13 episodes

Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Strafstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten.

Der Podcast orientiert sich an Ablaufplänen von mir bekannten Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen und -leitern, so dass er sich gerade für Referendarinnen und Referendare in der Station zur Vertiefung eignen sollte.

Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da zum Zeitpunkt des Staatsexamens die strafrechtliche Arbeitsgemeinschaft recht lange zurückliegt und eine wiederholende Arbeitsgemeinschaft nicht stattfindet. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.

AG Strafrecht Christian Konert

    • Education

Zielgruppe des Podcasts sind Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare, die sich entweder bereits in der Strafstation befinden oder diese abgeschlossen haben und den Podcast zur Wiederholung und Examensvorbereitung nutzen möchten.

Der Podcast orientiert sich an Ablaufplänen von mir bekannten Arbeitsgemeinschaftsleiterinnen und -leitern, so dass er sich gerade für Referendarinnen und Referendare in der Station zur Vertiefung eignen sollte.

Für Referendarinnen und Referendare, die sich gerade auf das Examen vorbereiten, sollte der Podcast als Möglichkeit der Wiederholung dienen. Dies ist besonders nötig, da zum Zeitpunkt des Staatsexamens die strafrechtliche Arbeitsgemeinschaft recht lange zurückliegt und eine wiederholende Arbeitsgemeinschaft nicht stattfindet. Der Podcast ist hinsichtlich seiner Kapitelmarken so konzipiert, dass diese erfahrenen Referendarinnen und Referendare entsprechend für sie nicht mehr relevante Teile überspringen können.

    Folge 13 – Zulässigkeit der Revision

    Folge 13 – Zulässigkeit der Revision

    In der heutigen Folge betrachten wir die Zulässigkeit der Revision des Angeklagten. Der Schwerpunkt liegt hier auf den gängigen Fristenproblemen im Rahmen der Revisionsbegründungsfrist, die in nahezu jeder Examensklausur auftreten.















    Statthaftigkeit der Revison:







    * § 333 StPO* § 335 StPO* § 313 StPO* OLG Hamm, Beschluss vom 02.04.2020, Az.: III-5 RVs 19/20 – Revision im Falle der Annahmeberufung nur nach Annahme der Berufung statthaft* OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.2021, Az.: 4 RVs 7/21 – Revision im Falle der Annahmeberufung auch ohne Annahme statthaft.* BGH, Beschluss vom 14.10.2015, Az.: 1 StR 56/15 – Tenorbeschwer















    Einlegungsform und -frist:







    * § 341 StPO















    Begründungsform und -frist:







    * § 344 StPO* § 345 StPO















    Klassische Fristenprobleme bei der Revisionsbegründungsfrist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand:







    * Folge 28 meines zivilrechtlichen Podcasts zum Zustellungs- und Wiedereinsetzungsrecht* § 37 StPO* a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__36.html" data-type="URL" data-id="https://www.

    • 53 min
    Folge 12 – Das Revisionsverfahren im Überblick

    Folge 12 – Das Revisionsverfahren im Überblick

    Die erste Folge des Jahrs 2022 beginnt mit einem Überblick über das Revisionsverfahren. Es wird einmal in Kürze der Gang des Verfahrens von der Einlegung der Revision bis zur Entscheidung des Revisionsgerichts dargestellt, um in der nächsten Folge in die revisionsrechtliche Prüfung einzusteigen.















    Verfahren vor dem Ausgangsgericht:







    * § 333 StPO* § 335 StPO* § 341 StPO* § 275 StPO* § 345 StPO* § 344 StPO* § 346 StPO* § 347 StPO* Ziffer 162 RiStBV























    Verfahren vor dem Revisionsgericht:







    * § 349 StPO* § 350 StPO* § 351 StPO* § 353 StPO* § 354 StPO* § 358 StPO























    Beispiele für eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts:







    * a rel="noreferrer noopener" href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=900cd6e736bd94210ae103e5cc90083e&nr=39349&pos=1&anz=2&Blank=1.

    • 1 hr 15 min
    Folge 11 – Das erstinstanzliche Strafurteil

    Folge 11 – Das erstinstanzliche Strafurteil

    Nach einer zweimonatigen kreativen Pause geht es nun in dieser Folge mit dem erstinstanzlichen Strafurteil weiter. Vertieft wird der Aufbau des erstinstanzlichen Strafurteiles gerade unter dem Blickwinkel der revisionrechtlichen Überprüfung erörtert, um ein erstes Verständnis für die revisionsrechtliche Aufgabenstellung zu wecken.















    Examensrelevanz und Literaturempfehlung:







    Meyer-Goßner / Appl: Die Urteile in Strafsachen sowie Beschlüsse und Protokoll der Hauptverhandlung (Verlinkung auf Amazon)















    Entstehung des Strafurteils:







    * § 260 StPO















    Allgemeines zu den Urteilsgründen / abgekürztes Urteil:







    * § 267 StPO















    V. Strafzumessung:







    * § 23 StGB* § 49 StGB

    • 1 hr 16 min
    Folge 10 – Das erstinstanzliche Strafverfahren

    Folge 10 – Das erstinstanzliche Strafverfahren

    Die heutige Folge bildet den Auftakt zum Revisionskomplex, welcher mindestens drei Folgen in Anspruch nehmen wird. In dieser Folge wird im Überblick der Gang des erstinstanzlichen Strafverfahrens erörtert, um zu ermöglichen in der Klausur revisionsrechtlich bedeutsame Abweichungen festzustellen.















    * § 226 StPO* § 243 StPO* § 244 StPO* § 245 StPO* § 248 StPO* § 249 StPO* § 238 StPO* § 228 StPO* § 229 StPO* § 258 StPO* § 260 StPO* § 268 StPO* § 268b StPO* § 268c StPO* § 271 StPO* § 272 StPO* § 273 StPO* § 275 StPO

    • 1 hr 27 min
    Folge 9 – Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip

    Folge 9 – Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip

    In der heutigen Folge werden die gänigsten Einstellungen nach dem Opportunitätsprinzip behandelt. Auch wenn diese Vorschriften keine hohe Examensrelevanz haben, sind sie von überragender praktischer Bedeutung und müssen daher zwingend jedem Strafrechtler geläufig sein.















    Einstellung nach § 153 StPO:







    * § 153 StPO* BGH, Beschluss vom 26.08.2003, Az.: 5 StR 145/03















    Einstellung nach § 153a StPO:







    * § 153a StPO















    Einstellung nach § 154 StPO / Beschränkung nach § 154a StPO:







    * § 154 StPO* § 154a StPO















    Einstellung nach § 205 StPO:







    * § 205 StPO















    Verweis auf den Privatklageweg nach § 376 StPO:







    * § 374 StPO* § 376 StPO

    • 1 hr 4 min
    Folge 8 – Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen und Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

    Folge 8 – Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen und Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

    Die heutige Folge beschäftigt sich mit dem wesentlichen Ergebnis der Ermittlungen in der Anklageschrift und der Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO und der dazugehörigen Rechtsbehelfe.















    Wesentliches Ergebnis der Ermittlungen:







    * Anklageschrift zum Musterfall















    Allgemeines zur Einstellung:







    * Ziffer 90 Abs. 1 RiStBV















    Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO:







    * § 170 StPO* § 171 StPO* § 172 StPO* § 173 StPO* § 174 StPO* § 175 StPO

    • 56 min

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