie neue Ansätze beim Renteneintritt nach Beitragsjahren. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Arbeitsmarktflexibilisierung, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Pendlerpauschale und die Diskussion um eine Übergewinnsteuer analysiert. Auch die steuerliche Belastung von Kraftstoffen (inkl. Energie- und CO₂-Steuer sowie Umsatzsteuer auf Steuern) wird detailliert eingeordnet. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    45 min
  6. MAR 24

    #187: Steuerfalle Betriebsaufspaltung: Wann das Finanzamt aus Privatvermögen ein Gewerbe macht

    Wann Privatvermögen plötzlich gewerblich wird und welche steuerlichen Folgen drohen. Diese Episode zeigt klar, wann eine scheinbar einfache Vermietung zur steuerlichen Falle wird und warum die Betriebsaufspaltung erhebliche Risiken birgt. Im Fokus stehen die steuerlichen Unterschiede zwischen Privat- und Betriebsvermögen: Während im Privatvermögen Veräußerungen nach 10 Jahren steuerfrei möglich sind und keine Gewerbesteuer anfällt, führt Betriebsvermögen zu Gewerbesteuerpflicht und zur Gefahr der Aufdeckung stiller Reserven – etwa bei Betriebsaufgabe oder Gesellschafterwechsel. Die Betriebsaufspaltung, entwickelt durch Richterrecht (grundlegend BFH, Beschluss v. 08.11.1971, GrS 2/71, BStBl 1972 II S. 63), bewirkt dabei, dass eigentlich vermögensverwaltende Tätigkeiten als gewerblich eingestuft werden. Erklärt werden die Voraussetzungen: sachliche Verflechtung (Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen wie Grundstücke oder Patente) und personelle Verflechtung (einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille). Zudem werden typische Fallkonstellationen, Gestaltungsvarianten und Risiken – etwa bei fehlendem Mietvertrag, Untervermietung oder Arbeitszimmern – praxisnah dargestellt. Abschließend geht es um Gestaltungsoptionen wie die Immobilien-GmbH (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) sowie die steuerlich problematische Beendigung einer Betriebsaufspaltung. Diese Episode liefert eine kompakte und fundierte Einordnung der Betriebsaufspaltung mit konkreten Beispielen und rechtlichen Grundlagen. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    34 min
  7. MAR 18

    #186: Viele Firmen, ein Steuerzahler – Das Geheimnis der steuerlichen Organschaft

    Die steuerliche Organschaft ermöglicht es, mehrere rechtlich selbstständige Unternehmen steuerlich wie einen einzigen Betrieb zu behandeln. Dabei übernimmt der Organträger die beherrschende Rolle, während die Organgesellschaft organisatorisch untergeordnet ist. Obwohl die Unternehmen gesellschaftsrechtlich eigenständig bleiben, gehen ihre steuerlichen Folgen teilweise ineinander über. Die Gesamtheit der verbundenen Unternehmen wird als Organkreis bezeichnet. Eine Organschaft existiert im deutschen Steuerrecht bei Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer, wobei Voraussetzungen und Rechtsfolgen teilweise unterschiedlich geregelt sind. Bei der ertragsteuerlichen Organschaft (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) bestehen wesentliche Vorteile für Unternehmensgruppen. Gewinne der operativen Gesellschaft werden unmittelbar dem Organträger zugerechnet, wodurch zusätzliche Besteuerung von Gewinnausschüttungen – etwa rund 1,5 % Belastung bei Dividenden an eine Holding – vermieden werden kann. Zudem lassen sich Gewinne und Verluste verschiedener Konzerngesellschaften miteinander verrechnen, was insbesondere bei Konzernstrukturen mit unterschiedlich erfolgreichen Gesellschaften relevant ist. Nachteile bestehen vor allem darin, dass der Organträger Verluste der Tochtergesellschaft zwingend übernehmen muss und damit die wirtschaftliche Haftungsbarriere teilweise entfällt. Voraussetzung für die ertragsteuerliche Organschaft ist insbesondere die finanzielle Eingliederung, also eine Mehrheit der Stimmrechte des Organträgers an der Organgesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahres an. Zusätzlich verlangt § 14 KStG einen Ergebnisabführungsvertrag (EAV), durch den die Organgesellschaft ihren gesamten Gewinn und Verlust an den Organträger abführt. Dieser Vertrag muss mindestens fünf Jahre bestehen, im Handelsregister eingetragen sein und tatsächlich durchgeführt werden. Organträger können natürliche Personen, Kapitalgesellschaften, originär gewerblich tätige Personengesellschaften oder inländische Betriebsstätten ausländischer Unternehmen sein, während Organgesellschaften grundsätzlich inländische Kapitalgesellschaften sein müssen. Die umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG wirkt anders: Umsätze innerhalb des Organkreises gelten als nicht steuerbare Innenumsätze, während der Organträger alleiniger Steuerschuldner gegenüber dem Finanzamt ist. Voraussetzung ist eine finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft. Finanzielle Eingliederung bedeutet regelmäßig die Mehrheit der Stimmrechte, wirtschaftliche Eingliederung eine enge wirtschaftliche Verflechtung der Tätigkeiten und organisatorische Eingliederung eine tatsächliche Durchsetzungsmöglichkeit des Willens des Organträgers, etwa durch Personalunion der Geschäftsführung. Kritisiert wird insbesondere, dass die umsatzsteuerliche Organschaft nicht freiwillig beantragt werden kann, was in der Praxis häufig zu Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung führt. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

    31 min

About

Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de

You Might Also Like